Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir verschließen uns nicht einer Diskussion über die Situation der Bibliotheken und über die Notwendigkeit, die Finanzierung dauerhaft abzusichern. Wir sind der Meinung, dass dies eine kommunale Aufgabe ist, die vor Ort sehr gut gelöst wird. Die kann aber nur gelöst werden, wenn ich die Kommunalfinanzen ehrlich gestalte. Das ist unsere Aufgabe. Dazu sind wir auch aufgerufen. - Ich danke Ihnen.
(Herr Gürth, CDU: Gut, dass du das einmal ge- sagt hast! - Minister Herr Dr. Daehre: Das war endlich einmal ein klares Wort!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzter Debattenredner hat man es naturgemäß schwer, auf Punkte einzugehen, die nicht vorher schon genannt worden sind. Ich möchte es mir auch ersparen, hier über die Bedeutung von Bibliotheken im Allgemeinen und in Sachsen-Anhalt im Besonderen Ausführungen zu machen. Ich glaube, das ist schon allumfassend geschehen.
Ich rede heute - lassen Sie mich das als Vorbemerkung noch einmal sagen - nicht als Finanzpolitiker, sondern als Mitglied unseres Arbeitskreises für Bildung, Wissenschaft und Kultur, damit die Dinge auch auseinandergehalten werden können.
(Heiterkeit bei der LINKEN und bei der FDP - Frau Dr. Hüskens, FDP: Oh! - Herr Gallert, DIE LINKE: Das grenzt an Schizophrenie! - Herr Geb- hardt, DIE LINKE: Was soll dabei herauskom- men?)
Lieber Kollege Gebhardt! Ich habe mich am Anfang ein bisschen gewundert. Sie haben davon gesprochen, dass wir seit dem Bestehen des Landes Sachsen-Anhalt, also seit fast 20 Jahren, quasi einen rechtsfreien Raum im Bereich der Bibliotheken haben.
Diesbezüglich muss ich einmal sagen: Bibliotheken gab es auch schon vor einem Gesetz. Ich glaube, das sollten wir uns auch wieder zu Gemüte führen, damit wir nicht dem Irrglauben anheimfallen, wir brauchten ein Gesetz, um die Bedeutung einer Institution oder eines Politikbereiches umfassend darzustellen oder zu untermauern.
Bibliotheken gibt es schon seit Jahrhunderten. Ich erinnere an die Klosterbibliotheken im Mittelalter, an Alexandria, die berühmte Bibliothek des Altertums, und an all die anderen Dinge. Ich erspare mir jetzt weitere Erläuterungen dazu.
All das ist passiert ohne ein Gesetz - und das, glaube ich, sollten wir uns an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung rufen.
Kollege Kley, man kann vieles vermuten, aber diese Plangläubigkeit, die Sie ein bisschen an den Tag gelegt haben, dass etwas sozusagen nicht zukunftsfähig ist, wenn es nicht im Landesentwicklungsplan steht, halte ich auch nicht für zielführend. Wir können uns natürlich alle auf den LEP konzentrieren und glauben, alles, was darin steht, ist wichtig und alles, was nicht darin steht, ist nicht wichtig.
Ich glaube, an dieser Stelle sollten wir den Kollegen im Bereich Landesentwicklung die Kompetenz belassen, das zu regeln, was geregelt werden muss, und uns ansonsten auf das beschränken, was wirklich geregelt werden muss, und nicht noch all das hineinschreiben, was wünschenswert ist. Dann können wir anfangen, noch jede Schule und jede Hochschule hineinzuschreiben, und dann können wir noch - was weiß ich? - die Freibäder und Tausend andere Dinge hineinschreiben. Das hilft, glaube ich, dem Anliegen und uns allen nicht.
Zu dem Gesetzentwurf selbst. Es wurde schon gesagt, dass auch die Koalitionsfraktionen mit sich ringen, an dieser Stelle tätig zu werden. Die Fraktion DIE LINKE hat einen Entwurf vorgelegt.
Die Frage der Kostenfreiheit in § 8, auf die Sie schon eingegangen sind, Kollege Gebhardt, ist schon ein Punkt, der uns skeptisch macht, weil er aus unserer Sicht einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellt. Das will ich an dieser Stelle ganz klar und deutlich sagen.
Auch die Vorstellung, man könnte mit einem Gesetz konservativ die Strukturen, wie sie jetzt sind, erhalten, wird dem Anliegen als solchem nicht gerecht. Ich erinne
re daran, dass man in Halle und anderswo darüber diskutiert, wie man Bibliotheksangebote, demografische und andere Aspekte in den Blick nehmend, vorhalten kann. Wenn man nach Berlin schaut, dann geht man auch dort, obwohl Berlin völlig andere städtebauliche Strukturen aufweist, zu sehr viel flexibleren Strukturen über. Ich nenne nur die Stichworte Bibliotheksbusse und Öffnungszeiten.
