Protocol of the Session on May 7, 2009

Inhaltlich basiert die Kostenregelung - ich hatte es angesprochen - auf der Anwendung des Verursacherprinzips, wonach Anlagenbetreiber nachweisen müssen, dass von der Anlage keine Gefahren für die Umwelt ausgehen. Bezüglich der Kosten für beauftragte Sachverständige wäre zu beachten, dass hier eine Effizienzbetrachtung durchaus sinnvoll sein kann.

Letztendlich stellt sich die Frage, ob jeder Landkreis für alle Aufgaben das erforderliche Fachpersonal vorhalten kann und muss. Deshalb ist die Übertragung bestimmter Aufgaben auf Sachverständige durchaus sinnvoll und kann Effizienzgewinne erbringen. Ich denke, das ist das, was zu dieser Änderung gesagt werden muss. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke, Herr Bergmann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Lüderitz.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner haben auf die Knackpunkte des Gesetzentwurfes hingewiesen. Aber die erste Frage, die sich für mich stellt, lautet: Warum kriegen wir die Anpassungsvorlage erst jetzt? - Die EU-Verordnung stammt aus dem Jahr 2006, die Bundesverordnung aus dem Jahr 2007. Man hätte also schon wesentlich eher eine Anpassung vornehmen können und damit vielleicht auch diese oder jene Dinge, die Herr Kley vorhin angesprochen hat, aus der Welt schaffen können.

Leider beschränkt sich die Landesregierung - das ist unser zweiter Kritikpunkt - wieder einmal nur auf die minimal erforderlichen Veränderungen. Einige Dinge sind meines Erachtens zu kurz gegriffen. Ich will dabei nicht nur kritisieren. Auch ich sehe die positiven Ansätze, die hier eben angesprochen wurden.

Das ist einerseits in § 9 die Kostendarstellung im Rahmen der Abfallbilanz, die ich, entgegen der Kritik des Landkreistages, für richtig erachte. Damit wird eine Transparenz erreicht, die unbedingt erforderlich ist.

Ich sehe es auch als richtig an, dass die Kosten für abfallrechtliche Genehmigungen und Überwachungen von den Verursachern getragen werden müssen. Auch das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Zwiespältig ist meiner Ansicht nach die Übertragung der Vollzugsaufgaben auf öffentlich-rechtliche Entsorger. Hiermit haben wir im Untersuchungsausschuss durchaus nicht immer die besten Erfahrungen gemacht. Deshalb sollte man vielleicht im Rahmen der Anhörungsverfahren bis zur zweiten Lesung noch einmal darüber nachdenken, wie wirkungsvoll das sein kann. Es waren leider auch immer öffentlich-rechtliche Entsorger bzw. zertifizierte Betriebe, die uns im Untersuchungsausschuss beschäftigt haben.

Die Frage, ob mit dieser Gesetzesvorlage - so ist es in der Begründung formuliert - eine Verbesserung der abfallrechtlichen Anlagen- und Stoffstromüberwachung zu erreichen ist, sehe ich eher skeptisch. Denn das Problem bei der Überwachung besteht in erster Linie in der unzureichenden Tiefe der Kontrollen, mancherorts in der fehlenden fachlichen Qualifikation der Kontrollierenden sowie in unzureichender finanzieller Ausstattung für eigene Analysen.

Nun kann man diese zwar durch die Verursacher bestellen lassen, aber auch bestellte Analysen sind nicht immer sehr aussagekräftig. Auch das ist eine Erkenntnis, die wir im Untersuchungsausschuss gewonnen haben.

Ich finde es deshalb recht bemerkenswert, dass die Landesregierung zumindest in der Begründung, nachzulesen auf Seite 11, dargestellt hat:

„Die unklare Rechtslage zur Erstattung der Kosten hat sich negativ auf die Qualität und die Quantität der Überwachung insgesamt ausgewirkt, wie die Beispiele illegaler Abfallablagerung zeigten.“

Das ist schon einmal, so denke ich, durchaus der erste Schritt in Richtung Selbstkritik und vielleicht auch ein Erfolg des Untersuchungsausschusses und seines Wirkens in diesem Jahr.

Was die Erstellung der Abfallbilanz betrifft, sind wir der Auffassung, dass hier der Gesetzgeber vor allem den

Bereich der gewerblichen Abfälle stärker in den Fokus nehmen muss. In die Abfallbilanz sollte auch der Bereich der Verwertung als Verfüllstoff im Bereich des Bodenschutzgesetzes - die Probleme hat Frau Ministerin angesprochen - zumindest einbezogen werden. Das verwehrt weder das Bundesbodenschutzgesetz noch die fehlende Ersatzbaustoffverordnung. Es wäre zumindest hier auch eine Frage der Transparenz, dass man das in diesem Rahmen mit darstellt.

Wir würden uns einer Ausschussüberweisung nicht verschließen und freuen uns auf eine umfängliche Diskussion mit einer Anhörung zumindest der kommunalen Spitzenverbände und der Industrie- und Handelskammern in den Ausschüssen. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Lüderitz. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Rosmeisl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte im Prinzip nur noch zu zwei Punkten Stellung nehmen, die teilweise auch schon eine Rolle gespielt haben. Das ist zum einen die Kostentransparenz, zum anderen geht es um die Kosten als solche, die sich aus der Änderung des Gesetzes ergeben.

Zur Kostentransparenz. Neu ist in § 9, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorger die Kosten für die Abfallbeseitigung im Rahmen der Abfallbilanz darstellen müssen. Neu ist insoweit, dass diese Pflicht allumfänglich gilt. Bisher mussten sie dies nur für die Deponien tun.

