Frau Professor Dalbert stellte sich nach längerem Suchen der Verbindungsbeamtin als Versammlungsleiterin zur Verfügung.
Nach anfänglichem Schweigen wurde auf die Frage der Dauer der Aktion der Verbindungsbeamtin von einer namentlich nicht auszumachenden Person die Antwort gegeben, dass man durchaus bis Montag Zeit hätte, wenn die Uni wieder beginnen würde.
Eine dem Kooperationsangebot dienliche Einflussnahme der anwesenden Landtagsabgeordneten auf die Versammlungsteilnehmer fand nicht statt.
Aufgrund der Gesamtumstände prognostizierte die Polizei, dass die Sitzblockade längere Zeit andauern würde.
Nach Abwägung aller widerstreitenden Interessenlagen und damit zu erwartenden Konflikte entschied sich der Polizeiführer, den Aufzug der rechten Szene an der Sitzblockade auf dem Fußweg vorbeizuführen.
Da der Platz dafür ausreichend war, hielt er die mögliche Eingriffsintensität im Vergleich zu anderen Handlungsalternativen unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel für vertretbar. Ein Abwägungsprozess fand also statt.
In Form von Lautsprecherdurchsagen wurde diese Absicht öffentlich mitgeteilt. Das könnte ich Ihnen auch vorlesen.
Einige Teilnehmer der Sitzblockade versuchten daraufhin, ihre Position zu ändern, um durch Annäherung an den Aufzug der rechten Szene, der vorbeigeführt wurde, dessen Fortsetzung erneut zu verhindern.
Diese Versuche wurden von den Polizeikräften unter Einsatz einfacher körperlicher Gewalt, wie Abdrängen, unterbunden. Die Polizei konnte zu diesem Zeitpunkt den Schutz beider Versammlungen durchsetzen. Ich bewerte diese Entscheidung des Polizeiführers nach eingehender Untersuchung als angemessen und verhältnismäßig.
Dem Schutzanspruch aller Versammlungsteilnehmer und dem Bemühen um Deeskalation durch die Polizei wurde vollumfänglich Rechnung getragen.
Zu Frage 2. Sie, liebe Frau Lüddemann, haben gegenüber dem Führungsstab konstatiert, dass Mitglieder des Landtages am Ereignistag mehrfach von der Polizei unter anderem mit sanfter Gewalt behindert worden seien.
Nach Auswertung der polizeilichen Einsatzunterlagen und Befragung von Polizeibeamten liegen dazu bis jetzt keine Erkenntnisse vor.
Die Aussage, behindert worden zu sein, könnte sich aber auf die Situation im Zusammenhang mit polizeilichen Sperrmaßnahmen beziehen, an denen Personen das Passieren vor dem Hintergrund möglicher Gefahren nach Abwägung aller Umstände untersagt worden ist.
Der Landtagsabgeordneten Frau Lüddemann ist an einer Polizeisperre nicht gestattet worden, diese zu passieren. Das Areal war mit Hamburger Gittern zur Trennung der Diskussionsteilnehmer abgetrennt, um Schaden von Leib und Leben abzuwehren.
Da Sie, liebe Frau Lüddemann, sich zu dem Zeitpunkt noch nicht als Abgeordnete ausgewiesen hatten und als Demonstrationsteilnehmerin galten, ist Ihnen die Durchführung zur Vermeidung der unmittelbaren Konfrontation versagt worden. Der Durchlass wäre kontraproduktiv gewesen.
Frau Lüddemann, die Polizeibeamten haben den Durchlass zu Ihrem eigenen Schutz verweigert, weil sie nicht wollten, dass es zu einer Auseinandersetzung kommt, durch die Sie körperlich hätten Schaden nehmen können.
Sie haben dann unter Vorzeigen Ihres Abgeordnetenausweises angekündigt, dass dieses Verhalten ein Nachspiel haben werde;
Ein hinzugezogener Konfliktmanager der Polizei, der extra gerufen werden musste, entspannte die Lage nach Kenntnisnahme Ihres Abgeordnetenstatus und ermöglichte Ihnen das Passieren der Polizeisperre.
