Protocol of the Session on February 18, 2010

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch kurz auf die Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfes eingehen. Mit der Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes wollen wir ein Problem lösen, das zuletzt zu Verfahrensverzögerungen bei den Verwaltungsgerichten geführt hat. Es wurde zunehmend schwieriger, die ausreichende Zahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bei personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten zu finden bzw. Termine zu koordinieren.

Anlass für die Änderung des Landesbeamtengesetzes - Artikel 3 - waren Unsicherheiten bei der verfahrensrechtlichen Umsetzung des Antragsruhestandes für Polizeibeamte. Mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung ist sichergestellt, dass auch die bisher ergangenen Verfügungen hinsichtlich des Beginns des Ruhestandes gestaltungsfähig sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass ich damit in aller Kürze die Einbringung des Gesetzentwurfs vollbracht habe, und danke sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Nun kommen wir zur Debatte. Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kosmehl. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Nachdem wir, insbesondere der Landtag und auf Initiative des Landtages, jetzt die baulichen Maßnahmen in der Fachhochschule auf den Weg gebracht haben - sie sind wirklich auf dem Weg; jetzt geht der Bauminister gerade hinaus -, ist zu sagen, dass wir es uns als Abgeordnete wünschen würden, dass Sie uns, wenn der Landtag etwas auf den Weg bringt und Sie in der Fachhochschule der Polizei Spatenstiche machen, vielleicht daran teilnehmen lassen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Frau Tiedge, DIE LINKE)

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es das vordringliche Ziel der Landesregierung ist, selbst die Schere durch das Band zu jagen,

(Heiterkeit)

dann ist das auch in Ordnung. Wir werden uns davon nicht abhalten lassen. Es ist richtig, es ist gut, dass wir das auf den Weg bringen. Die Fachhochschule der Polizei wird nach Abschluss der Baumaßnahmen eine hochqualifizierte Lehrstätte und auch für andere Länder interessant sein.

(Zuruf von Herrn Gürth, CDU - Unruhe)

Deshalb bin ich mir sicher, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir, wenn wir jetzt den zweiten Schritt gehen, indem wir schauen, was wir an den Grundlagen für die Lehre noch verbessern können, der Fachhochschule zur Seite stehen werden.

(Zustimmung bei der FDP und von Frau Feußner, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In erster Linie und auf den ersten Blick ist die Einführung des Bachelorstudiengangs für den Polizeivollzugsdienst der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfes. Ich werde nachher noch auf zwei Punkte näher eingehen. Damit wird auch im Fachbereich der Polizei und des Innenministeriums jetzt der Bologna-Prozess umgesetzt.

Herr Minister, ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie gesagt haben, dass die Studenten der FH damit kein Problem haben. Wir haben in den letzten Monat immer wieder hören müssen, dass die Einführung des Bachelorstudiengangs an den Universitäten durchaus zu Schwierigkeiten geführt hat.

Nachdem ich jüngst bei der Ingenieurkammer dem Wirtschaftsminister zugehört habe, der sogar von einer Abkehr vom Bologna-Prozess sprach, die Bachelorausbildung zumindest überprüfen wolle, muss ich ganz ehrlich sagen, sollte man sich sehr genau überlegen, ob wir das machen sollten.

Für diesen Bereich - die Polizei ist ein hoheitlicher Bereich - scheint es sinnvoll zu sein. Wir dürfen - das ist bei der Einführung des Bachelorstudienganges überall und insbesondere bei der Polizei sehr wichtig - nicht dem Vorschub leisten, dass Ausbildungsteile einfach wegfallen, weil die Zeit nicht reicht. Wenn gewährleistet ist, dass man das entsprechende Wissen auch in den vergleichbaren Bologna-Strukturen vermitteln kann, dann sehe ich keine Notwendigkeit, keine europaweit vergleichbaren Studiengänge aufrechtzuerhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf zwei Punkte möchte ich heute an dieser Stelle insbesondere eingehen, und zwar möchte ich zu den Änderungen im Landespersonalvertretungsgesetz etwas sagen.

