Das enthebt uns aber nicht der Pflicht, eine ganze Reihe von diesen qualitativen Fragen, wie sie angesprochen wurden, zu bearbeiten. Ich möchte eine hervorheben, auf die es, wie ich finde, im Moment die am wenigsten befriedigenden und am wenigsten schlüssigen Antworten gibt. Das ist die Frage: Wie stellen wir uns die Personalentwicklung in den Bereichen vor, wo wir schon heute wissen, dass wir nicht in dem erforderlichen Umfang qualifizierte Neueinstellungen vornehmen können, weil entsprechende Bewerber gar nicht ausgebildet werden?
Ich nenne in diesem Zusammenhang das Stichwort: Lehrer in Mangelfächern. Es gibt weitere Stichworte. Wie kann es gelingen, die Gegebenheiten mit unseren Vorstellungen von der weiteren Personalentwicklung in Einklang zu bringen? - Das ist - so glaube ich - der entscheidende Punkt, an dem wir weiterkommen müssen.
Wenn der Antrag der LINKEN - das wäre meine Hoffnung - dazu beiträgt, dass wir in der Haushaltsdiskussion etwas qualifizierter in den einzelnen Bereichen werden, dann wäre schon viel gewonnen. Deswegen werden wir auch diese Version, den Antrag der LINKEN, unterstützen. - Vielen Dank.
Auch Ihnen ein doppelter Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Kollege Herr Erben. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Wir als SPD-Fraktion teilen, wie es auch die Kollegin Feußner eben für die Koalition gesagt hat, das grundsätzliche Anliegen der Fraktion DIE LINKE und greifen dies deshalb auch in nicht unwesentlichen Teilen in unserem Alternativantrag auf. Und ja, es ist richtig, Personalmanagement ist viel mehr als Personalentwicklungskonzepte.
Es ist auch richtig, dass das Personalentwicklungskonzept, das mit dem Haushaltsplanentwurf vom Kabinett beschlossen worden ist, nicht losgelöst von den Einzelplänen betrachtet werden kann.
Es ist jedoch ein Konzept, das weit über die aktuelle Wahlperiode hinaus Wirkung entfaltet, und erst recht weit über den aktuellen Doppelhaushalt hinaus. So ist es auch erklärlich, dass die nach dem PEK 2011 abzubauenden fast 14 000 Stellen in der Landesverwaltung erst zur Hälfte in der Titelgruppe 96 abgebildet sind. Der Rest soll und muss im Haushaltsplan 2014 abgebildet werden.
Ich sehe dazu keine Alternative, weil die Ministerien die Zeit benötigen, auch entsprechende Aufgabenerledigungskonzepte bis zur Erreichung der Zielzahl im Jahr 2019 zu erstellen. Bisher haben wir nur so etwas wie einen rechnerischen Überhang. Wir haben das große übergeordnete Ziel, 19 Beschäftigte pro 1 000 Einwohner im Jahr 2019 zu haben. Daraus errechnen sich die 14 000 Beschäftigten weniger in der Landesverwaltung.
Ich habe bisher noch von keinem der Minister gehört, wie die Landesverwaltung im Jahr 2019 mit 14 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weniger aufgestellt werden soll, wie damit die Aufgaben erledigt werden sollen. Das ist keine Aufgabe, die der Finanzminister allein hat, sondern das ist eine Aufgabe, die nach dem Ressortprinzip von allen Ministerien einzeln zu leisten ist.
nur ein Personalentwicklungskonzept des Finanzministers ist, sondern ein Personalentwicklungskonzept der Landesregierung insgesamt. Jedes Ressort muss das jetzt umsetzen und muss entscheiden, mit welchen Standards welche Aufgaben mit welchen neuen Personalstärken in der Zukunft erledigt werden sollen. Nun werden die Pessimisten oder wahrscheinlich auch die langjährig Vorgeschädigten in diesem Hause sagen: Da wird wahrscheinlich sowieso nichts kommen.
Ich sage aber auch, dass alles andere das planmäßige Aussterben der Landesverwaltung bei gleichzeitiger dann zufälliger Aufgabenerfüllung bedeuten würde. Deswegen müssen wir diese Aufgabe in Angriff nehmen.
Mir ist auch klar, dass wir in diesem Hause die eine oder andere Kürzungsabsicht noch einmal kritisch hinterfragen werden. Ich weiß nicht, ob alle Vorgaben in allen Einzelbereichen, heruntergebrochen auf alle Behörden, wirklich realistisch sind. Ich maße es mir auch nicht an, das in allen Bereichen selbst beurteilen zu können.
Ich möchte jedoch einen Fall nennen: Beim Polizeivollzug sind das im Jahr 2019 noch einmal 500 Polizeivollzugsbeamte weniger als nach dem alten PEK für 2020 vorgesehen waren. Das war aus meiner Sich damals auch schon arg auf Kante genäht.
Nun sind aber die Fachminister gefragt, sich in einem ersten Schritt dazu zu bekennen, wie sie ihre Verwaltung zukünftig aufstellen wollen. In einem zweiten Schritt wird es dann um die Binnenverteilung zwischen den Häusern gehen. In einem dritten Schritt, wenn das eine oder andere nicht aufgeht, wird die Landesregierung auch den Gang in dieses Haus tun und sagen müssen, was geht und was nicht geht und welche Auswirkungen selbiges auf den Haushalt in der Zukunft haben wird. Denn wir alle haben eine Gesamtverantwortung für den Haushalt - der Landtag und die Landesregierung.
Ich hatte es bereits erwähnt, Personalmanagement ist deutlich mehr als Personalentwicklungskonzept. Entgegen der bisherigen Übung haben wir jetzt ein Personalentwicklungskonzept, das bis 2016 gilt. Das sorgt dann auch für die nötige Ruhe im Schiff, nämlich, dass überhaupt Personalentwicklung in qualitativer Hinsicht in den Ministerien gemacht werden kann.
Es ist unstrittig, dass unser Personal anteilig sinken wird. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir uns um jeden einzelnen Landesbediensteten kümmern. Bei dieser qualitativen Frage sind die Staatskanzlei sowie die Landesregierung insgesamt gefragt.
Die Enquetekommission hat das Thema - jetzt sehe ich die ehemalige Vorsitzende nicht - dankenswerterweise so intensiv beackert, dass der Landtag der Landesregierung, so glaube ich, auch eine ganze Menge Ideen mit auf den Weg gegeben hat, worauf man aufbauen kann.
Ja, liebe Kollegen, Personalentwicklungskonzept und Personalmanagement, das sind sicherlich die Schlüsselaufgaben, die wir, Landesregierung und Landtag, in der neuen Wahlperiode zu erledigen haben. Das Land muss finanziell handlungsfähig sein. Das können wir nur dann erreichen, wenn wir uns auch beim Personal nicht mehr leisten als vergleichbare Länder. Gleichzeitig ist aber auch das Vorhalten von Personal kein Selbstzweck. Wir brauchen unser Landespersonal, gut ausgebildet und motiviert, um unser Land voranzubringen. Dafür stehen wir in gemeinsamer Verantwortung. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Erben. - Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Frau Dr. Paschke das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Ja, ich möchte es kurz machen. Herr Minister, Sie stellen es immer so dar, als hätte bei den LINKEN die Platte einen Sprung und Sie müssten sich stetig wiederholen, aber wir verstünden es nicht. Ich sage Ihnen klipp und klar: Wir werden die Platte nicht vom Sender nehmen, sondern immer wieder dranbleiben.
(Beifall bei der LINKEN - Herr Gallert, DIE LINKE: Weil wir es verstanden haben! - Wei- tere Zurufe von der LINKEN)
Frau Feußner, in weiten Teilen danke ich für Ihre übereinstimmenden Worte. Ich möchte aber noch auf eines eingehen. Sie haben aus Punkt I.2 des Personalentwicklungskonzeptes zitiert. Nimmt man aber diese Aussage zusammen mit der Aussage, die Herr Erben gerade bestätigt hat, nämlich dass das Personalentwicklungskonzept bis 2016 gilt, dann konnte man nicht davon ausgehen, dass in der Zeit bis 2016 hier irgendetwas in Richtung Personalmanagementkonzept passiert. Denn die Fortschreibung läuft so lange. Deshalb der Antrag, den Sie im Punkt 2 haben.
Herr Erdmenger, es ist gar nicht kontrovers im Haus, dass Personal reduziert werden muss. Die Hauptausrichtung der Auseinandersetzung war immer, wie gehe ich strukturell und personell vor in der Abwägung zwischen Neueinstellungen und Altersabgängen.
Anmerkung jetzt nicht verkneifen: Jawohl, es war schon damals auf Kante genäht, was an Kürzungen drin ist. Und es ist versprochen worden, dass man andere Kriterien als die Polizeidichte zum Vergleich heranzieht, nämlich eine konkrete Belastungsanalyse. Diese liegt bis heute nicht vor, aber die weiteren Kürzungen liegen vor. Das ist das, was wir kritisieren.
Meine Damen und Herren! Es ist nicht nur das Personal. In der nächsten Zeit, in den nächsten Jahren wird uns in diesem Zusammenhang das Thema Verwaltungsmodernisierung sehr stark beschäftigen. Ich denke dabei an den IuK-Bereich und an weitere Bereiche.
Wir haben in der Fraktion lange darüber nachgedacht, was wir in dieser Richtung tun können. Wir werden uns Anfang des Jahres sozusagen zu dem Erfolg bringen, in dieser Richtung weiterzukommen, indem wir einen Antrag stellen, der wieder die entsprechenden Strukturen herstellt. - So weit.
Wir werden uns bei dem Alternativantrag der Stimme enthalten, insbesondere weil der erste Punkt ein Verschieben auf die nächste Haushaltsdiskussion vornimmt und weil man von der Zielzahl 19 ausgeht, bevor man eine Aufgabenkritik vorgenommen hat. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich habe keinen Antrag auf Überweisung gehört. Ich komme jetzt zum Abstimmungsverfahren zu den Anträgen.
Wir stimmen als Erstes über den Ursprungsantrag ab. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/528 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Ich komme jetzt zu dem Alternativantrag in der Drs. 6/558. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Alternativantrag beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 19 erledigt.
- Ich darf doch darum bitten, dass die Wanderbewegungen etwas dezenter stattfinden, sodass Frau Zoschke jetzt zu uns reden kann. Frau Zoschke, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat im Februar 2011 eine Reihe von Veränderungen der Sozialgesetzbücher II und XII beschlossen, die zu einer erheblichen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen führten.
Im Rahmen des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 3. Dezember 2010 - ich habe hier auf meinem Zettel sämtliche Bundesdrucksachennummern stehen; das würde ich uns jetzt ersparen; wer sie dann wissen möchte, möge sich bei mir melden - wurden die Regelbedarfsstufen neu geordnet und eine neue Stufe 3 eingeführt.
Die Regelbedarfsstufe 3 umfasst 80 % des vollen Regelsatzes, das entspricht 291 €. Eingeordnet werden in diese Regelbedarfsgruppe erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.