Unsere Überschrift ist vollumfänglich übernommen worden. Immerhin! Aber der Inhalt hat sich komplett geändert. Darauf ist bereits eingegangen worden.
Gerade noch rechtzeitig, bevor nicht mehr zu vermeiden war, hier eine Beschlussempfehlung abzugeben, kam die Schützenhilfe von der Bundesregierung, eine Agentur einzurichten, eine staatliche Cannabisagentur, wie formuliert wurde. Wer hätte gedacht, dass eine CDU-geführte Bundesregierung ein solches Wort überhaupt einmal in den Mund nehmen würde und sagt, wir wollen uns darum kümmern.
- Ich hätte das nicht gedacht; ich bin davon sehr überrascht, Herr Kollege Borgwardt. Dass das auch noch von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, einem CSU-Mitglied, positiv begleitet wird, das ist eine noch größere Überraschung.
Das Würdigen ist schon einmal ein Fortschritt. Das ist jetzt also überall angekommen; die Sache allerdings noch nicht. Ich frage mich, was diese staatliche Agentur dann tatsächlich tun soll. Es ist völlig unklar, was dort passieren soll, was ihre Aufgabe sein soll.
Nun gut, wir haben jetzt also diese Beschlussempfehlung, die dem Trend, den wir im Sozialausschuss an vielen Stellen haben - das wird der Bund schon richten; wir gucken mal, was der Bund macht; wir überlassen das dem Bund -, Rechnung trägt.
Die Kollegin von der Fraktion DIE LINKE hat schon darauf hingewiesen, dass wir uns, wie ich finde, sehr bewegt haben. Wir haben mit der gemeinsamen Beschlussempfehlung den wirklich kleinsten gemeinsamen Nenner, einen breiten Konsens, ganz niedrigschwellig, vorgelegt.
Ich darf das kurz in Erinnerung rufen. Unter dem ersten Punkt des Antrags wurde gefordert, Cannabis grundsätzlich als verkehrs- und verschreibungsfähig gemäß Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes einzustufen. Somit wäre es dann zum Beispiel möglich, Cannabis via Betäubungsmittelrezept zu verschreiben. Diese Änderung hätte grundsätzlich den Weg dafür freigemacht, Cannabis umfassend als Medizin zu nutzen. Aber leider ist das nur im Titel verblieben.
Die zweite Forderung zielte auf die Übernahme der Kosten von Cannabispräparaten durch die gesetzliche Krankenversicherung ab. Wie bereits in der ersten Landtagsdebatte mehrfach von mir betont wurde, gibt es bisher nur ein Präparat, das für eine spezifische Krankheit zugelassen ist, nämlich das Präparat Sativex für die Behandlung von Spastiken bei Multipler Sklerose. Nur bei dieser einen Diagnose werden die Kosten übernommen.
Um dies zu ändern, soll eine Expertenkommission gemäß § 35c Abs. 1 SGB V einberufen werden. Dann wäre die Selbstverwaltung am Zuge gewesen, Regularien für eine zulassungsüberschreitende Verschreibung und damit für die Kostenübernahme zu treffen.
Eigentlich hätten beide Regierungsfraktionen dem zustimmen können, wenn man sich Äußerungen aus den Medien oder aus der ersten Landtagsdebatte anschaut. Ich kann mich daran erinnern, dass der Kollege Schröder von der CDU-Fraktion gesagt hat: Frau Kollegin Lüddemann, bei der medizinischen Einsetzbarkeit von Cannabis kommen wir überein. Das ist leider im weiteren Verfahren nicht so behandelt worden.
Wie gesagt, ich bin skeptisch, was diese Agentur auf der Bundesebene tun wird. Aber wir werden uns in den nächsten Jahrzehnten davon überzeugen können, was dort realisiert wird. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Nachdem ich eingangs schon als Berichterstatter des Ausschusses die wesentlichen Diskussionsabläufe darstellen durfte und auch auf die intensive Diskussion unter anderem in einem aus meiner Sicht sehr guten Fachgespräch hinweisen konnte, kann ich mich jetzt kurz fassen. Ich werde mich also nur ganz kurz zu den wesentlichen Positionen unserer Fraktion hinsichtlich der aufgeworfenen Fragen äußern. Unsere Position sehen wir übrigens auch durch das Fachgespräch bestätigt.
Also noch einmal ganz klar: Die CDU-Fraktion lehnt auch weiterhin eine Legalisierung des Cannabiskonsums ab. Dies gilt auch für den Anbau von Cannabis zur Selbstmedikation.
Die Risiken für die Patienten überwiegen klar die Vorteile. Dies wurde durch Experten im Fachgespräch bestätigt. Den Zugang zu cannabishal
tigen Arzneimitteln für die Schmerztherapie unter ärztlicher Kontrolle zu verbessern, das halten wir grundsätzlich für richtig. Deshalb begrüßen wir das Vorhaben der CDU-geführten Bundesregierung außerordentlich, eine staatliche Stelle einzurichten, die sich dieses Themas im Interesse der betroffenen Patienten annimmt. Diese Intentionen spiegeln sich in der vorliegenden Beschlussempfehlung wider. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu selbiger. - Vielen Dank.
Danke sehr, Kollege Schwenke. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales in der Drs. 6/4626. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Die Beschlussempfehlung ist damit angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 17 ist abgeschlossen.
Die erste Beratung fand in der 86. Sitzung des Landtages am 26. März 2015 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dirlich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag in der Drs. 6/3890 und der Änderungsantrag in der Drs. 6/3917 wurden vom Landtag in der 86. Sitzung am 26. März 2015 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mit der Mitberatung wurden die Ausschüsse für Finanzen, für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Inneres und Sport betraut.
