(Zustimmung bei den GRÜNEN - Herr Borg- wardt, CDU: Wir wollen doch alle das gemeinsame Personalentwicklungskonzept voranbringen, oder? Schon wieder was Neues! Das kann doch nicht sein! Ich ver- stehe das gar nicht! Das kann doch nicht sein!)
Zum Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. Die Vorgehensweise, das Realisierungskonzept allein in die Hände der Landesregierung zu geben, die sich mit den Verbänden, Einrichtungen und Unternehmen abstimmen soll, ist, denke ich, zu kurz gesprungen, da eben keine tiefgehende Diskussion im Ausschuss erfolgt und das Parlament damit nicht umfangreich beteiligt werden würde.
Ausgangspunkt ist natürlich der Klimaschutz. 80 % der CO2-Emissionen fallen ja im energetischen Bereich an. Hierbei haben wir den größten Handlungsbedarf.
Die Aufgaben einer Landesenergieagentur angesichts der ohnehin schon wirklich umfangreichen, ja, weitreichenden energetischen Fragestellungen auch auf Fragen zu weiteren Klimaschutzmaßnahmen zu beziehen, könnte eine solche neu zu schaffende Institution überfordern.
Wo fällt das Thema Klimaschutz noch ins Gewicht? Wo fällt es an? Man könnte beispielsweise an die Forstwirtschaft denken und sich die Frage stellen: Wie müssen wir unsere Wälder aufforsten? Oder wir denken an die Landwirtschaft. Hier wäre die Frage: Wie soll die Landwirtschaft klimafreundlich gestaltet werden? - Ich denke, das ist wirklich zu umfangreich. Deshalb möchte ich für die von uns vorgeschlagene Vorgehensweise einer Anhörung werben.
Eine Energieagentur muss fachlich gut fundiert ausgestaltet werden und sollte schnellstmöglich als Motor für eine schnellere Energiewende und auch für die Systematisierung beim Klimaschutz auf den Weg gebracht werden. - Ich danke Ihnen.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Ich erinnere daran, dass es einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD sowie einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE gibt. Den Änderungsantrag der LINKEN halte ich für weiter gehend, da er die Verbände etc. mit einbeziehen will.
Deshalb lasse ich als Erstes über diesen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das sind die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit hat dieser Änderungsantrag eine Mehrheit gefunden.
Wir stimmen nun über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der soeben beschlossenen Änderung ab. Wer diesem so geänderten Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen? - Das sind die Regierungsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 4.
Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
Die erste Beratung fand in der 19. Sitzung des Landtages am 23. Februar 2012 statt. Berichterstatter ist der Kollege Felke. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
regierung wurde in der 19. Sitzung des Landtages am 23. Februar dieses Jahres zur Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen; mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.
Artikel 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfes hat die Zustimmung zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik zum Gegenstand. Damit wird das Ziel verfolgt, das Deutsche Institut für Bautechnik als von allen Ländern gemeinsam getragene und fachlich spezialisierte gemeinsame Marktüberwachungsbehörde in die Marktüberwachung nach Rechtsakten der Europäischen Union für harmonisierte Bauprodukte einzubinden.
Die Änderung des Abkommens ist notwendig, weil das Institut nunmehr mit bestimmten hoheitlichen Aufgaben wie Entscheidungs- und Vollzugskompetenzen betraut werden soll.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 8. Sitzung am 9. März dieses Jahres mit dem Gesetzentwurf befasst.
Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs durch den Minister für Landesentwicklung und Verkehr beschloss der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr einstimmig, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/909 vor.
Meine Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Felke. - Es wurde keine Debatte vereinbart. Ich sehe jetzt auch niemanden, der das zu ändern wünscht.
Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren ein. In Anwendung des § 32 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages an irgendeiner Stelle eine getrennte Abstimmung? - Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir so.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überschrift „Gesetz zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik“. Wer stimmt dem zu? - Das ist das gesamte Haus.
Dann lasse ich jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Auch dafür gibt es eine große Mehrheit. - Nein, das gesamte Haus stimmt dem zu. Das
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ein Gesetzentwurf zum Landesbesoldungsgesetz. Sehr zur Enttäuschung einiger Journalisten, die mich auf dem Gang angesprochen haben, regelt das Landesbesoldungsgesetz aber nicht die Diäten der Abgeordneten.
- Ja. - Es geht um die Besoldung der Sekundarschullehrer und -lehrerinnen bei uns im Lande. Ich möchte damit beginnen, die Regierung zu loben.
(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU - Herr Borgwardt, CDU: Selten genug! - Herr Scheurell, CDU: Ah! Lobpreisend Dank!)
Ich freue mich, dass die Landesregierung im Jahr 2010 der wechselvollen Geschichte der Besoldung der Sekundarschullehrer ein positives Ende bereitet hat, dass sie anerkannt hat, dass Sekundarschullehrer und -lehrerinnen nach der Besoldungsgruppe A 13 zu besolden sind,