drittens Betreuungsangebote in vorhandenen integrativen Horten/Kindertagesstätten sowie die Genehmigung weiterer integrativer Horte,
Bei den Lösungsmöglichkeiten 1 und 2 ist wiederum das Kultusministerium zuständig; bei den anderen liegt die Zuständigkeit beim Ministerium für Arbeit und Soziales und dessen nachgeordneten Einrichtungen.
Die Landesregierung ist bestrebt, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur vom 7. Dezember 2011 - ich hatte sie schon zitiert: Die Landesregierung wird gebeten, bis zum 1. Februar 2012 für die bekannten Härtefälle Lösungsangebote zu schaffen - bis zum 1. Februar 2012 umzusetzen und damit den Eltern bis zum Beginn der Winterferien konkrete Lösungsangebote zu unterbreiten.
Herr Minister, ich würde Sie gern fragen, wie es mit dem Prinzip der Gleichbehandlung vereinbar ist, wenn der eine Teil der Lösungsangebote, die Sie eben angeführt haben, beispielsweise der FED, also alles, was aus der Eingliederungshilfe kommt, bzw. das KiFöG, für die Eltern kostenpflichtig ist, der andere aber nicht.
Wir haben es hierbei mit unterschiedlichen Angeboten zu tun. Das war auch in der Vergangenheit schon so. Einmal sind es Angebote beispielsweise im Verantwortungsbereich der Schule, wie es bei den lerntherapeutischen Angeboten der Fall ist. Damit handelt es sich um ein schulisches Angebot.
Bei anderen handelt es sich um Betreuungsangebote. Dann fallen je nach Region und Trägerschaft unterschiedliche Kosten an. Dies ist eine Sache, die bei den Trägern oder bei den Kommunen liegt, die für die Angebote verantwortlich sind.
Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Absatz 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beantragen eine solche Ausnahmegenehmigung für den Kollegen Minister Dr. Aeikens, und zwar für den Verwaltungsrat der Landwirtschaftlichen Rentenbank, die eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts ist und den staatlichen Auftrag hat, die Landwirtschaft und den ländlichen Raum zu fördern.
Dem Verwaltungsrat gehören kraft Amtes auch drei Landwirtschaftsminister der Länder an. Der Bundesrat hat kürzlich bestimmt, dass in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013 die Länder Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt jeweils einen Minister stellen.
Es ist nicht ganz klar, ob es sich bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank um ein auf Erwerb gerichtetes Unternehmen im Sinne der vom Präsidenten eben erwähnten Bestimmungen der Verfassung und des Ministergesetzes handelt, ob sie also mehr als eine reine staatliche Förderbank ist. Im Bundesland Schleswig-Holstein hat man sich entschlossen, eine Ausnahmegenehmigung des Landtages zu beantragen. So wollen wir es hier auch vorsichtshalber handhaben.
Wir bitten deshalb, der Entsendung von Herrn Minister Dr. Aeikens in den Verwaltungsrat der Landwirtschaftlichen Rentenbank zuzustimmen. - Danke sehr.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Es wurde vereinbart, diesen Antrag ohne Debatte zu behandeln. Deshalb treten wir nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein.
Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die regierungstragenden Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dem Antrag ist entsprochen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 abgearbeitet.
Die Vision einer inklusiven Gesellschaft - Einrichtung einer zentralen Koordinationsinstanz (Focal Point) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Inklusion ist in aller Munde. Das immerhin haben wir erreicht. Aber Inklusion ist noch lange nicht in den Köpfen und noch länger nicht in Handlungsstrategien oder in routiniertes Handeln umgesetzt.
Bis Paradigmenwechsel - um einen solchen handelt es sich hier - tatsächlich verankert sind, das dauert. Bis entsprechende gesellschaftliche Strukturen entstehen, dauert es noch viel länger. Eine inklusive Gesellschaft ist nicht von heute auf morgen zu erreichen. Da müssen wir ehrlich sein. Ich verstehe Inklusion als Vision, als Leitwert, um unser aller politisches und praktisches Handeln daran zu orientieren.
Der Paradigmenwechsel, für den die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsteht, lässt sich auf einige kurze Nenner bringen: Weg vom Wohlfahrtsgedanken, hin zu einem reinen Menschenrechtsansatz, keine nachträgliche Ausbesserung von Strukturen, sondern eine vorgehende Verwirklichung des Rechts umfassender gesellschaftlicher Teilhabe für alle Menschen.
Anstelle einer sozialpolitischen Defizitkompensation, die sich noch am Recht der Fürsorge nach dem Zweiten Weltkrieg orientiert und einzelfallorientiert beim Individuum ansetzt, ist die Schaffung einer barrierefreien, inklusiven Gesellschaft gefragt. Die Einschränkungen, Hindernisse und Widrigkeiten, die Menschen mit Behinderungen tagtäglich zu erleiden und zu erdulden haben, be
gründen sich durch soziale Barrieren. Der Mensch ist nicht behindert, er wird behindert - ein alter Slogan der Behindertenrechtsbewegung, der nicht an Aktualität verloren hat.
