Sie wechseln an Forschungseinrichtungen. Diese kann man nur beglückwünschen; denn die Personen, die diese Netzwerke verlassen, bringen natürlich ihr Netzwerk mit und sagen: Jawohl, jetzt kann ich dich unterstützen, damit du hier erfolgreich bist.
Aber unsere Landesleistung, unser Landesnetzwerk beginnt wieder von vorn, von Null. Jetzt, an dieser Stelle, entscheidet sich, wie sich die Forschungslandschaft in Sachsen-Anhalt zukünftig entwickeln wird.
Wir stellen Weichen für das zukünftige Forschungsland. Vor dem Hintergrund geringer werdender Bundeszuweisungen und geringer werdender Mittel aus den strukturellen EU-Töpfen ist es wichtig, eine Strategie anzulegen, wie wir solche Netzwerke für unsere Einrichtungen langfristig sichern wollen. Wie wollen wir den Informationsfluss - und zwar direkt - sicherstellen? Wie wollen wir uns in diesem Bereich wettbewerbsfähig machen? - Dazu fehlen mir Aussagen.
Wenn man sich anschaut, wie wir an den bisherigen Forschungsprogrammen partizipiert haben, stellt man fest: Natürlich sind wir nicht schlecht. Aber wir sind bei Weitem noch nicht da, wo wir sein könnten aufgrund der Forschungslandschaft, die wir hier haben - bei Weitem nicht! Ich denke, das liegt auch daran, dass wir als Land zu wenig Unterstützung geben, zu wenig Infrastruktur bieten.
Was brauchen wir? - Meine Fraktion, meine Partei ist der Meinung, wir brauchen eine Neuauflage eines Forschungsprogramms für das Land. Wir
brauchen es, damit Forschung wieder angeschoben wird. Man muss überlegen, wie man Veränderungen schafft, also nicht immer dieselben Projekte fördert, aber Anschubfinanzierung macht. Das brauchen wir.
Wir brauchen außerdem Pakte für wissenschaftlichen Nachwuchs, damit junge Wissenschaftler das Land nicht verlassen, sondern hier bleiben können und hier eine Perspektive finden. Nur so können wir sicherstellen, dass wir auch in den nächsten zehn Jahren Erfolge zu berichten haben und stolz auf unsere Hochschulen und unsere außeruniversitären Forschungseinrichtungen sein können. Mit einem „Weiter so!“ wie bisher wird uns das nicht gelingen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Pähle. - Die Aussprache zur Großen Anfrage ist damit beendet und der Tagesordnungspunkt 8 abgeschlossen.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 9 aufrufe, darf ich Sie alle darauf aufmerksam machen, dass sich nach meiner Kenntnis die Geschäftsführerin und die Geschäftsführer der Fraktionen darauf geeinigt haben, dass, wenn wir dieses Tempo beibehalten, nach dem Tagesordnungspunkt 12 noch die Tagesordnungspunkte ohne Debatte vorgezogen werden. Diese werden dann an entsprechender Stelle genannt.
Die erste Beratung war in der 61. Sitzung des Landtages am 27. Februar 2014 und die zweite Beratung in der 100. Sitzung des Landtages am 12. November 2015.
Der Gesetzentwurf sieht in Artikel 1 eine Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vor, für die gemäß § 25 Satz 2 unserer Geschäftsordnung drei Beratungen vorgesehen sind. Zudem hat der Landtag dieses Verfahren in der zweiten Be
ratung dieser Vorlage so beschlossen. Da eine erneute Ausschussberatung nicht erfolgte, können wir sogleich in das Abstimmungsverfahren eintreten.
Ich rufe also die Drs. 6/4534 auf. Das ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, über die wir jetzt abstimmen. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt der Beschlussempfehlung nicht zu? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 9 ist damit beendet.
Die erste Beratung fand am 14. Oktober 2015 statt. Berichterstatter ist der Kollege Knöchel. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte über die Beratung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Gesetzentwurf in Drs 6/4448 wurde von der Landesregierung in der 97. Sitzung des Landtags am 14. Oktober 2015 eingebracht und in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Finanzen sowie an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Die federführende Beratung oblag dem Ausschuss für Finanzen.
