Der fünfte, sehr wichtige Grund: Einwanderung schafft Arbeit und volle Auftragsbücher. Das viel zitierte Vorurteil, dass Einwanderer Deutschen Jobs wegnehmen würden, ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Einwanderung kann Innovationen befördern, die wiederum die Beschäftigung stärken und zu neuer Beschäftigung führen.
Die Kaufkraft von Einwanderinnen und Einwanderern stärkt die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen. Darüber hinaus wirken sich die derzeitigen Sanierungs- und Bauvorhaben allerorten, aber auch die vielen neuen Stellen für die soziale Betreuung der Geflüchteten ganz positiv auf unsere Konjunktur sowohl in Deutschland als auch in Sachsen-Anhalt aus. Die Angaben der Forscher des Institutes für Makroökonomie und Konjunkturforschung, IMK, belegen dies in dem aktuellen Konjunkturreport eindrucksvoll. Vor allem kleine und mittelständische Betriebe, gerade im Baugewerbe, können über Aufträge von der Einwanderung profitieren. Sie profitieren davon bereits. Neueinstellungen werden möglich.
Aber: Es gibt natürlich eine wichtige Grundvoraussetzung für all das, nämlich dass Integration tatsächlich ermöglicht, gewollt und gefördert wird.
Meine Damen und Herren! Für eine erfolgreiche Einwanderungsgesellschaft müssen wir uns auch von alten Sichtweisen lösen. Wir müssen die Qualifikationen der Menschen in den Vordergrund stellen, und nicht deren Herkunft. Wir müssen, wie in unserem Antrag gefordert, die Säulen der Einwanderung - den Zuzug aus der Europäischen Union, aus den Drittstaaten, den Familiennachzug und auch die humanitäre Einwanderung - in einem modernen Einwanderungsgesetz zusammenführen und die Rahmenbedingungen schaffen, um mit diesen Menschen in Sachsen-Anhalt Zukunft zu gestalten, meine Damen und Herren.
Ein Weg dahin führt über die Bundesratsinitiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die ein solches Einwanderungsgesetz zum Ziel hat und auf die wir in unserem Antrag Bezug nehmen.
Genauso, wie ich eben auf die konkreten Chancen für Sachsen-Anhalt eingegangen bin, hebt auch die Bundesratsinitiative auf die Bedeutung der Einwanderung ab, vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der Sicherung des Fach
Wir als Fraktion fordern Sie, Herr Ministerpräsident Reiner Haseloff, nochmals auf: Unterstützen Sie mit Ihrer Regierung diese Bundesratsinitiative, wenn Sie dem Land - davon sind wir überzeugt - etwas Gutes tun wollen.
Sie würden damit nicht nur ein modernes Einwanderungsgesetz unterstützen, Sie leisteten auch einen ganz konkreten Beitrag dazu, dass SachsenAnhalt den Menschen, die zu uns kommen, Perspektiven bieten kann und dass sie unser Land eben nicht mehr in Richtung Westen verlassen müssen.
Deutschland verändert sich. Und ja, einige dieser Veränderungen bereiten auch mir Sorgen und Ängste. Es bereitet mir Sorgen, wenn ich die explodierenden Zahlen gewalttätiger Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte sehe. Es bereitet mir Sorgen, wenn Politiker ihre demokratischen Parteien verlassen, weil diese in einer herausfordernden Situation nicht gleich das Grundgesetz infrage stellen.
Es bereitet mit Sorgen, wenn ich mir Hunderte von Facebook-Kommentaren ansehe, die ich in den letzten Wochen gelesen habe, wenn ich den Hass und die Menschenverachtung spüre, mit der Menschen anderen entgegentreten, die sie noch nicht einmal kennen.
Es bereitet mir große Sorge, wenn ich daran denke, dass eine Partei wie die AfD in diesem Land politische Macht erlangen könnte, eine Partei, die kein Programm hat, außer die Angst vor einer unbekannten Zukunft zu schüren, eine Partei, deren einfältiges und von rechtem Gedankengut durchtränktes Personal nichts mit der Demokratie am Hut hat, und die, wie vorher auf leidvolle Weise die DVU in Sachsen-Anhalt und die NPD in anderen Landtagen, die Parlamente nur als Bühnen missbraucht, um ihre hasserfüllten Botschaften zu verbreiten.
