In der heutigen Debatte kann dies nur angerissen werden, sodass viel, wie von uns vorgeschlagen, für eine ausführliche Beratung in den zuständigen Ausschüssen spricht.
Lassen Sie mich aber auf einige Aspekte etwas näher eingehen. § 15 Abs. 1 des EE-Wärmegesetzes regelt - wie bereits angesprochen -, dass Maßnahmen, für welche eine Nutzungspflicht nach § 3 besteht, nicht gefördert werden, soweit sie der Erfüllung der Pflicht dienen. Eine Ausweitung der Nutzungspflichten durch die Länder birgt also die Gefahr in sich, dass Fördermittel des Bundes nach dem EE-Wärmegesetz nicht mehr in Anspruch genommen werden können, es sei denn, man will die Ziele noch deutlich erhöhen.
Darüber hinaus stellt sich die Frage der Zumutbarkeit im Sinne der Leistungsfähigkeit und die Aufwand-NutzenRelation gegenüber anderen Maßnahmen zur Energieeinsparung, so zum Beispiel der energetischen Gebäudesanierung.
Dass hier sehr viel passiert ist, kann jeder sehen, der mit offenen Augen durch unsere Dörfer und Städte geht. Mehr als 80 % aller Wohnungen der beiden großen Wohnungswirtschaftsverbände in Sachsen-Anhalt sind saniert. Seit 1990 hat sich die Energieeffizienz damit enorm verbessert, womit natürlich auch eine CO2-Einsparung einherging. Ebenso wurde mit dem gezielten Rückbau großer Energiefresser im Rahmen des Stadtumbaus ein Beitrag geleistet.
Nutzungspflichten sind generell ein sensibles Thema und bedürfen eines umfangreichen Abwägungsprozesses. Die in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE unter Punkt 1 enthaltene Forderung, eine Nutzungspflicht auf Landesebene einzuführen, schießt deshalb nach unserer Auffassung über das Ziel hinaus, auch wenn in Punkt 2 der Prüfauftrag erfolgt. Die richtige Reihenfolge ist: Erst prüfen, dann entscheiden.
Was vonseiten des Landes und der Kommunen geleistet werden könnte und sollte, ist, mit gutem Beispiel im Rahmen von Selbstverpflichtungen voranzugehen. Minister Daehre ist hier, was geplante Neubauten angeht, bereits darauf eingegangen.
Dass hier zweifellos noch ein erhebliches Potenzial vorhanden ist, haben auch jüngste Berichterstattungen zum Bereich der Bestandsbauten deutlich gemacht. So sollte
es das Ziel sein, den Anteil erneuerbarer Energien bei Bestandsbauten der öffentlichen Hand jährlich um einen Betrag X zu erhöhen, welcher gewährleistet, dass das Ziel bis zum Jahr 2020 für öffentliche Gebäude deutlich übertroffen wird.
Darüber hinaus sollten wir uns darüber verständigen, wie die bereits über die Investitionsbank laufenden Programme noch besser ausgestaltet werden könnten und zusätzliche Mittel aus dem Programm des Bundes bzw. der KfW für Sachsen Anhalt eingeworben werden können.
Weitere verpflichtende Maßnahmen auch für den Bestand sind allerdings für uns nach dem Auslaufen der finanziellen Förderungen nicht abwegig. Darüber hinaus sollten wir uns darüber verständigen, inwieweit auch bereits über die geplante Novelle der Landesbauordnung dem Beispiel Brandenburg folgend der Umsetzung des EE-Wärmegesetzes mehr Beachtung geschenkt werden kann.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz kann ein entscheidender Beitrag geleistet werden, die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen, die Versorgungssicherheit zu verbessern und langfristig wirksamer gegen steigende Energiepreise vorzugehen. Darüber hinaus wird die Technologieentwicklung unterstützt und ein wichtiger Impuls für Handwerkerleistungen gegeben. Ich denke, auch das ist gerade in der aktuellen Situation ein ganz wichtiger Fakt. - Ich danke Ihnen.
Danke sehr, Herr Felke. - Für die Fraktion der FDP spricht nun der Abgeordnete Herr Franke. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Liberale begrüßen grundsätzlich den Einsatz erneuerbarer Energien. Die entscheidende Frage dabei ist jedoch, inwieweit man aus ideologischen Gründen auf konventionelle Energieformen verzichtet und einseitig die erneuerbaren Energien bevorzugt.
Wir alle wissen, dass diese einseitige Bevorzugung infolge des EEG einhergehend mit dem Atomausstieg zu enormen Markt- und Wettbewerbsverzerrungen geführt hat, die sich letztendlich verheerend auf die Energiepreise ausgewirkt haben.
Deshalb treten wir Liberale im Interesse bezahlbarer Energiepreise für einen ideologiefreien Energiemix ein.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP hat bereits im Bundestag betont - ich möchte es hier auch noch einmal sagen -: Auch wir Liberale unterstützen das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 20 % zu erhöhen.
