Da während der Haushaltsberatungen die länderübergreifende Vereinbarung zum gemeinsamen Vollzug der Sicherungsunterbringung mit Sachsen und Thüringen gekündigt wurde, hatte dies Folgen für den Entwurf des Haushaltsplans. Bei Titel 232 01 - Sonstige Zuweisungen von Ländern - verringert sich der Ansatz für das Jahr 2013 von 390 500 € auf 0 €. Bei Titel 632 62 - Erstattungen für die Unterbringung von Gefangenen in Anstalten anderer Bundesländer -, bei denen es um die weiblichen Gefangenen in Sachsen geht, erhöht sich der Ansatz für das Jahr 2013 um 600 000 €.
Darüber hinaus ergab sich in der Bereinigungssitzung eine erhebliche Veränderung bei den Stellenplänen des Einzelplans 11.
Zum Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - lagen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE vor. Es kam zum Teil zu gravierenden Veränderungen einzelner Haushaltspositionen.
Ausgehend von der November-Steuerschätzung 2011 verringerten sich die Ansätze bei den Steuereinnahmen im Kapitel 13 01 - Steuern - für 2012 um 91 Millionen € und für das Jahr 2013 um 128 Millionen €.
Eine spannende Debatte gab es zu Titel 462 01 - Globale Minderausgabe für Einsparverpflichtungen im Rahmen des Stellen- und Personalabbaus. Hierzu lagen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte die globale Minderausgabe in beiden Jahren um jeweils 70 Millionen € anheben, um eine freiwillige Arbeitszeitverkürzung für Tarifangestellte und Beamte zu ermöglichen. Die dadurch frei werdenden Vollzeitstellenäquivalente sollten zu 50 % für Neueinstellungen genutzt werden. Die Landesregierung lehnte dies ab. Die Koalitionsfraktionen schlugen eine Verringerung dieses Ansatzes um rund 500 000 € für das Jahr 2012 und für das Jahr 2013 vor, um andere Projekte gegenzufinanzieren.
Bei Titel 911 01 - Zuführungen an die Steuerschwankungsreserve - verringerte sich der Ansatz für das Jahr 2012 um 20 Millionen € und erhöht sich für das Jahr 2013 von 60 Millionen € um 15 Millionen € auf 75 Millionen €.
Bei den Kapiteln 13 06 - Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord - und bei Kapitel 13 07 - Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd - wurde die Titelgruppe „Innovations- und Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen - Stark III“ im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Finanzen“ neu ausgebracht. Bei dieser Titelgruppe gibt es noch einen Sperrvermerk, da - dies wurde auch in der Debatte deutlich - der gute Wille zwar vorhanden ist, aber weder die Zustimmung der Europäischen Union noch entsprechende Konzepte vorlagen.
Bei Kapitel 13 12 - Finanzzuweisungen an die Gemeinden - wird der Titel 633 20 - Zuweisungen an kreisfreie Städte und Landkreise - mit einem Ansatz für das Jahr 2012 von 38 289 600 € neu ausgebracht.
Bei Kapitel 13 20 - Vermögensverwaltung - Titel 121 11 - Gewinne aus der Beteiligung an Unternehmen des öffentlichen Rechts - verringert sich der Ansatz für die Jahre 2012 und 2013 um jeweils 5 Millionen € auf 0 €. Angesichts der gegenwärtigen Finanzkrise kann die NordLB keine Gewinnausschüttung vornehmen.
Bei Kapitel 13 25 - Vermögensverwaltung - Titel 111 13 - Entgelte aus NordLB-Garantierprogrammen - aber erhöht sich der Ansatz für das Jahr 2012 von 0 € auf 5,5 Millionen € und für das Jahr 2013 von 0 € auf 8,5 Millionen €. Nicht unumstritten ist der Haushaltsvermerk, dass Mehreinnahmen der Steuerschwankungsreserve zugeführt werden sollen.
Bei Titel 575 02 - Zinsausgaben für Darlehen und Schuldverschreibungen am Kreditmarkt - lagen ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Die Fraktion DIE LINKE schlug eine Absenkung der Ansätze um jeweils 50 Millionen € vor. Die Koalitionsfraktionen schlugen dagegen eine Verringerung für das Jahr 2012 um 79 Millionen € und für das Jahr 2013 um 173 Millionen € vor.
Dazu gab es eine sehr lange Debatte; denn die Unsicherheiten gerade auf dem Gebiet der Zinsentwicklung sind sehr groß. Vonseiten des Finanzministeriums wurde betont, dass es sich von der Entwicklung seit November 2011 habe leiten lassen. So habe die Europäische Zentralbank den Leitzins gesenkt, weil sie die Inflationsgefahr als gering bewertet. Auch die Steuerschätzung sei von einem geringeren Inflationsrisiko ausgegangen. Deshalb habe das Finanzministerium die Berechnungen der zu erwartenden Zinsausgaben angepasst.
