Hans-Jörg Krause

Appearances

5/16 5/18 5/23 5/32 5/45 5/71 5/83 5/85

Last Statements

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 81. Sitzung des Landtages am 7. Oktober 2010 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Beratung überwiesen.
Auf der Grundlage der im Rahmen der Föderalismusreform geänderten Gesetzgebungskompetenzen hat der Bundesgesetzgeber große Teile des Umweltrechts neu geordnet, so auch die Kompetenz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Für den Landesgesetzgeber ergibt sich daraus Handlungsbedarf für die Rechtsbereinigung hinsichtlich der UVP-Regelungen für wasser- und forstwirtschaftliche Verfahren. Das Änderungsgesetz betrifft daher das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Waldgesetz.
Die Beratung über den Gesetzentwurf fand in der 60. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 24. November 2010 statt. Dazu lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 23. November 2010 vor, in der die Bestimmungen des Gesetzentwurfes den zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abgestimmten Änderungsvorschlägen gegenübergestellt worden waren. Der Ausschuss stimmte den dargestellten Änderungsvorschlägen zu.
Die Fraktion der FDP beantragte, in Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzentwurfs Änderungen vorzunehmen. Sie verwies dabei auf die bestehenden Regelungen in SchleswigHolstein, die von Sachsen-Anhalt übernommen werden sollten, da es in Schleswig-Holstein keine nachteiligen Umweltauswirkungen diesbezüglich gebe.
Der Antrag der Fraktion der FDP fand im Ausschuss keine Mehrheit und wurde bei 1 : 5 : 3 Stimmen abgelehnt.
Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit 8 : 0 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung anzunehmen. Ich bitte Sie, sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses anzuschließen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zielt auf den Schutz von Belegstellen für Bienen. Um Bienenverluste auszugleichen und möglichst widerstandsfähige Bienenvölker zu züchten, gibt es Bienenbelegstellen mit ausgewählten Bienenvölkern. Mit der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes soll um diese Belegstellen eine Schutzzone errichtet werden, um den Einfluss von zuchtfremden Bienenvölkern zu minimieren.
Die Beratung im Landwirtschaftsausschuss fand in der 59. Sitzung am 20. Oktober 2010 statt. Dazu lag den Abgeordneten eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Die zumeist rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen sind mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt abgestimmt worden.
Die umgestellte Formulierung in § 19 macht deutlich, dass es sich um Schutzbereiche handelt, die aufgrund von Belegstellen eingerichtet werden, die nicht in Sachsen-Anhalt liegen, aber so grenznah sind, dass es notwendig sein könnte, diese Belegstellen durch einen Schutzbereich im Land Sachsen-Anhalt zu schützen.
Der Gesetzentwurf war bei allen Fraktionen unstrittig und der Schutz von Belegstellen für Bienen wurde von allen Ausschussmitgliedern begrüßt. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes Sachsen-Anhalt in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 11 : 0 : 0 Stimmen zu.
Ich bitte das Hohe Haus, sich diesem Votum anzuschließen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Ernährung Landwirtschaft und Forsten empfiehlt dem Landtag im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Umwelt einstimmig, den Antrag der FDP-Fraktion in Drs. 5/469 für erledigt zu erklären.
Der Intention des Antrages der FDP-Fraktion, Getreide als Regelbrennstoff zuzulassen, wurde mit der Beschlussfassung über die Novelle zur Ersten BundesImmissionsschutzverordnung am 3. Dezember 2009 im Bundestag durch die Erweiterung des § 3 Abs. 1 Nr. 8 tendenziell Rechnung getragen. Damit sind ab dem 1. Januar 2010 Getreide, Getreidebruchkörner, Getreideganzpflanzen sowie Getreideabprodukte, die nicht für die Lebensmittelproduktion bestimmt sind, als Brennstoff einsetzbar.
In den weiteren Paragrafen wurde allerdings - das muss ich betonen - die Einschränkung vorgenommen, dass der Einsatz nur in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und in Betrieben des agrargewerblichen Sektors möglich sei bei Einhaltung der genormten Qualitätsanforderungen und der Emissionsgrenzwerte nach Anlage 4 der Bundes-Immissionsschutzverordnung.
Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren, die jetzt anwesend sind! Ich denke, wir können das Thema auch so behandeln. Es ist zwar keine Debatte vorgesehen, dennoch ist es nicht schön bei so vielen leeren Stühlen.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist in der 39. Sitzung des Landtages am 29. Mai 2008 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden. Die Beratung im Ausschuss fand in der 30. Sitzung am 24. September 2008 statt.
