Ob das schon alles ausreichend ist, weiß ich nicht. Nur wenn sich dann alle unterhaken und sagen, sie hätten ein gemeinsames Ziel, dann schmunzele ich doch wieder, weil die Interessenagen dann zum Teil doch auseinandergehen bis hin zu der Frage, wie ist das denn mit den Städten, den Gemeinden und den Landkreisen.
Das alles werden wir im nächsten Jahr ausreichend diskutieren. Jetzt geht es um das FAG. Ich glaube, dazu ist ein guter Kompromiss zwischen den Fraktionen zustande gekommen. Dank an diejenigen, die dafür gesorgt haben. Wir als Landesregierung unterstützen das. Ich denke, es ist wichtig, dass die Kommunen jetzt ihre eigenen Haushalte aufstellen und dafür sorgen, dass die Mittel abfließen. - Schönen Dank.
Herr Minister, ich habe eine ganz konkrete Frage, und zwar zum Umgang mit den sogenannten SoBEZ, mit den Sonderbedarfsergänzungszuweisun
gen des Bundes zum SGB II. In der Begründung zum ursprünglichen FAG-Entwurf findet sich die Formulierung, dass Sie die Kosten der Vorfinanzierung übernehmen wollen. Sie sind aber - jedenfalls ist das mein Stand - eine konkrete Aussage dazu schuldig geblieben, wie das praktisch ablaufen soll. Deswegen jetzt meine Frage: Wie wollen Sie die Kosten für die Kommunen übernehmen?
Wenn ich richtig informiert bin - das war jetzt nicht das originäre Thema, weil es nichts mit dem Gesetzestext zu tun hat -, wollen wir es ermöglichen, über die Investitionsbank mit der aus meiner Sicht doch überschaubaren Zahl von Teilnehmern an einer solchen Vorfinanzierung, nämlich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, Einzelverträge abzuschließen, sodass im Wege der Vorfinanzierung die Mittel jetzt ausgereicht werden, die ihnen erst in drei Jahren zur Verfügung stehen würden.
Das werden wir ganz praktisch machen. Dazu müssen Verträge geschlossen werden. Wenn das heute beschlossen wird, wird das als Auftrag an die IB - Klammer auf: die schon daran arbeitet, Klammer zu - offiziell übertragen. Das werden wir mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den Gebietskörperschaften dann abschließend besprechen.
Das war auch Teil eines Kompromisses zwischen den Regierungsfraktionen. Die Kollegen Barthel und Erben haben mit uns sehr intensiv darüber geredet. Dabei war aber klar, wir gehen das erst offensiv und offiziell an, wenn der Beschluss des Parlaments zum FAG vorliegt.
Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt der Kollege Grünert. Bitte schön, Herr Grünert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf meinen Vorredner nicht weiter eingehen. Zu der Frage der Finanzierung haben wir hoch und runter Vorschläge unterbreitet, sodass die Frage, die er gestellt hat, aus meiner Sicht eher polemisch war. Es verbietet sich vor diesem Hintergrund, die Debatte, die wir bei der Einbringung des Gesetzentwurfes schon geführt haben, heute zu wiederholen.
Die beabsichtigten Änderungen zum Finanzausgleichsgesetz liegen mittlerweile vor. Sie offenbaren das mangelnde Handlungs- und Durchsetzungsvermögen der Regierungsfraktionen gegenüber der Landesregierung im Ringen um eine nach Artikel 88 Absatz 1 der Landesverfassung aufgabenbezogene kommunale Finanzausstattung. Auch wenn Sie sich medial mehrfach auf die
Schultern klopfen: Der geänderte Gesetzentwurf ist fachlich unausgegoren, ignoriert die systematischen Fehler und führt zu einer weiteren Absenkung der Kommunalfinanzen gegenüber dem Jahr 2011.
Damit hier keine Irritationen auftreten: Die verfügbare Finanzausgleichsmasse im FAG sinkt im Jahr 2012 gegenüber diesem Jahr um 18,6 Millionen €.
Allein eine Aussage sollten sich alle kommunalen Mandatsträger tief einprägen und gegenüber der Landesregierung einfordern. Sie lautet: Das neue FAG ab dem Jahr 2013 wird alle bekannten Schwachstellen beseitigen und eine dauerhafte Lösung darstellen.
Zur derzeitigen Situation. Seit der Einführung des FAG im Jahr 1995 war die kommunale Finanzausstattung ungenügend. Ein Artikel in der „Volksstimme“ vom 10. Dezember 2011 spiegelt daher die kommunale Finanzsituation äußerst zutreffend wider.
Die Höhe der kommunalen Verschuldung in Sachsen-Anhalt belief sich am 31. Dezember 2010 auf insgesamt 9,63 Milliarden € bzw. auf 4 108 € je Einwohner. Bis zum 30. September 2011 mussten die Kommunen in diesem Jahr insgesamt rund 69 Millionen € mehr ausgegeben, als sie einnehmen konnten.
Allein die kreisangehörigen Gemeinden und Städte hatten zu diesem Zeitpunkt einen negativen Finanzierungssaldo in Höhe von rund 107 Millionen € zu verzeichnen. Die Summe der kommunalen Kassenkredite belief sich Ende September auf mehr als 1 Milliarde € und die Schulden am Kreditmarkt summierten sich auf mehr als 2,5 Milliarden €. Auch das von der Landesregierung nochmals initiierte Teilentschuldungsprogramm Stark II führt nicht zu einer nennenswerten Entlastung.
