Protocol of the Session on January 19, 2012

2. Wie erfahren betroffene Eltern von der Clearingstelle und welche Lösungsmöglichkeiten werden angeboten?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht nun der Kultusminister Herr Dorgerloh. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der gemeinsamen Beratung der Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Bildung und Kultur am 30. November 2011 sowie der Beratung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 7. Dezember 2011 wurde folgende Beschlussempfehlung verabschiedet - ich zitiere -: „Die Landesregierung wird gebeten, bis zum 1. Februar 2012 für die bekannten Härtefälle Lösungsangebote zu schaffen.“

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Cornelia Lüddemann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, namens der Landesregierung wie folgt.

Erstens. Die Clearingstelle ist keine Stelle im Sinne einer Institution, sondern versteht sich als Klärungsinstanz auf der Arbeitsebene. In der Beratung auf Staatssekretärsebene am 13. Dezember 2011 wurde festgelegt, dass der Abteilungsleiter in Vertretung der zuständigen Fachabteilung im Ministerium für Arbeit und Soziales und der Referatsleiter des zuständigen Fachreferats im Kultusministerium die Leitung der sogenannten Clearingstelle übernehmen.

Auf der Arbeitsebene wurden Abfragen vorgenommen. Das Kultusministerium hat über das Landesverwaltungsamt die Schulleiter befragt, welche Betreuungsbedarfe durch die Eltern angemeldet wurden. Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat seinerseits die Jugendämter nach entsprechenden Anmeldungen gefragt.

Die Ergebnisse beider Erhebungen wurden gegenseitig zugestellt, zusammengetragen sowie miteinander abgeglichen und bilden die Grundlage für die gemeinsame Lösungsfindung. Wir haben ja nachher noch eine weitere Frage. Da kommen wir dann noch zu den Zahlen.

Zweitens. Die Eltern erfahren über die Förderschulen oder über die Jugendämter Näheres zu den konkreten Lösungsangeboten für ihr vorgetragenes Problem. Lösungsmöglichkeiten sind:

erstens die punktuelle Erweiterung der lerntherapeutischen Angebote in der durch das Kind besuchten Förderschule,

zweitens die Nutzung lerntherapeutischer Angebote anderer Förderschulen in erreichbarer Nähe,

drittens Betreuungsangebote in vorhandenen integrativen Horten und Kindertagesstätten sowie die Genehmigung weiterer integrativer Horte,

viertens Angebote von Behinderteneinrichtungen und

fünftens Angebote des familienentlastenden Dienstes.

Die beiden ersten Lösungsangebote fallen in den Verantwortungsbereich des Kultusministeriums un

ter Mitwirkung des Landesschulamtes, die anderen in den Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales und dessen nachgeordnete Einrichtungen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen damit zur Frage 4 zum Thema Fördermittelantrag zum Neubau des Touristik- und Gesundheitsforums Blankenburg (Harz). Die Frage stellt der Kollege Lüderitz von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um den Fördermittelantrag zum Neubau des Touristik- und Gesundheitsforums Blankenburg (Harz). Der Stadtrat von Blankenburg hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2011 beschlossen, den Fördermittelantrag zum Neubau des Touristik- und Gesundheitsforums Blankenburg (Harz) an das Land Sachsen-Anhalt zu stellen, und beschloss zugleich die Durchführung des Vorhabens unter der Voraussetzung einer - man höre und staune - 90-prozentigen Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt, nachzulesen im Beschlusstext.

Ich frage die Landesregierung vor diesem Hintergrund:

1. Seit wann liegt der Fördermittelantrag der Stadt Blankenburg (Harz) vor und wie ist der Stand der Bearbeitung?

2. Bis wann erfolgt der Bescheid an die Stadt Blankenburg (Harz) und von welchem Förderumfang ist auszugehen?

Vielen Dank, Herr Lüderitz. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Wissenschaft und Wirtschaft, Frau Professor Birgitta Wolff.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gleich zu der Antwort auf die Frage 1: Der Antrag der Stadt Blankenburg ist am 2. Februar 2011 im Landesverwaltungsamt eingegangen. Die Bearbeitung des Antrags ist noch nicht abgeschlossen.

Aufgrund der Höhe der veranschlagten Gesamtinvestitionen, ca. 9 Millionen €, ist die Durchführung einer baufachlichen Prüfung durch den Landesbetrieb Bau erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen seitens der Stadt Blankenburg liegen vor.

Zu Frage 2. Das war die Frage, bis wann der Bescheid wohl ergehen wird und von welchem Förderumfang auszugehen ist. Am 1. Februar 2012 tritt ja, wie wir alle wissen, die neue GRW-Förder

richtlinie in Kraft. Danach werden touristische Infrastrukturmaßnahmen, soweit das überhaupt noch möglich sein wird, nur noch mit einem Fördersatz von 60 % gefördert. Eine Bescheidung ist deshalb auch davon abhängig, ob die Stadt Blankenburg den Eigenanteil in Höhe von 40 % aufbringen kann. Von dem Nachweis der Bereitstellung der Eigenmittel hängt die weitere Bearbeitung des Antrags also auch ab, sodass ich Ihnen heute keinen Termin für die Bescheidung nennen kann.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Die Frage 5 zum Thema Nachschulische Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen über die lerntherapeutischen Angebote hinaus stellt die Kollegin Bull von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Frau Bull.