Auch bei Kapitel 13 50 wurde der Titel 619 10 - Zuführungen an das Sondervermögen „Pensionsfonds Sachsen-Anhalt“ - auf Antrag der Koalitionsfraktionen im Ansatz für das Jahr 2012 von 20 Millionen € auf 0 € verringert, um die Deckung des Mehrbedarfs aufgrund der geringeren Steuereinnahmen abzusichern.
Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr. Neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr gab es Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Außerdem liegen Ihnen in der Beschlussempfehlung Anlagen vor, die als Austauschblätter in den Haushalt einfließen sollen.
Bei Kapitel 14 13 - Verkehr - folgte der Finanzausschuss einstimmig der Empfehlung des Fachausschusses, bei Titel 633 01 - Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte - für Schülerbeförderungskosten Mittel in Höhe von jeweils 30 000 € für das Projekt „Schulbusbegleitung“ zur Verfügung zu stellen.
Bei Kapitel 14 08 - Wohnungswesen - wurde die Titelgruppe 61 - Wohnraumförderfonds - gestrichen. Stattdessen wurde der Titel 916 01 - Zuführungen an den Wohnraumförderfonds - mit einem Ansatz für das Jahr 2012 von 15 212 800 € und für das Jahr 2013 von 19 038 700 € neu ausgebracht. Die Ausführung dieses Fonds, der von der Investitionsbank verwaltet werden soll, erfolgt als revolvierender Fonds.
Einzelplan 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt. Neben der Beschlussempfehlung des Fachausschusses gab es Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE. Letztere wurden abgelehnt. Die Änderungen im Einzelplan
Zu Einzelplan 16 - Landesrechnungshof. Diesbezüglich gab es nur wenige Änderungen zum Personal. Ein Stellenabbau konnte vorgezogen werden. Eine Änderung ist bei Titel 574 99 vorgenommen worden.
Ihnen müsste ein Nachtrag zu diesem Einzelplan vorliegen, weil aufgrund eines Versehens in der Beschlussempfehlung der Beschluss aus der ursprünglichen Haushaltsberatung und nicht der Beschluss aus der Bereinigungssitzung abgedruckt wurde. Das muss ausgetauscht werden. Das sind redaktionelle Änderungen. Das ist so abgestimmt.
Zu Einzelplan 19 - Informationstechnologie und Kommunikationstechnik. Hierzu lagen von einigen Fachausschüssen Beschlussempfehlungen sowie zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor.
Die Änderungen bei Kapitel 19 01 - Landesrechenzentrum - beruhen auf der Umsetzung des Projekts Romis - das ist das ressortübergreifende Personalmanagementsystem - in das Kapitel 19 03 - Projekte.
Bei fast allen Kapiteln dieses Einzelplanes wurden einzelne Ansätze verringert, um bei Kapitel 19 23 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - die Einführung von Alkis gegenzufinanzieren.
Zu Einzelplan 20 - Hochbau. Hierzu gab es einige Beschlussempfehlungen von Fachausschüssen sowie mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Die wichtigsten Änderungen im Vorwort, bei Kapitel 20 01 - Liegenschaftsverwaltung (ab 2013 Hoch- bau- und Liegenschaftsverwaltung) - sowie bei Kapitel 20 02 - Staatliche Hochbauverwaltung - inklusive der Stellenpläne sind durch die Entscheidung des Landtages verursacht worden, einen Landesbetrieb Bau und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt zu installieren und von der Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts Abstand zu nehmen.
Auch hierzu gibt es noch eine Änderung in der Beschlussempfehlung. Sie finden nach den Aufschlüsselungen des Haushaltsplanentwurfs den Spitzausgleich. Dieser Spitzausgleich ist bei Kapitel 20 03 Titel 519 61 verankert worden. Es handelt sich um rund 600 000 €, die dort mit veranschlagt wurden. Die betreffende Änderung ist mit einem Kasten versehen. Bei Kapitel 20 03 wurde zudem die Anlage 1 zur Titelgruppe 62 aktualisiert.
Zu Einzelplan 50 - Kapitel 50 20 - Sondervermögen „Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“. Ausgehend von der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde die Ti
telgruppe 67 - Richtlinie Initiative Inklusion „Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ - neu ausgebracht.
Bei Einzelplan 51 Kapitel 51 32 - Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt“ - gab es keine Veränderungen, ebenso bei Einzelplan 53 Kapitel 53 01 - Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Sachsen-Anhalt“.
Änderungen gab es bei Einzelplan 54 - Sondervermögen „Altlastensanierung“ - Kapitel 54 20 - Landesprogramm Vernässungen und Erosionen. Dieses Landesprogramm ist mit dem Nachtragshaushalt 2011 in den Haushaltsplan eingestellt worden und wurde durch die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen nun entsprechend untersetzt.
