Wir stimmen über die Empfehlung ab, diesen Antrag für erledigt zu erklären. Wer stimmt dem zu? - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 10 ist erledigt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Anlage 14 zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über erledigte Petitionen in Drs. 5/2395 liegt Ihnen der schriftliche Bericht des Petitionsausschusses nach Ziffer 9 seiner Verfahrensgrundsätze für den Tätigkeitszeitraum vom 1. Dezember 2008 bis 30. November 2009 vor.
Zahlreiche Bürger haben von ihrem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt zu wenden, Gebrauch gemacht. 636 Bürgerbegehren gingen im Berichtszeitraum beim Petitionsausschuss ein. Davon wurden 522 Vorgänge als Petition registriert und bearbeitet. Als Eingaben im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden wurden 77 Bürgerbegehren beantwortet. 37 Petitionen wurden an den Bundestag oder die Volksvertretung eines anderen zuständigen Bundeslandes weitergeleitet.
Der höchste Eingang von Petitionen mit mehr als 20 % war im Sachgebiet Inneres zu verzeichnen, gefolgt von dem Sachgebiet Gesundheit und Soziales, dem Sachgebiet Justiz und dem Sachgebiet Wirtschaft und Arbeit.
Die Möglichkeit, Sammelpetitionen einzureichen, wurde rege genutzt. Dabei handelte es sich um Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen. 19 Sammelpetitionen gingen im Berichtszeitraum ein. Beispielhaft seien hier die Themen genannt: Schwerbehindertenausweise, Versetzung einer Lehrerin, Bürgerinitiative gegen Motorradterror, Nichtbeachtung von Einsprüchen zu einem Planfeststellungsverfahren. Eine Massenpetition mit 965 Zuschriften ging zum Thema „Erhaltung eines Schulstandorts“ ein.
In 16 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss über 535 Petitionen. Davon wurden 481 abschließend behandelt. Bei den abschließend behandelten Petitionen führt wiederum das Sachgebiet Inneres mit einem Anteil von knapp 23 % an den abschließend behandelten Petitionen.
Die Themen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigte, waren wieder sehr vielfältig. Einzelheiten können Sie den Anlagen 1 bis 11 der Beschlussempfehlung entnehmen.
Etwa 9 % der Petitionen des Sachgebiets Inneres betrafen Ausländerangelegenheiten. Etwa gleichbleibend ist die Zahl abschließend behandelter Petitionen, die Probleme mit der Gebühreneinzugszentrale der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zum Inhalt haben.
Etwa 85 % der Petitionen aus dem Sachgebiet Wirtschaft und Arbeit bezogen sich auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, also auf das Arbeitslosengeld II. Themen waren unter anderem zu lange Bearbeitungszeiten, die Höhe der gezahlten Leistung, die Nichtgewährung des tatsächlich anfallenden Mietzinses wegen nicht angemessenen Wohnraums, Ablehnung von Kosten für Klassenfahrten, Nichtgewährung von Wohnraum für Jugendliche unter 25 Jahren.
Einige Vermieter wandten sich an den Petitionsausschuss, weil sie erreichen wollten, dass eine Zahlung der Kosten für die Unterkunft nicht an die Mieter, sondern direkt an sie erfolgt. Hintergrund war, dass einige Mieter die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht an die Vermieter weiterleiteten, Mietschulden anhäuften, irgendwann auszogen und die Vermieter leer ausgingen.
Die Petenten hatten sich wegen Ausstehens der Mietzahlungen an die Arbeitsgemeinschaften gewandt und die Gründe dafür hinterfragt. Den Petenten wurde durch die Arbeitsgemeinschaften mitgeteilt, dass eine Übermittlung von Sozialdaten gemäß § 67 d des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuchs nur zulässig ist, wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis nach §§ 68 bis 77 SGB X oder nach einer anderen Rechtsvorschrift des SGB X vorliegt. Auch in § 22 Abs. 4 SGB II ist eine korrespondierende Mitteilungspflicht für den Vermieter nicht enthalten. Eine entsprechende Übermittlungsbefugnis konnten die Petenten nicht nachweisen, sodass keine Auskünfte über die Sozialdaten ihrer Mieter erteilt werden konnten.
Soweit die Petenten die Zahlung der rückständigen Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 4 SGB II beantragten, war darauf hinzuweisen, dass § 22 Abs. 4 SGB II zwar die Möglichkeit bietet, Kosten für Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist oder die Hilfebedürftigen die direkte Überweisung selbst beantragen. Ziel der Regelung ist die Sicherung der Wohnung und somit die Vermeidung von Mietschulden. Eine rückwirkende Zahlung an die Vermieter ist jedoch nicht möglich. Die Petenten konnten nur auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden. Entsprechende Vorschriften gibt es auch für das Wohngeldgesetz.
13,7 % der abschließend behandelten Petitionen konnten als positiv oder teilpositiv erledigt angesehen werden, sei es, dass behördliches Handeln korrigiert wurde oder aber ein Kompromiss, eine Lösung im Sinne der Petenten gefunden wurde.