Der Antrag zielt auf eine ökonomische Stärkung Alleinerziehender ab. Vor allem wird eine steuerliche Besserstellung dieser Familien und der Ausbau der Unterhaltsvorschussleistungen angestrebt. Außerdem sollen alle in Rede stehenden Pläne, Alleinerziehende im Rahmen des SGB-II-Verein
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3917 beinhaltet eine Erweiterung von Nr. 1 des Ursprungsantrages um die Einführung einer armutsfesten Kindergrundsicherung.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich mit den beiden Beratungsgegenständen erstmals in der 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 befasst. In dieser Sitzung berichtete die Landesregierung zunächst über den aktuellen Sachstand hinsichtlich dieser Problematik.
Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zog Nr. 1 ihres Antrages zurück, da mit dem Bundesgesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 bereits eine stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden beschlossen worden ist.
Die Landesregierung ließ hinsichtlich Nr. 3 des Antrages wissen, dass sie es nicht für realistisch halte, die Rückgriffquote durch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe auf 25 % bis zum Jahr 2020 zu steigern. Der Ausschuss erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung. Mit 8 : 5 : 0 Stimmen wurde der Antrag in der Drs. 6/3890 abgelehnt.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 93. Sitzung am 28. Oktober 2015 mit den vorgenannten Beratungsgegenständen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Mit 7 : 5 : 0 Stimmen folgte er der vorläufigen Beschlussempfehlung und lehnte den Antrag ab.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport beschloss in der 71. Sitzung am 29. Oktober 2015 mit 6 : 5 : 0 Stimmen ebenfalls die Ablehnung dieses Antrages. Ebenso beschloss der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der 56. Sitzung am 30. Oktober 2015 mit 7 : 4 : 0 Stimmen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 59. Sitzung am 2. Dezember 2015 abschließend mit dieser Thematik befasst. Nach kurzer Beratung verabschiedete er mit 6 : 4 : 0 Stimmen die Empfehlung an den Landtag, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3890 abzulehnen. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Danke schön für die Berichterstattung, Frau Kollegin Dirlich. - Die Landesregierung hat den Verzicht auf einen Redebeitrag angekündigt. - Dabei bleibt es. Wir treten in eine Dreiminutendebatte ein. Als erster Debattenredner spricht der Kollege Jantos für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in meiner Rede zur Einbringung dieses Antrags habe ich darauf hingewiesen, dass sich der Antrag nahezu ausschließlich mit Sachverhalten befasst, die der Regelung durch den Landtag von Sachsen-Anhalt entzogen sind.
Zwischenzeitlich hat die Einbringerin bei der Beratung zu dem Antrag im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales im Oktober 2015 eingeräumt, dass Nr. 1 des Antrags, in der die Landesregierung aufgefordert wird, sich für eine stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden einzusetzen, mittlerweile erledigt sei.
Auch Nr. 2 des Antrags hat sich zwischenzeitlich im Wesentlichen erledigt, nachdem die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag mit ihrem Vorstoß gescheitert ist, die Bezugsdauerbegrenzung beim Unterhaltsvorschuss vom zwölften auf das 18. Lebensjahr anzuheben.
Bezüglich Nr. 3 des Antrages, mit der gefordert wird, die Quote der Eltern zu erhöhen, die ihren Unterhaltspflichten nachkommen, hat der Minister für Arbeit und Soziales in der Ausschussberatung vollkommen zu Recht dargelegt, dass das Land seit Langem versucht, die Jugendämter durch finanzielle Anreize dazu zu bewegen, geleistete Unterhaltsvorschüsse bei den unterhaltsverpflichteten Eltern einzutreiben. Wirklich genutzt hat dies bisher nichts.
Vermutlich ist der größte Teil der Unterhaltsschuldner aufgrund seines geringen Einkommens wohl nicht in der Lage, seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Der übrige Teil entzieht sich vermutlich der Zahlung durch alle möglichen Tricks. Im Hinblick darauf, dass der Verwaltungsaufwand zur Eintreibung der Beiträge extrem hoch ist, erscheint es nicht als realistisch, die Rückgriffquote auf 25 % zu steigern.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund empfiehlt der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, den in Rede stehenden Antrag abzulehnen. Die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen, für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung haben sich der Empfehlung angeschlossen. Namens der CDU-Fraktion bitte ich um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Danke.
Danke, Kollege Jantos. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Lüddemann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt in der Tat Grund zur Freude. Es ist bereits gesagt worden, dass sich der erste Punkt unseres Antrages nämlich erfreulicherweise gut geregelt hat. Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wurde erhöht; damit wurde unsere Forderung in Punkt 1 erfüllt. Das war es dann aber auch schon.
Weiterhin besteht nämlich die nicht zu rechtfertigende strikte Einschränkung bei den Unterhaltsvorschussleistungen mit ihrer zweifachen Begrenzung; die Maximalbezugsdauer beträgt 72 Monate, das Höchstalter des Kindes 12 Jahre. Es wäre durchaus sinnvoll gewesen, dieses Thema auf der Bundesebene zu platzieren, insbesondere für ein Land, in dem sehr viele Kinder bzw. deren alleinerziehende Mütter - die es in der Regel sind - Unterhaltsvorschussleistungen beziehen.
Man hätte durchaus auch Hoffnung haben können. Schließlich war in der „MZ“ vom 12. Mai 2015 zu lesen - ich zitiere -: