Nach der Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gehe der Haushaltsplanentwurf in die richtige Richtung, wenn auch an vielen Stellen zu wenig ambitioniert. Die Steuereinnahmen seien zu hoch veranschlagt und nicht nachvollziehbar. Die Fraktion würde außerdem den Ausbau der Steuerschwankungsreserve den Vorzug vor einem Einstieg in die Tilgung geben. Darüber hinaus sei die Fraktion enttäuscht, dass es im Haushaltsplanentwurf an vielen Stellen Aufwüchse gebe, obwohl strukturelle Ausgabenreduzierungen notwendig seien.
Bei fast allen Einzelplänen wurden Fragen zum Personal, insbesondere zu den bereits im Jahr 2011 genehmigten 45 Stellen für die Ministerien, und zu Mietzahlungen an den Landesbetrieb Limsa diskutiert. Eine Erhöhung der entsprechenden Ansätze gab es bei fast allen Einzelplänen bei der Hauptgruppe 4 - Personal. Hier wurden während der Beratungen Tarifergebnisse und Erhöhungen der Besoldung letztlich untertitelt.
Dementsprechend wurde der Ansatz bei Einzelplan 13 Kapitel 13 02 Titel 461 01 - Personalverstärkungsmittel - für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 um jeweils 40 Millionen € reduziert.
Zu Einzelplan 01 - Landtag - lag ein Schreiben des Präsidenten des Landtages vor, das den Finanzbedarf des Landtags und der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz noch einmal darlegte. Es gab eine intensive Diskussion zu Kapitel 01 01 - Landtag - zu den Themen Personal sowie Informations- und Kommunikationstechnik, aber keine Veränderungen bei den Ansätzen.
Zu Kapitel 01 02 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - gab es einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der einen Kompromissvorschlag zum Stellenplan enthielt. Der Landesbeauftragte hatte acht neue Stellen aufgrund des erheblichen Arbeitszuwachses angemeldet. Die Fraktionen der CDU und der SPD hatten sich diesbezüglich auf einen Aufwuchs von fünf Stellen in ihrem Änderungsantrag verständigt. Dazu gab es eine intensive Diskussion, ebenso zu den geplanten Stellenhebungen.
Die vom Landesbeauftragten beantragten Aufwüchse bei den Sachkosten und beim Personal wurden mehrheitlich abgelehnt. Angenommen wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der einen Aufwuchs von fünf Stellen und entsprechende Aufwüchse bei den Sachkosten vorsah.
Der Stellenplan zu Kapitel 01 02 sollte im Rahmen der Bereinigungssitzung noch einmal aufgerufen werden, da auch die Frage der Gegenfinanzierung noch nicht geklärt worden war. Dies geschah auch in der Bereinigungssitzung, allerdings in einer Art und Weise, die - das ist mir leider erst im Nachhinein bewusst geworden - falsch war. Gefragt wurde nach der Gegenfinanzierung. Darüber wurde in der Bereinigungssitzung allerdings nicht mehr gesprochen. In dem Entwurf der Beschlussempfehlung für die Bereinigungssitzung war aber im Stellenplan des Kapitels 01 02 als Änderung eine Stelle der Besoldungsgruppe A 16 gekennzeichnet, die in der Ausschusssitzung noch nicht abgestimmt oder verschoben worden war. Diese Stelle war aber, wie auch der gesamte Einzelplan 01, abgestimmt worden.
Wenn die Stelle nicht gewollt worden wäre, hätten die Koalitionsfraktionen in der Bereinigungssitzung einen Änderungsantrag einbringen müssen. Letztlich habe ich über diese Hervorhebung nicht abstimmen lassen, da mir in diesem Augenblick nicht bewusst war, dass wir die Stelle schon beschlossen hatten. So gilt der Beschluss des Finanzausschusses weiter, wie auch mit Schreiben von Herrn Vogt vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst an die Mitglieder des Finanzausschuss betont wird.
