Thomas Felke

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Last Statements

Herr Schrader, eine kurze Frage. Können wir davon ausgehen, dass die Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss des Bundestages in der nächsten Woche die Kategorisierung, die das BMVBS dort vorschlägt, ablehnen werden?
Aber wenn es so sein sollte, würden Sie es ablehnen?
Ihre Kollegen würden es ablehnen, wenn es so wäre, dass dort etwas zu entscheiden wäre?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war richtig und wichtig, dass sich der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien auf unsere Initiative hin am 26. November 2010 mit dem Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages in einer Anhörung auseinandergesetzt hat.
Mit dem ARD-Vorsitzenden Boudgoust, dem ZDF-Intendanten Schächter und dem MDR-Intendanten Reiter sowie mit Vertretern des Blinden- und Sehbehindertenverbandes, mit vielen Gästen von Wirtschafts- und Handwerksverbänden und mit Vertretern der GEZ war die Runde hochkarätig besetzt. Erstaunlich war für mich allerdings, dass diese Anhörung den Medien in unserem Land keine Mitteilung wert war.
Meine Damen und Herren! Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es um die große Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich würde dem Kollegen Gebhardt in diesem Zusammenhang doch widersprechen wollen: Meiner Meinung nach muss ein Kompromiss per se nichts Schlechtes sein und wir reden hier nicht über die Quadratur des Kreises.
Die Notwendigkeit für den Vertrag liegt auf der Hand. Auch wenn die Frage der so genannten PC-Gebühr vor wenigen Wochen höchstrichterlich entschieden wurde, muss es darum gehen, die digitale Zukunft nachvollziehbar und gerecht in die Systematik der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu integrieren. Die bisherige geräteabhängige Bezugsgröße wird den neuen technischen Entwicklungen nicht mehr gerecht.
Mit dem Gutachten von Herrn Professor Kirchhof, das seinen Niederschlag im Entwurf des Vertrages gefunden hat, scheint die Tür für ein neues Finanzierungsmodell weit geöffnet zu sein. Dieser Weg der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe findet unsere ausdrückliche Unterstützung, wenngleich - das hat die Anhörung deutlich gemacht - wichtige Details noch einmal sorgfältig zu überprüfen sind.
Die SPD steht ausdrücklich zu den Grundsätzen eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir treten dafür ein, dass dieser in seiner Unabhängigkeit und Qualität erhalten bleibt.
Auch wenn man auf die Frage nach der Qualität letztlich immer eine subjektive Antwort findet, teile ich die Auffassung von Professor Böhmer, dass die Einschaltquote nicht ständig als Gradmesser des Erfolges betrachtet werden muss.
Kommen wir zu den finanziellen Folgen des Modellwechsels. Der neue Beitrag muss nach unserer Auffassung eine breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz haben, die entsprechend der verfassungsrechtlichen Grundfrage der ausreichenden Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Finanzierung für eine möglichst lange Zeit sichert. Der durch die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die KEF, festgestellte Finanzbedarf und damit ein Beitrag in der Höhe, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist, ist sicherzustellen. Das enthebt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach unserer Auffassung jedoch nicht von der Verpflichtung zur weiteren Optimierung seiner Wirtschaftlichkeitsbemühungen.
Die Sicherung des Bestandes und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der sich die Wirtschaft in der Summe aus Industrie, Handwerk, Gewerbe, Handel, Dienstleistungs- und sonstigen Einrichtungen bislang mit der Zahlung von fast einem Zehntel des Gebührenaufkommens beteiligt hat. An der Aufkommensneutralität bei der Verteilung zwischen dem privaten und dem nichtprivaten Bereich wollen wir festhalten. Die privaten Haushalte dürfen unter dem Strich nicht stärker in die Pflicht genommen werden als bisher. Das normale KEF-Verfahren zur Festlegung des Beitrags soll beibehalten werden.