Das Änderungsgesetz sieht vor, im Gesetz über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes vom 15. Juli 2002 den Begriff „Vieh“ durch die Wörter „Haustieren und Fischen und der Registrierung beauftragter und bevollmächtigter Tierärzte“ zu ersetzen und damit den Geltungsbereich zu erweitern.
Die geänderte Fischseuchenverordnung und die geänderte Bienenseuchenverordnung machen die Änderung des bestehenden Gesetzes erforderlich.
Da aufgrund der Änderung der vorgenannten Verordnungen auch Fisch- und Bienenhaltungen registrierbar geworden sind und die Registrierung mit einer Registriernummer analog der Viehverkehrsordnung erfolgt, sollen die Aufgaben, die bisher dem Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Sachsen-Anhalt bezüglich der Registriernummern- und Stammdatenverwaltung obliegen, auf die genannten Tierhaltungen erweitert werden.
Zusätzlich machen Erweiterungen des Herkunftssicherungs- und Identifikationssystems für Tiere die Teilnahme weiterer Personen an diesem System erforderlich. Weitere Personen sind niedergelassene Tierärzte, die
von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung amtlicher Aufgaben beauftragt sind. Um diesem Personenkreis den Zugang zum System zu ermöglichen, müssen diese mit einer Registriernummer ausgestattet werden.
Die Verwaltung der bereits vergebenen und noch verfügbaren Registriernummern und die Stammdatenpflege für vergebene Registriernummern soll für alle Tierhaltungen und den eng begrenzten Personenkreis an zentraler Stelle beim Landeskontrollverband erfolgen.
Zur Beratung im Ausschuss lag neben dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die sich insbesondere auf die beauftragten Tierärzte bezog. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wies in seiner Stellungnahme auch darauf hin, dass bislang in keinem anderen Bundesland eine dem Gesetzentwurf entsprechende Regelung existiere.
In der Diskussion vertrat die Fraktion DIE LINKE die Auffassung, dass die Regelung nicht unbedingt anwender- und kundenfreundlich sei und aus praktischer Sicht Skepsis hervorrufe. Der Vertreter der LINKEN begründete seine Skepsis damit, dass nicht nur der Tierhalter und der LKV die Daten verändern könnten, sondern auch Dritte, in diesem Fall die beauftragten Tierärzte. Für entstandene Fehler bei der Eingabe sei jedoch der Tierhalter allein haftbar.
Die Fraktionen der CDU und der SPD sowie der FDP schlossen sich den Ausführungen des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt an.
Im Ergebnis der Beratung sprach sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mehrheitlich für den Gesetzentwurf der Landesregierung in unveränderter Fassung aus. Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Ausschuss hat die Beschlussvorlage, die allen zugänglich ist, mehrheitlich beschlossen. Ich bitte Sie, der Beschlussvorlage Ihre Zustimmung zu geben.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist in der 22. Sitzung des Landtages am 14. Juni 2007 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden.
Er verfolgt zwei Ziele: Erstens. Die Tierseuchenkasse soll als sachverständiges Gremium in die Entscheidungsfindung bei der erforderlichen Zustimmung des Landesverwaltungsamtes hinsichtlich der Preislisten und der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verarbeitungs- und Beseitigungseinrichtungen für tierische Nebenprodukte einbezogen werden.
Zweitens. Für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte soll in der Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens die Ausschreibung den Vorrang haben.
Die Beratung im Ausschuss fand in der 15. Sitzung am 27. Juni 2007 in Magdeburgerforth statt. Dazu lag ein Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit redaktionellen Änderungen zum Gesetzentwurf vor,
zu denen es seitens des Ausschusses keine Einwände gab.
Während der Sitzung bekräftigten die Koalitionsfraktionen die Notwendigkeit des Änderungsgesetzes und führten aus, dass die Kosten für die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten über ein Wettbewerbsverfahren, also über eine Ausschreibung, festgestellt werden soll. Die Ausschreibung sei bisher nicht möglich gewesen, daher solle eine Öffnungsklausel eingeführt werden.
Die Fraktion DIE LINKE befürwortete die stärkere Stellung der Tierseuchenkasse, kritisierte aber zugleich, dass im Gesetzestext mit der Formulierung „im Benehmen“ die schwächste Form der Einflussnahme gewählt worden sei.
Im Ergebnis der Beratung nahm der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Gesetzentwurf mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen mit 7 : 0 : 3 Stimmen an.
Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Landtag hat in der 16. Sitzung am 22. Februar 2007 den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Übertragungsstellenstaatsvertrag in der Drs. 5/534 zur Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
In dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, SachsenAnhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen ist für Milchreferenzmengenübertragungen die Errichtung der Übertragungsstelle Ost im Sinne der vorgesehenen neuen Milchabgabenverordnung geregelt. Die Aufgaben der Übertragungsstelle Ost werden danach vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg wahrgenommen.