Der Wärmemarkt bietet hierfür ein enormes Potenzial. Dieses Potenzial wurde jedoch aufgrund der einseitigen Fokussierung auf den Bereich der Stromversorgung durch das EEG jahrelang nicht erschlossen.
Nachdem die große Koalition in Berlin sich nun daran gemacht hatte, diese Lücke zu schließen, lag im Ergebnis mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ein Gesetz vor, das dieselben konzeptionellen Fehler wie das EEG aufweist. Es wird versucht, bestimmte Technologien zu definieren und deren Anwendungs- und Nutzungsbedingungen strikt vorzugeben. Der kontinuierliche Anpassungsbedarf an die sich wandelnden Marktbedingungen muss dann im Nachhinein über Gesetzesnovellierungen gedeckt werden.
Ökonomisch und ökologisch sinnvoller wäre es dagegen, auf das Instrument der Mengensteuerung zurückzugreifen. Der Staat gibt dann lediglich die Menge an erneuerbaren Energien vor und überlässt es dem Markt, die kostengünstigste Bereitstellung zu finden.
Das geltende Gesetz dagegen schaltet den Wettbewerb zwischen den verschiedenen erneuerbaren Energien nahezu komplett aus, schlimmer noch, es bevorzugt einseitig die Solarthermie und diskriminiert die Biogasbranche völlig. Dieses Gesetz setzt ausschließlich auf Zwang und setzt keinerlei positive Anreize.
Es führt außerdem zu einer neuen Bürokratie, weil die Hauseigentümer den Behörden nachweisen müssen, dass sie ihre Pflichten zum Einsatz erneuerbarer Energien erfüllt haben. Außerdem müssen sie die Unterlagen noch mindestens fünf Jahre lang aufbewahren oder mit saftigen Bußgeldern rechnen. Sie belaufen sich auf 20 000 €, wenn ich meine Unterlagen nicht fünf Jahre lang aufgehoben habe, und auf sogar 50 000 €, wenn ich nicht den erforderlichen Anteil an erneuerbaren Energien einsetze. Klimaschutz ist bekanntlich nicht zum Nulltarif zu haben, aber das sprengt jegliche vernünftige Dimension.
Zu guter Letzt halten wir es auch für äußerst fragwürdig, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird, nur damit die zuständigen Behörden überprüfen können, ob der Bürger den erforderlichen Anteil an erneuerbaren Energien einsetzt oder ob er auch dazu jeden einzelnen Nachweis aufhebt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zusammenfassend steht für uns fest: Das Wärmegesetz ist wettbewerbsfeindlich, nicht technologieoffen und schränkt Bürgerrechte ein. Es ist letztlich ein unangemessener und viel zu bürokratischer Weg, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Deshalb hat die FDP-Bundestagsfraktion dieses Gesetz bereits abgelehnt. Deshalb lehnen wir als Landtagsfraktion vergleichbare Vorschriften auf der Landesebene und damit auch den vorliegenden Antrag ab.
Nur für mich selbst zum Verständnis, Herr Kollege Franke: Was ist für Sie als Liberaler ein ideologiefreier Energiemix?
Das ist ein Energiemix, der im Wettbewerb am Markt besteht und nicht durch ideologische Vorurteile in der Energieversorgung bestimmt wird.
Einkommensteuerunterlagen und die Aufhebung von Nachweisen, wie ich mein Haus saniert habe, sind - - Ich verstehe die Frage nicht. Ich verstehe nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Branche der erneuerbaren Energien arbeiten zurzeit ca. 235 000 Menschen. Jedes Jahr kommen rund 25 000 neue Stellen hinzu. Daher sind erneuerbare Energien ein wichtiger Teil der Beschäftigung auch und gerade in unserem Bundesland.
Das ist so. Deshalb unterstützt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - kurz und ab hier: EE-Wärmegesetz - dieses Wachstum. Wir sehen, dass gerade im vergangenen Jahr die Öl- und Gaspreise ins Unermessliche stiegen. Deshalb ist davon auszugehen, dass keiner eine günstige Energieversorgung bieten kann, der nicht zuletzt auch auf erneuerbare Energien setzt.
Auf diese Rahmenbedingungen müssen die Gesetzentwürfe der Bundesregierung ausgerichtet werden, nämlich zum Beispiel mit dem EE-Wärmegesetz. Dieses Gesetz sieht vor, Treibhausgasemissionen bis 2020 um bis zu 30 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten
Energieverbrauch der Europäischen Union bis zum Jahr 2020 auf 20 % zu erhöhen. Die Aufgabe der nationalen Politik ist es, mit gesetzlichen Vorgaben konkrete Instrumente zu schaffen, um diese Ziele zu erreichen.