Hinsichtlich des § 18 Abs. 3 unterbreitete die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsvorschlag, der bei 4 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt wurde.
Im Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt dem Landtag mit 7 : 3 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung anzunehmen.
Danke sehr, Herr Bergmann, für die Berichterstattung. - Bevor Minister Dr. Daehre das Wort erhält, möchten wir Damen und Herren des Hospizvereines „Endlich Leben“ aus Jessen herzlich begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wiederum in Vertretung des Umweltministers Herrn Dr. Aeikens darf ich im Namen der Landesregierung zu dem Thema Stellung nehmen.
Das ab dem 1. März 2010 geltende neue Bundesnaturschutzgesetz und das aufgrunddessen neu geordnete Landesnaturschutzgesetz, das Sie - das steht hier noch schraffiert geschrieben - soeben beschlossen haben - meine Damen und Herren, ich hätte jetzt nicht gewusst, was ich hätte sagen müssen, wenn Sie es nicht beschlossen hätten, aber Sie haben es beschlossen und das ist sehr schön -, bedingen eine Reihe von Anpassungen in anderen gesetzlichen Vorschriften.
Neben den unmittelbar in § 39 des Landesnaturschutzgesetzes aufgenommenen Änderungen mehrerer Rechtsvorschriften bedarf es infolge des neuen Landesnaturschutzgesetzes insbesondere auch der Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz (Sach- sen-Anhalt)“.
Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Bezüge auf das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt an das neue Bundesnaturschutzgesetz und das neue Landesnaturschutzgesetz angepasst. Darüber hinaus sind einige redaktionelle Änderungen, wie die Anpassung an die Gebietsreform, vorgenommen worden. Das wurde soeben schon von Herrn Bergmann dargelegt.
Berücksichtigt wurden auch die Ziele, die mit der Zusammenführung des Nationalparks Harz und des Nationalparks Hochharz ursprünglich verfolgt worden sind, durch den Erlass weitestgehend gleich lautender Gesetze in den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.
Die im Zuge der Neuordnung des niedersächsischen Naturschutzgesetzes bereits beschlossenen Änderungen des dortigen Nationalparkgesetzes sind in unserem Nationalparkgesetz nunmehr weitestgehend nachvollzogen worden. Ich begrüße daher, dass heute neben dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt auch die Änderung des Nationalparkgesetzes auf der Tagesordnung steht und Sie sich mit diesem Thema abschließend beschäftigen.
Folgt der Landtag der vorliegenden Beschlussempfehlung, wird auch hier dem Anliegen, den Gesetzesvollzug zeitnah rechtssicher zu gestalten, entsprochen.
Neben der Rechtsanpassung an das neue Bundes- bzw. Landesnaturschutzgesetz erfolgt eine Rechtsangleichung an das Gesetz über den Nationalpark „Harz (Nie
dersachsen)“. Ich bin mir sicher, dass die Gesetzesänderung eine gute Grundlage bildet, um das Zusammenwachsen des Nationalparks Harz weiter fördern. Ich möchte daher an dieser Stelle allen danken, die dies ermöglicht haben.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Fünf Jahre Verwaltungspraxis im länderübergreifenden Nationalpark haben sich im Wesentlichen bewährt. Wir alle kennen die verschiedenen Probleme, die es dabei gab. Insgesamt kann man das aber positiv sehen.
Ein erheblicher Druck zur Anpassung des Nationalparkgesetzes des Landes ging von dem Umstand aus - das wurde hier auch schon gesagt -, dass das Bundesnaturschutzgesetz geändert wurde, das Land Niedersachsen am 19. Februar 2010 sein Nationalparkgesetz geändert hat und in Sachsen-Anhalt eine Gemeindegebietsreform durchgeführt worden ist.
Mit den redaktionellen Anpassungen an das Bundesgesetz kann man leben. Allerdings sind die gefundenen Formulierungen für den Außenstehenden nicht immer leicht nachvollziehbar.
Positiv hervorheben möchte ich, dass es uns gelungen ist, den Wissenschaftlichen Beirat weiterhin im Nationalparkgesetz zu verankern. Der ist bekanntermaßen in Niedersachsen aus dem Nationalparkgesetz gekippt worden.
Die Einfügung des Begriffs der Wiederherstellung ist, wenn sich diese auf den naturschutzfachlichen Begriff der Beseitigung von Bebauung bezieht, eigentlich entbehrlich. Er betrifft nur 0,6 % der Fläche des Nationalparks. Aber er ist unschädlich. Wenn die Koalitionsfraktionen damit aber die Initialmaßnahmen für eine anschließende Waldentwicklung meinen, dann ist er hier einfach fachlich falsch.
Rechtlich falsch sind nach unserer Auffassung nach wie vor die Festlegungen in § 11 hinsichtlich der Auslegung und Bereithaltung von Unterlagen den Nationalpark betreffend und in § 18, in dem es um die Entsendung von Vertretern der Gemeinden in den Nationalparkbeirat geht. Hier wird entgegen der Kommunalverfassung auf die Ortsteile der Einheitsgemeinden abgestellt. Ich habe in der Ausschusssitzung bereits darauf hingewiesen und auch Herr Bergmann, der Berichterstatter des Ausschusses, hat es erwähnt.