Die Aufgabenübertragung im Sinne des § 16 der Milchabgabenverordnung erfolgt auf der Grundlage eines Übertragungsstellenstaatsvertrages. Dieser Staatsvertrag bedarf gemäß Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt der parlamentarischen Zustimmung; dies geschieht in Form eines Zustimmungsgesetzes.
Mit diesem Zustimmungsgesetz befasste sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der 12. Sitzung am 7. März 2007. Im Ergebnis der Beratung wurde einstimmig empfohlen, den Entwurf eines Gesetzes zum Übertragungsstellenstaatsvertrag anzunehmen. Der Ausschuss verabschiedete unter Beachtung der Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes die Ihnen in der Drs. 5/584 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich denke, dass sich im Verlauf der Debatte die Plätze füllen werden.
Sehr verehrte Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge sind in der 2. Sitzung des Landtages am 8. Juni 2006 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.
Die Beratungen im Landwirtschaftsausschuss fanden in der 4. Sitzung am 27. September 2006, in der 8. Sitzung am 29. November 2006 und in der 11. Sitzung am 7. Februar 2007 statt.
Die Landesregierung führte während der Beratungen aus, dass sich das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt dafür ausgesprochen habe, die landwirtschaftlich genutzten Flächen, die durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft, kurz BVVG, verwaltet werden, zu erwerben und der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt zu übertragen. Der Anteil der Pachtflächen der landwirtschaftlichen Betriebe sei historisch bedingt sehr hoch. Im Jahr 2005 habe dieser in Sachsen-Anhalt 84,1 % betragen.
Die BVVG verwaltet Flächen mit einer Größe von insgesamt 120 000 ha. Die Ankündigung der BVVG, Flächen bei auslaufenden Pachtverträgen zum Höchstgebot zu verkaufen, habe sowohl bei den Landwirten als auch beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Besorgnis hervorgerufen.
Das Ministerium führte weiter aus, dass sich die neuen Bundesländer in dieser Sache mit einem gemeinsamen Positionspapier an die Bundesregierung gewandt hätten. Die Bundesregierung habe zugesichert, dass die agrarstrukturellen Belange der neuen Bundesländer auch künftig berücksichtigt würden. Insbesondere SachsenAnhalt und Mecklenburg-Vorpommern hätten vorgeschlagen, dass die betreffenden Flächen von den Ländern erworben und ähnlich den Modalitäten beim Umgang mit Landesflächen durch die Landgesellschaften verwaltet werden sollten.
Das durch den Bund unterbreitete Kaufangebot habe jedoch vom Land Sachsen-Anhalt nicht akzeptiert werden können, da die Forderung des Bundes gegenüber dem vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt errechneten Verkehrswert der betreffenden Flächen um ca. 200 Millionen € höher gelegen habe.
Das Ministerium erklärte, dass es langwierige Verhandlungen mit dem Bund gegeben habe, um Verbesserungen im Sinne der hiesigen Betriebe und der Agrarstruktur zu erreichen. Es konnte ein Kompromiss gefunden werden, der unter anderem eine Ausweitung des Zeitraumes für Verkäufe zum Verkehrswert bis zum Jahr 2020 vorsieht. Außerdem sollten die Flächenverkäufe gemäß dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz parallel weitergeführt werden.
Während der Diskussion im Ausschuss vertrat die Fraktion der FDP die Auffassung, dass der mit dem Bund erzielte Kompromiss zulasten der Landwirte gehe.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS meinte, im Sinne der Haushaltskonsolidierung sei es denkbar, den Auftrag für die Verwaltung der BVVG-Flächen den Ländern zu übertragen. Die Landgesellschaften könnten die Flächen mit einem geringeren Aufwand als die BVVG verwalten und dabei die agrarstrukturellen Fragen und die Interessen der Landwirte und des Landes besser berücksichtigen.
Die Koalitionsfraktionen schlugen vor, die Anträge für erledigt zu erklären, weil der erreichte Kompromiss mit dem Bund das maximale Verhandlungsergebnis zum jetzigen Zeitpunkt darstelle. Diesem Vorschlag stimmte der Ausschuss mir 8 : 3 : 0 Stimmen zu und reichte dieses Ergebnis als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss weiter.
Der Ausschuss für Finanzen stimmte mit 7 : 2 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung zu und folgte damit dem Vorschlag, die Anträge für erledigt zu erklären.
Die Schlussabstimmung über die Anträge und die Verabschiedung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung fanden in der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 7. Februar 2007 statt. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Finanzen dem Landtag mehrheitlich, die Anträge für erledigt zu erklären. - Danke.