Mit der Ankündigung maßvoller Anmeldungen des Finanzbedarfs für die Beitragsperiode ab 2013 stehen die Intendanten der Anstalten im Wort. Mit dem Anfang 2012 zu erwartenden 18. KEF-Bericht sollte ein Spielraum für die Entscheidung des Gesetzgebers vorhanden sein, den Beitrag bis 2015 stabil zu halten - auch wenn Bedarfsentwicklung und eindeutige Klarheit auf der Einnahmeseite infolge des Modellwechsels derzeit noch nicht völlig erkennbar sind.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich auf einige weitere wichtige Punkte eingehen. Begrüßt wird von uns, dass die Privatsphäre künftig besser geschützt wird. Da
keine Überprüfung des Bereithaltens eines Gerätes mehr erfolgt, ist auch kein Betreten der Wohnung mehr erforderlich. Die Reduzierung des Aufwandes der Datenerhebung und der Kontrolle lässt langfristig eine Reduzierung der GEZ und des Beauftragtenwesens erwarten.
Begrüßt wird von uns zudem, dass die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände weitgehend beibehalten wurden. Neu ist die der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts folgende Regelung, dass Behinderte, die finanziell leistungsfähig sind, mit einem Drittel des Rundfunkbeitrags an der Finanzierung beteiligt werden sollen. Nach meiner Einschätzung dürfte das nur einen relativ kleinen Personenkreis betreffen. Es muss aber vornehmste Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleiben, neben den erhaltenen zweckgebundenen Einnahmen weitere Anstrengungen zur Ausweitung barrierefreier Angebote zu unternehmen.
Meine Damen und Herren! Kommen wir zu einigen problematischen Punkten des Vertragsentwurfs. Auch wenn wir hierzu mit einer Reihe von Modellrechnungen konfrontiert wurden, so ist nicht wegzudiskutieren, dass für viele Unternehmen auch Beitragserhöhungen zu erwarten sind. Zum Teil werden sich diese in Steigerungen um mehrere hundert Prozent auswirken. Auch wenn die Beitragsstaffelung im Entwurf vom 21. Oktober 2010 nochmals verändert wurde, so ist die Benachteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen, die den allergrößten Teil der Unternehmen in unserem Land ausmachen, deutlich.
Hinzu kommt, dass die Erhebung des Kfz-Beitrages einen Bruch innerhalb des Modellwechsels von der Geräteabhängigkeit hin zur Haushalts- bzw. Betriebsstättenabgabe darstellt. Hier stellen wir eine fehlende Systemkonformität fest, die zu überproportionalen Belastungen von Unternehmen mit großem Fuhrpark führt.
Weiterhin kommt hinzu, dass es Gestaltungsmöglichkeiten zur Kostensenkung - wie beispielsweise der Nachweis aus Fahrzeugen ausgebauter Radios - künftig offenbar nicht mehr geben soll. Hohe Belastungen kommen damit insbesondere auf das Kfz-Gewerbe mit seinen - dies wird zum Teil von den Herstellern vorgegeben - vorzuhaltenden Fahrzeugen - zum Beispiel Werkstattwagen, Vorführwagen, Tageszulassungen und ähnliche - zu.
Unklar ist zudem eine Reihe von Definitionen. So ist beispielsweise offen, wie sich die Zahl der Beschäftigten zusammensetzt. Werden hier alle Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden mit herangezogen? Werden alle gewerblich genutzten Fahrzeuge in die Berechnung einbezogen - also auch Sonder- und Spezialfahrzeuge, Baumaschinen und Ähnliches? - Hier sehen wir noch in hohem Maße Bedarf für Konkretisierungen und Änderungen, um nicht eine überproportionale Belastung gerade kleinerer Unternehmen hinnehmen zu müssen.
Im Rahmen der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden der SPD in dieser Woche spielten gerade diese Probleme eine besondere Rolle. Umso unverständlicher erscheint uns in diesem Zusammenhang aber die Rolle unseres Wirtschaftsministeriums: Entweder hat man es dort gut verborgen, was bei Minister Haseloff wenig wahrscheinlich ist, oder es hat in dieser Sache tatsächlich keine Gespräche mit den Vertretern von Industrie und Handwerk gegeben, um noch etwas in ihrem Interesse zu verändern. Letzteres wäre dann allerdings geradezu ein Affront.
Meine Damen und Herren! Wir haben hier im Hause bereits mehrfach und völlig zu Recht beklagt, dass wir bei Staatsverträgen immer das Problem haben, dass wir eigentlich erst dann tätig werden können, wenn schon alles erledigt ist. Hier haben wir jetzt aber die Möglichkeit, zumindest auf einige Punkte hinzuweisen, die auf der Konferenz der Ministerpräsidenten in der nächsten Woche Berücksichtigung finden mögen. Wir können zudem dazu beitragen, die Regelungen ausgewogener zu machen und sie dahin zu führen, die Wirkungen des Systemwechsels frühzeitig zu überprüfen.
Meine Damen und Herren! Wir sollten unseren Ministerpräsidenten mit einem breiten Votum dieses Plenums für die Beschlussempfehlung unterstützen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion wird dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Wir haben uns zweimal hier im Plenum dazu ausgetauscht. Wir haben in dem zuständigen Ausschuss eine Anhörung durchgeführt. Was aus unserer Sicht noch dazu gesagt werden muss, schlägt sich in dem entsprechenden Entschließungsantrag nieder. Wir bitten um Zustimmung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch dieser Antrag liegt Ihnen schon seit Juni 2010 vor. Ich hoffe, das verleitet die Opposition nicht dazu, ihn als Jubelantrag zu deklarieren.
Meine Damen und Herren! Wenn man in unsere Parlamentsdatenbank geht, dann stößt man darauf, dass das Thema Medienkompetenz den Landtag erstmals bereits im Mai 1996 beschäftigt hat. Die Fraktionen der SPD und des Bündnis 90/DIE GRÜNEN brachten damals einen Antrag unter der Überschrift „Sozialer Gestaltungsbedarf bei der Entwicklung der Informationsgesellschaft in Sachsen-Anhalt“ ein, der sich an der Erklärung der Kultusministerkonferenz zur „Medienpädagogik in der Schule“ aus dem Jahr 1995 orientierte. Im Januar 1997 nahm der Landtag den unveränderten Antrag bei einer Stimmenthaltung an.
Seitdem sind mehr als 13 Jahre vergangen. Von einer rasanten Entwicklung in der Medienlandschaft in dieser Zeit zu reden ist fast untertrieben. Das Internet hat die Welt verändert. Das Web 2.0 mit seiner Vielfalt an sozialen Netzwerken ist hinzugekommen.
Angewachsen sind aber auch die Gefahren. Rechtswidrige Inhalte kursieren im Netz. Durch Cybermobbing werden Einzelne im Internet ungeschützt an den virtuellen Pranger gestellt. Insbesondere Kinder und Jugendliche geben oftmals viel zu sorglos Informationen über sich preis.
Der Datenschutzbeauftragte unseres Landes hat dazu bereits im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ausführungen gemacht. Im Zusammenhang mit dem neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten ist gestern ebenfalls darauf verwiesen worden.
Meine Damen und Herren! Informations- und Kommunikationstechnologien sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ein kompetenter Umgang mit den Medien ist deshalb von elementarer Bedeutung. Neben Schrei
ben, Lesen und Rechnen gilt die Medienkompetenz mittlerweile als vierte Schlüsselkompetenz.
Nur mit Medienkompetenz ist gesellschaftliche und politische Teilhabe und damit Chancengerechtigkeit in der digitalen Welt zu erreichen. Dabei geht es darum, die Fähigkeit zu entwickeln, aus der Vielzahl der Quellen gezielt Informationen herauszuziehen, einzuordnen und zu bewerten. Dafür sind Kenntnisse über soziale, ethnische, kulturelle, politische, historische, ökonomische und natürlich auch technische Zusammenhänge erforderlich. Die Vermittlung von Medienkompetenz wird somit zur Querschnittsaufgabe, bei der es nicht nur um Wissens-, sondern auch um Wertevermittlung geht.
In Sachsen-Anhalt gibt es eine Fülle eindrucksvoller medienpädagogischer Projekte. Die Medienanstalt mit ihrem Medienkompetenzzentrum bietet eine Vielzahl von Seminaren an. Halbjährlich kann sich auch jeder von uns einen Überblick darüber verschaffen. Neu ist der Elternnavigator „Medienkompetenz“, der die Eltern bei den Herausforderungen, die die Medienwelt heute an sie stellt, unterstützen soll.