Ich muss mich an dieser Stelle ausdrücklich dafür entschuldigen, dass mir dieser Fehler in der vorläufigen Beschlussempfehlung nicht aufgefallen
ist. Im Nachhinein hat dies zu erheblicher Unruhe sowohl beim Landesbeauftragten für den Datenschutz als auch bei der Landtagsverwaltung geführt. Die Kolleginnen und Kollegen hatten keine Chance, vor der Bereinigungssitzung die vorläufige Beschlussempfehlung gegenzulesen und mit dem Beschlussprotokoll zu vergleichen, wie es ansonsten üblich war.
Doch die vorläufige Beschlussempfehlung, die dankenswerterweise vom Finanzministerium zusammengestellt wird, lag erst am Nachmittag des Freitags, dem 16. Dezember 2011 vor. Am Montag, dem 19. Dezember 2011, fand bereits die Bereinigungssitzung statt. Hierfür werden wir zukünftig andere Zeitabfläufe einplanen müssen.
Der Einzelplan 01 wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 7. November 2011 einstimmig angenommen und liegt Ihnen in dieser Form heute vor.
Zum Einzelplan 02 - Staatskanzlei - gab es einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD sowie diverse Änderungsempfehlungen des mitberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. So wird künftig die Netzwerkstelle Medienkompetenz mit jeweils 30 000 € in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 gefördert.
Zur Beratung des Einzelplans 03 - Ministerium für Inneres und Sport - lagen neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres sieben Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor.
Eine Diskussion gab es zu Kapitel 03 10 - Landesverwaltungsamt. Die Schulaufsicht soll zum 1. Januar 2012 in das Landesschulamt verlagert werden. Im Haushaltsplanentwurf war aber zunächst noch der bisherige Stand dargestellt. Bis zur Bereinigungssitzung wurde eine entsprechende Harmonisierung vorgenommen.
Nicht unumstritten war der bei Kapitel 03 31 - Brandschutz und Katastrophenschutz - Land - vorgesehene Zuschuss an den Landesfeuerwehrverband. Dieser war im Haushaltsplanentwurf auf null reduziert. Der mitberatende Innenausschuss wollte den Ansatz für 2012 und für 2013 auf jeweils 20 000 € erhöhen, die Fraktion DIE LINKE auf 50 000 €. Letzteres wurde abgelehnt. Gleichwohl fehlt nach wie vor eine transparente Erläuterung, wofür der Zuschuss verwendet werden soll, da der Ansatz für das Jugendbildungszentrum künftig bei Kapitel 03 36 - Kompetenzzentrum Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge - veranschlagt sein soll.
Zu Kapitel 03 46 - Sport - wurde insbesondere über den Titel 684 04 - Zuschüsse an den Landessportbund -, über den Titel 684 05 - Zuschüsse an die Landesfachverbände sowie die Kreissportbünde und Stadtsportbünde - und über den Ti
Aufgrund der Konsolidierungsvereinbarung mit dem Landessportbund waren 150 000 € als Konsolidierungsbeitrag des LSB vereinbart. Bisher war dieser Betrag vom Zuschuss abgezogen worden. Im Haushaltsplanentwurf 2012/2013 war dieser Betrag allerdings wieder Bestandteil des Zuschusses und sollte nach der Empfehlung des Innenausschusses einseitig zugunsten von Sportvereinen verwendet werden können.
Im Sinne der Haushaltsklarheit beschloss der Finanzausschuss zunächst, den Betrag in Höhe von 150 000 € bei Titel 684 06 für 2012 und 2013 einzustellen. In der Bereinigungssitzung wurde der Betrag auf Antrag der Koalitionsfraktionen um 30 000 € reduziert und es wurde ein neuer Titel 684 07 - Zuschüsse zur Förderung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Museums in Freyburg (Unstrut) - mit einen Ansatz in Höhe von 30 000 € für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 sowie eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung ausgebracht.