Der Landkreistag äußerte diesbezüglich jedoch Bedenken. Natürlich ist auf der einen Seite Transparenz geboten, aber man muss auf der anderen Seite auch hinschauen - Herr Bergmann bemerkte es schon -, dass die Transparenz nicht dazu führt, dass der Wettbewerb untergraben wird. Die Regelungen für die Vergabe müssen wirksam sein.

(Zustimmung von Herrn Graner, SPD)

Jetzt zu den Kosten. Hierbei würde ich eine Unterteilung in zwei Bereiche vornehmen, zum Ersten zu den Kosten oder Kostenersparnissen, die aus der Änderung anderer Gesetze herrühren, und zum Zweiten zu § 23a.

Zu den Kostenersparnissen oder zu den positiven Wirkungen der Änderungen anderer Gesetze zählt natürlich, dass einige Erhebungen wegfallen. Zum Beispiel entfallen Erhebungen für das Statistische Landesamt zum Aufkommen von Abfällen aus öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen und Angaben für Transporteure. Das sind durchaus positive Effekte. Eine Vereinfachung soll auch durch die Nutzung digitaler Medien erreicht werden.

Als negativ ist eventuell anzumerken, dass durch die Transparenz, die vorhin schon genannt wurde, eine erhöhte Informationspflicht für die öffentlich-rechtlichen Entsorger eintritt.

Zu § 23a - Überwachungskosten und Kosten für beauftragte Sachverständige. Es ist klar, dass das Verursacherprinzip durchgesetzt werden muss. Es wird damit natürlich auch Rechtssicherheit für die Kostenumlegung geschaffen.

Ich möchte auch die Frage aufwerfen, die schon Herr Lüderitz aufgeworfen hat, allerdings aus einer etwas anderen Sicht. Ob das zu einer massiven Verbesserung der abfallrechtlichen Anlagen- und Stoffstromüberwachung bezogen auf das ganze Land führt, ist fraglich. Wir haben mehr als 800 Abfallbehandlungs- und Entsorgungsbetriebe im Land Sachsen-Anhalt. Die überwiegende Anzahl arbeitet einwandfrei.

Man kann an einer Hand die Betriebe abzählen - gut, vielleicht muss man noch einige Finger der zweiten Hand hinzunehmen -, die nicht gesetzeskonform arbeiten. Schon anhand der Relation können Sie erkennen, dass im Land Sachsen-Anhalt auch in diesem Bereich vernünftig und gesetzeskonform gearbeitet wird.

Eine zweite Frage ist, ob die Erhebung der Kosten für die Sachverständigengutachten in jedem Fall der richtige Weg ist. Das wurde auch schon von Herrn Bergmann angesprochen. Ich denke, hier sind die Bedenken, die aus der Branche heraus geäußert werden, berechtigt. Vielleicht sind die Regelungen noch etwas unausgeglichen. Wenn man aber unterstellt, dass im Regelfall nur wenige Unternehmen davon betroffen sein werden, ist das natürlich wieder ein Argument dagegen. Auf jeden Fall besteht dort noch etwas Diskussionsbedarf.

Natürlich unterstützen wir die Gesetzesnovelle unserer Ministerin. Das ist keine Frage. Ich freue mich auf die Diskussion im Umweltausschuss - auch vor dem Hintergrund der bisher im Untersuchungsausschuss gemachten Erfahrungen. Ich freue mich ganz besonders auf die Vorschläge von Herrn Kley. Mich wundert es, dass er nicht selbst einen Gesetzentwurf eingebracht hat. Aber vielleicht kommt das noch.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Das machen wir in der nächsten Legislaturperiode!)

Ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Umweltausschuss. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Rosmeisl. - Damit ist die Debatte beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1939 ein. Es war wohl die einhellige Auffassung, dass der Gesetzentwurf in den Umweltausschuss überwiesen wird. - Es gibt keine Ergänzung und keinen Widerspruch. Dann stelle ich das zur Abstimmung.

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes in der Drs. 5/1939 an den Umweltausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 7 beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Berichterstattung über die Regionalen Begleitausschüsse

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1788

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 5/1929 neu

Ich bitte den Abgeordneten Herrn Harry Lienau als Berichterstatter, das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Lienau, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 53. Sitzung am 19. Februar 2009 hat der Landtag den Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend die Berichterstattung über die regionalen Begleitausschüsse in der Drs. 5/1788 zur Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat in der 34. Sitzung am 24. April 2009 über den Antrag beraten. In dieser Sitzung haben die Fraktionen der CDU und der SPD einen Formulierungsvorschlag für eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

Die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE, legte die Intention des Antrages dar und betonte hierbei, dass der Sachverstand der Wirtschafts- und Sozialpartner in die regionalen Begleitausschüsse einfließen soll. Darüber hinaus machte die Fraktion DIE LINKE deutlich, dass sie der auf den Formulierungsvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD zurückgehenden Beschlussempfehlung nicht zustimmen werde, da es einen Ursprungsantrag ihrer Fraktion gegeben habe. Zugleich machte die Fraktion DIE LINKE deutlich, dass sie die Beschlussempfehlung aber auch nicht ablehnen werde.

Konsens herrschte zwischen allen Fraktionen, dass die vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung nach dem Beschluss des Landtages erfolgen solle. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien verabschiedete in der erwähnten Sitzung die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 5/1929 neu mit 9 : 0 : 2 Stimmen.

Ich bitte im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europangelegenheiten sowie Medien den Landtag, der Beschlussempfehlung zu folgen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Lienau. - Möchte dazu jemand das Wort nehmen? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung in der Drs. 5/1929 neu ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: