Dazu besteht allerdings in meinen Augen überhaupt keine Notwendigkeit, da die Hochschule in einer Ordnung dieses Mitspracherecht bzw. diese beratende Stimme schon festgeschrieben hat. Es gibt zumindest einen Unterschied, ob ich eine solche beratende Stimme verpflichtend in ein Gesetz schreibe oder ob ich der Hochschule die Möglichkeit gebe, freiwillig den Rat des Ministeriums im Senat hinzuzuziehen.
- Ja, Herr Gürth. Ich weiß schon, worüber ich rede. Ich rede aber auch über eine Hochschule und nicht über eine Akademie. Das ist auch ein Unterschied. Wir haben uns extra ein Hochschulgesetz dafür gegeben.
Weiterhin möchte ich zu bedenken geben, dass die eingeführte Personalkategorie „Fachhochschuldozent“ zwar im derzeitigen Regelungsbereich der Fachhochschule Polizei eine gewisse Logik hat. Herr Kosmehl ist gerade darauf eingegangen. Im Gesamtkontext des gleichzeitig in der Novellierung befindlichen Landeshochschulgesetzes und der damit verbundenen Diskussion um den Universitätsdozenten kann das hier allerdings tatsächlich zu einer Verwirrung führen.
Der Universitätsdozent, wie er mit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes von der Landesregierung angestrebt wird, ist im Moment noch hochumstritten, weil wir uns noch wenig darüber im Klaren sind, welche Funktion er ausüben soll und wie er personaltechnisch kategorisiert werden soll.
Ich weiß, dass die Idee hinter dem Fachhochschuldozenten durchaus eine andere ist, weil die derzeitigen Lehrkräfte für besondere Aufgaben Fachhochschuldozenten werden sollen. Das ist in der Logik der Fachhochschule auch klar, aber wir sollten schauen, dass es
hierbei nicht zu einer Begriffsverwirrung kommt, weil nämlich auch die Fachhochschulen bei der Novellierung des Landeshochschulgesetzes durchaus die Forderung aufgestellt haben, ebenfalls entsprechende Dozenten zu bekommen. Wir müssen darüber reden, wie wir das regeln können.
Unklar ist auch, warum die zusätzlichen Aufgaben, die der Fachhochschule per Verordnung übertragen werden können sollen, nicht in dem Gesetz festgeschrieben werden sollen. Damit wird dem Ministerium ein sehr großer Handlungsspielraum gegeben. In meinen Augen ist dieser Handlungsspielraum viel zu groß. Darüber müssen wir in den Ausschüssen noch einmal diskutieren.
Ich weise darauf hin, dass sich der Bachelorstudiengang meines Wissens bereits im Akkreditierungsverfahren befindet. Deswegen drängt die Zeit. Wir müssen schnell beraten und das Gesetz schnell verabschieden. Gleichwohl sollten wir im Ausschuss für Inneres und im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur gründlich über den Gesetzentwurf beraten. Einer Überweisung an die Ausschüsse stimmen wir natürlich zu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus meiner beschränkten Sicht als Innenpolitiker wäre es völlig ausreichend, eine Beratung im Innenausschuss vorzunehmen; denn der Bologna-Prozess läuft ja nun schon lange. Nachdem die Kollegen Lange und Reichert aber den Wunsch nach Mitberatung im Bildungsausschuss geäußert haben, will ich mich dem nicht verschließen.
Frau Mittendorf hat mir zugesagt, dass wir uns um eine Terminkette bemühen, nach der der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei noch vor der Sommerpause abschließend im Landtag beraten werden soll. Ich denke, damit können alle Beteiligten leben.
Nie würde ich es wagen, anstelle von Frau Mittendorf über den Bologna-Prozess im Allgemeinen zu reden.
Ich beziehe mich einfach nur auf eine Veröffentlichung, Herr Gürth, aus der Schriftenreihe „Ascherslebener Manuskripte“, herausgegeben von der Fachhochschule der Polizei. Darin hat sich Dr. Thomas Enke zu der Frage geäußert, warum wir einen Bachelorstudiengang einführen, wie ich finde, sehr anschaulich, mit zehn Thesen und gut untersetzt.
Nach meiner Auffassung kommt der Fachhochschule der Polizei bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses sogar eine Vorbildfunktion zu. Sie werden sich fragen, wie das sein kann, wo doch die Reform schon auf dem Weg ist und wir an der Fachhochschule erst im Wintersemester 2010/2011 den Bachelorstudiengang „Polizeivollzugsdienst“ einführen wollen. Ich sehe die Vorbildfunktion darin begründet, dass die Fachhochschule der Polizei ihren Studenten tatsächlich einen Studien
abschluss innerhalb von drei Jahren ermöglicht, worüber anderswo offenbar noch heftig gestritten wird
und was offenbar auch der Grund dafür ist, dass der Bologna-Prozess in die Kritik geraten ist, weil viele Hochschullehrer - jetzt wage ich mich doch auf das bildungspolitische Feld -
offenbar zu wenig Ehrgeiz zeigen, die Curricula so zu verändern, dass sie in den zeitlich vorgegebenen Rahmen passen. Die Studenten sind dann am Ende die Leidtragenden.