Wenn Sie sich das einmal in der Statistik ansehen, werden Sie feststellen, dass insgesamt Zuwendungen in Höhe von rund 700 Millionen € geflossen sind, die Kreditmarktschulden aber nur um 100 Millionen € reduziert worden sind. Das heißt, bei der Hälfte des Programms sind die Schulden um 100 Millionen € reduziert worden. Das bedeutet keine Zukunftsfähigkeit und sichert eben nicht den vielgepriesenen Spielraum für zukünftiges kommunales Handeln.
Konkrete Anreize zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte lassen Landesregierung wie Koalition in der vorliegenden Beschlussempfehlung zum FAG genauso vermissen wie die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zum kommunalen Finanzausgleich.
Nun beabsichtigt die Landesregierung, im kommenden Jahr die FAG-Zuweisungen weiter zu kürzen. Nach dem Willen von CDU und SPD sollen 2012 mehr als 180 Millionen € weniger für die Erledigung der kommunalen Aufgaben über das FAG zur Verfügung gestellt werden als noch im Haushaltsjahr 2009. Diesen Vergleich müssen Sie sich gefallen lassen.
Berechnungen des Städte- und Gemeindebundes aus dem Jahr 2009 belegen, dass eine aufgabenbezogene Finanzausstattung der Kommunen durch das Land bei etwa 2 Milliarden € liegen würde.
Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen des Landes - Sie können sich wieder einholen, Herr Minister -
gibt es jedoch keinen Zweifel daran, dass diese Auskömmlichkeit im Jahr 2012 nicht zu finanzieren ist.
Notwendig ist aus der Sicht der LINKEN jedoch ein Kompromiss, der die notwendige finanzielle Mindestausstattung für die Kommunen sicherstellt. Die Fraktion DIE LINKE schlägt vor, die Zuweisungen über das FAG auf das Niveau des Jahres 2009 in Höhe von 1,713 Milliarden € anzuheben, um die öffentliche Daseinsvorsorge und die Handlungsfähigkeit der Kommunen auch zukünftig zu gewährleisten. Dafür haben wir heute noch einmal unseren Änderungsantrag bezogen auf die Beschlussempfehlung vorgelegt.
Was bisher seitens der Landesregierung vollkommen fehlt - da hoffen wir auf eine belastbare Regelung -, ist die den Landkreisen und kreisfreien Städten versprochene Kompensation der Belastungen, die aus der Absenkung der SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen resultieren.
In einer Pressemitteilung versprachen Sie am 27. September 2011 noch, dass das Land einen Betrag in Höhe von etwa 48 Millionen € vorfinanzieren wird. Gegenwärtig scheinen Landesregierung sowie CDU und SPD diese Zusicherung zumindest nicht gerade zügig umsetzen zu wollen. Die Begründung, die IB solle dann im Prinzip als Geldgeber fungieren, lässt für mich nur den Schluss zu: Ich hoffe, dass die Betriebsführungskosten nicht höher sein werden als die Kreditsumme.
Zu der wundersamen Verteilung der in den Nachtragshaushalt 2011 eingestellten Hochzeitsprämien für freiwillige Gebietszusammenschlüsse mit einem Gesamtvolumen von 25 Millionen € hat sich
meine Kollegin Klein bereits ausführlich geäußert. Deshalb erspare ich mir dazu weitere Ausführungen.
Meine Damen und Herren! Für die Fraktion DIE LINKE ist im Rahmen der Behandlung des Gesetzes klar geworden, dass die jetzige Regierung den akuten Handlungsbedarf offensichtlich noch nicht erkannt hat und ihre Ansätze zur zukunftsfähigen Gestaltung des FAG im Prinzip nicht dem Maß der Notwendigkeit entsprechen.
Weiterhin werden - das beweisen auch Presseberichte in der „Volksstimme“ und in der „MZ“ - so genannte Ausgleichsmittel nach Gutsherrenart verteilt. Nach wie vor fehlen klare Regularien, die sicherstellen, dass der allgemeine freie Zugang bei in Not geratenen Kommunen sichergestellt werden kann und dass es hierbei nachvollziehbare Kriterien gibt.
Auf der Grundlage der Landesverfassung ist die kommunale Selbstverwaltung nach wie vor nicht finanziell und schon gar nicht aufgabenbezogen sichergestellt. Wiederum wird den Kommunen keine Planungssicherheit gegeben, da dieses Gesetz nur auf das Jahr 2012 begrenzt ist und der im Januar zur Verabschiedung anstehende Doppelhaushalt diesbezüglich einen Verlierer kennt; das werden die Kommunen sein.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen bleibt in seiner Zielstellung hinter den Verfassungsgrundsätzen der Artikel 87 und 88 der Landesverfassung aus unserer Sicht meilenweit zurück und wird ihnen nicht gerecht.
Nicht die Angemessenheit des Ausgabeverhaltens der Kommunen steht in der Kritik, sondern die Angemessenheit der Finanzeinnahmen und des allgemeinen Finanzausgleiches vor dem Hintergrund der Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen muss im Mittelpunkt stehen.
Daher haben wir einen Änderungsantrag zu dem Entschließungsantrag gestellt, für den ich hiermit werbe. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unserem heutigen Beratungsgegenstand widmete am letzten Samstag eine große Tageszeitung in diesem Lande eine ganze Seite. Nicht alles darin war fachlich richtig dargestellt. Aber es ist ja
Doch über eines habe ich mich wirklich geärgert: Da ist davon die Rede, Grund für die Änderung des Regierungsentwurfes sei der Druck der Opposition, die die Regierungsfraktionen getrieben habe.