Es geht tatsächlich darum, zu entscheiden, welches ist der gangbare Weg. Wie muss zum Beispiel das Wahlrecht geändert werden, welche Möglichkeiten sollten diesbezüglich ins Auge gefasst werden? Es gibt an dieser Stelle eine breite Palette.
Ich wäre sehr froh darüber, wenn wir in einer ähnlichen Art und Weise, wie wir das beim Abgeordnetengesetz getan haben, verfahren und als kleine Arbeitsgruppe der parlamentarischen Geschäftsführer den Auftrag erhalten, diese Tätigkeit fortzuführen und es so zu handhaben, wie wir es bisher praktiziert haben.
Es hat ein wenig den Charakter der Einmaligkeit, dass sich in den Fraktionen Arbeitsgruppen getroffen haben, die sich gemeinsam mit den parlamentarischen Geschäftsführern und darüber hinaus miteinander darüber verständigt haben, welche Standpunkte man als Fraktion beziehen kann. Das halte ich für einen sehr ermutigenden Weg. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Thiel. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt noch einmal der Kollege Borgwardt. - Er verzichtet darauf.
Dann treten wir jetzt in das Abstimmungsverfahren ein. Ich gehe davon, dass ich dem Wunsch von Herrn Dr. Thiel entsprechen kann, den er zu Beginn seiner Ausführungen vorgetragen hat, nämlich dass wir über die Empfehlungen des Ältestenrates getrennt abstimmen. - Dann haben wir das abgearbeitet. Wir stimmen also getrennt darüber ab.
Ich rufe jetzt Punkt II der Beschlussempfehlung des Ältestenrates auf. Darin wird empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1028 abzulehnen.
Wer der Empfehlung, diesen Gesetzentwurf abzulehnen, zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit
Der Ältestenrat empfiehlt unter Punkt I, den Gesetzentwurf in der Drs. 6/1029 anzunehmen. Ich gehe davon aus, dass mit der Ablehnung des Gesetzentwurfes in der Drs. 6/1028 auch der inhaltsgleiche Änderungsantrag in der Drs. 6/1189 abgelehnt ist. Sieht das jemand anders? - Herr Striegel.
Angesichts des Umstandes, dass sich der Änderungsantrag explizit auf den ersten Teil der Beschlussempfehlung bezieht, kann ich das formal nicht erkennen. Das heißt, aus meiner Sicht müssen wir darüber abstimmen.
Dann müssten wir jetzt gemäß der Geschäftsordnung erneut abstimmen. Das heißt, wir stimmen nun über die selbständigen Bestimmungen unter Berücksichtigung der jeweils vorliegenden Änderungsanträge ab. Das macht das Verfahren etwas schwieriger, aber wir haben dazu keine Alternative. Ich rufe die einzelnen Artikel auf und wir müssen uns dabei ein klein wenig konzentrieren.
Zu Artikel 1 liegen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Ich würde sagen, der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE geht weiter, weshalb wir jetzt über den Änderungsantrag der LINKEN abstimmen. Ich werde genau ausführen und dann müssen wir darüber abstimmen.
Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu Artikel 1 Nr. 1 zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist der größere Teil des Hauses. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Artikel 1 Nr. 1 ab. Wer stimmt dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu? - Das ist naturgegeben diese Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Da zu den Nrn. 2 bis 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ältestenrates keine Änderungsanträge vorliegen, fasse ich die Abstimmung hierüber zusammen. Wer stimmt diesen Nummern - -
- Es ist alles klar. Wir haben nur über die Änderungsanträge abgestimmt, aber nicht über Nr. 1. Deshalb rufe ich sie jetzt auf. Wer stimmt Nr. 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ältestenrates zu? Das sind die Koalitionsfraktionen.
- Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist Nr. 1 mehrheitlich angenommen worden.