Wie sehr der Ausschuss um die Anliegen der Petenten bemüht war, zeigt sich auch darin, dass 54 Petitionen mehrfach behandelt wurden. Außerdem wurden Ortstermine und Anhörungen durchgeführt, um eine Lösung im Sinne der Petenten zu finden.
Soweit der Ausschuss nicht im Sinne der Petenten tätig werden konnte, musste er immer wieder deutlich machen, dass er keine eigene Abhilfekompetenz hat und nicht im vom Petenten gewünschten Sinne auf die Verwaltung einwirken kann. Er versucht jedoch durch ausführliche Erläuterungen dazu beizutragen, Bürgern die Entscheidung der Verwaltung näher zu bringen und eventuell bestehende Missverständnisse zwischen Bürger und Verwaltung auszuräumen.
Auch in diesem Berichtszeitraum wandten sich betroffene Bürgerinnen und Bürger an den Ausschuss für Petitionen und beschwerten sich über das Handeln bzw. Unterlassen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Jugendämtern. Die kommunalen Jugendämter sind die zentrale Organisationseinheit der öffentlichen Jugendhilfe. Sie spielen bei der Planung und Durchführung von Hilfemaßnahmen für Betroffene und deren Bezugspersonen eine wichtige Rolle. Sie haben in Fällen, in denen das Kindeswohl gefährdet ist, die schwierige Aufgabe, die Gefahr vorrangig durch eine Stärkung und Unterstützung der Sorgeberechtigten abzuwenden. In jedem Fall muss sensibel abgewogen werden, wie hoch das Ausmaß der Gefährdung ist, wann sie tätig werden sollen und welche Strategie bei der Vielfalt der möglichen Fallkonstellationen im Einzelfall die richtige ist.
Großeltern wandten sich an den Petitionsausschuss, da sie Probleme hinsichtlich des Umgangs mit Enkelkindern hatten. Sie waren der Auffassung, dass das Jugendamt sie bei der Gewährung des Umgangs nicht ausreichend unterstütze und das Kindeswohl der Enkel gefährdet sei. Insbesondere ging es um ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln.
Hinsichtlich des Umgangsrechts für Großeltern mit ihren Enkelkindern gilt grundsätzlich Folgendes: Gemäß § 1685 BGB haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Ob der Umgang dem Wohl des Kindes dient, beurteilt man insbesondere danach, ob das Kind durch den Umgang gefördert wird. Hierbei kommt es neben der Förderung des Kindes auch auf das Verhältnis der Großeltern zu dem sorgeberechtigten Elternteil an.
Falls das Verhältnis zwischen diesen Personen stark zerrüttet ist, kann ein Umgang trotz Bindung des Kindes an die Großeltern zumindest zeitweilig ausgeschlossen werden. Dies erfolgt insbesondere deshalb, um Loyalitätsprobleme des Kindes zu vermeiden. Ein Umgang kann gerichtlich eingeklagt werden, sodass die Umgangsgewährung bei einer nicht möglichen gütlichen Einigung der Parteien durch das Familiengericht zu entscheiden ist. Eine Kindeswohlgefährdung konnte in dem vorliegenden Fall nicht festgestellt werden.
Im Justizbereich ist eine Zunahme von Petitionen zu verzeichnen, die die JVA Burg betreffen. Am 12. Mai 2009 wurde die Justizvollzugsanstalt Burg-Madel für männliche Strafgefangene und Sicherungsverwahrte mit ersten Strafgefangenen belegt.
Die Justizvollzugsanstalt Burg ist zuständig für den Vollzug der Strafe bei zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten männlichen Gefangenen, bei zu zeitiger Freiheitsstrafe verurteilten männlichen Gefangenen, gegen die eine oder mehrere Freiheitsstrafen zu vollziehen sind, deren Gesamtvollzugsdauer drei Jahre übersteigt, bei zu zeitiger Freiheitsstrafe verurteilten männlichen Gefangenen, gegen die neben einer Freiheitsstrafe auf
eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkannt worden ist, und bei zu zeitiger Freiheitsstrafe verurteilten männlichen Gefangenen, gegen die während des laufenden Freiheitsentzugs eine Freiheitsstrafe zu vollziehen ist, die von der Strafkammer oder von einem Oberlandesgericht im ersten Rechtszug verhängt worden ist.
Einige Petenten trugen vor, dass sich für sie durch die anstehende Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Burg eine Behinderung der sozialen Kontakte ergeben würde, da ihre Angehörigen weiter entfernt wohnten und im Arbeitsprozess stünden. Eine Prüfung ergab, dass nach Maßgabe des Vollstreckungsplans die Justizvollzugsanstalt Burg die für die Petenten zuständige Anstalt ist. Es existieren gute Zug- und Straßenverbindungen nach Burg.
Die Justizvollzuganstalt Burg ist von Montag bis Freitag während der Schulzeit mittels 14 Verbindungen vom Busbahnhof Burg aus erreichbar. In den Schulferien sind es elf Verbindungen. Für die Rückfahrt nach Burg gibt es in etwa dieselbe Anzahl an Fahrten. Der Einstieg an der Haltestelle muss allerdings bis spätestens eine Stunde vor Fahrtantritt per Telefon angemeldet werden, da die Hallestelle nur auf Bestellung bedient wird. Die Fahrtzeit beträgt etwa 15 Minuten.
