Ihnen ist sicherlich der § 14 unserer Geschäftsordnung bekannt, wonach ein solches Berichterstattungsverlangen der Geschäftsordnung entspricht.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales wird jetzt den erbetenen Bericht geben. Anschließend findet eine Fünfminutendebatte in
- Bei mir steht: Frau Görke. Und dann steht hier: Berichterstattung - Vorsitzende des Ausschusses Frau Zoschke.
Okay, die Antragstellerin begründet den Antrag jetzt nicht. Das haben wir also abgearbeitet. Jetzt kommt es zur Berichterstattung zu a) und b). Frau Zoschke hat das Wort. Bitte schön.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die in Rede stehenden Anträge der Fraktion DIE LINKE in den Drs. 6/4057 und 6/4058 sowie der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/4114 wurden vom Landtag in der 91. Sitzung am 5. Juni 2015 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Der Antrag in der Drs. 6/4057 wurde darüber hinaus zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen. Mit der Mitberatung zu dem Antrag in der Drs. 6/4058 inklusive Änderungsantrag wurde der Ausschuss für Inneres und Sport betraut.
Intention des Antrages in der Drs. 6/4057 ist es, jugendlichen Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt schneller zu ermöglichen und dazu die Fristen für den Zugang zu den Instrumenten der Ausbildungsförderung zu verkürzen bzw. anzugleichen.
Der Antrag in der Drs. 6/4058 hat die schnelle und zielführende Integration des Personenkreises der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Fokus.
Die Landesregierung soll beauftragt werden, entsprechende Maßnahmen im Dialog mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sicherzustellen, eine zweite Clearingstelle im Land einzurichten und besonderen Wert auf die frühzeitige Vermittlung der Fremdsprache Deutsch zu legen. Der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt schwerpunktmäßig darauf ab, die Zuständigkeit für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Land zu bündeln bzw. auf wenige Kompetenzstellen zu konzentrieren.
Der Ausschuss befasste sich mit den in Rede stehenden Anträgen erstmals in der 54. Sitzung am 24. Juni 2015. Sie wurden im Zusammenhang mit dem bereits am 24. April 2015 an den Sozialausschuss zur Beratung und Beschlussfassung überwiesenen Antrag in der Drs. 6/3977 mit dem Titel „Einwanderung als Chance nutzen“ beraten.
Die Fraktion der SPD schlug die Durchführung eines Fachgesprächs nach der Sommerpause vor, da es offensichtlich noch Beratungsbedarf auf der Bundesebene gebe. Auch die CDU-Fraktion zeigte weiteren Beratungsbedarf an. Von der Integrationsbeauftragten der Landesregierung wurde der Vorschlag, ein Fachgespräch durchzuführen, ausdrücklich begrüßt, da es aus ihrer Sicht nicht vor Anfang 2016 zu einer Zuweisung von Flüchtlingen in größerem Umfang kommen würde. Die Oppositionsfraktionen sprachen sich jedoch dafür aus, die Beratung zeitnah abzuschließen. Sie hielten die Durchführung eines Fachgesprächs nicht für erforderlich.
Im Ergebnis der Beratung am 24. Juni 2015 verständigte sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales darauf, am 9. September 2015 unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse ein Fachgespräch zu den ihm zur federführenden Beratung überwiesenen Anträgen durchzuführen.
Zu diesem Fachgespräch in der 56. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 9. September 2015 wurden auf die Vorschläge der Fraktionen hin verschiedene mit der Problematik von Einwanderung und Integration befasste Verbände und Einrichtungen sowie weitere Institutionen eingeladen. Dazu gehörten unter anderen Refugium e. V., der Flüchtlingsrat, der Internationale Bund, das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern Halle und Magdeburg. Des Weiteren wurden Vertreter aus dem Bildungsbereich, zum Beispiel vom Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“, und der Leiter einer Sekundarschule in Stendal eingeladen.
Vor dem Beginn des Fachgesprächs informierte Minister Herr Bischoff den Ausschuss und die anwesenden Gäste zunächst über den aktuellen Stand der Flüchtlingssituation in Sachsen-Anhalt in Bezug auf die Anträge. Er bot dem Ausschuss an,
Die Teilnehmer des Fachgesprächs begrüßten und unterstützten die in Rede stehenden Anträge. Seitens der Vertreter von Industrie und Handwerk war zu erfahren, dass die Bereitschaft besteht, auch junge Flüchtlinge in Ausbildung zu integrieren, dass es dafür im Moment aber noch viele bürokratische Hürden zu bewältigen gilt. Als wichtige Grundvoraussetzung für den schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt wurde von allen das Erlernen der deutschen Sprache angesehen.
Das Fachgespräch hat auch verdeutlicht, dass es erforderlich ist, die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nachhaltig zu verbessern, zum Beispiel im Bereich der kinder- und jugendgerechten Unterbringung, bei der Beschulung und bei der Überwindung von Traumata. Der Internationale Bund hält zudem das Nehmen der Abschiebeängste für einen zentralen Punkt einer erfolgreichen Integrierung.
Die nächste Befassung des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit den Anträgen fand in der 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 statt. Diese Beratung fand wiederum, ebenso wie die darauf noch folgenden Beratungen, im Zusammenhang mit dem bereits erwähnten Antrag in der Drs. 6/3977 statt. In Aussicht genommen wurde die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlungen.
Auch in dieser Sitzung berichtete die Landesregierung zunächst über den aktuellen Sachstand. Im Laufe dieser Beratung teilte die Fraktion DIE LINKE mit, dass Punkt 5 ihres Antrages in der Drs. 6/4058 aufgrund der Entwicklung im Land zu ändern sei. Punkt 5 solle folgende Fassung erhalten:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, den Aufbau weiterer Clearingstellen neben Magdeburg im Land zu unterstützen.“
Im Ergebnis der sich daran anschließenden Diskussion stellten die Koalitionsfraktionen fest, dass es dringend geboten sei, die übrigen Ausschüsse des Landtages - nicht nur die mitberatenden - mit dem Thema zu befassen. Sie sprachen sich deshalb dagegen aus, die Beratung in dieser Sitzung abzuschließen. Eine Beteiligung aller Fachausschüsse an der Beratung lehnten die Oppositionsfraktionen jedoch ab. Sie gaben zu bedenken, dass damit das parlamentarische Beratungsverfahren zu sehr in die Länge gezogen würde. Dem Antrag der Koalitionsfraktionen, in der betreffenden Sitzung keine Beschlussempfehlung zu erarbeiten, wurde mit 8 : 3 : 1 Stimmen entsprochen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales vereinbarte daraufhin, die beiden mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Wissenschaft und Wirtschaft sowie zusätzlich den Ausschuss für Bildung und Kultur zu bitten, sich so bald wie möglich
intensiv mit den Inhalten der Anträge zu befassen, sich von der Landesregierung Bericht erstatten zu lassen und nach Fachlösungen entsprechend den Inhalten zu suchen. Den genannten Ausschüssen wurde ein entsprechendes Schreiben im Nachgang der Sitzung zugeleitet.
Die sich mit der Flüchtlingsproblematik befassenden Anträge standen erneut in der 58. Sitzung am 4. November 2015 auf der Tagesordnung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Dem Ausschuss lagen dazu die Antworten der um Befassung gebetenen Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Wissenschaft und Wirtschaft vor. Vom Ausschuss für Bildung und Kultur lag hingegen noch keine Antwort auf das Schreiben des Sozialausschusses vor.