Bei Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen - gab es aufgrund von zwei Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen Veränderungen bei den Ansätzen für die Personalausgaben.
Zu Einzelplan 05 - Ministerium für Arbeit und Soziales - gab es neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Arbeit und Soziales sieben Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und sechs Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die letztlich keine Mehrheit fanden.
Eine haushaltsrelevante Debatte gab es zu Kapitel 05 02 - Allgemeine Bewilligungen - Titelgruppe 61 - Beratungsangebote. Die Ansätze für die Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen sollten für das Haushaltsjahr 2013 gestrichen werden, da dies eine kommunale Aufgabe sei, die über das FAG zu finanzieren sei.
Da das FAG für das Haushaltsjahr 2013 erst erarbeitet werden muss, entschlossen sich die Koalitionsfraktionen in der Bereinigungssitzung, den Ansatz bei Titel 684 61 - Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen - für das Haushaltsjahr 2012 um 362 000 € und für das Haushaltsjahr 2013 um 950 000 € zu erhöhen. Gegen die vorgesehene Reduzierung des Ansatzes bei Titelgruppe 61 wurden dem Finanzausschuss 2 436 Unterschriften übergeben. Die Unterzeichner setzten sich für die Einstellung der Zuschüsse an die Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen ein.
Eine Erhöhung des Ansatzes bei Titelgruppe 66 - Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus - um jeweils 50 000 € für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wurde beschlossen. Der Antrag der Fraktion
Bei Kapitel 05 09 - Sonstige soziale Leistungen - wurden zunächst die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE, einen entsprechenden Ansatz bei Titel 684 03 - Zuschüsse an Betreuungsvereine nach dem Betreuungsgesetz - auszubringen, von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. In der Bereinigungssitzung wurde der Ansatz bei Titel 684 03 für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 jeweils von Null auf 250 000 € erhöht.
Auch die ursprünglich geplanten Kürzungen bei Kapitel 05 17 Titel 684 68 - Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen -, bei denen es unter anderem um Familienbildungsmaßnahmen und sozialpädagogische Arbeit in Familienzentren geht, fallen nicht so drastisch aus wie geplant. Der Ansatz erhöht sich für das Jahr 2012 um 128 000 € und für das Jahr 2013 um 240 000 €.
Nun zum Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Wissenschaft und Forschung. Neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft gab es mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ein Großteil der Veränderungen wurde erst in der Bereinigungssitzung vorgenommen.
So wurde die Erhöhung der Ansätze bei den Titeln 686 02 - Institut für Hochschulforschung -, Titel 685 65 - Zuschuss für den Betrieb Leucorea - und Titel 686 67 - Zuschuss des Landes im Rahmen der institutionellen Förderung des Wissenschaftszentrums Wittenberg - zunächst abgelehnt. In der Bereinigungssitzung aber wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine entsprechende Erhöhung der Ansätze für die Jahre 2012 und 2013 vorgenommen.
- Danke. - Ebenso erhöht wurde der Ansatz bei Titel 684 01 - Zuschuss an die Evangelische Hochschule für Kirchenmusik.
Eine grundsätzliche Änderung gab es bei der Titelgruppe 68 - Rahmenvertrag für Forschung und Innovation. Bei dieser Titelgruppe war für das Jahr 2013 eine Absenkung des Ansatzes um rund 8 Millionen € geplant. In der Bereinigungssitzung konnte dies zurückgenommen werden, und 8 Millionen € wurden zusätzlich eingestellt.
Zur Refinanzierung wurde der Ansatz bei Titel 685 05 - Zuweisung an die Hochschulen zur Unterstützung des Reformprozesses (2010), Leistungsbudget der Hochschulen ab 2011 - für 2013 auf 1,678 Millionen € verringert. Der Rest kam dann aus dem Gesamthaushalt.