Medienpädagogik wird an einer Reihe von Hochschulen bei uns im Land gelehrt. Mit Professor Fromme von der Otto-von-Guericke-Universität war im Jahr 2009 ein Experte aus Sachsen-Anhalt an der Erarbeitung des medienpädagogischen Manifestes „Keine Bildung ohne Medien“ beteiligt.
Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung unterbreitet entsprechende Angebote für Lehrerinnen und Lehrer. Der Landesdatenschutzbeauftragte unterstützt nach seinen Möglichkeiten. Das Justiz- und das Kultusministerium haben einen landesweiten Wettbewerb mit dem Titel „Alles rechtens? - Kritisch unterwegs im World Wide Web“ ausgeschrieben. Rund 100 Schülerinnen und Schüler beteiligten sich daran.
Offene Kanäle wie beispielsweise der in Merseburg bieten medienpädagogische Projekte zur Vermittlung der Medienkompetenz an. Der MDR unterhält entsprechende Angebote. Nicht zuletzt engagieren sich viele Lehrerinnen und Lehrer im Land in allen Schulformen für dieses wichtige Thema.
Was scheinbar fehlt, ist ein Konzept, das diese Initiativen bündelt und die Akteure besser vernetzt, um eine Stärkung der Medienkompetenz angefangen von den Kindertagesstätten über die Schulen bis hin zur Erwachsenen- und Familienbildung zu erreichen.
Bei den heutigen Angeboten zur Medienerziehung kann es sein, dass Schülerinnen und Schüler in der Grundschule bereits Kenntnisse über den Umgang mit der Kamera erwerben oder Reflexionen über den Mediengebrauch anstellen, dass sie in den Klassen 7 bis 10 Wahlpflichtkurse mit dem Titel „Moderne Medienwelten“ belegen und in der gymnasialen Oberstufe medienorientierte Kursangebote nutzen. Es kann aber auch passieren, dass sie bis zum Abitur nicht einmal ernsthaft mit Medienerziehung konfrontiert wurden.
Zu denken gegeben hat mir auch, dass der aktuelle Bildungsbericht 2010 unseres Landes auf seinen 160 Seiten nicht ein einziges Mal das Stichwort „Medienkompetenz“ enthält. Das Stichwort „Lesekompetenz“, über die gerade diskutiert worden ist, taucht dagegen stolze 21 mal auf.
Meine Damen und Herren! Ich denke, unser Land kann es sich nicht leisten, auch nur ein Kind auf dem Weg in
die digitale Zukunft zurückzulassen. Ich persönlich kann der Einführung eines Medienkompetenz-Führerscheins einiges abgewinnen. Die Bundesländer, die die Medienbildung strikter im Unterricht verankern und damit dafür sorgen, dass keine Schülerin und kein Schüler ohne dokumentierte Medienkompetenz die Schule verlässt, scheinen damit gute Erfahrungen zu machen.
Natürlich hängt der Erfolg letztlich von der Umsetzung im Schulalltag ab. Das Gleichgewicht zwischen Vorgabe und Freiheit muss dabei gut ausgependelt werden, um auch hinreichend flexibel auf aktuelle Entwicklungen in der Medienlandschaft reagieren zu können. Darüber sollten wir ergebnisoffen diskutieren.
Meine Damen und Herren! Ich habe erfahren, dass unser Antrag, der, wie bereits erwähnt, seit Juni 2010 vorliegt, schon einiges an Aktivitäten ausgelöst hat. Erste Papiere wurden bereits erarbeitet. Eine Fachtagung zur Medienkompetenz wird vorbereitet. Trotzdem sollten wir den Antrag heute erst einmal beschließen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Herr Dr. Schellenberger, kann ich Ihnen empfehlen, über den Antrag direkt abstimmen zu lassen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Signal aller Landesbauminister vom vergangenen Freitag gegen die Kürzungspläne des Bundes bei der Städtebauförderung war deutlich. Der Bundesbauminister konnte daher offensichtlich nicht anders, als sich diesem Protest anzuschließen. Der Ausgang ist freilich offen.