Meine Damen und Herren! Wir haben es in der Hand, welchen Weg wir in unserem Bundesland einschlagen. Springen wir auf den Zug der Angst auf, Herr Ministerpräsident, indem wir das Grundgesetz und die grenzenlose Freiheit in Europa zur Disposition stellen? Oder möchten wir die Menschen mitnehmen, indem wir mit gutem Beispiel vorangehen, und ein Sachsen-Anhalt bauen, das engagiert und weltoffen die Herausforderungen anpackt und die Chancen der Einwanderung anerkennt und nutzt? - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Herbst. - Berichterstatter des Ausschusses ist Kollege Schwenke. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Berichterstattungsverlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Stand der Beratung zu dem Antrag „Einwanderung als Chance nutzen“ komme ich als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales gern nach.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde vom Landtag in der 89. Sitzung am 24. April 2015 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mit ihrem Antrag zielt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die gesellschaftliche, berufliche und wirtschaftliche Integration von Asylsuchenden und Geduldeten ab, die auch als Chance gesehen wird, die Situation des Arbeitsmarktes zu verbessern bzw. dem sinkenden Fachkräfteangebot entgegenzuwirken. Die Landesregierung soll deshalb aufgefordert werden, die Bundesratsinitiative mit dem Titel „Einwanderung gestalten - Einwanderungsgesetz schaffen“ zu unterstützen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 53. Sitzung am 13. Mai 2015 zunächst auf das Verfahren zur Behandlung dieses Antrages im Ausschuss verständigt. Die antragstellende Fraktion plädierte dafür, den Antrag möglichst zügig zu beschließen. Die Koalitionsfraktionen gaben jedoch zu bedenken, dass die Ausschüsse des Bundesrates bis September 2015 einen Kompromissvorschlag zur Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz erarbeiten sollen und dass man deshalb das Ergebnis abwarten sollte. Der Ausschuss stellte daraufhin in Aussicht, die vorläufige Beschlussempfehlung in der darauffolgenden 54. Sitzung am 24. Juni 2015 zu erarbeiten.
In dieser Sitzung stand der Antrag vereinbarungsgemäß wieder auf der Tagesordnung des Sozialausschusses. Er wurde im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich ebenfalls an den Sozialausschuss zur Beratung und Beschlussfassung überwiesenen Antrag mit dem Titel „Ausbildung für jugendliche Flüchtlinge ermöglichen“ in der Drs. 6/4057 und dem Antrag mit dem Titel „Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge verbessern“ in der Drs. 6/4058 nebst dem Änderungsantrag in der Drs. 6/4114 beraten.
Die Fraktion der SPD schlug die Durchführung eines Fachgespräches nach der Sommerpause vor, da es offensichtlich noch Beratungsbedarf auf der Bundesebene gebe. Auch die CDU-Fraktion zeigte weiteren Beratungsbedarf an. Von der Integrationsbeauftragten der Landesregierung wurde der Vorschlag, ein Fachgespräch durchzuführen, ausdrücklich begrüßt, da es aus ihrer Sicht nicht vor Anfang 2016 zu einer Zuweisung von Flüchtlingen in größerem Umfang kommen würde. Die Oppositionsfraktionen sprachen sich nach wie vor für eine zügige abschließende Beratung aus und hielten die Durchführung eines Fachgespräches nicht für erforderlich.
Im Ergebnis der Beratung am 24. Juni 2015 verständigte sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales darauf, am 9. September 2015 unter Beteiligung des mitberatenden Ausschusses ein Fachgespräch zu den ihm zur federführenden Beratung überwiesenen Anträgen durchzuführen.
Zu diesem Fachgespräch, das in der 56. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales stattfand, wurden auf die Vorschläge der Fraktionen hin verschiedene mit der Problematik von Einwanderung und Integration befasste Verbände und Einrichtungen sowie weitere Institutionen eingeladen. Dazu gehörten neben dem Flüchtlingsrat, dem Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen und dem Internationalen Bund auch die Bundesagentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern Halle und Magdeburg. Des Weiteren wurden Vertreter aus dem Bildungsbereich, zum Beispiel der Landesverband der Volkshochschulen und das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“, eingeladen.
Vor dem Beginn des Fachgespräches informierte Minister Herr Bischoff den Ausschuss und die anwesenden Gäste zunächst über den aktuellen Stand der Flüchtlingssituation in Sachsen-Anhalt. Er bot dem Ausschuss an, ihn in jeder der folgenden Sitzungen über die aktuelle Situation zu informieren.
Die Teilnehmer des Fachgesprächs begrüßten und unterstützten den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie sahen Einwanderung als Chance für das Land, die genutzt werden sollte. So wiesen die Bundesagentur für Arbeit, Regionalorganisation Sachsen-Anhalt/Thüringen, und die Landesinitiative „Fachkraft im Fokus“ auf die Engpasssituation bei Fachkräften in einzelnen wirtschaftlichen Bereichen im Land hin, der damit entgegengewirkt werden könnte. Sachsen-Anhalt sei sogar verstärkt auf Einwanderung angewiesen.
Es wurde jedoch auch betont, dass die Notwendigkeit bestehe, die schulische und berufliche Kompetenz der Flüchtlinge zügig festzustellen und vorbereitende Kurse, insbesondere Deutschkurse, anzubieten. Hierzu regte der Landesverband der
Volkshochschulen an, auf der Landesebene eine Arbeitsgruppe einzurichten, um eine effiziente Koordination der Maßnahmen und einen effizienten Informationsfluss zu gewährleisten.
