Man hätte durchaus auch Hoffnung haben können. Schließlich war in der „MZ“ vom 12. Mai 2015 zu lesen - ich zitiere -:
„Landes-Sozialminister Norbert Bischoff (SPD) fordert eine Novelle der Bundesregelungen zum Unterhalt von Kindern Alleinerziehender.“
„Es hat schon etwas von Willkür, dass Kinder für maximal sechs Jahre und höchstens bis zu einem Alter von zwölf Jahren unterstützt werden.“
Da bin ich ganz einer Meinung mit dem Minister. Insofern wäre es spannend gewesen, heute noch einmal seine Sichtweise auf die Dinge zu hören.
Denn diese Einschätzung hat offensichtlich keine Konsequenzen gezeitigt. Heute wird der Landtag diese Forderung einfach vom Tisch wischen. Das ist schade, insbesondere in einem Land, in dem, wie gesagt, die Quote der Alleinerziehenden im ALG-II-Bezug am höchsten ist.
Auch die von uns geforderten Konsequenzen für Väter, die sich rechtswidrig der Unterhaltszahlung entziehen, hat keine Aufnahme in die Beschlussempfehlung gefunden. In dem besagten „MZ“-Artikel sprach der Minister sogar von der Möglichkeit, Kfz-Stilllegungsmaßnahmen vornehmen zu wollen. Das wäre sicherlich eine interessante Überlegung im Einzelfall; das hätte man diskutieren können.
Auch forderten wir in unserem Antrag, die Rückgriffsquote zu erhöhen, sie zumindest auf den Durchschnitt des Bundes anzuheben.
Ich muss klar sagen: Ich halte diesen Zeitungsartikel in Hinsicht auf das, was heute beschlossen werden wird, für schwierig. Darin wird der Bevölkerung etwas vorgegaukelt, was nicht einmal ansatzweise diskutiert, geschweige denn heute beschlossen wird.
Klar ist natürlich, dass eine medial verbreitete Meinung des Ministers für das Abstimmungsverhalten der Fraktionen nicht bindend ist. Ehe Fragen kommen, will ich das gleich selbst vortragen. Aber ich glaube, die regierungstragenden Fraktionen hätten sich hierbei durchaus ein bisschen mehr anstrengen können.
Besonders bitter ist auch die Weigerung, unseren letzten Punkt zu berücksichtigen: die Sicherung der elterlichen Sorge beider Elternteile im Rahmen des ALG-II-Bezugs.
Drei Minuten sind nicht viel, wie ich sehe. Die Redezeit ist um. Aber ich glaube, es gibt jetzt auch nicht mehr viel zu einem Antrag zu sagen, von dem nichts, aber auch gar nichts übrigbleibt und mit dem die Chance vertan wurde, für die Alleinerziehenden in diesem Land tatsächlich etwas Konstruktives auf den Weg zu bringen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist vollkommen unstrittig, dass Alleinerziehende einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Das weiß jeder von uns und vor allem jede Frau, die selbst Kinder hat. Das ist eine Tatsache, die wir nicht erst im Landtag feststellen müssen.
Wir alle wissen, dass wir gerade in unserem Bundesland einen über dem Bundesdurchschnitt liegenden Anteil von hauptsächlich alleinerziehenden Müttern haben. Mittlerweile sind 20 % der Familien Einelternfamilien. Das wurde auch schon gesagt.
Für diese Familien ist der ohnehin schwierige Spagat zwischen Kindererziehung, Berufstätigkeit und Haushalt noch viel größer. Ich habe als Mutter eines Sohnes großen Respekt vor der Leistung dieser Mütter und der alleinerziehenden Väter. Bewundernswert, wie sie das schaffen.
Auch wenn mehr als 40 % der alleinerziehenden Mütter und Väter berufstätig sind, so ist doch ein großer Teil von ihnen auf Grundsicherung angewiesen. Genau deshalb zählen die Familien mit
Deshalb hat das Land mit dem Programm „Familien stärken - Perspektiven eröffnen“ gerade die Alleinerziehenden ins Blickfeld genommen. Aber es ist schon richtig gesagt worden, es muss hier noch mehr getan werden. Die Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags ist dabei ein wichtiges Element.
Wichtig ist auch, dass die Alleinerziehenden einer Berufstätigkeit nachgehen können, die so gut bezahlt sein muss, dass sie und ihre Kinder davon leben können. Das zu erreichen, ist und bleibt eine Mammutaufgabe. Denn noch immer werden vor allem Frauen schlechter bezahlt als Männer in vergleichbaren Berufen.
