Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde dem Landtag zu den bereits erwähnten Empfehlungen des Wissenschaftsrates und zum Sachstand bezüglich der Novellierung des Hochschulmedizingesetzes gern
Bericht erstatten. Es ist das Recht des Landtages, sich berichten zu lassen. Wir freuen uns immer über Anregungen und gute Ideen aus der Diskussion.
Um es ganz klar zu sagen: Die Landesregierung ist ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Hochschulmedizingesetz selbstverständlich nachgekommen. Im Jahr 2008 sind die Hochschulmedizin und das Hochschulmedizingesetz evaluiert worden. Der Landtag wurde im Februar 2010 über die Ergebnisse und Folgerungen informiert.
und dass Sie jetzt glauben, es habe Entwicklungen gegeben, die neue Evaluierungen erforderlich machen, ist Ihr gutes Recht. Aber mit der Arbeit des Wissenschaftsrates wurde sowohl der Evaluation nach dem Hochschulmedizingesetz als auch der in den Zielvereinbarungen vorgesehenen Evaluation Rechnung getragen.
Dass Sie jetzt mit Ihrem Antrag den Eindruck erwecken wollen, es hätte vielleicht irgendjemand seine Arbeit nicht gemacht, finde ich ein bisschen schräg, zumal Sie wissen, dass wir die Ergebnisse der Evaluation nicht einfach abgeheftet und vergessen haben. Der Wissenschaftsrat hat uns eine ganze Menge von Hinweisen gegeben, die wir gemeinsam insbesondere mit der Uni Halle versuchen umzusetzen.
Der Wissenschaftsrat hat uns aber auch ganz konkrete Vorschläge zur Novellierung des Hochschulmedizingesetzes unterbreitet. Auf dieser Basis haben wir bekanntermaßen in der Koalition vereinbart, das Hochschulmedizingesetz in dieser Legislaturperiode zu novellieren.
Wir werden dabei alle Hinweise, die Hinweise aus dem parlamentarischen Raum und die Hinweise des Wissenschaftsrates, aber auch die Erfahrungen der medizinischen Fakultäten, der Universitätsklinika und der Universitäten, berücksichtigen. Der Diskurs in den Universitäten, in den Klinika und in den medizinischen Fakultäten, den wir mühsam angestoßen haben, läuft bereits, und zwar, wie ich glaube, in eine konstruktive Richtung.
Wir werden natürlich auch steuerrechtliche Erkenntnisse berücksichtigen, auch wenn es auf diesem Politikfeld schwer ist, mit der eifrigen Gesetzestätigkeit in Berlin Schritt zu halten und dann auch noch die höchstrichterlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Das Thema Personalgestellung, auf das Ihre Bemerkung zu den millionenschweren Risiken in der Begründung des Antrags abzielt, ist inzwischen vom Finanzministerium zu unseren Gunsten entschieden worden. Das heißt, es werden wohl keine Steuernachforderungen fällig.
Meine Damen und Herren! Wir sind derzeit in der Vorbereitung einer Gesetzesnovelle. In diesem Rahmen werden die Landesregierung und sicherlich auch der Landtag einen intensiven Dialog mit allen betroffenen Akteuren führen. Jetzt noch einmal eine umfassende Evaluation vorzuschalten, halte ich nicht für sinnvoll; Sie wahrscheinlich auch nicht wirklich.
Denn wenn ich in Ihrem Antrag, den Sie heute einbringen, lese, dass Sie spätestens im zweiten Quartal 2012 über Ergebnisse und Konsequenzen informiert werden wollen, dann muss ich sagen, dass Sie nicht von einer sehr tiefgehenden Prüfung ausgehen. Wenn ich an Haushaltsverabschiedung, Haushaltsführungserlass, Ausschreibung, gegebenenfalls Befassung des Finanzausschusses, Auftragsvergabe, Begutachtung und Auswertung der Evaluation, also an die Zeitschiene, denke, dann muss ich sagen, dass es so kurzfristig ohnehin nichts Gründliches werden kann.
Deswegen kurz und gut: Ich werde gern im Ausschuss berichten und freue mich auf die Diskussion. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Der Bereich der Hochschulmedizin ist in unserem Bundesland an vielen Stellen eine Baustelle, und das im wahrsten Sinne des Wortes und auch im übertragenen Sinn.