Im Wesentlichen beinhaltete der Gesetzentwurf Anpassungen an zahlreiche europarechtliche Regulierungsmaßnahmen sowie sprachliche und formaljuristische Korrekturen. Im Weiteren sollten die Zusammensetzung des Verwaltungsrats sowie die Voraussetzungen und Beschränkungen für die Mit
gliedschaft im Verwaltungsrat neu geregelt werden. Bezüge und Leistungen des Vorstands sollten künftig im Anhang zum Jahresabschluss veröffentlicht werden. Die Wahl der Beschäftigtenvertreter im Verwaltungsrat sollte künftig im Sparkassengesetz und in Anlehnung an das Personalvertretungsgesetz erfolgen.
In der 93. Sitzung am 28. Oktober 2015 hat der Ausschuss für Finanzen beschlossen, die kommunalen Spitzenverbände und den Ostdeutschen Sparkassenverband schriftlich anzuhören und zu einem Fachgespräch in den Ausschuss einzuladen. Außerdem wurde eine Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport erarbeitet.
Sowohl die kommunalen Spitzenverbände als auch der Ostdeutsche Sparkassenverband nahmen schriftlich zum Gesetzentwurf Stellung. Beide Anzuhörenden sahen in der Vorschrift der Wahl der Beschäftigtenvertreter im Verwaltungsrat kein Regelungsbedürfnis. Ablehnend äußerten sich auch beide Verbände zur geplanten Transparenzregelung für die Vorstandsbezüge. Die kommunalen Spitzenverbände regten zudem an, die Begrenzung der Ausschüttung aufzuheben und dies künftig ins Benehmen des Verwaltungsrates zu stellen.
Durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde darauf hingewiesen, dass die Regelung zur Transparenz der Vorstandsbezüge verfassungsrechtlich bedenklich sei, weil hierfür keine Gesetzgebungskompetenz des Landes bestehe. Zudem wurden vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst rechtsförmliche Anpassungen vorgenommen.
Dem wurde in der 72. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport Rechnung getragen und eine entsprechend geänderte Beschlussempfehlung an den Finanzausschuss gefertigt. Diese wurde mit sieben Fürstimmen, einer Gegenstimme und drei Stimmenthaltungen angenommen.
Der Ausschuss für Finanzen hat das beschlossene Fachgespräch in der 94. Sitzung am 25. November 2015 durchgeführt und sich anschließend mit sieben Fürstimmen, keiner Gegenstimme und drei Stimmenthaltungen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport zu eigen gemacht.
Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/4606 vor. Der Finanzausschuss empfiehlt ihre Annahme. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Knöchel. - Für die Landesregierung sprich jetzt Frau Ministerin Kolb in Vertretung von Finanzminister Herrn Bullerjahn. Bitte schön, Frau Ministerin.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das mache ich sehr gern. Ihnen liegt das Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor.
Der Finanzminister hat mit dem Gesetzentwurf das Ziel verfolgt, das Sparkassengesetz an zwischenzeitlich vorgenommene europa- und bundesrechtliche Regulierungsmaßnahmen im Bereich des Finanzmarktes anzupassen. Das hängt auch damit zusammen, dass das anhaltend niedrige Kapitalmarktzinsniveau die Sparkassen vor neue Herausforderungen stellt.
Das Sparkassengesetz soll an diese veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden, um auf Auswirkungen reagieren zu können, die ein weiter anhaltendes Niedrigzinsumfeld mit sich bringen kann.
Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfes hat eine Abstimmung zu Änderungsvorschlägen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags mit den Kolleginnen und Kollegen im Finanzministerium stattgefunden; Herr Knöchel hat bereits darauf hingewiesen.
Vonseiten des GBD waren verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich einer Regelung vorgetragen worden, die eine Offenlegung der Bezüge der Vorstände der Sparkassen vorsah. Herr Minister Bullerjahn hat deshalb die Streichung dieses ursprünglich vorgesehenen Absatzes 8 in § 19 vorgeschlagen.