Daraus ist abzuleiten, dass aus einer Verlegung der Petenten in die für sie zuständige JVA Burg keine unnötigen oder übermäßigen Härten für sie und ihre Angehörigen entstehen. Die Verlegungen waren gerechtfertigt.
Der Petitionsausschuss traf und trifft seine Entscheidung überwiegend einvernehmlich und ohne Rücksicht auf die Parteizugehörigkeit. Von den 481 abschließend beratenen Petitionen wurden lediglich ca. 17 Petitionen nicht einvernehmlich entschieden.
Zu guter Letzt möchte ich es nicht versäumen, den Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung für die überwiegend kompetente Unterstützung des Petitionsausschuss zu danken.
Durch ihre Hilfe konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend behandelt und beantwortet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 5/2395 für den Zeitraum vom 1. Juni 2009 bis 30. November 2009 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 11 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für diesen Bericht, Frau Weiß. - Darüber wird nun debattiert. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Rente. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Ausschussvorsitzende hat in ihrer Einbringungsrede bereits einige Schwerpunkte der einzelnen Sach
gebiete dargelegt. Das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion zur vorgelegten Beschlussempfehlung macht aber schon deutlich, dass für uns nicht alles konsensfähig ist. Das ist aber ausdrücklich keine Kritik an der Arbeit des Ausschusses für Petitionen. Hierbei gilt nach wie vor, dass die Anliegen der Bürger ernst zu nehmen sind.
Daher ist es für uns unverständlich, weshalb Ausschüsse der Meinung sind, man würde sie mit unnötiger Arbeit belasten, wenn Petitionen zur Mitberatung oder zur Information von unserem Ausschuss weitergeleitet werden. Auch ist es für uns nicht befriedigend, wenn wir manchmal Antworten aus den Fachbereichen einzelner Ministerien erhalten, die sehr oberflächlich mit den Anliegen der Bürger umgehen.
Meine Damen und Herren! Im Bereich Soziales zeichnete sich im Berichtszeitraum die Zunahme von Petitionen ab, die sich mit der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen befassen. So gab es im letzten Berichtszeitraum eine Petition mit 1 067 Unterschriften, die eine - ich zitiere -„ gleichmäßige Beurteilung von Schwerbehinderten“ anmahnte. Auch halten wir es für nicht tragbar, dass sich Petenten zunehmend über die Arbeit und die Beurteilung durch die Sozialagentur beschweren.
Es kann doch nicht sein, meine Damen und Herren, dass im Haushaltsplan 2010/2011 horrende Summen für Gerichtskosten bei der Sozialagentur eingeplant werden, weil man offensichtlich der Meinung ist, wenn die Bürger etwas wollten, dann könnten sie das einklagen und das Gericht werde es schon entscheiden, und wenn sich abzeichne, dass es zugunsten der Kläger ausgehe, dann könne man immer noch einen Vergleich schließen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir alle in diesem Hohen Haus sind aktive Menschen, die länger als zwei Stunden am Tag mobil sind. Jetzt stellen Sie sich bitte vor, Sie dürften nur noch zwei Stunden täglich mobil sein. Für niemanden von uns ist das vorstellbar, geschweige denn zumutbar. Meine Fraktion mahnt an dieser Stelle dringenden Handlungsbedarf an.
Einen Schwerpunkt der Arbeit des Petitionsausschuss bilden weiterhin Fragen zu Straßenausbaubeiträgen und Anschlussbeiträgen für Abwasser. Trotz mehrfacher Aussprache im Petitionsausschuss und der sich ergebenden Kritikpunkte fand diese Thematik keine Reflexion im parlamentarischen Raum. Nun besteht mit dem am Anfang der Woche verkündeten Urteil des Landesverfassungsgerichts zu den übergroßen Grundstücken die Möglichkeit, diese offenen Fragen wieder in den parlamentarischen Raum zurückzuholen.
Im Berichtszeitraum gab es außerdem etliche Petitionen im Bereich des Personals. Mitarbeiter aus den Ministerien und dem Landesverwaltungsamt wollten in den Ruhestand gehen. Zur Begründung, dass das nicht geht, wurde angeführt, dass sie nicht ersetzt werden könnten. Andererseits wollen ehemalige Auszubildende mit einem sehr guten Abschluss eine Einstellung nach ihrer Ausbildung.
Für uns stellt sich an dieser Stelle die Frage, wie der vielbeschworene Einstellungskorridor der Landesregierung eigentlich funktioniert. Es ist zu hoffen, dass die Landesregierung auch in vermeintlich nicht so wichtigen Verwaltungseinheiten der Ministerien dem Ernst der Lage Rechnung trägt und ihre Blockadehaltung aufgibt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Petitionen geben dem Parlament die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürgern konkrete Hilfe bei den unterschiedlichsten Anliegen anzubieten und bei Fehlentwicklungen Abhilfe zu schaffen. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir im Petitionsausschuss weiterhin konstruktiv zusammenarbeiten können. - Ich danke Ihnen.