Protocol of the Session on December 15, 2011

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns ein Gesetzentwurf vor, der, wie angekündigt, mehr beinhaltet als die bloße Umsetzung von Bundes- in Landesrecht. Ich glaube, es ist uns gelungen, Regelungen zu schaffen, die es allen von diesen Regelungen Betroffenen ermöglichen werden, durch mehr Sicherheit und Transparenz von den Hilfen zu profitieren.

Ich habe in meiner Rede anlässlich der Einbringung dieses Gesetzentwurfes in diesem Hohen Hause die vorrangigen Ziele dieser gesetzlichen Regelungen schon einmal betont. Ich möchte sie heute noch einmal ausdrücklich hervorheben.

Es geht dabei insbesondere um die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug und nicht zuletzt auch um die Verbesserung der sozialen Teilhabe.

Um diesen anstehenden Herausforderungen gerecht zu werden, ist mit diesem Gesetz das Gremium des Ausschusses für Zielvereinbarungen geschaffen worden. Aufgabe dieses Ausschusses

ist es, unter Führung des zuständigen Ministeriums den Zielsteuerungsprozess zusammen mit den zugelassenen kommunalen Trägern und natürlich den kommunalen Spitzenverbänden zu koordinieren.

Wichtig und nennenswert ist dabei die geschaffene Möglichkeit der Festlegung weiterer im Landesinteresse liegender Ziele und die Möglichkeit, diese Ziele in den Zielsteuerungsprozess zu integrieren.

Diesbezüglich, hochverehrte Kollegin Dirlich, gehen unsere Meinungen auseinander, und zwar deutlich;

(Herr Knöchel, DIE LINKE: Ja!)

denn ich kann Ihre Einschätzung nicht teilen, dass wir mit diesem Gesetz darauf verzichtet haben, eigene Akzente zu setzen.

(Zustimmung von Frau Budde, SPD, und Frau Grimm-Benne, SPD)

Im Gegenteil: Aus meiner Sicht - ich glaube, das wird die Zukunft zeigen - werden eigene Akzente des Landes im Vollzug dieses Gesetzes gesetzt.

(Frau Dirlich, DIE LINKE: Mit diesem Gesetz nicht!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf ist eine Organisationsstruktur gewählt worden, die auf sehr enge Zusammenarbeit, auf Vertrauen und Kooperation aller Beteiligten angelegt ist. Mit diesem Gesetzentwurf wird festgelegt, dass sich der Ausschuss für Zielvereinbarungen eine Geschäftsordnung gibt. In ihr kann festgelegt werden, wie die geplante Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände ausgestaltet werden kann. Aber auch die Beteiligung anderer Verbände oder Institutionen kann dort geregelt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Gesetz wird immer auch danach beurteilt - und das nicht ganz zu Unrecht -, welchen bürokratischen Aufwand es verursacht. Möglichst wenig Bürokratie bei höchstmöglicher Effizienz sollte das Ergebnis einer jeden gesetzlichen Regelung sein. Ob uns das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen ist, wird die Zukunft zeigen.

Zumindest ist es an einer Stelle gelungen, eine aus unserer Sicht bürokratische und für die kommunalen Träger höchst problematische Regelung nicht im Gesetz zu verankern. Es handelt sich dabei um die in § 5 des ursprünglichen Gesetzentwurfes geregelte und daraus resultierende mögliche Rückzahlung von ausgereichten Bundesmitteln im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie stimmen mir sicherlich darin zu, dass die kommunalen Träger für ihre Haushaltsplanung und die darauf fußende Haushaltsdurchführung eine gewisse Sicherheit

benötigen. Dem hätte die drohende Rückzahlung ausgereichter Bundesmittel über zwei Haushaltsjahre hinweg entgegengestanden. Das Verfahren des Einsammelns nicht verbrauchter Mittel wird außerdem vom Bund nicht ausdrücklich gefordert und es würde einen sehr hohen bürokratischen Aufwand erfordern. Dem konnten wir mit dem im Ausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen Abhilfe schaffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir den Gesetzentwurf in den zuständigen Ausschüssen und hier im Plenum intensiv beraten und abgewogen haben, bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung zu geben und so den Weg für die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug und nicht zuletzt für die Verbesserung der sozialen Teilhabe für die betroffenen Menschen in unserem Bundesland freizumachen. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Kollege Rotter. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Lüddemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist wahr, aus etwas Schlechtem kann man auch mit den besten Bemühungen nicht etwas wirklich Gutes machen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Es hat sich über die ganze Beratung dieses Gesetzes gezeigt, dass die Vorlage, die uns die Bundesregierung aufgezwungen hat und mit der wir uns befassen und die wir umsetzen müssen, nicht gestaltbar ist.

