Protocol of the Session on December 15, 2011

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/374

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/624

Die erste Beratung fand in der 8. Sitzung des Landtages am 8. September 2011 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Grimm-Benne. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/341 und der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/374 wurden vom Plenum in der 8. Sitzung des Landtages am 8. September 2011 in erster Lesung behandelt und zur federführenden Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres überwiesen.

Mit diesem Gesetzentwurf soll das auf Bundesebene geänderte Recht im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Landesrecht umgesetzt werden. So wurde neben der Neugestaltung der Verwaltungsorganisation und der Aufsicht auch ein neues Zielsteuerungssystem eingeführt. Des Weiteren geht es in diesem Gesetzentwurf um die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets.

Mit ihrem Änderungsantrag möchte die Fraktion DIE LINKE erreichen, dass den Leistungsberechtigten der Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket erleichtert wird, indem diese zur rechtzeitigen Geltendmachung ihrer Ansprüche vollständige Antragsunterlagen von den zuständigen Trägern erhalten und indem ihnen Beratungsangebote unterbreitet werden.

Außerdem zielt der Änderungsantrag darauf ab, den Leistungsberechtigten die Aufwendungen für die Schülerbeförderung auf Nachweis in vollem Umfang zu erstatten.

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in der 5. Sitzung am 26. Oktober 2011 zu beiden Beratungsgegenständen zunächst eine Anhörung durchgeführt, an der auch der mitberatende Ausschuss für Inneres beteiligt wurde. Es wurden die kommunalen Spitzenverbände, die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit sowie die Jobcenter Landkreis Harz und Salzlandkreis angehört.

Die kommunalen Spitzenverbände lehnten den Gesetzentwurf aus mehreren Gründen ab. So kritisierten sie zum Beispiel, dass der Ausgleichs

betrag für die Hartz-IV-SoBEZ nicht mehr betragsmäßig im Gesetz geregelt wird und dass damit den Landkreisen und den kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt von 2012 an ca. 45 Millionen € für die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben des SBG II fehlen, da es hierzu noch keine konnexitätsgerechte Finanzierungsregelung der Landesregierung gibt.

Ein weiterer Kritikpunkt war, dass die kommunale Ebene nicht mit Stimmrecht oder über einen ständigen Gaststatus im Kooperationsausschuss beteiligt werden soll.

Beide Vertreter der Jobcenter schlossen sich den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände an und sprachen dabei insbesondere die § 3 - Ausschuss für Zielvereinbarungen - und § 4 - Kooperationsausschuss - an.

In ihren Berichten über die örtliche Situation gingen sie auf die Fragen der Datenübernahme, des Personals, der Zusammenarbeit der zuständigen Stellen und des Teilhabepaketes ein und wiesen auf Probleme hin.

Die Vertreterin des Landeskreises Salzlandkreis berichtete darüber hinaus darüber, wie der aktuelle Stand zur Umsetzung des SGB II in Erweiterung des Optionsmodells in ihrem Landkreis vor Ort erlebt wird.

In der 6. Sitzung am 9. November 2011 führte der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beratung zu dem Gesetzentwurf mit dem Ziel durch, eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Dazu lagen ihm die mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales einvernehmlich abgestimmten Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.

Außerdem hat die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag vorgelegt, der auf eine Neufassung des § 4 - Kooperationsausschuss - abzielte.

Die vom Gesetzgebung und Beratungsdienst vorgelegte geänderte Fassung des Gesetzentwurfes wurde vom Ausschuss mehrheitlich zur Beratungsgrundlage erklärt. Die Änderungsempfehlungen betreffen vor allem § 1. Hierin soll eindeutig zwischen den bereits von der Föderalismusreform I übertragenen Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und den neuen Aufgaben nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes unterschieden werden.

§ 4 wird gestrichen, da bereits § 18b Absatz 2 Satz 1 SGB II die Zusammensetzung des Kooperationsausschusses abschließend regelt und da in § 5 konkrete Beträge im Gesetz festgeschrieben sind.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 4 wurde vom Ausschuss nicht angenommen, da dieser sich mit der Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, diesen Paragrafen zu streichen, erledigt hatte.

Auch der vom Landtag überwiesene Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/374, der die Einführung eines zusätzlichen Paragrafen unter der Überschrift „Grundsätze der Umsetzung der §§ 28 und 29 SBG II, der §§ 34 und 34a SGB XII und des § 6b des Bundeskindergeldgesetzes“ zum Inhalt hat, wurde bei 5 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.

Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen verabschiedet.

Der mitberatende Ausschuss für Inneres befasste sich in der 9. Sitzung am 21. November 2011 mit dem genannten Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis seiner Beratung stimmte er dem Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen zu.

In der abschließenden Beratung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales am 30. November 2011 wurde von den Fraktionen der CDU und der SPD noch ein Änderungsantrag zu § 5 - Finanzieller Ausgleich - vorgelegt, nach dem die kommunalen Träger eine größere Planungssicherheit für ihre Haushaltsaufstellung erhalten sollen.

