Vielleicht nur so viel zur Erläuterung: Je mehr erneuerbare Energien eingespeist werden, umso schwieriger ist es, die erforderliche Netzfrequenz von 50 Hz zu halten. Deswegen ist eine gewisse Grundlast erforderlich. Die Systemstabilitätsverordnung regelt, wie wir bei ständig ansteigenden Anteilen an erneuerbaren Energien eine Netzstabilisierung sicherstellen. Diese Verordnung in der Bundesratsdrucksache 257/12 wird am 15. Juni 2012 im Bundesrat beraten. Über die Notwendigkeit besteht allgemeiner Konsens, sodass damit zu rechnen ist, dass diese Verordnung in Kraft treten wird.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich bereits gegen generelle protektionistische Maßnahmen und Marktabschottungen ausgesprochen, dies gerade vor dem Hintergrund der Erschließung neuer Märkte in Asien und Amerika. Ich verweise diesbezüglich auf den Auszug der Entschließung des Landtages in der Drs. 6/1077 vom 26. April 2012. Diesem folgt die Landesregierung natürlich.
Mit Blick auf die Local-Content-Klauseln sollte jedoch die Bundesregierung nach europarechtlichen Möglichkeiten befragt werden, was ich morgen tun werde. Ich habe in verschiedenen Runden bereits darauf verwiesen, dass morgen eine Abstimmungs
runde mit den Ministerpräsidenten der Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt und dem neuen Umweltminister Altmaier konkret zu diesen Dingen stattfindet. Genau dies werde ich dort zum Thema machen: Local-Content-Möglichkeiten prüfen, die europarechtlich kompatibel sind.
Nun zu der Frage 2: Wird sich die Landesregierung für einen Speicherbonus in der EEG-Novelle einsetzen, und welche Planungen gibt es seitens der Landesregierung, die Speicherung von Solarstrom zu fördern?
Das EEG basiert sowohl beim physischen Stromfluss als auch bei den Vergütungszahlen auf einem direkten Bezug zwischen Einspeiser und Netzbetreiber, der bei der Zwischenschaltung von Stromspeichern nicht mehr gegeben ist. Das wird bei mehreren Einspeisern eine Reihe von Fragen bei der Berücksichtigung von Speicherverlusten, der Einspeise- und Entnahmezuordnung, des temporären Wechsels in Selbstvermarktungsmodelle und Ähnlichem aufwerfen. Speicheranwendungen sollten deshalb unbedingt separat und nicht im EEG geregelt werden.
Beim gegenwärtigen Stand der Entwicklung innovativer Speicherkonzepte befürwortet die Landesregierung deshalb die Schwerpunktsetzung auf die Forschungsförderung. Anreize zum Bau und Betrieb neuer innovativer Stromspeicher, die ab dem Erreichen der Marktreife erforderlich werden, sollten im Rahmen zukünftiger Instrumente geprüft werden, zum Beispiel die Möglichkeit von Kapazitätsmärkten.
Angesichts der weiter fallenden Preise für Solaranlagen und der attraktiven Selbstvermarktungsmöglichkeiten gibt es derzeit keine aktuellen Planungen zur Förderung der Speicherung von Solarstrom durch das Land Sachsen-Anhalt.
Die Frage 4 stellt die Abgeordnete Frau Dr. Klein. Sie trägt die Überschrift: Wird Strom zum Luxusgut?
Wie das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ am 29. Mai 2012 berichtete, können viele Hartz-IVEmpfänger ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen. Unter Berufung auf Schätzungen des Paritätischen Gesamtverbandes hätten Stromkonzerne im vergangenen Jahr rund 200 000 Langzeitarbeitslosen wegen unbezahlter Rechnungen den Stromanschluss gesperrt. Immer häufiger können Hartz-IV-Bezieher die steigenden Strompreise nicht
Das Bundessozialministerium betonte dagegen in dieser Sendung, dass der Regelsatz als pauschalierte Leistung ausgezahlt wird, sodass es jedem Einzelnen überlassen bleibt, wie und wofür er sein Budget ausgibt.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die diesbezügliche Situation von Langzeitarbeitslosen in Sachsen-Anhalt und welche Zahlen sowie welche Kriterien liegen dieser Beurteilung zugrunde?
2. Droht aus der Sicht der Landesregierung die angemessene Stromversorgung zu einem Luxusgut zu geraten und wie bewertet sie die Tatsache, dass es zunehmend auch Geringverdienern, einkommensschwachen Rentnern sowie Studenten schwerer fällt, ihre Stromrechnung zu begleichen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Klein beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Gemäß SGB II ist der Regelbedarf als bundeseinheitliches Budget konzipiert, über dessen Verwendung die leistungsberechtigte Person eigenverantwortlich entscheidet - so jedenfalls die Ausführungen des Bundesministeriums dazu. Dieses ist vom Bundesverfassungsgericht als zulässiges Bemessungssystem bestätigt worden. Dies war im Rahmen der letzten Regelsatzanpassung auch so bestimmt worden.
