Protocol of the Session on November 11, 2010

Das Zweite, auf das ich hinweisen möchte: Sie haben jetzt offensichtlich einen Fehler gemacht. Sie haben die Naturschutzflächen und die Natura-2000-Flächen, die in Sachsen-Anhalt 11 % der Landesfläche umfassen - - Das hat der Minister heute früh deutlich gesagt. Dazu gibt es die ganz klare Aufgabenstellung in der Studie des Bundes - das wissen Sie auch -, dass 15 % angepeilt werden. Ich hatte nicht umsonst heute früh auch darauf hingewiesen. Nagoya geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert 17 %. - Das nur zur Richtigstellung, damit hier nicht falsche Zahlen im Raum stehen bleiben.

(Zustimmung von Herrn Gallert, DIE LINKE)

Ich kann Ihnen eine kurze Antwort darauf geben. Ich habe das schon richtig verstanden. Ich habe auch ganz bewusst gesagt: Ich betrachte es aus einer anderen Blickrichtung. Wir haben 25 % der Landesfläche insgesamt unter Schutz. Wenn ich das, was Sie fordern, tun möchte, dann muss ich das begründet tun. Dafür brauche ich dann Schutzwürdigkeitsgutachten, dann muss ich sagen, was genau ich will.

Ich denke, mit dem Aufbau unserer Verwaltung ist so etwas für die einzelnen Bereiche, FFH, für die Naturschutzgebiete alter Couleur, für viele, viele andere Dinge und für das mit den Großschutzgebieten, was wir hier besprochen haben, natürlich möglich. Das kann man zukünftig auch sehr schön tun. Das sollte man aber nicht übers Knie brechen. Meine Aufforderung an Sie war: Wenn Sie dazu schon Vorschläge haben, dann bringen Sie sie ein. Aber dann müssen Sie sie begründet einbringen, dann muss das auch Hand und Fuß haben, dann muss das naturschutzfachlich untersetzt sein.

Ich halte nichts davon, wenn wir uns hier hinstellen und sagen: Das muss 3 % mehr sein. Wenn wir über den Mindestlohn reden, sagen Sie: Gut, da könnten es noch 30 Cent mehr sein. Wenn wir über andere Dinge reden - - Sagen Sie es konkret, Herr Lüderitz! Dann ist bei Ihnen oft die Luft raus. Genau das ist mein Problem, und deswegen brauchen wir an dieser Stelle nicht weiterzureden. - Danke schön.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Herr Bergmann. - Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Kley.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der ersten Lesung bestand bereits die Gelegenheit, zur inhaltlichen Konzeption dieses Gesetzentwurfs Stellung zu nehmen. Eine ganze Reihe von Kritikpunkten möchte ich deshalb nicht wiederholen.

Rückblickend ist die Vorgehensweise im Beratungsverfahren allerdings erschreckend. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Wir haben umfängliche Vorschläge unterbreitet. Auch von den Anzuhörenden haben wir eine ganze Reihe von Vorschlägen bekommen. Ein Professor von der Fachhochschule hat aus unserer Sicht viele gute Ideen zur Vereinfachung, zur Rechtsklarheit usw. unterbreitet.

All dies wurde jedoch völlig ignoriert. Die Schar der Anzuhörenden muss sich am Ende ein wenig vorgeführt vorkommen, wenn man ernst gemeinten Vorschlägen nicht folgt und wenn man, wie vorhin in der Berichterstattung beschrieben, bei allen Änderungsanträgen unterstellt, dass diese nicht fachlich untersetzt und begründet waren, was meines Erachtens nicht der Wahrheit entspricht. Diese wurden einfach weggestimmt, obwohl vielfach sinnvolle Regelungen dabei waren, die durchaus Beifall gefunden hätten, was das Kopfnicken der Kollegen gezeigt hat.

Offensichtlich war die Angst in der Koalition, so kurz vor der Ziellinie etwas Falsches zu entscheiden, so groß, dass man nicht bereit war, diesen Gesetzentwurf noch zu verbessern. Meine Damen und Herren, damit meine ich nicht unbedingt, dass alle Vorschläge der FDP oder alle Vorschläge der Linken aufgenommen werden sollten. Neben vielen ideologisch außenstehenden Positionen waren viele sinnvolle Ideen dabei. Dabei ging es um Genehmigungsfiktionen, um einfache Verfahren und um die Frage des Einstellens von Themen ins Internet, was der Kommunikation mit der Bevölkerung gedient hätte.

