Protocol of the Session on December 9, 2015

Auf Unverständnis stößt in meiner Fraktion auch die Dreiminutendebatte zu diesem Thema. Somit bleibt mir nur, die Gründe für die Ablehnung des Gesetzentwurfes zu nennen. Der Gesetzentwurf hat die Chance vertan, das leidige Streitthema zu Gewinnausschüttungen zu regeln. Herr Graner verwies darauf.

Die Reduzierung der Zahl der Verwaltungsratssitze in besonderen Fällen von 21 auf 18 ist der Hauptgrund für die Ablehnung.

Zweifel bestehen hinsichtlich der Wirksamkeit der Regelungen, die die besondere Qualifikation der Verwaltungsratsmitglieder sicherstellen sollen.

Für notwendig hätten wir in Bezug auf die Vorgänge in Stendal die gesetzliche Etablierung eines Risiko- und Bilanzprüfungsausschusses gehalten.

(Zustimmung von Frau Dr. Paschke, DIE LINKE)

Bedauerlich finden wir, dass die Transparenzregelungen für die Vorstandsbezüge mit diesem Gesetzentwurf nicht umsetzbar waren. Hierzu haben sich alle Fraktionen in die Pflicht genommen, in der nächsten Legislaturperiode nach einer Lösung zu suchen.

Das Land Sachsen-Anhalt ist dennoch mit diesem Gesetzentwurf vorgeprescht. In keinem anderen Bundesland findet derzeit eine Novellierung des Sparkassengesetzes statt. Mehr Koordination zwischen den Bundesländern hätte hierbei gutgetan, und mit mehr Sorgfalt hätte man wahrscheinlich die noch offenen Fragen regeln können. - Vielen Dank, meine Damen, meine Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Knöchel. - Wir haben damit die Debatte beendet und kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drs: 6/4606.

Ich sehe niemanden, der wünscht, dass wir über die selbständigen Bestimmungen jeweils gesondert abstimmen. Dann lasse ich darüber insgesamt abstimmen. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind große Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich lasse über die Gesetzesüberschrift abstimmen: „Drittes Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“. Wer dieser Gesetzesüberschrift zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir stimmen jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 10 ist erledigt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Zuständigkeiten nach dem SchornsteinfegerHandwerksgesetz und Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/4330

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/4610

Die erste Beratung fand in der 95. Sitzung des Landtages am 17. September 2015 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Tögel. Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es wird ein wenig länger dauern als üblich, weil zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte vereinbart wurde und es inhaltlich vielleicht nicht so klar ist, worum es hierbei im Einzelnen geht.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Drs. 6/4330 brachte die Landesregierung in der 95. Sitzung des Landtages am 17. September 2015 in den Landtag ein.

Der Landtag überwies die in Rede stehende Drucksache zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft. Mitberatend wurde der Ausschuss für Inneres und Sport beteiligt. Gegenstand des Gesetzentwurfes ist die Regelung der Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und eine Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Artikel 1 regelt dabei eine Aufgabenverteilung zwischen dem Landesverwaltungsamt, den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Gemeinden. Die Aufgaben des Landesverwaltungsamtes werden in den §§ 1, 2 und 3 geregelt. Die Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte ergeben sich aus dem Aufgabenkatalog des § 2 des Gesetzentwurfes.

Die Gemeinden sind gemäß § 3 des Gesetzentwurfes für die Entgegennahme von Mängelmeldungen von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern oder Bezirksschornsteinfegerinnen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes zuständig.

Die Finanzierung der Kosten für die Kommunen erfolgt auf der Grundlage der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Daraus resultierend erfordert die Neuregelung der Zustän

digkeiten nach diesem Gesetz eine Neufassung der laufenden Nr. 110 des Kostentarifs der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes SachsenAnhalt.

Die von der Landesregierung durchgeführte Anhörung zum Gesetzentwurf unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Handwerkskammern Halle und Magdeburg, des Landesverwaltungsamtes und des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks ergab, dass dem Grundsatz der Konnexität aus der Sicht des Landesverwaltungsamtes, der Handwerkskammern und des Landesinnungsverbandes damit hinreichend Rechnung getragen wird und es keiner gesonderten Kostenausgleichsregelung bedarf.