Der Ausschuss für Inneres und Sport teilte in seinem Schreiben vom 4. November mit, dass er sich in der 71. Sitzung am 29. Oktober 2015 mit den genannten Drucksachen befasst und die Integrationsbeauftragte dazu gehört habe. Als mitberatender Ausschuss wolle er sich jedoch erst nach dem Erhalt der vorläufigen Beschlussempfehlung dazu positionieren.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft teilte in seinem Schreiben vom 3. November 2015 mit, dass er sich aufgrund der schwierigen Situation auf der Landes- und der Bundesebene und der Dynamik der Entwicklung nicht in der Lage sehe, konkrete Empfehlungen auszusprechen oder weitergehende Hinweise zu geben. Zum Antrag in der Drs. 6/4057, bei dem er mitberatend ist, hatte er jedoch bereits mit 8 : 4 : 0 Stimmen eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die zum Inhalt hat, den Antrag abzulehnen. Diese Beschlussempfehlung lag dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zu dessen 58. Sitzung vor.
In der 58. Sitzung berichtete die Landesregierung zunächst erneut über den aktuellen Stand der Flüchtlingsproblematik in Sachsen-Anhalt. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich auch in dieser Sitzung dagegen aus, zu den Anträgen Beschlussempfehlungen zu erarbeiten. Aufgrund der ständigen Entwicklung in diesem Bereich sah man sich dazu außerstande. Schließlich befasse sich der Ausschuss anhand der Berichterstattung der Landesregierung in jeder Sitzung sachlich mit dieser Problematik - so die Auffassung der Koalitionsfraktionen.
Die Oppositionsfraktionen plädierten dagegen dafür, endlich eine Abstimmung über die Anträge herbeizuführen. Die Koalitionsfraktionen beantragten daraufhin, keine Empfehlung zu erarbeiten. Dieser Antrag wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen angenommen.
In der 59. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 2. Dezember 2015 standen die Anträge zur Flüchtlingsproblematik erneut auf der Ta
gesordnung. Auch in dieser Sitzung berichtete die Landesregierung zunächst ausführlich über die aktuelle Situation. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich auch in dieser Sitzung dagegen aus, Beschlussempfehlungen zu erarbeiten, was auf das Unverständnis der Oppositionsfraktionen stieß. Diese plädierten für eine Abstimmung über die Anträge. Der von den Koalitionsfraktionen daraufhin gestellte Antrag, auch in dieser Sitzung nicht über die Anträge zur Flüchtlingsproblematik abzustimmen, wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen angenommen.
Die nächste Beratung zu den genannten Anträgen führte der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 60. Sitzung am 13. Januar 2016 durch.
Die Landesregierung berichtete zunächst wieder ausführlich zum aktuellen Stand hinsichtlich der Flüchtlingsproblematik und in Bezug auf die Anträge. Die Koalitionsfraktionen beantragten daraufhin erneut, nicht über die Anträge zur Flüchtlingsproblematik abzustimmen. Dieser Antrag wurde mit 8 : 4 : 0 Stimmen angenommen. Daraufhin kündigte die Fraktion DIE LINKE ein Berichterstattungsverlangen für die nächste Landtagssitzung an, dem ich gerade eben nachgekommen bin.
Vielen Dank für Ihre Berichterstattung, Frau Zoschke. - Für die Landesregierung ergreift jetzt Herr Minister Bischoff das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die einzelnen Fraktionen werden gleich noch dazu reden, wie die Diskussionen waren, die dazu führten, dass die regierungstragenden Fraktionen keine Beschlussempfehlung abgegeben haben.
Frau Zoschke hat mehrmals erwähnt - dafür danke ich Ihnen -, dass wir als Landesregierung ausführlich berichtet haben. Das hätte ich jetzt auch nur tun können. Ich weiß aber, damit würde ich jetzt alle langweilen. Da das ein wichtiges Thema ist und die Hälfte oder knapp ein Drittel der Abgeordneten gar nicht anwesend ist, ist mein Vorschlag, dass ich Ihnen das, was ich hier habe, anschließend in Schriftform zusende.