Dies einfach so abzulehnen zeugt nicht von einer gewissen Größe und von einer Seriosität des Gesetzgebungsverfahrens. Hier hätte mit Sicherheit noch das eine oder andere mehr erfolgen können, um dieses Gesetz auf einer breiteren Basis als modernes Gesetz zu präsentieren.

Uns liegt hier noch ein Änderungsantrag vor, der uns schon ein wenig erschreckt. Das Thema Horstschutz ist bereits hoch und runter diskutiert worden. Dazu hat der Waldbesitzerverband umfängliche Kritik geäußert, die aus unserer Sicht nicht beseitigt wurde. Jetzt wird das Ganze noch als Ordnungswidrigkeit belegt. Das heißt, die Beweisführung an sich ist schon schwierig, aber jetzt werden auch noch zusätzliche Verfahren eingeleitet.

Ich glaube, dies dient nicht im Wesentlichen dem Naturschutz. Hier scheint man zu versuchen, diejenigen zu kriminalisieren, die eigentlich die Natur schützen und pflegen, nämlich die Waldbauern und die Bauern. Man sollte sich überlegen, ob das zielführend ist oder ob man nicht lieber zu früheren Verfahren des gemeinsamen Miteinanders beim Naturschutz zurückkehren sollte.

Dass die CDU das alles mit sich machen lässt, ist bereits lobend erwähnt worden. Wir bewerten das nicht positiv. Wir sind leider gezwungen, dieses Naturschutzgesetz abzulehnen, obwohl es in diesem Hohen Hause eigentlich unüblich ist. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Kley. - Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Brakebusch.

Zuvor möchte ich aber Damen der Städtischen Volkshochschule Magdeburg bei uns begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Gründe für die notwendige Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes sind Ihnen hinlänglich bekannt. Mein Kollege Herr Bergmann hat sehr ausführlich darüber berichtet. Das zeigt, dass wir recht gut gearbeitet haben. Ich denke, das ist auch lobenswert.

Wir haben den Gesetzentwurf im April 2010 eingebracht. In meiner damaligen Einbringungsrede habe ich an die Abgeordneten appelliert, den Entwurf zügig und konstruktiv zu beraten. Das Ziel war es, möglichst zeitnah einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen des Umweltausschusses und der mitberatenden Ausschüsse für ihre Arbeit bedanken.

Wir konnten bereits im Juni eine umfangreiche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchführen. So hatten wir Gelegenheit, die angesprochenen Themen in den Arbeitsgruppen und in den Ausschüssen zu diskutieren. Im weiteren Verfahren haben wir uns die Anmerkungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Wesentlichen zu eigen gemacht.

Da mein Kollege Bergmann schon sehr viel dazu gesagt hat, möchte ich lediglich auf die wesentlichen inhaltlichen Änderungen bzw. Ergänzungen eingehen.

Der Schutz der Alleen wird in § 21 geregelt. Da insbesondere die Kollegen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr wegen der von uns im Gesetzentwurf gewählten Formulierung unsicher waren, haben wir uns bemüht, einen Kompromiss zu finden. Im Gesetzestext war eine Änderung nicht notwendig. Um mögliche Unsicherheiten zu vermeiden, möchte ich noch einmal begründen, was damit gemeint war.

Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr unterliegen nicht dem Erfordernis der Befreiung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Zur Klarstellung des Paragrafen ist es wichtig zu wissen, dass zu solchen Maßnahmen beispielsweise die Beseitigung von Hindernissen auf der Fahrbahn und im Lichtraumprofil sowie die Entfernung von Bäumen oder Baumteilen, die auf die Fahrbahn zu stürzen drohen, gehören.

Dies habe ich auch im Umweltausschuss zu Protokoll gegeben. Ich gehe davon aus, dass diese Erklärung zur Klarstellung dient.