Genau aus diesem Grund gehen wir Frauen jedes Jahr am 19. März auf die Straße, um den Equal Pay Day zu begehen; denn nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen im Jahr 2014 durchschnittlich 21,6 % weniger als Männer. Rechnet man diesen Prozentwert in Tage um, dann arbeiten Frauen 79 Tage, nämlich vom 1. Januar bis zum 19. März, umsonst.
Wichtig ist ebenso, dass der jeweils nicht im Haushalt lebende andere Elternteil seinen Beitrag sowohl materiell als auch immateriell zur Erziehung des gemeinsamen Kindes leistet. Das Haushaltseinkommen insgesamt sollte zur Finanzierung aller die Familie betreffenden Ausgaben ausreichen. Das ist wohl unter uns vollkommen unstrittig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Lüddemann, wir haben Ihren Antrag in den Ausschüssen nicht abgelehnt, weil uns das Thema nicht wichtig ist. Sie wissen, dass die finanzielle Situation von Alleinerziehenden sowohl konkret im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD als auch in gemeinsamen Beschlüssen auf Bundesebene aufgegriffen wurde.
Wenn auch sicherlich damit keine volle Zufriedenheit zu finden sein wird, so haben sich durch die Aktivitäten auf Bundesebene einige Punkte Ihres Antrags erledigt. Es ist nicht automatisch so, dass nichts passiert, nur weil kein Antrag unsererseits vorliegt.
Sie können sich sicher sein, dass uns, auch wenn wir, wie es die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vorsieht, Ihren Antrag ablehnen, die besondere Situation der Alleinerziehenden und ihre steuerliche Entlastung sehr am Herzen liegt und wir vor allem den Kindern die bestmöglichsten Chancen für ein sorgenfreies Leben eröffnen wollen. Auch aus diesem Grund haben wir mit dem KiFöG den Ganztagsanspruch wieder eingeführt.
Antrags habe ich auch noch einmal gelesen. Das war im März dieses Jahres. Damals haben Sie durchsickern lassen, dass auch Sie für die Abschaffung des Ehegattensplittings sind. Wir sind weiter auf einem guten Weg.
Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich versuche es. Wenn nicht, muss ich sie an Herrn Born weitergeben; denn ich war im Ausschuss nicht dabei.
Ich denke, das können Sie auch so. - Frau Kollegin, würden Sie mir zustimmen, wenn ich behaupte, dass die allermeisten oder sehr viele Alleinerziehenden die Erhöhung des Steuerfreibetrags allein schon deshalb nicht erreicht, weil sie bereits vor der Erhöhung unterhalb oder innerhalb dieses Steuerfreibetrags gelegen haben?
Würden Sie mir auch darin zustimmen, dass diese Maßnahme auch deshalb viele Menschen nicht erreicht, weil eine Erhöhung des Kindergeldes und eine Erhöhung des Kinderzuschlages auch bloß gegen Hartz IV gegengerechnet wird? Das heißt, viele Alleinerziehende erreicht doch diese Maßnahme überhaupt nicht.
Sehr geehrte Frau Dirlich, ich kann Ihnen in allen drei Punkten vollumfänglich zustimmen. Genau so ist es. Deswegen halte ich persönlich auch die Koppelung von SGB-II-Leistungen an Kindergeldleistungen nicht für gerecht.
Danke sehr, Kollegin Hampel. - Wir können Damen und Herren des SPD-Ortsvereins Köthen bei uns begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
wir uns im März über den Ursprungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in erster Lesung verständigt. Eigentlich könnte ich auch heute meine Worte von damals wiederholen.
Natürlich unterstützt meine Fraktion das Ansinnen, Alleinerziehende gebührend zu unterstützen, auch vor dem Hintergrund, dass in Sachsen-Anhalt bundesweit die meisten Alleinerziehenden leben; Frau Hampel hat das eben auch erwähnt.
Wir haben mit unserem Änderungsantrag den für DIE LINKE wichtigen Punkt einer armutsfesten Kindergrundsicherung eingefordert. Leider wurde auch dies im Ausschuss abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es kurz machen. Das, was im Bund zwischenzeitlich passiert ist, nämlich eine Kindergelderhöhung um sagenhafte 4 € und die Erhöhung des Entlastungsbeitrags für Alleinerziehende, greift aus unserer Sicht viel zu kurz.
Es fehlt weiterhin eine spürbare Verbesserung des Kindergeldes, eine längere Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses. Außerdem sind wir von einer Kindergrundsicherung momentan noch meilenweit entfernt.
Viele Inhalte der Anträge sind also auch heute noch aktuell. Deshalb werden wir die Beschlussempfehlung ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.