Auch die kommunalen Vertreter der Region, egal ob Landkreis oder Gemeinden, haben in der Anhörung auf diesen Fehler aufmerksam gemacht. Ich zitiere dazu aus der Anhörung der Stadt Wernigerode Folgendes:
Laut der Gemeindeordnung unseres Landes haben nun einmal Ortschaftsräte weder die Möglichkeit der Entsendung, noch haben sie die Möglichkeit der Bereithaltung und Auslegung von Unterlagen. Das ist die geltende Gesetzeslage, die Sie selbst geschaffen haben. Wenn Sie, werte Kollegen der CDU und der SPD, heute dieses Gesetz so verabschieden, dann beschließen Sie eine rechtsungültige Formulierung der §§ 11 und 18.
Wir werden uns aus diesen Gründen an dieser falschen Gesetzesänderung nicht beteiligen. Wir lehnen die vorliegende Fassung deshalb ab. Es fällt mir auch deshalb schwer, weil ich ein glühender Verfechter des Nationalparkgedankens bin.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte es kurz machen. Ich habe bereits bei der Einbringungsrede einiges zur Thematik Nationalpark, zur Thematik Borkenkäfer und so weiter ausgeführt. Das können Sie gerne einmal nachlesen, sage ich einfach mal an dieser Stelle.
Ich möchte hier vorne aber noch zwei Bemerkungen loswerden. Zum einen: Herr Minister Dr. Daehre, wir arbeiten auch schon lange im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zusammen. Das klappt immer besser mit dem Naturschutz. Aber ich will Sie jetzt nicht noch auf dumme Gedanken bringen.
- Nein, nein. Das ist schon in Ordnung. Auch beim Landesbetrieb Bau wird das immer besser. Das kriegen wir noch hin.
Eine zweite und ernsthafte Bemerkung, die ich hier noch loswerden möchte. Dazu muss ich den Minister für Soziales Herrn Bischoff anschauen. Herr Dr. Aeikens ist ja nicht mehr da. Ich weiß nicht, ob Herr Dr. Daehre dabei auch noch eine Rolle spielt. Aber vielleicht ist es noch möglich, dass sich die Herren einmal zusammensetzen bezüglich des Rettungshubschrauberlandeplatzes, über den wir hier damals auch schon gesprochen haben und den wir als Notwendigkeit erachten. Wir wissen aber, das Nationalparkgesetz muss geändert werden. Wir wissen, da muss etwas gebaut werden. Wir wissen, hier kann mal Nothilfe nötig sein.
Diesbezüglich ist seit der Einbringung noch nichts passiert. Ich habe zumindest keine Rückmeldung. Ich glaube nicht, dass wir dazu eine parlamentarische Initiative starten müssen.
Es wäre schon ganz gut, wenn sich die drei Herren im Kabinett einmal untereinander abstimmen würden. Auf diesen Hinweis möchte ich noch einmal aufmerksam machen. Ich hoffe, dass das in Schwung kommt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Normalerweise könnte man erwarten, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark Harz diesen Landtag relativ unbeschadet passiert, da wir alle gemeinsam unseren Anteil geleistet haben, dass es zu diesem Konstrukt kommt, und auch alle, glaube ich, sehr glücklich darüber sind, dass es gelungen ist, einen länderübergreifenden Nationalpark zu schaffen, der - davon gehe ich aus - schon deutschlandweit Aufsehen erregt hat.
Warum allerdings - diesbezüglich würde ich mich über eine Antwort des Innenministers freuen - Bezeichnungen von Ortschaften, die es nicht mehr gibt, Verwendung gefunden haben, warum die Stellungnahme des Landkreises Harz einfach ignoriert wurde, das ist, glaube ich, schon von Interesse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Koalition, Sie erlassen ein Gesetz, das von vornherein nicht umsetzbar ist. Das ist Ihnen von Herrn Lüderitz noch einmal ganz klar geschildert worden. Ich verstehe nicht, warum man den Bemerkungen, die hierzu in der Anhörung erfolgt sind, nicht einfach Folge geleistet hat. Da fällt Ihnen kein Zacken aus der Krone. Aber ein bisschen solide Gesetzgebungsarbeit kann auch Ihnen, glaube ich, in der letzten Phase gut tun.
Wenn hier schon der für die Landesentwicklung und für die Landesplanung zuständige Minister dieses Gesetz einfach so begrüßt, statt einmal hineinzuschauen und zu sagen: Das geht gar nicht, Kollegen, da müssen wir noch etwas ändern - -
- Lieber Kollege Daehre, ich finde das einfach betrüblich. So etwas sollte nicht passieren. Hierbei geht es nicht um Inhalte, hierbei geht es nicht um politische Streitigkeiten. Es geht einfach um saubere Arbeit.