Die geforderte Umdrehung der Perspektive durch die UN-Behindertenrechtskonvention fordert dies ganz deutlich und zeigt uns, was das in der Stadtplanung, im Gesundheitswesen, im Bildungswesen und in allen anderen Lebensbereichen konkret bedeutet.
Wie weit das geht, ist, glaube ich, noch gar nicht vollumfänglich durchdacht worden. Man muss sich nur den Forderungskatalog des 6. Behindertenpolitischen Forums aus dem letzten Jahr aus diesem Land anschauen oder das Positionspapier des Cochlear-Implant-Verbandes Mitteldeutschland, der sich für die Rechte von gehörlosen oder ertaubten Menschen einsetzt. Darin kann man nachlesen und erkennen, dass Inklusion tatsächlich eine Herkulesaufgabe ist. Deswegen müssen wir so bald wie möglich damit anfangen.
Inklusion betrifft alle Lebensbereiche und damit auch alle Politikfelder. Wenn man Inklusion durchdenkt, kommt man in immer tiefer gehende Lebensbereiche.
Schön nachvollziehen kann man dies, wie ich finde, anhand des vom Sozialministerium Ende des letzten Jahres vorgelegten ersten Entwurfs eines Landesaktionsplans Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die in diesem Entwurf benannten Handlungsfelder machen eines bereits mehr als deutlich: Der Aktionsplan geht weit über die Zuständigkeit eines Ministeriums hinaus. Mobilität, Bildung, Arbeit, Gesundheit, Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben sind darin ausgemachte Kernbereiche.
Dadurch sollte klar sein: Ein so zentrales Querschnittsgebiet, wie es die Inklusion ist, sollte nicht an ein Fachressort gekoppelt sein. Das wird dem Thema aus der Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nicht gerecht und schmälert dessen Bedeutung.
Wir GRÜNEN wollen deshalb das Thema zur Chefsache machen. Darauf zielt unser Antrag ab, den wir hier vorlegen, eine zentrale Koordinierungsinstanz, einen sogenannten Focal Point, direkt beim Ministerpräsidenten in der Staatskanzlei anzusiedeln, ganz bewusst - ich sage es deutlich auch im Hinblick auf den vorgelegten Alternativantrag - oberhalb der Ebene der Fachministerien.
Wir brauchen eine Zuordnung, die außerhalb der Hierarchien und der Gleichheit der Fachministerien steht, wenngleich ich den Antrag auch als ein Zeichen dafür begrüße, dass grundsätzlich gesehen wird, dass wir eine zentrale Koordinierungsinstanz brauchen. Aber ich denke, wir brauchen ein darüber hinausgehendes deutliches Signal an die Ministerien, an den Verwaltungsapparat, an die Betroffenen und die Betroffenenverbände, dass es uns mit der Inklusion wirklich ernst ist.
Gestatten Sie mir ein paar Worte dazu, was die Aufgabe und der Sinn und Zweck eines solche Focal Points, einer zentralen Koordinierungsinstanz sein soll. Er soll die primäre Stelle im Sinne eines Verantwortungsträgers sein. Dort hat die Umsetzung der Konvention im Allgemeinen und des Landesaktionsplans im Speziellen stattzufinden. Sie ist von dort aus anzuleiten und zu koordinieren. Die Koordinierungsinstanz ist nach innen und außen rechenschaftspflichtig.
Ein Focal Point ist die Institutionalisierung der langfristigen Perspektive einer inklusiven Gesellschaft. Jenseits der Tagespolitik, jenseits einzelner Gesetzesvorhaben, jenseits einzelner Problemfelder wird so garantiert, dass wir dieses Ziel nicht aus den Augen verlieren, dass wir eine übergreifende Perspektive immer im Blick haben.
Anderenfalls haben wir nur einzelne Mosaiksteine, die wertvoll und nötig sind, aber kein Gesamtbild vor Augen.
Die Schaffung einer solchen zentralen Instanz wird auch nach Artikel 33 der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Da in Sachsen-Anhalt die Umsetzung der Konvention durch das Vorliegen des ersten Entwurfs zum Landesaktionsplan nun Fahrt aufnimmt, so hoffe ich jedenfalls, ist es nur folgerichtig, zu diesem frühen Zeitpunkt die Verantwortung für die Umsetzung klar zu benennen.
Eine solche zentrale Koordinierungsinstanz steht auch in der Pflicht, die Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft, die freien Träger und die Betroffenen intensiv in die Konzeption, in deren Erarbeitung und auch in deren Umsetzung einzubeziehen. Das ist bei der Erstellung des ersten Entwurfs bislang versäumt worden. Es ist auch unklar, wie die Einbeziehung der Zivilgesellschaft laufen soll, wenn das Ziel, das bei der Vorstellung proklamiert wurde, im ersten Quartal einen abschließenden Entwurf vorzulegen, gehalten werden soll.
Doch nicht nur pragmatische und sachliche Gründe sprechen aus meiner Sicht für die Einrichtung eines Focal Points direkt beim Ministerpräsidenten. Die Schaffung einer solchen zentralen Koordinierungsinstanz fördert eine Bewusstseinsbildung, eine Bewusstseinsschaffung. Ohne ein solches Bewusstsein ist die UN-Behindertenrechtskonvention