Das bisher vorgesehene Verfahren des Einsammelns und Neuverteilens der nicht verbrauchten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist vom Bund nicht gefordert und wurde als zu bürokratisch und aufwendig angesehen.

Dieser Änderungsantrag wurde im Ausschuss mit 8 : 0 : 5 Stimmen angenommen. Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der so geänderten Fassung vom Ausschuss für Arbeit und Soziales mit 8 : 4 : 1 Stimmen beschlossen und liegt dem Hohen Haus heute zur Verabschiedung vor.

Ich möchte auf eine notwendige redaktionelle Korrektur in der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/624 hinweisen: In § 5 Absatz 5 Satz 1 muss die Verweisung auf die Absätze 3 bis 5 durch eine Verweisung auf die Absätze 3 und 4 ersetzt werden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Recht vielen Dank für die Berichterstattung. - Bevor wir in die Fünfminutendebatte einsteigen, können wir Damen und Herren der Jungen Union Halle begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Die Debatte wird von der Fraktion DIE LINKE eröffnet. Es spricht Frau Dirlich.

(Unruhe)

Sie können beginnen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf erfüllen wir im Grunde eine Pflicht, die uns mit der Änderung des Grundsicherungsgesetzes auferlegt wurde.

Das Land - wir haben das bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs beklagt - verzichtet vollständig darauf, eigene Akzente zu setzen. Das kann man tun, muss man aber nicht. Wir haben eigene Akzente vorgeschlagen.

(Herr Schröder, CDU, Frau Budde, SPD, und Frau Grimm-Benne, SPD, unterhalten sich)

- Das nervt!

(Frau Budde, SPD: Wir sind hier aber nicht in der Schule!)

Die notwendige Ruhe ist da. Bitte fahren Sie fort.

(Frau Brakebusch, CDU: Wenn nur alle so ruhig wären!)

Wir hätten als Land durchaus die Möglichkeit gehabt, den Betroffenen in unserem Land einen Rechtsanspruch auf Information und Beratung einzuräumen. Das ist in der Anhörung deutlich geworden. Dort ist vor allem deutlich geworden, dass in den Grundsicherungsstellen sehr wohl das Bemühen besteht, so vielen Kindern wie möglich Zugang zu den Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets zu gewähren.

Das heißt, in den allermeisten Fällen hätte es keinerlei zusätzlicher Mühe und keines zusätzlichen Geldes bedurft. Allerdings hätte sich der oder die Betroffene in Konfliktfällen auf das im Landesrecht verankerte Recht berufen können. Das wäre gut gewesen. Die Koalitionsfraktionen hatten daran leider kein Interesse.

Der wichtigere Punkt für uns war die Frage der Schülerbeförderung. Wir wollten den Spielraum, den das Bundesgesetz aus unserer Sicht hinsichtlich der Schülerbeförderung bietet, nutzen und den Grundsicherungsstellen die Möglichkeit eröffnen, die Kosten der Schülerbeförderung regelhaft zu übernehmen, es sei denn, es kann den Betroffenen nachgewiesen werden, dass ihnen zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen.

Zur Erinnerung: Das Gesetz sieht vor, dass die erforderlichen tatsächlichen Kosten dann übernommen werden können, wenn es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann,

die Aufwendungen aus dem Regelsatz zu bestreiten.

Wir hatten eine sehr langwierige und auch hier im Plenarsaal sehr lange Diskussion darüber, ob es ihnen zugemutet werden kann oder nicht. Im Grunde waren wir uns darüber einig, dass es eine Zumutung ist, wenn man die paar Euro, die man für Mobilität zur Verfügung hat, ausschließlich für den Weg zur Schule und zurück benutzen soll.

Genau diese Möglichkeit, die das Gesetz aus unserer Sicht eröffnet, wollten wir nutzen. Leider haben die Koalitionsfraktionen diesen Spielraum nicht gesehen, oder sie haben sich nicht wirklich getraut, ihn zu nutzen. Wir finden das schade. Die Fraktionen waren der Meinung, dass wir auf diese Weise das Bundesgesetz ändern, und sie haben sich darauf zurückgezogen, dass dieses Problem auf der Bundesebene zu lösen sei.

Ich kann Ihnen versichern, meine Damen und Herren von der Koalition, dass die Verabschiedung des Gesetzentwurfes heute für uns nicht das Ende der Fahnenstange sein wird. Wir werden Sie an dieser Stelle nicht in Ruhe lassen. Das Thema wird uns weiter beschäftigen. Wir haben die nächste Stufe bereits in Arbeit. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Rotter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns ein Gesetzentwurf vor, der, wie angekündigt, mehr beinhaltet als die bloße Umsetzung von Bundes- in Landesrecht. Ich glaube, es ist uns gelungen, Regelungen zu schaffen, die es allen von diesen Regelungen Betroffenen ermöglichen werden, durch mehr Sicherheit und Transparenz von den Hilfen zu profitieren.