Protocol of the Session on November 12, 2015

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal ganz herzlich für die zügige Beratung des Gesetzentwurfs bedanken. Frau Professor Dalbert hat Inhalt

und Zielsetzung des Gesetzesvorhabens der Landesregierung zutreffend beschrieben.

Auch die empfohlene Ergänzung des Gesetzentwurfes kann seitens der Landesregierung nur befürwortet werden. Sie dient der Entlastung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Auch abfallwirtschaftlich betrachtet ist sie eine zusätzliche finanzielle Absicherung des ordnungsgemäßen Deponieabschlusses.

Insofern kann man bilanzieren, dass wir mit der Novelle, wie sie in der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vorliegt, über eine gute Grundlage für den ordnungsgemäßen Vollzug im Abfallrecht verfügen werden. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es wurde eine Dreiminutendebatte vereinbart. Sie wird eröffnet durch den Kollegen Bergmann für die SPD-Fraktion. Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle des Abfallgesetzes ist weitestgehend durch die Begriffsanpassung an das Bundesgesetz bestimmt. Der Grund, heute in zweiter Lesung eine Debatte durchzuführen, ist zum einen die im Rahmen der Beratung in § 6 Abs. 2 eingefügte Möglichkeit, dass Gebühren für Aufwendungen, die durch die Stilllegung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und deren Nachsorge entstehen, erhoben werden können, soweit keine ausreichenden Rücklagen gebildet wurden. Wir waren und sind uns fraktionsübergreifend einig, dass das vernünftig ist.

Die von den kommunalen Spitzenverbänden außerdem vorgeschlagene Änderung hinsichtlich der Streichung der Periodenbezogenheit und der stringenten Formulierung nach Maßgaben statt unter Beachtung des Kommunalabgabengesetzes haben wir nicht übernommen, da wir hierbei der Beurteilung gefolgt sind, dass dies eher für Verunsicherung sorgen könnte.

Die Abfallgebühren werden seit dem Beschluss des KAG periodenbezogen kalkuliert. Das ist vernünftig. Eine Streichung könnte fehlinterpretiert werden. Um das zu vermeiden, haben wir uns dazu entschlossen, die derzeit gültige Formulierung beizubehalten. Sie steht im Einklang mit der bestehenden Gesetzgebung und Rechtsprechung. Das war uns wichtig.

In diesem Sinne bitte ich um Annahme der Beschlussempfehlung, wie es die Vorsitzende des Umweltausschusses vorgeschlagen hat. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Kollege Bergmann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt der Abgeordnete Herr Lüderitz. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will es auch in gewohnter Kürze machen. Ich müsste mich in Wiederholungen ergehen.

Also, es gibt eine rechtliche Anpassung. Die Änderung in § 6 Abs. 6, die die Rücklage betrifft - in den Ausschusssitzungen auch als Lex Harz bezeichnet, weil es eine Deponie in Wernigerode betrifft -, wurden auch von den kommunalen Spitzenverbänden so vorgeschlagen. Sie wurde von uns angeregt und wird auch von uns mitgetragen.

Eine dezidiert andere Auffassung, nämlich die gleiche Auffassung wie die kommunalen Spitzenverbände, haben wir zu der Klarstellung in § 6 Abs. 1 und 2. Damit sollte die Möglichkeit eröffnet werden, dass nicht benötigte Rücklagen gebührenmindernd für den Gebührenzahler wirken können. Das ist offensichtlich nicht gewollt. Diese Klarstellung halte ich für zweckdienlich. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. - Danke.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Lüderitz. - Für die Fraktion der CDU spricht der Kollege Herr Rosmeisl. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der effiziente Umgang mit den vorhandenen Ressourcen ist essenziell für jeden von uns privat, für die Wirtschaft, für den öffentlichen Bereich. Und so ist Abfall als Ressource schon längst entdeckt worden. Abfall ist schon lange nicht mehr wertlos.

In den vergangenen Jahren, in den letzten Jahrzehnten ist in Deutschland eine Menge passiert. Wir haben hohe Recyclingquoten bei Papier und Glas. Auch die Abfälle aus dem Grünen-PunktBereich werden einer Verwertung bzw. dem Recycling zugeführt.

Probleme oder Reserven haben wir noch im Bereich des Phosphor-Recyclings aus Klärschlamm. Dort tut sich zu wenig. Wir haben auch beim GipsRecycling, um noch einen zweiten Punkt zu nennen, noch Probleme. In diesem Bereich gibt es zwar die technischen Voraussetzungen, aber die unterschiedliche Anwendung des europäischen Rechts in den Ländern der Europäischen Union führt dazu, dass die Stoffströme an den Anlagen einfach vorbeigehen.