Anzumerken ist jedoch, dass die kommunalen Spitzenverbände die Auffassung vertraten, dass der Konnexitätsgrundsatz des Artikels 87 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt nicht hinreichend berücksichtigt werde und folglich die Aufnahme einer Kostenausgleichsregelung erforderlich sei.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich in der 50. Sitzung am 1. Oktober 2015 mit dem Gesetzentwurf. Im Zuge der Beratungen wurden insbesondere das Konnexitätsprinzip sowie die Kostenausgleichsregelung thematisiert.

Die Landesregierung führte dazu aus, dass aufgrund des Einwandes der kommunalen Spitzenverbände das Landesverwaltungsamt gebeten wurde, eine Prüfung unter Einbeziehung aller Landkreise und kreisfreien Städte durchzuführen. Diese hätten ihrerseits keine Probleme in Bezug auf den Konnexitätsgrundsatz gesehen, aber darum gebeten, einen Gebührentatbestand zu erhöhen. Dieser Bitte wurde gefolgt.

Das Landesverwaltungsamt führte aus, dass sieben Landkreise bzw. kreisfreie Städte geantwortet hätten, dass eine Kostensteigerung nicht zu erwarten und eine Kostenausgleichsregelung nicht notwendig seien. Zwei Landkreise hätten Kritik an der Höhe der Gebühren für Aufsichtsmaßnahmen geäußert. Diese Einwendung wurde schließlich berücksichtigt, indem eine entsprechende Erhöhung des Gebührenrahmens vorgenommen wurde.

Obschon zu dieser Beratung noch keine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorlag, erarbeitete der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft im Ergebnis der Beratung eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport, die mit 6 : 0 : 4 Stimmen beschlossen wurde. Darin bat der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft den Ausschuss für Inneres und Sport, sich mit dem Gesetzentwurf zu befassen und dem federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft eine Beschlussempfehlung zuzuleiten.

Darüber hinaus bat der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft, die Synopse sowie die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes bei der Beratung zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 71. Sitzung am 29. Oktober 2015 mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Im Rahmen der Beratungen machten sich die Koalitionsfraktionen die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen und verwiesen ausdrücklich auf die im Gesetzentwurf verankerte Evaluierungsklausel, wonach das Gesetz vier Jahre nach seinem Inkrafttreten hinsichtlich der Deckung der Kosten zu evaluieren ist. Die Fraktion DIE LINKE verwies vor dem Hintergrund der Wahrung des Grundsatzes der Konnexität ebenfalls auf die Evaluierungsklausel.

Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Ausschuss für Inneres und Sport eine Beschlussempfehlung, die mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen wurde. Darin empfiehlt der Ausschuss für Inneres und Sport dem federführenden Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hat in der 52. Sitzung am 26. November 2015 erneut den Gesetzentwurf beraten und Ihnen die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/4610 vorgelegt, die wir mit 8 : 0 : 5 Stimmen beschlossen haben.

Da außer Herrn Keindorf vermutlich niemand den Inhalt dieser Rede groß verstanden hat, bitte ich Sie trotzdem, dem Wissenschaftsausschuss zu vertrauen

(Zuruf von Herrn Dr. Thiel, DIE LINKE)

- Herr Dr. Thiel hat es verstanden, Entschuldigung! -

(Zuruf von der CDU: Ich auch!)

und sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Herzlichen Dank.

(Herr Borgwardt, CDU: Wir lesen alles! - Frau Niestädt, SPD: Lesen heißt ja nicht ver- stehen!)

Danke sehr, Herr Tögel, für die Berichterstattung. Natürlich weiß jeder, was ein Schornsteinfeger ist.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung, Drs. 6/4610. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist

dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE.

Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift ab. Wer stimmt dieser zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE.

Wir stimmen über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Gleiches Abstimmungsverhalten: Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 11.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 12 aufrufe, begrüßen wir Studentinnen und Studenten der Fachhochschule Merseburg. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich möchte Sie darüber informieren, dass wir versuchen werden, nach dem Tagesordnungspunkt 12 heute noch die Tagesordnungspunkte 14, 15, 26 und 29 zu behandeln.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12:

Zweite Beratung