Die Wählerinnen und Wähler können daran sehen, wie verlässlich die Worte der CDU sind. Ich würde es einmal so sagen: eher begrenzt. Aber gut, der Kopf ist rund, damit die Gedanken ihre Richtung ändern können. Dann möchte ich Ihrem gedanklichen Kreisverkehr dieses Mal nicht im Wege stehen.
Aber wenn Sie diesen Gesetzentwurf heute ablehnen, dann schenken Sie den Eltern doch bitte auch reinen Wein ein. Eine Auszahlung der Gelder in diesem Jahr ist mehr als unwahrscheinlich. Selbst wenn die Gelder dann irgendwann in der zweiten Jahreshälfte an die Kommunen gehen
- bis dahin werden die gegenwärtigen Satzungen gelten - das ist in der letzten Sitzung schon deutlich geworden -, bis dahin zahlen die Eltern die dort festgelegten Beiträge. Und die Gemeinden werden sie kaum rückwirkend senken. Jeder Monat, in dem die Betreuungsgeldmittel weiter beim Land liegen, ist ein verlorener Monat für die Eltern.
Lassen Sie mich noch etwas zu der von Ihnen, Herr Schröder, in der letzten Sitzung behaupteten Novellierung des KiFöG im laufenden Jahr sagen, abgesehen davon, dass zunächst eine Wahl bevorsteht.
Ja, wir brauchen für das Jahr 2017 eine Festlegung der Landespauschalen. Das aktuelle KiFöG regelt sie bekanntlich nur bis 2016. Wenn wir das einmal ehrlich betrachten, dann ist doch zu erwarten, dass diese Pauschalen einfach im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes für 2017 festgelegt werden. Dafür brauchen wir keine grundlegende Novellierung des KiFöG.
Ja, die Evaluierung des KiFöG ist für 2016 per Gesetz festgeschrieben, aber eben nur die Finanzierung. Sie haben dies im letzten Plenum einfach mit der eigentlichen Novellierung zusammengezogen. Aber sollten wir nicht sinnvollerweise die Evaluierung abwarten und anschließend auf deren Grundlage das KiFöG anfassen? - Wie gesagt: Die Verfassungsgerichtsänderung können Sie natürlich mit dem Haushaltsbegleitgesetz, in einem Artikelgesetz, umsetzen.
Dass die Betreuungsgeldmittel auch noch 2016 fließen werden, ist einfach nur Blendwerk, Rückstellungen im Finanzausschuss hin oder her. Sie wollen einfach nur davon ablenken, dass Sie sich zu schade sind, einem Gesetzentwurf der Opposition zuzustimmen.
Ein einstimmig beschlossenes Gesetz hätte gezeigt: Politik ist zur konstruktiven Zusammenarbeit fähig. Trotz Wahlkampfs sind Sachentscheidungen möglich.
Speziell an die Eltern: Politik macht das ihr Mögliche zur Dämpfung der Elternbeiträge. Das ist zugegebenermaßen zum jetzigen Zeitpunkt nicht viel. Aber ich denke, die symbolische Wirkung wäre gehört worden.
Jetzt wird es so aussehen: Aufgrund politischer Querelen werden Entscheidungen verzögert. Dieser Eindruck ist nicht gut für Sie und nicht gut für uns. Schade, die sechste Legislaturperiode hätte in diesen Minuten einen anderen Schlusspunkt verdient gehabt. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Striegel. - Wir kommen dann zu dem Debattenbeitrag der SPD-Fraktion. Frau Grimm-Benne, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ja, es ist richtig: Das Hohe Haus hat im Dezember gesagt, wenn es einen Gesetzentwurf geben würde - so interpretiere ich auch die Aussagen des Vorsitzenden der Fraktion der CDU -, der zur Dämpfung von Elternbeiträgen führe, dann würden sich alle dem nicht verschließen.
Ich wiederhole es: Sie suggerieren mit diesem Gesetzentwurf etwas, was gar nicht eintreten wird. Sie werden die Dämpfung der Elternbeiträge mit diesem Gesetzentwurf nicht erreichen.
Ich muss ehrlich sagen: Ich bin nach der Debatte von der Presse angesprochen worden: Mensch, Frau Grimm-Benne, wenigstens ein Zeichen für die Eltern, eine Symbolwirkung!
Wir haben in diesem Hohen Haus schon einmal um 50 000 € für die Aidshilfe, für ganz viele kleine Projekte gekämpft. Jetzt geht man ganz lapidar über 9,1 Millionen € - das ist eine Menge Geld - hinweg, um mit 5,60 € oder 2,70 € eine Symbolwirkung zu erreichen und ein Zeichen zu setzen. Ich finde, dafür sind 9,1 Millionen € einfach zu schade. Wir werden dieses Geld viel besser und viel nachhaltiger einsetzen.