Mir ist die Lösung, die Sie, Herr Hövelmann, gewählt haben, zu einfach, nämlich zu sagen, wir finden nicht genügend Schöffen, also ehrenamtliche Richter, und deshalb senken wir die Zahl der Schöffen für eine Spruchkammer von vier auf zwei. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Damit könnten Sie natürlich immer begründen, dass Sie weniger Mitwirkende an einem Rechtsprozess zulassen; denn wir haben nicht so viele Richter. Dann könnte man die Besetzung vielleicht auch bei größeren Spruchkörpern verkleinern.

Ich halte die bisherige Besetzung für sinnvoll. Vielleicht sollten wir im Ausschuss einmal ein paar Praktiker dazu anhören, was tatsächlich notwendig ist, ob - ich will mich dem heute noch nicht endgültig verschließen - eine Reduzierung notwendig ist oder ob es wirklich nur die Frage ist, Schöffen zu finden.

Das ist ein ehrenamtliches Engagement von Bürgern, das muss man klipp und klar sagen. Wir sind froh darüber, dass sich Bürger für diese Arbeit zur Verfügung stellen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten dann auch für diese Tätigkeiten werben. Dann sollten sich zumindest aus unserer Sicht genügend Personen finden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen. Dazu bitte ich insbesondere die Bildungspolitiker hier im Raum um Aufmerksamkeit.

Die FH der Polizei ist eine Fachhochschule mit all ihren Vorteilen. Jetzt wird ein neuer Bereich, nämlich der der so genannten Fachhochschuldozenten, eingeführt. Ich weiß - zumindest hat mir das der Kollege Kley erzählt -, dass das für das Hochschulrecht im Allgemeinen diskutiert wird.

(Frau Feußner, CDU: Ja!)

Aber bisher ist das, glaube ich, noch nicht im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankert.

(Zuruf von Frau Feußner, CDU)

Die Frage ist, ob wir damit - im Entwurf ist es enthalten, aber es ist vom Landtag noch nicht beschlossen worden - in diesem Bereich vorweg stürmen, ob wir das überhaupt dürfen, weil das Hochschulrahmengesetz eigentlich den Rahmen für alle Hochschulen des Landes bietet.

Deshalb bitte ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir diesen Gesetzentwurf auch zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überweisen, damit sich die Fachpolitiker damit auseinandersetzen können.

Ich persönlich kann nicht einschätzen, ob Fachhochschuldozenten an der FH der Polizei wirklich notwendig sind. Es ist eine neue Tätigkeit an dieser Fachhochschule. Deshalb würde ich einfach den Sach- und Fachverstand des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur gern mit in die Beratungen einfließen lassen.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich Sie, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur überweisen. Dann hoffe ich auf eine spannende Beratung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Nun spricht Herr Reichert für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister Hövelmann hat in kürzester Zeit, wie er sagte, den Gesetzentwurf hinreichend erörtert. Deshalb möchte ich auch nur kurz auf die drei wesentlichen Artikel eingehen.

In Artikel 1 erfolgt eine Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule Polizei. Die Änderung resultiert aus einer Entscheidung der Kultusministerkonferenz, in der die Vorgaben des Bologna-Prozesses für alle Bundesländer für verbindlich erklärt worden sind. Die Folge daraus ist,

dass das Hochschulwesen im Sinne des Bologna-Prozesses reformiert werden soll.

Eine Reformierung des Hochschulgesetzes ist insbesondere für Polizeivollzugsbeamte wegen der von uns kürzlich beschlossenen Änderung des Laufbahngesetzes unumgänglich, da nur noch zwei Laufbahngruppen vorgesehen sind. Das Änderungsgesetz ermöglicht für die Fachhochschule die Einführung des Studienganges „Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst“. Dieser löst den bisherigen Diplomstudiengang ab, sorgt zusätzlich für eine Qualitätssicherung durch die Untermauerung des Studienganges durch weitere wissenschaftliche Studien und Forschungen an Universitäten.