In der Tat ist der erwähnte § 5 wirklich das Einzige, das mir einfällt, wo das Land den Spielraum, den es hatte, auch genutzt hat. In allen anderen Fällen, wo man - so denke ich - wirklich noch etwas hätte tun können, geschah nichts.

Ich möchte noch einmal die Stichworte nennen, die von der Kollegin Dirlich schon sehr ausführlich und zu Recht genannt worden sind: die bessere Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, die verpflichtende Bekanntmachung zum Bildungs- und Teilhabepaket, die Erleichterung bei der Schülerbeförderung und die komplette und konsequente Einhaltung des Konnexitätsprinzips. All das sind kleine Chancen gewesen, die man in diesem Land hätte nutzen können, die man aber konsequent vertan hat.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Deswegen wird meine Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Danke sehr. - Für die SPD-Fraktion verzichtet die Kollegin Grimm-Benne auf einen Debattenbeitrag. Die Landesregierung verzichtet ebenfalls auf einen Beitrag. Damit treten wir in das Abstimmungsverfahren ein. - Ich war eben etwas verunsichert. Die LINKE hatte nicht noch einmal einen Änderungsantrag für heute, Frau Dirlich? - Nein.

Dann würde ich vorschlagen, über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales in der Drs. 6/624 in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder wünscht jemand Einzelabstimmung über die selbständigen Bestimmungen? - Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/624 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung des staatlichen Hochbaus mit den immobilienbezogenen Aktivitäten des Landes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/449

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 6/643

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/667

Die erste Beratung fand in der 10. Sitzung des Landtages am 6. Oktober 2011 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Niestädt. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde, wie soeben von der Präsidentin gesagt, in der 10. Sitzung des Landtages am 6. Oktober 2011 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.

Durch die Zusammenführung aller immobilien- und staatshochbaubezogenen Aktivitäten des Landes zu einem zentralen und einheitlichen Bau- und Liegenschaftsmanagement - kurz: BLSA - sollen die bestehenden Haushaltsbelastungen in den Berei

chen Liegenschaftsmanagement und Staatshochbau deutlich reduziert sowie eine nutzerorientierte organisatorische Optimierung erreicht werden.

Mit diesem Gesetz wird ein zentraler und einheitlicher Betrieb für Bau- und Liegenschaftsmanagement im Land Sachsen-Anhalt eingerichtet. Er soll das Kompetenzzentrum und die Serviceeinrichtung für alle Leistungen rund um die Immobilien des Landes werden.

In der 10. Sitzung am 23. November 2011 hat der Ausschuss die vorläufige Beschlussempfehlung in der Fassung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erarbeitet.

Der mitberatende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr schloss sich in der 5. Sitzung am 25. November 2011 der vorläufigen Beschlussempfehlung an, gab aber dem Finanzausschuss einen Entschließungsantrag mit.

In der 17. Sitzung am 7. Dezember 2011 hat der Ausschuss zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung beraten. Neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses lagen den Ausschussmitgliedern Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD vor, die im Wesentlichen die Vorschläge des mitberatenden Ausschusses in ihre Anträge übernommen haben.

Darin geht es darum, dass der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Niederlassungen und Außenstellen haben kann. Es soll ein Beirat geschaffen werden, dem neben Vertretern der Fraktionen des Landtages auch die Personalvertretung angehört. Soweit der BLSA juristische Personen des Privatrechts nach § 65 LHO gründet, gelten für die Beschäftigten dieser Gesellschaften die Arbeits- und Vergütungsregelungen, wie sie für unmittelbar beim Land Beschäftigte gelten.

Hochschulgründstücke mit Ausnahme der Universitätskliniken werden grundsätzlich dem BLSA zum 1. Januar 2014 übertragen, soweit bis dahin nicht den Hochschulen auf Antrag das Eigentum an den Grundstücken übertragen wurde. Im Einzelplan 20 wird für die Haushaltsjahre 2012/2013 ein Landesbetrieb vorgesehen.

Der Ausschuss für Finanzen bittet um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 6/643. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr für die Berichterstattung, Frau Kollegin Niestädt. - Für die Landesregierung spricht Finanzminister Bullerjahn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Beratungen zum BLSA sind unheimlich zügig und,

so denke ich, auch sehr sachlich verlaufen. Ich möchte die Beratungstermine nicht noch einmal aufzählen; Krimhild Niestädt hat das schon getan. Ich glaube, dass vom Ansatz her viele diesen Gedanken geteilt haben, dass wir über die Jahre hinweg durch die Trennung von Immobilienverwaltung und -management und Bau - ich sage es einmal so - nicht optimal aufgestellt waren.