Bei Einzelplan 55 - Sondervermögen „Pensionsfonds“ - Kapitel 55 01 - Sondervermögen „Pensionsfonds“ - wurde bei Titel 232 03 - Zuführungen aus dem Landeshaushalt gemäß § 5 Absatz 3 Nummer 2 Pensionsfondsgesetz - der Ansatz für 2012 um 20 Millionen € reduziert und auf Null gesetzt. Dementsprechend vermindert sich der Ansatz bei Titel 697 01 - Geldanlage - ebenfalls um 20 Millionen €.
Nun zum Haushaltsgesetz 2012/2013. Auch hierzu gibt es einige wesentliche inhaltliche Änderungen, die im Laufe der Haushaltsberatungen auf der Grundlage von Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen sowohl in den Fachausschüssen als auch im Finanzausschuss eingearbeitet wurden. Außerdem gab es Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Unter § 1 Absatz 1 werden die Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2012 auf 9 963 400 400 € und für das Haushaltsjahr 2013 auf 9 873 184 400 € festgestellt. Unter Absatz 2 wird die Summe der Verpflichtungsermächtigungen auf 1 443 402 900 € für das Haushaltsjahr 2012 und auf 2 822 950 500 € für das Haushaltsjahr 2013 festgestellt.
Unter § 5 wird der Bürgschaftsrahmen um 500 Millionen € auf 3,5 Milliarden € erweitert. Von diesem Gesamtermächtigungsrahmen sind 500 Millionen € für Garantien und Bürgschaften gegenüber der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale - für deren Subportfolios zur Senkung der risikogewichteten Aktiva der Bank vorgesehen.
Zu § 7 lagen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte eine Beteiligung des Finanzausschusses ab einem zu übertragenden Betrag in Höhe von 100 000 €. Dies wurde mehrheitlich abgelehnt. Auch die anderen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wurden abgelehnt.
Unter § 20 wird die Finanzausgleichsmasse für das Haushaltsjahr 2012 auf 1 559 763 326 € festgestellt. Für das Haushaltsjahr 2013 bleibt es bei dem ursprünglichen Betrag in Höhe von 1 539 477 800 €.
§ 21 wird dahin gehend geändert, dass im Haushaltsjahr 2012 eine Zuführung zur Steuerschwankungsreserve in Höhe von 30 Millionen € geleistet wird.
Neu sind der § 21/1, in dem festgelegt ist, dass im Haushaltsjahr 2012 keine Zuführung zum Pensionsfonds erfolgt, und der § 21/2, der die Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung ermöglicht.
Die Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss für Finanzen mit sieben Jastimmen bei vier Neinstimmen angenommen. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag die Annahme der Beschlussempfehlung.
Ihnen liegt in der Drs. 6/731 eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes für die Jahre 2012/2013 vor. Hierzu gab es mehrere Beschlussempfehlungen von Fachausschüssen sowie Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Koalitionsfraktionen. Neben einer Reihe redaktioneller Änderungen gab es eine Reihe inhaltlicher Änderungen.
Zu Artikel 2 lagen Änderungsanträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der der CDU und der SPD vor.
Zu Artikel 2 Nummer 2 gab es eine lange Diskussion, da die Oppositionsfraktionen wie auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine Einbeziehung der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Landesverwaltungsamts in den Kreis der politischen Beamten mit höherrangigem Recht für unvereinbar hielten. Diese Position wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Außerdem gibt es zu Artikel 2 eine neue Nummer 4. Diese ist dem Neuzuschnitt der Geschäftsbereiche der Landesregierung geschuldet. Jetzt ist das Ministerium der Finanzen für das Beamtenrecht zuständig. Nach dem bisher geltenden Wortlauf des § 112 müsste das Ministerium der Finanzen das Einvernehmen mit sich selbst herstellen. Mit der Änderung soll nun geregelt werden, dass das Ministerium der Finanzen mit dem Ministerium für Inneres und Sport das Einvernehmen herstellt.
Geändert wurde auch Artikel 3 Nummer 3. Aufwendungen nach dem VersorgungslastenteilungsStaatsvertrag sollen auch für vor dem Jahr 2007 ernannte Beamte ab sofort aus dem Pensionsfonds gezahlt werden.
Auch über die Änderungen unter Artikel 5 wurde lange diskutiert. Zum einen wurde unter Artikel 5 Nummer 3 die Regelung zur Aufwandsentschädigung des Landesbrandmeisters und seines Stellvertreters angepasst. Nummer 4 beinhaltet die neue Regelung der Aufteilung der Feuerschutzsteuer.
Unter Nummer 4/1 Buchstabe b wird die Zahlung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige am Bildungszentrum Feuerwehr des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge geregelt.
Artikel 7 - Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Kultursenats des Landes Sachsen-Anhalt - wurde gestrichen, da zurzeit nicht die Notwendigkeit zu einer solchen Änderung besteht.
Auch Artikel 10 - Gesetz über Mietfernsehen in Justizvollzugsanstalten von Sachsen-Anhalt - wurde gestrichen.