Einzelplan 07 - Kultusministerium - Bildung und Kultur. Neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses, der eine Vielzahl von Änderungen vorschlug, lagen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Koalitionsfraktionen vor. Es gab eine sehr intensive Diskussion zu vielen Themen bis in die Bereinigungssitzung, die sich auch in den entsprechenden Änderungen im Haushaltsplanentwurf niederschlugen. Sie finden diese auf den Seiten 71 bis 85. Ich möchte nur auf einige wenige verweisen, da sie bereits öffentlich diskutiert wurden.
Bei Kapitel 07 04 - Landeszentrale für politische Bildung - wurden die Ansätze für das Landesprogramm „Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus“ in Höhe von 150 000 € für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 eingestellt.
Eine Debatte gab es zur Anzahl der Referendare bei Kapitel 07 06 mit der neuen Kapitelüberschrift „Landesschulamt/Fachaufgaben des Landesverwaltungsamts“. Letztlich wurde dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen gefolgt, Haushaltsansätze bei Titel 422 41 - Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf und im Vorbereitungsdienst - so zu bemessen, dass eine Ausbildungskapazität von 620 Planstellen erreicht wird.
Bei Kapitel 07 20 - Berufsbildende Schulen, Erwachsenenbildung - wurden die ursprünglich geplanten Kürzungen für die Erwachsenenbildung zum Teil zurückgenommen. So erhöht sich der Ansatz bei Titel 685 61 - Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen - für das Jahr 2012 um 110 000 € und für das Jahr 2013 um 390 000 €.
Im Bereich Kunst und Kultur gab es ebenfalls etliche Änderungen. So wurde bei Kapitel 07 85 - Denkmalpflege und Unesco-Welterbe - eine neue Titelgruppe 61 - Bauhausjubiläum 2019 - ausgebracht.
Zum Einzelplan 08 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Bereich Wirtschaft - gab es neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft je zwei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die mehrheitlich abgelehnt wurden. Es gab wenige Änderungen.
Zu Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Landwirtschaft - lagen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, vier Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. In diesem Bereich sind nur relativ wenige Änderungen vorgenommen worden.
satz für das Jahr 2012 von 566 900 € um 201 700 € auf 768 600 € und für 2013 ebenso erhöhte. Ebenso erhöhten sich in diesem Bereich die Verpflichtungsermächtigungen. Bedingt ist diese Erhöhung durch einen höheren Ansatz bei den EU-Geldern im Kapitel 09 09.
Einzelplan 11 - Ministerium für Justiz und Gleichstellung. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung finden sich einige Änderungsvorschläge. Darüber hinaus gab es Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktionen der CDU und der SPD.
Diskussionen gab es unter anderem bei Kapitel 11 05 - Justizvollzugsanstalten. Der Fachausschuss hatte vorgeschlagen, eine Titelgruppe 66 - Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung - aufzunehmen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Sicherungsverwahrung neu ausgerichtet werden.
Allerdings gab es zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung kein Konzept, das etatreif gewesen wäre. Auch eine überplanmäßige Ausgabe wäre bei einer Titelgruppe mit Leertiteln nur schwer zu bewilligen, weil diese Ausgabe nicht mehr unvorhersehbar gewesen wäre.
In der Bereinigungssitzung wurde dann mithilfe des § 21 Absatz 2 des Haushaltsgesetzes eine Formulierung gefunden, die der Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung Rechnung trägt.
Da während der Haushaltsberatungen die länderübergreifende Vereinbarung zum gemeinsamen Vollzug der Sicherungsunterbringung mit Sachsen und Thüringen gekündigt wurde, hatte dies Folgen für den Entwurf des Haushaltsplans. Bei Titel 232 01 - Sonstige Zuweisungen von Ländern - verringert sich der Ansatz für das Jahr 2013 von 390 500 € auf 0 €. Bei Titel 632 62 - Erstattungen für die Unterbringung von Gefangenen in Anstalten anderer Bundesländer -, bei denen es um die weiblichen Gefangenen in Sachsen geht, erhöht sich der Ansatz für das Jahr 2013 um 600 000 €.