Ich weiß, dass das Ministerium die Unternehmen, die im Land in diesem Bereich tätig sind, unterstützt hat. Ich hoffe, dass dies im Laufe der Zeit dann zu dem Erfolg führt, dass die Recyclingquoten im Gips-Bereich höher werden.

Wir müssen die Ressource Abfall besser nutzen. Dabei hilft nicht unbedingt das, was wir heute tun, das Wort Abfall aus unserem Abfallgesetz zu streichen. Insofern liegt noch genügend Arbeit vor uns.

Auf die Beschlussempfehlung möchte ich jetzt nicht weiter eingehen. Darüber haben meine Vorredner schon ausführlich berichtet. Ich möchte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung bitten. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Rosmeisl. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Frau Professor Dalbert das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will einfach einmal ein paar Worte sagen für diejenigen, die in das Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nicht so eingearbeitet sind. Die wesentliche Änderung neben der rechtsförmlichen Anpassung ist eben, dass wir wieder die Möglichkeit eröffnen, dass öffentlich-rechtliche Entsorger Gebühren erheben können, wenn die Rücklagen, die sie gebildet haben, für die Stilllegung und Nachsorge für Abfalldeponien nicht reichen, wenn sie anders geplant haben.

Wann kann das auftreten? - Das kann beispielsweise auftreten, wenn man geplant hat, dass eine Stilllegung 30 Jahre dauert, und sie dauert aber 50 Jahre. Dafür hat der öffentliche Entsorger nicht genug Rücklagen gebildet und wir eröffnen ihm hiermit wieder die Möglichkeit, solche Gebühren zu erheben.

Oder das kann auftreten bei technischen Fortschritten, wenn also aufgrund des technischen Fortschritts neue Anforderungen generiert werden. Beispielsweise kann man mit Sickerwasser heute anders umgehen, als es damals geplant gewesen ist, als die Gebühren für die Stilllegung der Deponie erhoben wurden. Auch dann können die öffentlich-rechtlichen Entsorger Gebühren erheben, um die Kosten zu decken, die aufgrund der vorher nicht geplanten Maßnahmen anfallen.

Ich finde, es ist eine gute Änderung, dass wir den öffentlich-rechtlichen Entsorgern diese Möglichkeit wieder ermöglichen. Denn ansonsten bliebe die öffentliche Hand am Ende auf diesen Gebühren sitzen. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Insofern bitte ich auch für meine Fraktion BÜND

NIS 90/DIE GRÜNEN darum, dem vorgelegten Gesetzentwurf zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Professor Dalbert. - Die Debatte ist damit beendet. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/4532. - Ich sehe keinen Wunsch nach getrennter Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen. Deshalb rufe ich sie in ihrer Gesamtheit auf.

Wer stimmt den selbständigen Bestimmungen zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE.

Dann stimmen wir jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet „Gesetz zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“. Wer stimmt der Überschrift zu? - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE.

Dann stimmen wir jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.

Wir haben neue Gäste. Aber die Begrüßung überlasse ich Frau Dr. Paschke, weil sie in Russisch sehr viel besser ist als ich.

Wir begrüßen ukrainische Gäste, die auf Einladung der Landeszentrale für politische Bildung bei uns sind. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause - Zuruf von Herrn Scheurell, CDU)

- Ja, ich enttäusche Sie, Herr Scheurell.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Kinder- und Jugendteilhabegesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2805

Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2806

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2837

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/4534

Die erste Beratung fand in der 61. Sitzung des Landtages am 27. Februar 2014 statt. Berichterstatterin für den Ausschuss ist die Abgeordnete Frau Hohmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2805 wurde mit dem Änderungsantrag in der Drs. 6/2837 und dem Entschließungsantrag in der Drs. 6/2806 in der 61. Sitzung des Landtages am 27. Februar 2014 federführend in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Zur Mitberatung wurden die Drucksachen an die Ausschüsse für Bildung und Kultur, für Recht, Verfassung und Gleichstellung, für Finanzen sowie für Inneres und Sport überwiesen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE soll die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an demokratischen Prozessen ausgeweitet und verbindlich festgeschrieben werden. Unter anderem werden die Herabsetzung des Wahlalters bei Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre sowie mehr Demokratie an Schulen angestrebt. Außerdem soll die Anerkennung der Kinder und Jugendlichen als eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und eigener Individualität verfassungsrechtlich verankert werden.

Mit dem Änderungsantrag in der Drs. 6/2837 beabsichtigt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wahlalter und die Beteiligung an, Volksbegehren, -initiativen und -bescheiden bereits für 14-Jährige festzuschreiben.

Der Entschließungsantrag in der Drs. 6/2806 ergänzt den in Rede stehenden Gesetzentwurf um Regelungen, die im Gesetz selbst nicht vorgenommen werden können, unter anderem um das Anhörungsrecht der oder des Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses im zuständigen Landtagsausschuss.