Waren Polizeibeamte in diesem Einsatz, die die in Rede stehenden Äußerungen gemacht haben sollten - das weiß ich nicht -, wäre dieses Verhalten unangemessen und würde von mir selbstverständlich nicht gebilligt. Weil ich als objektiver Minister beide Seiten würdige, würde ich ein solches Verhalten unserer Polizei nicht dulden.
Aber haben Sie bitte Verständnis dafür, dass in einer solchen Situation auch Ihnen, selbst wenn Sie Abgeordnete sind, der Schutz zusteht, den man
braucht, um Sie an Leib und Leben zu schützen. Das haben meine Beamtinnen und Beamten getan. Dafür danke ich ihnen.
Aber ich darf Ihnen versichern, dass ich auch selbst für meine Sicherheit sorge und mich nicht gewaltsam zwischen Hamburger Gittern hindurchdränge. Das ist nicht meine Art. Das mögen andere tun; ich agiere da anders.
als ich von einer Demonstration zur anderen, die durchaus angemeldet war, Durchgang haben wollte. Es gibt dafür Zeugen. Ich werde mir jetzt überlegen, wie ich mit der Situation weiter umgehen werde.
Die Frage bezieht sich auf Ihre Antwort auf Frage 1. Sie sprachen davon, dass im Zuge des Abwägungsprozesses, den Sie jetzt im Nachgang geprüft hätten, ausreichend Platz zwischen den unterschiedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten vorhanden wäre.
Es gibt videotechnische Aufzeichnungen, die belegen, dass wirklich nur eine Hand breit - meine Hand ist relativ schmal - Platz zwischen den unterschiedlichen Gruppen war.
Ich persönlich schätze das als eine sehr gefährliche Situation ein und würde nicht sagen, dass dort genügend Platz vorhanden war.
Die Situation wäre dann nicht eingetreten, wenn es nicht zu einer unangemeldeten Spontanversammlung in Form einer Sitzblockade auf dem Weg der Rechten gekommen wäre.
im Übrigen dann - ich sage das nicht mit Blick auf Sie, sondern allgemein; das kann irgendwo in Deutschland sein - möglicherweise anders hätte bewertet werden können. Allerdings haben diejenigen, die sich mitten in diesen Demonstrationsaufzug gesetzt haben, zumindest eine Kausalkette in Gang gesetzt, die dazu geführt hat. Das muss man erst einmal festhalten.
Meine Polizeibeamtinnen und -beamten sagen, dass in dem Augenblick, in dem die Rechten vorbeiliefen - wir machen auch Videoaufzeichnungen -, so weit herangerobbt wurde,
dass es Ihrer schmalen Hand, die Sie mir gerade gezeigt haben, entsprochen hat. Das ist sicherlich kein geschickter Umstand. Ich hätte mir gewünscht, dass alle ein Stück nach hinten gerutscht wären. Dann hätte der Abstand vielleicht meiner Hand entsprochen, die etwas breiter ist, und das Problem wäre nicht eingetreten.
Die Frage 6 zum Thema Folgeveranstaltung zum „Finanzpolitischen Dialog“ in der Altmark stellt die Kollegin Frau Dr. Paschke. Bitte schön.
Herr Präsident! Die Auftaktveranstaltung der „Finanzpolitischen Dialoge“ der Landesregierung fand am 15. Februar 2012 in der Altmark statt. Im Rahmen der Veranstaltung spielte die Forderung der kommunalen Dialogpartner zur Berücksichtigung eines Flächenfaktors im neuen Finanzausgleichgesetz eine wesentliche Rolle. Finanzminister Bullerjahn sagte aus diesem Grunde zu, eine gesonderte Veranstaltung zu diesem Thema durchzuführen.
2. In welcher Form erwartet die Landesregierung zu dieser Veranstaltung vertiefende regionale Argumente pro Flächenfaktor?
Danke schön für die Fragen. - Für die Landesregierung beantwortet sie Herr Minister Bullerjahn. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Paschke, ich kann es kurz machen. Wir haben gestern mittlerweile die vierte Veranstaltung mit