Auch an mich sind Vertreter der Universitätsklinika herangetreten, um mir ihre Probleme und offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Hochschulmedizingesetz und ihre Sorgen mitzugeben. Deshalb möchte ich inhaltlich gar nicht gegen den Antrag der LINKEN sprechen.
Allerdings ist der Einwand der Frau Ministerin richtig. Der geforderte Evaluationsbericht des Wissenschaftsrates liegt dem Landtag seit Januar 2010 vor. Der Wissenschaftsrat hat seinerzeit auf die Bitte des damaligen Kultusministers Herrn Professor Dr. Olbertz die Evaluation vorgenommen. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das Hochschulmedizingesetz bewährt hat. Dennoch gibt es noch immer Problemlagen und offene Fragen, die auf eine Lösung warten. Das steht außer Frage.
Aus diesem Grund bedarf dieses Thema einer ausführlichen Diskussion im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft. Dabei geht es darum, den vorgelegten Evaluationsbericht erneut zur Hand zu nehmen und zu schauen, wo sich offene
Stellen befinden, auf die wir schauen müssen. Darüber hinaus muss es darum gehen, vielleicht auch eine neue Diskussion mit dem Wissenschaftsrat anzustrengen, der damals angeboten hat, im Abstand von vier Jahren über die Entwicklungen in diesem Bereich zu berichten, das nächste Mal also im Jahr 2013.
Lassen Sie uns deshalb im Ausschuss darüber diskutieren, was in der Zwischenzeit geschehen ist, welche Schritte notwendig sind, um Probleme anzugehen, welche Schritte bereits vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft angestrengt werden und wie dort die Vorstellungen in Bezug auf den Weg zu einem neuen Hochschulmedizingesetz aussehen.
Frau Ministerin hat in diesem Zusammenhang von einer Novellierung des Hochschulmedizingesetzes gesprochen, über die auch in der vergangenen Legislaturperiode diskutiert wurde. Leider hat diese Diskussion damals zu keinem Ergebnis geführt.
Ich hoffe nun, dass mit dem Willen beider Koalitionsfraktionen die geplante Novelle in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Über die Inhalte werden wir sicherlich streiten, diskutieren ohnehin. Aber uns gemeinsam sollte der Wille sein, dieses Thema anzufassen und zeitnah zu einem Ergebnis zu bringen, soweit es aufgrund des Verfahrens zeitnah möglich ist.
Unsere Uniklinika stehen gut da; das haben Sie völlig richtig gesagt. Gerade nach der Einführung der DRGs hatten viele etwas anderes erwartet; doch unsere Klinika stehen auf sicheren wirtschaftlichen Füßen.
Aber das Problem der Ersatzinvestitionen drückt den Landeshaushalt dann doch. Das heißt, wenn wir über einen Haushaltsplan beraten, dann müssen wir immer auch dieses Thema berücksichtigen und wir müssen natürlich auch daran denken, wie das Geld in unsere Uniklinika fließt. Die SPDFraktion hat sich eindeutig dazu geäußert und hat gesagt, wir wollen keine Privatisierung. Das heißt meiner Meinung nach aber nicht, dass man nicht auch Dritte von außen an der Finanzierung einzelner Projekte beteiligen kann. Lassen Sie uns auch darüber einfach einen offenen Diskurs führen.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, um eine Überweisung des Antrags der LINKEN in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft, um dort über die aufgeführten Punkte zu diskutieren und zu einem sinnvollen und zielführenden Ende zu kommen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Frau Dr. Pähle. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Professor Dr. Dalbert.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich empfinde es als eine nicht zielführende Diskussion, dass wir jetzt darüber diskutieren, ob sozusagen der Vorwurf in diesem Antrag enthalten ist, dass jemand seine Arbeit nicht gemacht hätte. Ich verstehe den Antrag ehrlich gesagt überhaupt nicht so.
Natürlich gibt es das Gutachten vom Wissenschaftsrat. Natürlich steht darin auch etwas über das Hochschulmedizingesetz. Aber die Frage ist doch, ob das, was darin steht, ausreichend ist oder ob man eine eigenständige Evaluation von Dritten ausschließlich zu dem Hochschulmedizingesetz haben möchte. Diese liegt in dieser Form noch nicht vor.