Edi Jantos hat sich in der Sache vielleicht falsch ausgedrückt. Aber er hat eines festgestellt: Wir haben zum Beispiel im Rahmen des Nachtragshaushalts gesagt, wir müssen die Kommunen noch einmal entlasten. Dafür haben wir nicht nur 25 Millionen €, sondern wir haben 50 Millionen € ohne Zweckbindung hinuntergereicht. Das haben wir gemacht. 50 Millionen €!
Er hat gesagt, das war eine gute Entscheidung. Ich sage: Die Kommunen haben die 50 Millionen € einfach genommen und weg waren sie. Die 50 Millionen € hätten sie für die Kinderbetreuung einsetzen können.
Ich sage jetzt eines noch zum Schluss: Was muss man aktuell machen? - Man tut immer so, als ob man dem Ganzen hilflos gegenübersteht. Wir haben einen Erlass des Innenministeriums, der besagt: Beitragssatzungen, die aus Konsolidierungsgründen gemacht wurden, sind aufzuheben bzw. dürfen gar nicht erst beschlossen werden. Es besteht also gar kein Zwang, dies jetzt zu tun. Man kann die Beiträge nach wie vor sozialverträglich festlegen.
Der zweite Punkt steht schon in unserem Gesetz: Die Landkreise haben jetzt die Möglichkeit, diese Satzung nicht zu genehmigen und sich noch einmal genau anzuschauen, was dort passiert.
Ich finde, damit haben wir zwei ganz gute Möglichkeiten, das Ganze, was jetzt landauf, landab passiert, zu gestalten und zu ändern. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Wir kommen zum letzten Debattenbeitrag. Frau Hohmann von der Fraktion DIE LINKE hat das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein schönes Gefühl, die offiziell letzte Rednerin in dieser Legislaturperiode zu sein. Das ist auch nicht schlecht. Aber das Thema ist viel zu ernst, als dass wir uns ausruhen könnten.
Die CDU hat als Erste die Entlastung der Eltern mit den Betreuungsgeldmitteln gefordert. Ich frage mich nur: In welchem Landtag haben Sie das getan? Von Ihnen kam nicht ein Antrag dazu. Wenn Sie es ernst gemeint hätten, dann hätten Sie das getan.
- Ich denke, Sie kennen die Zahl. - Diese 9,1 Millionen € wollte die CDU Mitte des Jahres einsetzen. Ich habe heute früh danach gefragt. Aber dazu hat die SPD gesagt: Was soll denn das? Das ist doch Populismus. Mit 2,70 € wollen Sie die Eltern entlasten? - Liebe CDU, ich weiß nicht, was innerhalb dieses halben Jahres anders geworden sein sollte.
Die Sondersitzung am Dienstag hat nun wirklich gezeigt, was Worte der Koalition innerhalb von vier Wochen wert sind. Herr Striegel hat die CDU
zitiert. Ich hätte jetzt aus der Pressemeldung der SPD zitieren können, die Sie noch im Dezember in einem ersten Schritt herausgegeben haben: Das ist nur eine Symbolwirkung. Das würden wir machen. - Das ist heute nicht mehr wahr.
Wir hatten im Dezember gemeinsam einen einstimmigen Beschluss gefasst. Wir haben es eben schon einmal gesagt: 9,1 Millionen € sind nicht sehr viel. Aber manchmal ist der Spatz in der Hand mehr als die Taube auf dem Dach. Eine Signalwirkung nach außen, dass wir es ernst meinen, wäre gar nicht so schlecht.
Ich fand die Diskussionsbeiträge von Frau GrimmBenne und Frau Budde in der letzten Sitzung, die das Ganze mit ihrer Milchmädchenrechnung madig machen wollten,
und auch den Vorwurf, die Eltern müssten sich doch verklappst vorkommen, wenn wir ein solches Gesetz verabschieden würden, in der Sache nicht gerade förderlich.
Als die große Koalition in Berlin das Kindergeld um 2 € erhöhte, kamen sich die Eltern da vielleicht auch verklappst vor?
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle, auch wenn die Zeit schon etwas fortgeschritten ist, ebenfalls einmal ein Zahlenspiel aufmachen, nämlich von den 9,1 Millionen €.
Stellen Sie sich doch einfach einmal vor, die Gemeinde- und Stadträte vor Ort würden entscheiden, dass sie das Betreuungsgeld von 9,1 Millionen € nur für Kita und Krippe einsetzen würden, weil die Hortgebühren momentan so moderat sind. Dann wären das 140,55 € im Jahr und 9,54 € im Monat, also bei weitem mehr als Ihre Kindergelderhöhung auf Bundesebene.