Vielen Dank, Herr Minister. - Einen kleinen Moment bitte. Wir würden jetzt in der Fragestunde keine Beichtveranstaltung machen.
Vielmehr bitte ich, dass weiterhin ausschließlich Fragen gestellt werden. - Herr Striegel, Sie wollen eine Frage stellen. Dann tun Sie das.
Ich habe keine Frage. - Als guter Katholik weiß ich, dass Beichten in den Beichtstuhl gehören. Trotzdem kann ich zu meinen Zitaten stehen, genauso wie der Minister zu seinen Zitaten tun kann. Ich stehe aber genauso zum Kontext. Daher bitte ich einfach darum, dann auch vollständig zu zitieren. - Danke schön.
Wir kommen jetzt zu Frage 8 zum Thema Bewertung Abschlussprüfung. Frau Hohmann, Sie haben das Wort zur Fragestellung. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Runderlass 3-83200-202 vom 1. Juli 2003, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 30. Juni 2010 „Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges“, bestimmt für die Erteilung der Note 4, dass die erreichte Leistung unter 66 % bis zu 51 % der maximal zu erreichenden Leistung betragen muss.
Dem Vernehmen nach wird davon abweichend bei der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen der Realschulabschlussprüfung an den Sekundarschulen die Note 4 bereits bei Erreichen von 40 % der maximal zu erreichenden Leistungen erteilt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Hohmann namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1. Für die Abschlussprüfung 2012 wird für das Fach Mathematik ein im Vergleich zum Leistungsbewertungserlass modifizierter Bewer
tungsschlüssel angewendet. Es ist richtig, dass die Note 4 bei Erreichen von mindestens 40 % der maximal zu erreichenden Leistung erteilt wird.
Ich füge hinzu, dass wir damit im Vergleich der mitteldeutschen Länder gleichziehen mit Sachsen und noch vor Thüringen liegen, wo das schon bei 37 % der Leistungen vorgesehen wird.
Zu Frage 2. Zunächst wird darauf hingewiesen - das wird jetzt ein wenig umfangreicher -, dass der Runderlass des Kultusministeriums „Leistung, Bewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges“ unter der Nr. 3.4.1 Vorgaben für einen Bewertungsschlüssel für Klassenarbeiten, jedoch nicht für Prüfungsarbeiten trifft. Dieser Bewertungsschlüssel wurde allerdings in den vergangenen Jahren im Wesentlichen auch bei den zentralen Leistungserhebungen einschließlich der Abschlussprüfungen angelegt.
Immer wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens aber auch geprüft, ob aufgrund der Anforderungen der Aufgaben Modifizierungen notwendig waren. Analog zur Regelung, die für Klassenarbeiten vorsieht, dass in begründeten Fällen - ich zitiere - „mit Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei erhöhten Anforderungen Modifizierungen möglich sind“, wurde dies auch für zentrale Leistungserhebungen geprüft.
Für die Abschlussprüfung Mathematik 2012 wurden erhöhte Anforderungen festgestellt. Dies machte die Modifizierung des Bewertungsschlüssels insbesondere aus Fürsorgegründen den betreffenden Prüflingen gegenüber zwingend notwendig.
Mit der Einführung des neuen Lehrplanwerkes für den Fachlehrplan Mathematik im Schuljahr 2010/ 2011, beginnend mit dem Schuljahrgängen 5, 6 und 9, war dieser Bewertungsschlüssel eingeführt worden. Im Schuljahr 2011/2012 kam der 10. Schuljahrgang hinzu.
In diesem Zusammenhang ist langfristig eine Weiterentwicklung der Aufgabenstruktur der schriftlichen Abschlussprüfung für den Realschulabschluss vorbereitet worden. Diese Weiterentwicklung besteht aus folgenden Elementen:
a) Einführung eines hilfsmittelfreien Aufgabenteils - weder Taschenrechner noch Formelsammlung sind zugelassen -,
b) Veränderung des Wahlpflichtteils. Darunter fällt: Der Schüler wählt verbindlich eine von drei Aufgaben aus.