Durch das Gesetz und durch das Inkrafttreten dieses Artikels am 1. September 2010 kann gewährleistet werden, dass bis dahin eine Akkreditierung des Studienganges in der Fachhochschule erfolgen kann und somit zum Herbstsemester der Studiengang bereits aufgenommen werden kann.

Artikel 2 des Gesetzentwurfes sieht eine Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes vor. Insbesondere regelt dieses eine Neubesetzung des Spruchkörpers in den Verwaltungsgerichten in Angelegenheiten landespersonalvertretungsrechtlicher Fälle. Immer weniger Beamte waren bereit, sich als Beisitzer in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht zur Verfügung zu stellen. Daher erfolgt durch die gesetzliche Regelung eine Reduzierung des Spruchkörpers von vier auf zwei ehrenamtliche Richter.

Meine Damen und Herren! Mit Artikel 3, der Änderung des Landesbeamtengesetzes, erfolgt eine Präzisierung bei den verfahrensrechtlichen Umsetzungsregelungen für den Antragsruhestand für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte.

Über alles andere können wir im Innenausschuss beraten. Ich möchte für die CDU beantragen, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Reichert. - Nun hören wir Herrn Lange von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Präsident! Schon bei der Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule Polizei im Jahr 2006 hat meine Fraktion gefordert, die Fachhochschule Polizei stärker in den Geltungsbereich des Landeshochschulgesetzes zu rücken. So sollte der Fachhochschule Polizei so viel wissenschaftliche Freiheit wie möglich gegeben werden.

Gleichwohl erkennen wir an, dass aufgrund des Anforderungsprofils des Staates auch zusätzlicher Regelungsbedarf besteht. Dieser sollte sich jedoch auf das Nötigste beschränken. So besteht im Vergleich zur Deutschen Hochschule der Polizei noch ein großer Handlungsspielraum, um diesen Anspruch entsprechend umzusetzen.

Mit der Novellierung des Gesetzes über die Fachhochschule Polizei hat die Landesregierung zumindest teilweise die Chance ergriffen, die Fachhochschule auch stärker als Fachhochschule entsprechend zu profilieren.

So wird die Freiheit von Forschung und Lehre im Gesetz festgeschrieben. Das ist ein echter Fortschritt. Ebenso sind die Akkreditierung und die Evaluation zukünftig verpflichtend.

Hinzu kommt, dass sich die Hochschule zukünftig eine Grundordnung geben möchte. Kurz zu dem, was in der Begründung steht, die das Ministerium zu dem Gesetzentwurf aufgeschrieben hat: Die Grundordnung ist kein Resultat aus dem Bologna-Prozess, sondern das ist einfach eine Frage der Verfasstheit der Hochschulen im Inneren.

Erfreulicherweise ist man auch bei der Regelung zur Besetzung der Rektorenstelle geblieben.

Der neue Bachelor-Studiengang bietet die Möglichkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse stärker in die Ausbildung einzubeziehen. Wenn man jetzt schon bei der Diskussion um Bachelor und Master ist: Vielleicht kann man perspektivisch auch darüber nachdenken, einen weiterführenden Masterstudiengang an der Fachhochschule Polizei zu etablieren. Das wäre durchaus ein interessanter Gedanke.

Bei der Zusammensetzung der Gremien fällt unser Urteil schon kritischer aus. Zwar entspricht die zukünftige Zusammensetzung des Senats eher den Gepflogenheiten der Hochschulen, aber beim Mitspracherecht der Studierenden hätte die Landesregierung ruhig etwas mutiger sein können. Stattdessen räumt sie per Gesetz eine beratende Stimme für sich selbst ein.

Dazu besteht allerdings in meinen Augen überhaupt keine Notwendigkeit, da die Hochschule in einer Ordnung dieses Mitspracherecht bzw. diese beratende Stimme schon festgeschrieben hat. Es gibt zumindest einen Unterschied, ob ich eine solche beratende Stimme verpflichtend in ein Gesetz schreibe oder ob ich der Hochschule die Möglichkeit gebe, freiwillig den Rat des Ministeriums im Senat hinzuzuziehen.