Jetzt wiederhole ich mich: Ich fasse die Abstimmung über die Nrn. 2 bis 6 der Beschlussempfehlung des Ältestenrates zusammen, weil dazu keine Änderungsanträge vorliegen. Wer den Nrn. 2 bis 6 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE. Damit sind die Nrn. 2 bis 6 angenommen worden.
Wir stimmen nun über Punkt 2 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich lasse nun über die Nrn. 7 bis 13 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ältestenrates abstimmen. Wer diesen Nummern zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und ein Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE.
Dann stimmen wir über Punkt 3 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich lasse nun über die Artikel 2 und 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ältestenrates abstimmen. Wer stimmt den Artikeln 2 und 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ältestenrates zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Abgeordneter der LINKEN.
Wir haben noch nicht über den Artikel 1 abgestimmt. Wer dem Artikel 1 in der vom Ältestenrat empfohlenen Fassung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Enthält sich jemand der Stimme?
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über Punkt 4 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das ist die Antragstellerin. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Jetzt gibt es keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Punkt 4 abgelehnt worden.
Jetzt stimmen wir über Artikel 4 ab. Wer stimmt Artikel 4 in der vom Ältestenrat vorgeschlagenen Beschlussempfehlung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei Stimmenthaltungen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Artikel 4 mehrheitlich angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift „Gesetz zur Änderung abgeordnetenrechtlicher Vorschriften“ und über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz mehrheitlich beschlossen worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag in der Drs. 6/1184. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? - Das ist eine große Mehrheit im gesamten Hause. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Entschließungsantrag einstimmig angenommen worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 4 abgearbeitet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute werden nach einem Jahr intensiver Debatte in den Fraktionen und in den Arbeitsgruppen, zwischen den parlamentarischen Geschäftsführern und gemeinsam mit den Parlamentsrechtlern der Landtagsverwaltung dem Hohen Haus Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung unterbreitet.
über bestimmte Paragrafen diskutiert worden ist bzw. über dessen Interpretation so gestritten wurde.
„Ein Parlament, das diesen Namen verdient, ist eine Versammlung frei gewählter mit großem Selbstbewusstsein und einer gewaltigen Portion Parteilichkeit ausgestatteter Frauen und Männer … Um ihr Zusammenwirken zu ermöglichen und ihren vielfältigen Wettbewerb auf das Maß des Hinnehmbaren sowie des Nützlichen zu beschränken, bedarf es seit jeher gewisser Regeln. Dabei wäre es nicht hinreichend, wenn diese Regeln jeweils für die knappe Mehrheit akzeptabel wären, von der Minderheit jedoch - -“
Herr Dr. Thiel; einen kleinen Moment. - Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten dem Einbringer eines gemeinsamen Antrages unser Ohr nicht nur leihen, sondern auch widmen. Bitte hören Sie zu!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe mich gerade in diesen Satz so schön hineingeredet, da habe ich gar nicht gemerkt, dass Sie mir nicht folgen, meine Damen und Herren.
„Dabei wäre es nicht hinreichend, wenn diese Regeln jeweils für die knappe Mehrheit akzeptabel wären, von der Minderheit jedoch als ungerecht empfunden würden. Nichts muss so unstreitig sein wie die Regeln des Streites.“
Neu gewählte Parlamente sind regelmäßig frei in ihrer Entscheidung darüber, ob sie an das Geschäftsordnungsrecht des Vorgängerparlamentes anknüpfen wollen oder nicht. Es ist jedoch auffallend, dass in unserem Lande die jeweiligen Landtage selbstverständlich die Geschäftsordnung des Vorgängerlandtages in Kraft gesetzt haben und nur behutsame Veränderungen in Angriff nahmen.
Durch Plenarbeschluss haben wir die alte Geschäftsordnung am 19. April 2011 wieder in Kraft gesetzt. Dessen ungeachtet machte sich bereits im Konstituierungsverfahren anhand verschiedener Einlassungen von den Fraktionen deutlich, dass wir die Geschäftsordnung evaluieren wollen. Der Auftrag dazu erging an die parlamentarischen Ge