Damit hat es die leistungsberechtigte Person formal selbst in der Hand, Steigerungen in einem Segment, zum Beispiel beim Strompreis, durch, ich sage es jetzt einmal in Verwaltungsdeutsch, geringeren Konsumausgaben in anderen Bereichen auszugleichen. Darüber hinaus spielt auch das Verhalten des Verbrauchers bei den Stromkosten eine maßgebliche Rolle.
Die in diesem Zusammenhang gern bemühte Aufsplittung des Regelbedarfs - ich halte es für richtig, wie es das Bundesministerium sieht - in seine einzelnen Berechnungspositionen, auf die die Frage nach den Zahlen wohl gerichtet ist, ist dabei nicht zielführend. So ist zum Beispiel im Regelbedarf auch ein Anteil für Gartenmöbel enthalten. Diesen Anteil erhält auch derjenige, der keinen Garten hat und auch keinen Garten haben möchte. Dieser Betrag steht somit zur Umschichtung - in Anführungsstrichen - zur Verfügung.
Es handelt sich bei den Einzelpositionen eben nur um Berechnungsposten, die in der Summe das Gesamtbudget ergeben, über dessen Verwendung jedoch keine Aussage getroffen werden kann. Die Berechnungspositionen selbst können dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz entnommen werden.
Darüber hinaus - das finde ich wichtiger - werden die Regelbedarfe jährlich angepasst. Zuletzt erfolgte am 1. Januar 2011 eine Erhöhung um 10 € monatlich für Alleinstehende und Alleinerziehende.
Im Fortschreibungsmechanismus ist neben der Entwicklung der Nettoeinkommen auch die Preisentwicklung für regelbedarfrelevante Güter und Dienstleistungen enthalten. In letztere geht daher auch die Strompreisentwicklung ein. Auch die infolge der Energiewende erwartete Steigerung der Netzentgelte - das haben wir eben gehört - und daraus resultierenden Strompreiserhöhungen müssen hierbei zukünftig berücksichtigt werden.
Zudem ist niemand schutzlos der Stromsperre aufgrund schuldlos nicht erfolgter Nachzahlungen bei der Stromabrechnung ausgeliefert. Im SGB II ist geregelt, dass ein Darlehen zur Behebung dieser Notlage vorgesehen ist. Das setzt voraus, so wird es dort beschrieben, dass sich die leistungsberechtigte Person zuvor bemüht hat, die Notlage anderweitig abzuwenden, und natürlich auch versucht hat, Ratenzahlungen zu vereinbaren. Dies würde einem wirtschaftlich handelnden Nichtleistungsempfänger ebenfalls obliegen.
Abschließend ist anzumerken, dass die gestiegenen Strompreise im Zusammenhang mit Eingaben und Petitionen hier im Land bislang keine Rolle spielen und der Landesregierung hierüber bislang nichts bekannt ist. Bei uns sind keine Eingaben eingegangen. Wir wissen also nicht genau, wie es in Sachsen-Anhalt tatsächlich aussieht.
Zu Frage 2: Die Landesregierung erwartet infolge der Energiewende erhebliche Steigerungen der Netzentgelte, die sich auch auf den Strompreis auswirken werden. Die genauen Entwicklungen sind aber zurzeit nicht einzuschätzen. Die Landesregierung geht aber trotzdem davon aus, dass eine angemessene Stromversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes sichergestellt werden kann und dass Strom kein Luxusgut wird.
Auch bei denen in Frage 2 genannten Personengruppen finden Anpassungen der Einkommen statt, zum Beispiel bei den Rentnerinnen und Rentnern über die jährliche Rentenanpassung und bei den Studierenden über die jährliche Anhebung der Bafög-Sätze. Insofern wird der allgemeinen Preisentwicklung, zu der auch die Steigerung der Strompreise gehört, Rechnung getragen.
Über die Verwendung dieses Haushaltseinkommens entscheiden die Betroffenen eigenverantwortlich. Dazu gehören auch die Ausgaben für Strom. Durch ein entsprechend angepasstes Ver
Hinzuweisen ist ferner darauf, dass auch geringverdienende Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende ebenfalls ein Darlehen vom Jobcenter oder vom Sozialamt erhalten können, wenn sie die drohende Sperrung der Stromlieferung nicht mit eigenen zumutbaren Mitteln abwenden können. Auch an dieser Stelle droht jedenfalls formal niemandem die unverschuldete Stromsperre.