Meine Damen und Herren! Nach wie vor bereitet das Angebot an verlässlicher nachschulischer Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Förderschule vor allem für die Familien, die ganztägig erwerbstätig sind, Probleme. Lerntherapeutische Angebote in den Förderschulen reichen oftmals allein - insbesondere in den Ferien - hinsichtlich des zeitlichen Umfangs nicht aus, um die Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf für vollzeitberufstätige Eltern zu sichern.

Die Ausschüsse für Arbeit und Soziales und für Bildung und Kultur sind in ihren Sitzungen am 30. November 2011 bzw. am 7. Dezember 2011 übereingekommen, das Kultusministerium zunächst damit zu beauftragen, für die sogenannten Problemfälle Lösungen anzubieten. Das betrifft diejenigen Familien, für die die lerntherapeutischen Angebote täglich, insbesondere in den Ferien, nicht ausreichen, um ihrer Berufstätigkeit vollumfänglich nachgehen zu können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Familien haben mit Stand vom 18. Januar 2011 im Kultusministerium bzw. im Landesverwaltungsamt einen Betreuungsbedarf angemeldet, der über den Umfang der an den Schulen vorhandenen lerntherapeutischen Angebote hinausgeht? Bei wie vielen Familien beschränkt sich der Bedarf auf die Ferienzeiten?

a) In wie vielen Fällen handelt es sich jeweils um Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre?

b) In wie vielen Fällen handelt es sich jeweils um Schülerinnen und Schüler über 14 Jahre?

2. Werden die für die Winterferien 2012 angemeldeten Bedarfe befriedigt werden können bzw.

welche Lösungsangebote sind diesen Familien unterbreitet worden

a) für Familien mit Kindern bis zum Alter von 14 Jahren und

b) für Familien mit Kindern im Alter über 14 Jahre?

Vielen Dank, Frau Bull. - Für die Landesregierung antwortet erneut der Kultusminister Herr Dorgerloh. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gemäß dem KiFöG hat jedes Kind im Land Sachsen-Anhalt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung, wenn beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, anderenfalls auf einen Halbtagsplatz. Dies gilt für behinderte Kinder und für nichtbehinderte Kinder gleichermaßen.

Im Hinblick auf die Ferienbetreuung sieht der Organisationserlass des Kultusministeriums zur Unterrichtsorganisation an Förderschulen für geistig Behinderte vor, dass die Förderschulen entsprechend ihren personellen Möglichkeiten in der unterrichtsfreien Zeit lerntherapeutische Angebote unterbreiten können, um Erlerntes zu festigen und zu stabilisieren. Diese Angebote sind jedoch keine Hort- und Freizeitangebote und daher auch nicht ganztägig ausgelegt.

Diese Angebote können Eltern in den Ferienzeiten bei der Betreuung ihrer Kinder entlasten. Die konkreten Bedarfe sind durch die Eltern zum Schuljahresbeginn bei der jeweiligen Schule anzumelden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Birke Bull, Fraktion DIE LINKE, namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Dem Kultusministerium sind insgesamt 58 konkrete Fälle bekannt, in denen Eltern einen Betreuungsbedarf angemeldet haben, der über die lerntherapeutischen Angebote der Schulen hinausgeht. Davon gibt es 48 Nachfragen nur für die Ferienzeiten.

Von den 58 bekannten Fällen gibt es a) 39 Meldungen, die Kinder unter 14 Jahren betreffen, und b) 13 Meldungen, die behinderte Jugendliche über 14 Jahre betreffen. Von sechs Kindern wurde das Alter nicht mitgeteilt, sodass sie bei der Unterscheidung der Schülerinnen und Schüler über bzw. unter 14 Jahren nicht berücksichtigt werden konnten.

Zu 2: Dem Kultusministerium sind insgesamt 23 Fälle bekannt, in denen Eltern Betreuungs

bedarfe über vorhandene Angebote an den Schulen hinaus für die anstehenden Winterferien angemeldet haben. Davon gibt es a) 16 Anmeldungen für Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und b) sieben Anmeldungen für behinderte Jugendliche über 14 Jahre.

Grundsätzlich gibt es folgende Lösungsmöglichkeiten - ich kann nur das wiederholen, was ich schon bei der Beantwortung der Frage 3 vorgetragen habe -:

erstens die punktuelle Erweiterung der lerntherapeutischen Angebote in der vom Kind besuchten Förderschule,

zweitens die Nutzung lerntherapeutischer Angebote anderer Förderschulen in erreichbarer Nähe,

drittens Betreuungsangebote in vorhandenen integrativen Horten/Kindertagesstätten sowie die Genehmigung weiterer integrativer Horte,