Ich finde, das zeugt von mangelnder Sensibilität gegenüber den wirklichen Bedürfnissen der Studierenden. Wer sich in der Wissenschaft ausleben will, der kann das in entsprechenden Masterstudiengängen tun und von mir aus noch eine Promotion dranhängen. Für meine Person sage ich: Man kann auch ohne Doktorhut durch das Leben gehen.
Die meisten jungen Erwachsenen wollen doch tatsächlich nur einen Beruf erlernen und ihn gut ausüben, statt in Humboldt’scher Freiheit ganz und gar der Wissenschaft zu leben. Sie streben nach Selbständigkeit und deshalb nach baldiger Berufstätigkeit.
Die zu niedrige Studierquote in Sachsen-Anhalt hat meines Erachtens auch mit dem Mangel an Berechenbarkeit hinsichtlich der Dauer des Studiums zu tun. Der Bologna-Prozess soll dabei neben den vielen anderen Zielen, die wir damit verfolgen, Abhilfe schaffen. Das heißt aber auch, dass er konsequent umgesetzt werden muss.
Ich erlaube mir noch eine Anmerkung: Bereits in der „Volksstimme“ vom 20. November 2004 habe ich gefordert, die Polizeischulen in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zu einer Hochschule zu fusionieren.
- Aschersleben, Herr Kollege Gürth, wird in Zukunft nicht nur der verkehrstechnisch günstigste Standort von den dreien sein, im Vergleich zu Meiningen und Rothenburg in der Oberlausitz,
Vergleicht man die personelle Ausstattung dieser drei Hochschulen mit der Zahl der Professoren etwa an der Polizeihochschule Baden-Württembergs in VillingenSchwenningen, dann liegt es auf der Hand, dass eine solche Fusion Sinn macht. Ich verweise auf die Ausführungen des früheren Rektors Godehard Vagedes in der Festschrift zum zehnjährigen Bestehen der Fachhochschule in Aschersleben, in der er ausgeführt hat, dass eine Fachhochschule eine gewisse Mindestgröße haben müsse, um alle relevanten Fächer abdecken zu können, insbesondere im Hinblick auf den Bologna-Prozess und seine Ziele.
In der öffentlichen Sitzung der Enquetekommission des Landtags am 11. April 2008 hat sein Nachfolger im Amt des Rektors Rainer Nitsche gesagt, dass zur Absiche
rung des Bachelorstudiums zusätzliche wissenschaftliche Lehrkräfte benötigt würden. Dieses Ziel lässt sich - das räume ich ein - auch ohne eine Hochschulfusion realisieren. Sehr hilfreich wären meines Erachtens schon ein Dozentenpool und eine Verwaltungskooperation der drei Polizeihochschulen in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Meine Damen und Herren! Für den weiteren Beratungsgang wünsche ich mir, wie gesagt, dass wir es schaffen, die zweite Beratung vor der Sommerpause durchzuführen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen. Wenn niemand widerspricht, dann stimmen wir darüber insgesamt ab. Wer stimmt der Überweisung zu? - Zustimmung bei allen Fraktionen. Dann ist das so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 9 ist erledigt.
Ich bitte Herrn Hans-Jörg Krause, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Ernährung Landwirtschaft und Forsten empfiehlt dem Landtag im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Umwelt einstimmig, den Antrag der FDP-Fraktion in Drs. 5/469 für erledigt zu erklären.
Der Intention des Antrages der FDP-Fraktion, Getreide als Regelbrennstoff zuzulassen, wurde mit der Beschlussfassung über die Novelle zur Ersten BundesImmissionsschutzverordnung am 3. Dezember 2009 im Bundestag durch die Erweiterung des § 3 Abs. 1 Nr. 8 tendenziell Rechnung getragen. Damit sind ab dem 1. Januar 2010 Getreide, Getreidebruchkörner, Getreideganzpflanzen sowie Getreideabprodukte, die nicht für die Lebensmittelproduktion bestimmt sind, als Brennstoff einsetzbar.
In den weiteren Paragrafen wurde allerdings - das muss ich betonen - die Einschränkung vorgenommen, dass der Einsatz nur in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und in Betrieben des agrargewerblichen Sektors möglich sei bei Einhaltung der genormten Qualitätsanforderungen und der Emissionsgrenzwerte nach Anlage 4 der Bundes-Immissionsschutzverordnung.