Protocol of the Session on April 26, 2012

Vielen Dank, Herr Kollege Geisthardt. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht noch einmal Frau Frederking. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich tue das sehr gern. Ich freue mich, dass ich noch einmal die Gelegenheit habe zu reden.

Zuerst möchte ich mich an unseren Landwirtschaftsminister wenden. Sie sprechen von Schuldzuweisungen. Es geht doch gar nicht um Schuldzuweisungen. Es geht doch um ein schnelles Handeln. Wenn Sie sagen, dieses Thema hat bei Ihnen höchste Priorität, dann erwarte ich auch, dass auf Landesebene zu den Punkten, die ich in dem Antrag dargestellt habe, etwas passiert.

Herr Geisthardt, zu dem Machbaren. Warum soll es nicht machbar sein, die DIMDI-Daten auszuwerten?

(Herr Geisthardt, CDU: Es ist machbar!)

Warum soll es nicht machbar sein, die Belege von den Tierärzten zusammenzuführen, um zu sehen, welchen Einsatz wir hier im Land haben, wo dabei die Schwerpunkte sind und wo es Lücken gibt? Warum soll das nicht machbar sein?

(Herr Geisthardt, CDU: Das behaupte ich ja auch nicht!)

Warum soll es nicht machbar sein, Reduzierungsziele zu benennen? Warum soll es nicht machbar sein, dass die Beratung intensiviert wird?

Das sind doch alles Themen, die möglich sind. Das sind doch alles Maßnahmen, die man ergreifen und jetzt umsetzen kann.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von Herrn Geisthardt, CDU)

Herr Geisthardt, Sie haben mir heute viele schöne Empfehlungen auf den Lebensweg und für meinen Lebensabend mitgegeben.

(Heiterkeit - Zuruf von den GRÜNEN - Herr Geisthardt, CDU: Für Ihren Lebensabend? - Herr Gallert, DIE LINKE: Ich würde das nicht so ernst nehmen! - Zuruf: Der „goldene Herbst“ ist noch lange nicht! - Weitere Zu- rufe)

Sie haben mich auch darauf hingewiesen, ich möge doch die Humanmedizin nicht mit der Tiermedizin in Verbindung bringen.

(Herr Geisthardt, CDU: Die Daten!)

Sie wissen doch selbst ganz genau: Je mehr Antibiotika eingesetzt werden - beim Einsatz von Antibiotika beim Menschen und bei Tieren kommt es letztlich auf die Gesamtmenge an -,

(Zuruf: Was ist denn das für ein Quatsch?)

desto mehr Resistenzen bilden sich heraus. Die multiresistenten Keime, die sich dann bilden, machen beim Tier nicht halt, sondern gehen auf den Menschen über, es sei denn, man schirmt die Ställe hermetisch ab, was nur schlecht möglich ist, wie ich vorhin dargelegt habe. Gutachten belegen, dass im Umkreis von Ställen die Konzentration an multiresistenten Keimen viel höher ist als anderswo.

Herr Krause, Sie haben unseren Antrag nicht genau gelesen. Wir fordern nicht ein Verbot von Antibiotika.

Welchen von meinen Kollegen habe ich jetzt vergessen? - Herrn Barth.

(Heiterkeit)

Es geht auch nicht um eine Diffamierung, Herr Barth. Das liegt uns fern. Es geht darum, dass wir Daten erheben. Nur wenn man Daten erhebt, hat man auch eine solide Datenbasis, um zu sehen, welche Bedingungen wir in Sachsen-Anhalt haben. Nur wenn man den Status quo kennt, kann man auch vernünftig steuern.

Das ist unser Ziel und das ist unser Anliegen. Wir wollen eben nicht auf die bundesweiten Maßnahmen warten.

Die Amtschefkonferenz hat gute Festlegungen getroffen. Wenn Sie sich den Katalog anschauen - Herr Barth hat daraus zitiert -, dann sehen Sie, dass wir viele von diesen Anliegen in unsere Forderungen aufgenommen haben. Aber über diese Vorschläge hinaus sagen wir, dass wir auch auf Landesebene etwas tun müssen.

Einige der Forderungen in dem Papier der Amtschefkonferenz sind noch nicht weitreichend genug. Beispielsweise sollen die Tierhalterinnen und Tierhalter selbst entscheiden können, wann sie sich beraten lassen. Unserer Meinung nach sind dafür klare Regeln und Grenzwerte erforderlich.