Diese Punkte sind schon gestreift worden, und ich glaube, dass wir uns über diese Punkte im Einzelnen noch sehr viel genauer austauschen sollten, um vielleicht zu Lösungen zu kommen, die dem Anliegen, Bibliotheken im Land zu fördern und weiterhin zu unterstützen, gerecht werden.
Ein letzter Punkt, weil hier gleich die Uhr blinken wird. Der Gesetzentwurf kommt sehr harmlos daher - jetzt werde ich doch noch einmal zum Finanzpolitiker -; darin wird gesagt: Ja, wir wollen die Bibliotheken im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen und fördern.
Ich erinnere mich noch ganz genau an eine Debatte, lieber Kultusminister, die wir in der letzten Wahlperiode über das Musikschulgesetz geführt haben. Damals hieß es auch: Wir machen nur ein Gesetz für Musikschulen. Wir legen uns gar nicht fest und machen nichts. Wenn wir jetzt in das Konjunkturpaket II schauen, dann stellen wir fest, dass die Musikschulen ein Förderschwerpunkt sind. Die Begründung für diese Förderung ist das Musikschulgesetz.
An dieser Stelle, muss ich sagen, schießt man sich dann von hinten durch die Brust ins Auge. Wir müssen uns im Finanzausschuss, weil wir mitberatend sind, noch einmal Gedanken darüber machen, wie wir die mittelfristige Finanzplanung mit den Dingen, die wir ständig diskutieren und beschließen, in Übereinstimmung bringen. Deswegen werden wir uns einer Ausschussüberweisung nicht verschließen, um den erheblichen Fragebedarf an den von mir angerissenen Punkten in den Ausschüssen weiter zu vertiefen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst einmal etwas zu den Finanzen und zu dem Vorwurf, wir hätten zu wenig Aussagen darüber getroffen. Sicherlich reicht es nicht aus zu sagen: Für die Finanzierung der Bibliotheken sind die Träger zuständig. Deswegen steht dieser Satz auch nicht allein in dem Gesetzentwurf, sondern es steht der Satz dahinter, den Herr Minister Olbertz auch zitiert hat, in dem genau und explizit beschrieben ist, welche unterstützende finanzielle Rolle das Land hierbei auch künftig spielen soll. Demzufolge kann sich das Land bei einer solchen Aufgabe auch nicht aus der Verantwortung stehlen. Das haben wir in dem Gesetzentwurf verankert.
Ich will aber noch einmal klar sagen: Ob ein finanzieller Mehrbedarf entsteht, wissen wir erst, wenn wir eine Schätzung der Kostenfolgen gemacht haben.
Diese findet während des normalen Anhörungsverfahrens im Ausschuss statt. Dazu müssen wir das Gesetz aber erst einmal in den Ausschuss überweisen. Dafür habe ich jetzt von allen Fraktionen breite Zustimmung erfahren.
Ich beantrage, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an den Finanzausschuss und an den Innenausschuss zu überweisen. Mit der Überweisung an den Innenausschuss hätten wir auch den Ausschuss, in dem die Kommunalpolitik verankert ist, und finanzrelevant ist der Gesetzentwurf sowieso. Dann hätten wir diese drei Ausschüsse, den einen federführend, die anderen beiden mitberatend, wenn dieser Vorschlag von Ihnen so geteilt wird. - Besten Dank.
Dann kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1930. Es ist auch von anderen Fraktionen signalisiert worden, dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss und an den Innenausschuss überwiesen werden soll. Gibt es dagegen Widerspruch? - Wenn das nicht der Fall ist, dann stimmen wir darüber insgesamt ab. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen worden.
Einbringer des Gesetzentwurfes, den die Fraktion DIE LINKE vorgelegt hat, ist der Abgeordnete Herr Höhn. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selten hat ein Gesetzentwurf, den eine Oppositionsfraktion, wie das jetzt geschieht, in den Landtag einbringt, im Vorhinein eine solche breite politische Unterstützung gefunden. Insofern will ich schon einmal vorab sagen, dass ich den Beratungen anders als in der jüngeren Vergangenheit sehr optimistisch entgegensehe.
- Der Kollege Tullner äußert schon Zweifel. Deswegen will ich einmal im Einzelnen sagen, worauf sich mein Optimismus gründet.
Ich habe mich einmal bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Parteien umgeschaut - das kann manchmal nicht schaden -
und habe bei den Kollegen der CDU gefunden, was sie auf ihrem Landesparteitag im vergangenen Jahr in Stendal beschlossen haben. Unter den Beschlüssen findet sich ein Bildungspapier unter der Überschrift „Die richtige Schule für jede und jeden“.
Darin lese ich: „Die CDU verlangt insbesondere folgende Maßnahmen:...“ - Darunter findet sich der Anstrich: „Befreiung von Schülerbeförderungskosten in allen Klassenstufen“.