Im Verlauf unserer Beratungen wurde deutlich, dass die Ausführungen in § 28 zum Horstschutz in unserem Gesetzentwurf nicht ausreichend deutlich formuliert waren. Hierzu gab es in der Anhörung von verschiedenen Seiten Kritik. Wir haben dies noch einmal überdacht und die Formulierung des Paragrafen überarbeitet.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Begründung. Brut und Aufzucht störende Handlungen können insbesondere die jagdliche Nutzung oder sonstige das Brut

geschehen beeinträchtigende Maßnahmen sein. Außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit sind Handlungen wie zum Beispiel eine ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung mit Ausnahme der den Charakter des unmittelbaren Horstbereichs verändernde Maßnahmen auch im Umkreis von 100 Metern zulässig, sofern nicht andere gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen dem entgegenstehen, wie zum Beispiel Festlegungen in einer Naturschutzgebietsverordnung.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Zielstellung, möglichst zeitnah eine rechtssichere Grundlage im Naturschutzrecht zu erarbeiten, haben wir stringent verfolgt und sie in der heute vorliegenden Beschlussempfehlung, wie ich meine, auch gut umgesetzt.

So haben wir uns im Wesentlichen darauf konzentriert, notwendige verfahrensrechtliche Regelungen umzusetzen. Bei den Abweichungen und Ergänzungen sind wir eher zurückhaltend vorgegangen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ich vermute, das wird Ihnen nicht an allen Stellen gefallen haben. Ich bitte Sie dennoch, der heute vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Frau Brakebusch. - Damit ist die Aussprache beendet. Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren zu den Drucksachen 5/2915 und 5/2956 ein.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag von CDU und SPD in der Drs. 5/2956 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Ich lasse jetzt über die selbständigen Bestimmungen in der Gesamtheit in der soeben geänderten Fassung abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Die selbständigen Bestimmungen sind angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die FDP-Fraktion. Die Gesetzesüberschrift ist angenommen worden.

Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und die Beratung von Tagesordnungspunkt 8 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2559

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt - Drs. 5/2916

Die erste Beratung fand in der 75. Sitzung des Landtages am 29. April 2010 statt. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Bergmann. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD ist in der 75. Sitzung des Landtages am 29. April 2010 in den Ausschuss für Umwelt überwiesen worden. Der Gesetzentwurf wurde mit der Intention vorgelegt, Anpassungen an das Bundesnaturschutzgesetz und an die Kreisgebiets- und Gemeindereform im Land Sachsen-Anhalt vorzunehmen.

Die Beratungen im Ausschuss fanden in der 46. Sitzung am 16. Juni 2010, in der 48. Sitzung am 15. September 2010 und in der 49. Sitzung am 13. Oktober 2010 statt. Am 16. Juni 2010 führte der Umweltausschuss eine Anhörung durch, zu der die Nationalparkverwaltung Harz, der Landkreis Harz, die Stadt Wernigerode, der BUND und der Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt eingeladen waren.

In der 48. Sitzung am 15. September 2010 lag den Ausschussmitgliedern eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der die Bestimmungen des Gesetzentwurfs den zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abgestimmten Änderungsvorschlägen gegenübergestellt waren. Der GBD wies darauf hin, dass einzelne Formulierungen des Gesetzentwurfs vom Wortlaut der Beschlussempfehlung zum Naturschutzgesetz abhängig seien.

Der Ausschuss kam daraufhin überein, erst dann eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten, wenn die Beschlussempfehlung zum Naturschutzgesetz vorliegt.

In der Sitzung am 13. Oktober 2010 fand die abschließende Beratung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz (Sachsen-An- halt)“ statt.

Während der Beratung kritisierte die Fraktion DIE LINKE, dass die Ortschaften Elbingerode, Elend, Schierke und Stapelburg Teile einer Einheitsgemeinde seien und somit keinerlei Entsendemöglichkeit in den Nationalparkbeirat hätten. Des Weiteren machte die Fraktion DIE LINKE darauf aufmerksam, dass es in den Ortschaften keine Möglichkeit gebe, den Nationalparkplan auszulegen.

Hinsichtlich des § 18 Abs. 3 unterbreitete die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsvorschlag, der bei 4 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt wurde.