Darunter fällt auch: Es wird die Aufgabe bewertet, die der Prüfling verbindlich zur Bewertung gekennzeichnet hat. Dadurch erhält der Prüfling mehr Verantwortung. Vor allem wird angestrebt, dass eine hohe Konzentration auf die Aufgabenauswahl er
Insgesamt ist festzustellen, dass sich insbesondere mit der Einführung eines hilfsmittelfreien Teils die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Nachweisen von Basiskompetenzen deutlich erhöhen.
Konnten sie bisher auch bei einfachen Rechnungen auf den Taschenrechner ausweichen oder bei bestimmten grundlegenden Aufgabenklassen Unsicherheiten im Grundwissen mithilfe der Formelsammlung ausgleichen, so ist dies nun nicht mehr möglich. 20 % der gesamten Prüfungsarbeiten erfolgen hilfsmittelfrei.
Das ist übrigens auch eine Sache, die wir mit den Kammern und Verbänden, insbesondere mit den Handwerkern, diskutiert haben, wobei die Bewertungspraxis im hilfsmittelfreien Teil mithilfe von Feinpunkten die Anforderungssituation verstärkt.
Diese neue Situation macht es notwendig, den Maßstab der Bewertung der Mathematikprüfungsarbeit dahin gehend anzupassen, dass die Schwellenwerte für das Erreichen von Noten etwas abgesenkt werden. Diese Maßnahme erfolgt in Übereinstimmung mit dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung, das die Aufgabenstellung erarbeitet hat. Die Schulen, die im Monat Februar mit einem Schulleiterbrief darüber informiert worden sind, haben uns ausschließlich positive Rückmeldungen gegeben. - Vielen Dank.
Herr Minister, Sie sprachen eben von den neuen Anforderungen in den Abschlussprüfungen und insbesondere über die inhaltliche Besonderheit, nämlich den hilfsmittelfreien Teil, der dort vonstatten geht.
Ich frage Sie: Teilen Sie meine Auffassung, dass genau diese Anforderungen derzeit auch in den Vorprüfungen gestellt werden und dass dann genau dieselben Kriterien angelegt werden müssten wie in den Abschlussprüfungen, nämlich ebenfalls mit dieser 40%-Regelung?
Es ist so, dass wir mit der Einführung des kompetenzorientierten Lehrplans, der jetzt verbindlich zum Schuljahr 2012/2013 eingeführt wird, auch den Leistungsbewertungserlass dahin gehend überarbeiten müssen, der dann auch für die Klassenarbeiten gilt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn mir jetzt kein Sturm der Entrüstung entgegenschlägt, würde ich aufgrund der vorgerückten Zeit vorschlagen, dass wir uns um 14.45 Uhr wieder hier einfinden. Das wäre um drei viertel drei für Andersgläubige.
Einsetzung einer Enquetekommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Satz von Albert Schweitzer beginnen, der, wie Sie wissen, ein gutes Gespür für die wichtigen Dinge im Leben hatte: „Mich interessiert vor allem die Zukunft; denn den Rest meiner Tage werde ich dort verbringen.“
Wir wollen uns heute mit Zukunftsfragen beschäftigen; denn wir alle wissen: Die Zukunft ereilt uns sehr schnell. Wenn wir nicht aufpassen, ist die Zukunft auch sehr schnell die Zeit, in der wir bereuen, dass wir das, was wir heute hätten tun können, nicht getan haben. Zukunft passiert nicht einfach so, meine Damen und Herren; sie kann gestaltet werden. Und wir haben die politische Verantwortung, sie zu gestalten. Dazu müssen wir unsere künftigen Möglichkeiten analysieren, wir müssen unsere Ziele beschreiben, und wir müssen uns auch überlegen, welche Wege zu diesen Zielen führen.
Der französische Begriff für eine solche umfassende Erhebung der aktuellen Lage und für die Suche nach Handlungsempfehlungen lautet „Enquete“.