Daher hoffe ich, dass ich Ihnen noch einmal darlegen konnte, welchen tieferen Sinn unser Antrag hat. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem zustimmen könnten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Frederking. - Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich einen Antrag auf

Überweisung überhört habe. - Nein. Dann ist er nicht gestellt worden. Dann stimmen wir darüber auch nicht ab.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Als Erstes stimmen wir über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1022 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Antragstellerin und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt diesem Antrag nicht zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Dann stimmen wir jetzt über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/1055 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das sind die Antragstellerinnen und große Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind Teile der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag angenommen worden. und der Tagesordnungspunkt 11 ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/638

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/1014

Die erste Beratung fand in der 15. Sitzung des Landtages am 15. Dezember 2011 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Kolze. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD ist in der 15. Sitzung des Landtages am 15. Dezember 2011 in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen worden.

Die Beratung des Gesetzentwurfs fand in der 14. Sitzung des Ausschusses am 13. April 2012 statt. Dazu lag eine Stellungnahme zur Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 16. Januar 2012 vor, die als Vorlage 1 verteilt wurde. Eine ergänzende Stellungnahme des GBD erhielt der Ausschuss am 1. März 2012, die als Vorlage 2 vorliegt.

Die Erarbeitung der Beschlussempfehlung war in der 13. Sitzung des Ausschusses am 9. März 2012 einstimmig verschoben worden, weil der Ausschuss die vom GBD in der Vorlage 2 dargelegten rechtlich komplizierten Fragen eingehend prüfen wollte, bevor er sich mit dem Gesetzentwurf abschließend befasst.

Der GBD wies darauf hin, dass der Verzicht auf eine Stellenausschreibung verfassungsrechtlich problematisch sei. Der Landesbeauftragte sei Beamter auf Zeit. Für ihn gelte der aus Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes folgende Grundsatz der Bestenauslese, der verfassungsrechtlich eine angemessene Ausgestaltung des Auswahlverfahrens erfordere.

Solle die Stelle eines Beamten auf Zeit besetzt werden, spreche viel dafür, dass der Besetzung eine öffentliche Stellenausschreibung voranzugehen habe. An dem Erfordernis einer Stellenausschreibung sollte nach Ansicht des GBD festgehalten werden, um verfassungsrechtliche Risiken zu vermeiden.

Dem hat sich der Ausschuss im Ergebnis angeschlossen. An dem im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungsvorschlag, § 9 des Landesbeamtengesetzes für nicht anwendbar zu erklären, wurde deshalb nicht festgehalten.

In diesem Zusammenhang möchte ich ergänzend auf Folgendes hinweisen: Da der Landesbeauftragte künftig nicht mehr auf Vorschlag der Landesregierung gewählt wird, liegt zur Überzeugung der regierungstragenden Fraktionen das Auswahlverfahren - und damit auch die Ausschreibung der Stelle - allein in den Händen des Landtages.

Die Fraktionen der CDU und der SPD legten in der Sitzung am 13. April 2012 einen Änderungsantrag hinsichtlich der Altersgrenze vor.

Die Koalitionsfraktionen begründeten die Änderung damit, dass mit der beabsichtigten Neufassung der Regelung zum einen erreicht werden solle, dass es dem Landtag durch Wegfall der bisher geltenden Regelung ermöglicht werde, seine künftigen Auswahlentscheidungen aus einer möglichst großen Anzahl an Bewerbern zu treffen.

Zum anderen werde mit der vorgelegten Neufassung das Ziel verfolgt, von der gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes gegebenen Möglichkeit einer spezialgesetzlichen Regelung Gebrauch zu machen und die insofern geltende beamtenrechtliche Regelaltersgrenze zur Erreichung des Ruhestandes - das wäre die Vollendung des 65. Lebensjahres - für die Landesbeauftragte nicht anzuwenden. Die Landesbeauftragte sollte trotz Erreichens der allgemeinen Altersgrenze erst nach Ablauf ihrer Amtszeit in den Ruhestand treten können.

Während der Beratung äußerte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Durchführung einer Stel

lenausschreibung sei die rechtssicherste Variante. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstütze deshalb den Vorschlag, eine Stellenausschreibung durchzuführen, und stimme dem Ansinnen der Koalitionsfraktionen zu.

Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD wurde mit 9 : 0 : 4 Stimmen angenommen.

Der Gesetzentwurf wurde in der Fassung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beschlossen und der Ausschuss stimmte dem so geänderten Gesetzentwurf mit 9 : 0 : 4 Stimmen zu.

Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung anzuschließen, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.