Ich denke, dass Evaluation ein guter Maßstab für die politische Arbeit ist. Man schaut, dass die Dinge, die man auf den Weg bringt, auch zu Erfolgen führen.
Wenn man sich das Hochschulmedizingesetz ansieht und sich überlegt, was im Kern durch die Einführung von Anstalten des öffentlichen Rechts erreicht werden soll, nämlich Eigenverantwortung, Wettbewerbsfähigkeit, Profilbildung und mehr Selbstbestimmung, dann kann man, wenn man mit den Leuten vor Ort spricht, zumindest Zweifel daran haben, dass das Gesetz tatsächlich zu diesen Zielen geführt hat.
Herr Lange hat schon ausgeführt, dass das Problem darin besteht, wie man da wieder herauskommt und wohin man damit kommt. Ich glaube, das ist eine Frage, über die man sehr eingehend beraten sollte. Deshalb kann ich den Antrag der LINKEN unterstützen, und ich unterstütze auch die Überweisung in den Ausschuss; denn dann können wir uns in aller Ruhe ansehen, welche Schritte wir unternehmen können, um zu einem guten Ergebnis zu gelangen. Denn es ist, glaube ich, in unser aller Interesse, ein gutes Ergebnis zu erzielen, mit dem die Hochschulmedizin dann vernünftig weiterarbeiten kann.
neben ist - wenn ich Sie richtig verstanden habe, Frau Professor Dr. Dalbert? - Ja, ich halte ihn für daneben. Mit diesem Antrag soll die Landesregierung beauftragt werden, entsprechend dem Gesetz zeitnah evaluieren zu lassen. Diese Forderung ist daneben. Das ist richtig.
Den von den Antragstellern erweckten Eindruck, dass die Evaluation, die dieses Gesetz zwingend erfordert, noch nicht stattgefunden oder nicht in ausreichendem Maße stattgefunden hat, teile ich nicht.
Das Hochschulmedizingesetz des Landes hat sich ebenso wie die Einführung einer gemeinsamen Kommission für die beiden Medizinstandorte und wie die Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den medizinischen Fakultäten bisher bewährt. Diese klare Feststellung dürfte auch Ihnen, Herr Kollege Lange, nicht entgangen sein. Ich bitte darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass diese Evaluation stattgefunden hat, dass dort ein Ergebnis vorliegt und auch welches Ergebnis vorliegt.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie den Koalitionsvertrag gelesen haben und dass Sie deshalb versucht haben, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Und weil das so ist, habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass Sie sich darum bemühen, dass wir gemeinsam schnell zu dem Thema kommen, indem wir darüber im Ausschuss beraten. Das wollen wir auch gern tun. Das ändert nichts daran, dass dieser Antrag ein bisschen mangelhaft ist. Aber er soll uns zur Behandlung des Themas dienen. Einer erneuten Evaluation kann ich in keinem Falle zustimmen.
Herr Lange, Sie haben mit Blick auf mögliche Privatisierungen darauf hingewiesen, dass wir das Geld, wenn wir damit welches verdienen können, im Lande behalten sollten. Das halte ich für einen ganz interessanten Satz. Dann haben Sie darauf hingewiesen, dass Ihnen die tariflichen Beziehungen nicht gefallen, die damit verbunden sind. Es könnte natürlich sein, dass wir nur dann Geld verdienen, wenn sich die tariflichen Beziehungen am Marktgeschehen orientieren.
Also wenn wir all ihren Wünschen gerecht würden, dann kann man damit möglicherweise kein Geld verdienen. Damit man mit dieser Einrichtung Geld verdient, braucht man Know-how, braucht man Sachverstand. Gelegentlich bemühen wir dabei gern die Wirtschaft, in welcher Form auch immer, oftmals auch erfolgreich. In diesem Sinne wünsche ich uns eine erfolgreiche Ausschussberatung. - Danke.
Die Sache mit dem Sachverstand machen Sie einmal mit Ihren Ministern aus, die in den Aufsichtsgremien sitzen. In einen solchen Streit möchte ich mich nicht hineinhängen.