In der 57. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales fand die nächste Beratung über den in Rede stehenden Antrag statt, der wiederum im Zusammenhang mit den beiden bereits erwähnten Anträgen in den Drs. 6/4057 und 6/4058 aufgerufen wurde. In der Tagesordnung wurde die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung in Aussicht gestellt. Auch in dieser Sitzung berichtete die Landesregierung zunächst über den aktuellen Sachstand.
Im Ergebnis der sich daran anschließenden Beratung stellten die Koalitionsfraktionen fest, dass es dringend geboten sei, weitere Ausschüsse des Landtages mit dem Thema zu befassen. Mit 8 : 3 : 1 Stimmen sprach sich der Ausschuss dagegen aus, zu den Anträgen bereits in der 57. Sitzung eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Der Ausschuss vereinbarte sodann, die beiden mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Wissenschaft und Wirtschaft und zusätzlich den Ausschuss für Bildung und Kultur zu bitten, sich baldmöglichst intensiv mit den Inhalten der Anträge zu befassen, sich von der Landesregierung Bericht erstatten zu lassen und nach den Inhalten entsprechenden Fachlösungen zu suchen. Den genannten Ausschüssen wurde das entsprechende Schreiben im Nachgang zu der Sitzung zugeleitet.
Die nächste Beratung über den Antrag in der Drs. 6/3977 führte der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 58. Sitzung am 4. November 2015 durch. Auch diese Beratung wurde wieder im Verbund mit den beiden bereits erwähnten Anträgen durchgeführt. Dem Ausschuss lagen dazu die Antworten der um Befassung gebetenen Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Wissenschaft und Wirtschaft vor. Vom Ausschuss für Bildung und Kultur lag hingegen noch keine Antwort auf das Schreiben des Sozialausschusses vor.
Der Ausschuss für Inneres und Sport teilte in seinem Schreiben mit, dass er sich mit den genannten Anträgen befasst und die Integrationsbeauftragte dazu angehört habe. Als mitberatender Ausschuss wolle er sich jedoch erst nach Zugang einer vorläufigen Beschlussempfehlung dazu positionieren.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft teilte mit, dass er sich aufgrund der schwierigen Situation auf Landes- und Bundesebene und der Dynamik der Entwicklung nicht in der Lage sehe, konkrete Empfehlungen auszusprechen oder weitergehende Hinweise zu geben.
tik in Sachsen-Anhalt. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich auch in dieser Sitzung dagegen aus, zu den Anträgen eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Aufgrund der ständigen Entwicklung in diesem Bereich sah man sich dazu außerstande. Schließlich befasse sich der Ausschuss mit der Berichterstattung der Landesregierung in jeder Sitzung sachlich mit dieser Problematik, so die Auffassung der Koalitionsfraktionen. Die Oppositionsfraktionen plädierten auch in dieser Sitzung dafür, endlich eine Abstimmung über die Anträge herbeizuführen. Die Koalitionsfraktionen beantragten daraufhin, keine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Dieser Antrag wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen angenommen.
In der 59. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 2. Dezember 2015 standen der Antrag in der Drs. 6/3977 sowie die in diesem Zusammenhang stets ebenfalls aufgerufenen Anträge erneut auf der Tagesordnung. Auch in dieser Sitzung berichtete die Landesregierung zunächst ausführlich über die aktuelle Situation. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich auch in dieser Sitzung dagegen aus, eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Zu dieser Verfahrensweise äußerten die Oppositionsfraktionen erneut ihr Unverständnis; sie plädierten für die Abstimmung über die Anträge. Der von den Koalitionsfraktionen daraufhin gestellte Antrag, auch in dieser Sitzung nicht über die Anträge zur Flüchtlingsproblematik abzustimmen, wurde schließlich mit 8 : 5 : 0 Stimmen angenommen.
Die Anträge werden in der nächsten und letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 13. Januar 2016 erneut beraten. - Ich danke für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit.
Wir danken Ihnen für den Bericht, Herr Schwenke. - Jetzt treten wir in die Debatte ein. Es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart worden. Herr Kollege Rotter von der CDU beginnt. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Herbst! Zu der Rede, die Sie hier gerade gehalten haben: Ich möchte Ihnen in vielen Fakten, die Sie darin erwähnt haben, nicht widersprechen.
Ich gebe Ihnen in vielen Teilen deutlich Recht. Aber als Begründung für das Berichtsverlangen war sie aus meiner Sicht nicht wirklich tauglich.
- Frau Lüddemann, wenn Herr Herbst wenigstens Mitglied des Sozialausschusses wäre oder öfter an unseren Beratungen teilgenommen hätte, was ich nicht feststellen konnte, dann hätte ich das, was er hier erzählt hat, vielleicht noch verstanden.
Aber so entzieht sich das wirklich meiner Wertschätzung. Ich kann einfach nicht verstehen, dass Sie hier so einen Redebeitrag abgeliefert haben.
Aber vielleicht lauschen Sie ein wenig meinem Redebeitrag, dann, denke ich, liege ich mit meiner Einschätzung gar nicht so recht - -