Die Frage 5 in der heutigen Fragestunde stellt der Abgeordnete Herr Grünert. Es geht hierbei um den Erhalt des Bahnhaltepunktes Jütrichau.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung beabsichtigt nach mir vorliegenden Informationen, den Bahnhaltepunkt Jütrichau an der Strecke Magdeburg - Dessau zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 stillzulegen. Im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Strecke zwischen Güterglück und Dessau war die notwendige Ertüchtigung des Bahnhaltepunktes Jütrichau ausdrücklich eingeplant. Eine Stilllegung des Bahnhaltepunktes Jütrichau würde einer Stärkung des Oberzentrums Dessau-Roßlau zuwider laufen.
1. Warum wurde die beabsichtigte Ertüchtigung des Bahnhaltepunktes Jütrichau entsprechend Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Strecke zwischen Güterglück und Dessau verworfen und welche Alternativen sieht die Landesregierung, die sich im Einzugsbereich der Gemeinde Jütrichau befindlichen Gewerbebetriebe an das Oberzentrum Dessau-Roßlau anzubinden?
2. Was und unter Nutzung welcher finanziellen Förderungen hat die Landesregierung in den zurückliegenden Jahren unternommen, die notwendige bauliche Unterhaltung des Bahnhaltepunktes Jütrichau gegenüber der Bahn AG einzufordern?
Danke sehr. - Für die Landesregierung wird der Minister für Inneres und Sport in Vertretung des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr die Antwort geben.
nicht um den Erhalt des Bahnhaltepunktes. Derzeit wird seitens der Deutschen Bahn AG der Eisenbahnknoten Dessau-Roßlau massiv umgebaut. In diesem Zusammenhang müssen auch die Bahnsteige in Jütrichau abgerissen werden, weil sie in der heutigen Lage nicht verbleiben können. Dieser Abriss steht in Zusammenhang mit dem Einbau von moderner Sicherungstechnik und Signalen am Eisenbahnknoten Dessau-Roßlau.
Wir diskutieren hier also nicht über den Erhalt des Bahnhaltepunktes, sondern über dessen Neubau. Für diesen Neubau müsste die öffentliche Hand aus Steuermitteln 600 000 € bis 800 000 € einsetzen. Wir sind uns aber mit der Deutschen Bahn AG darin einig, dass dies für das Massenverkehrsmittel Eisenbahn bei durchschnittlich täglich 21 Ein- und Aussteigern, also 0,7 Personen je Zughalt, nicht angemessen wäre. Hinzu kommen Stationsgebühren für die Zughalte, die dort 29 € jährlich betragen.
Aus der Höhe der Nachfrage ist erkennbar, dass der Erhalt für die Anbindung der Gewerbebetriebe ganz offensichtlich keine Rolle spielt. Im Gegenteil: Mittelfristig wird die Abbestellung des Haltepunktes auch eine Verkürzung der Reisezeit zwischen Magdeburg und Dessau-Roßlau ermöglichen. Dies dürfte das Oberzentrum Dessau-Roßlau stärken und nicht, wie Sie schreiben, schwächen.
Richtig ist Ihr Hinweis, dass das derzeit laufende Planungsfeststellungsverfahren, das einen langen Vorlauf hat, den Neubau der Bahnsteige enthält. Dies erfolgte, um auf der sicheren Seite zu planen. Parallel wurde aber geprüft, ob auf den Halt verzichtet werden kann. Dazu wurden im vergangenen Jahr der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und über ihn die Stadt Zerbst angehört.
Die Frage nach der baulichen Umgestaltung des Bahnhaltepunktes erübrigt sich; denn die Bahnsteige müssten, wie ich bereits ausgeführt habe, in jedem Fall neu gebaut werden. Der aktuelle Zustand spielt bei dieser Bewertung deshalb keine Rolle.
Ich denke, wir sind uns darin einig, dass wir die für die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung stehenden Mittel effizient ausgeben sollten. Dies bedeutet aber auch, dass wir uns solchen Entscheidungen im konkreten Fall auch gemeinsam stellen müssen.
Nicht zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass das Land den Auftraggeber, den Landkreis AnhaltBitterfeld, bei der Anpassung des Busangebots zwischen Jütrichau und Roßlau sinnvoll unterstützen wird. - Herr Grünert, das war die Antwort.
Vielen Dank für die Genehmigung, Frau Präsidentin. - Ich habe eine Nachfrage. Wenn sie nicht sofort beantwortet werden kann, dann bitte ich im Nachgang um die Beantwortung.