Fakt bleibt: Für das Sparpaket hat das Bundesbauministerium die Halbierung der Städtebauförderung, die Halbierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms für das Jahr 2011 und die komplette Streichung des Heizkostenzuschusses zum Wohngeld angeboten.
Gemeinsame Beschlüsse des Bundestages, noch aus dem letzten Jahr, und selbst die eigene Koalitionsvereinbarung gelten plötzlich nichts mehr. Dem Stadtumbau droht damit ein empfindlicher Rückschlag, sollte es nicht gelingen gegenzusteuern.
Positiv ist ohne Zweifel, dass jetzt Bewegung in die Sache kommt. Wir können meiner Meinung nach aber erst zufrieden sein, wenn die Kontinuität insbesondere beim Stadtumbauprogramm wirklich gesichert ist.
Natürlich müssen die Städtebaufördermittel vom Land und zu einem großen Teil auch von den Kommunen gegenfinanziert werden. Der Verweis auf den Landeshaushalt für das Jahr 2011 ist sicherlich richtig. Derart massive Kürzungen des Bundes, wie sie angekündigt worden sind, waren bei der Haushaltsaufstellung allerdings noch nicht erkennbar.
In diesem Zusammenhang muss sicherlich auch daran erinnert werden, dass wir vor nicht allzu langer Zeit einen Landesfinanzminister hatten, der aus der Wohn- und Städtebauförderung komplett aussteigen wollte.
Meine Damen und Herren! Gravierend sind aber auch die Folgen, sollte es bei der Halbierung der Mittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms bleiben. Die Investitionen für die energetische Sanierung um einen Betrag von 450 Millionen € zu beschneiden, ist nicht nachvollziehbar. Angesichts der anstehenden Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und der nächsten Stufe der Energieeinsparverordnung hat man sich offensichtlich eher für den Kurs „Fordern statt Fördern“ gegenüber den Wohnungseigentümern aus dem privaten und dem öffentlichen Bereich entschieden.
Vollends unverständlich werden die geplanten Kürzungen, wenn man die dadurch angestoßenen Multiplikatoreffekte und deren Auswirkungen auf die Bauwirtschaft und das Handwerk betrachtet. Die Magdeburger Erklärung der betroffenen Verbände vom 1. September 2010 spricht dazu eine deutliche Sprache und unterstreicht, dass es hierbei nicht um eine Subvention im üblichen Sinne geht.
Den Rotstift auch beim Wohngeld anzusetzen, trifft gerade Geringverdiener auf besonders heftige Weise.
Der völlige Kahlschlag durch eine Reduzierung um 200 Millionen € konnte gerade noch verhindert werden. Angesichts von Energiepreisschwankungen und der Knappheit der Ressourcen ist aber nicht nachvollziehbar, weshalb der erst 2009 eingeführte Heizkostenzuschuss nun wieder abgeschafft werden soll. Eine Mehrheit im Bundesrat erscheint dafür mehr als unwahrscheinlich.
Meine Damen und Herren! Der weitere Erfolg des Programms Stadtumbau Ost hängt neben der Fortführung des entsprechenden Programms maßgeblich von der Anschlussregelung zur Altschuldenentlastung ab. Hieran haben uns die wohnungswirtschaftlichen Verbände des Landes anlässlich ihres vorgestrigen 20-jährigen Jubiläums noch einmal deutlich erinnert.
Es ist zweifellos positiv, dass mit Stendal und Halle zwei Städte aus Sachsen-Anhalt in die laufende Untersuchung einbezogen worden sind. Damit können Erfahrungen aus Regionen mit den stärksten Bevölkerungsrückgängen und den höchsten Leerstandsquoten einfließen.
Schon heute werden die Mängel der derzeit gültigen Verordnung aber immer deutlicher, da nur ausgewählte Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften Berücksichtigung fanden. Aber auch Unternehmen, die in die Verordnung einbezogen wurden, sind nach der Umsetzung der Abrisse entsprechend den geforderten Konzepten jetzt in der Situation, dass sie bei weiteren notwendigen Abrissen auf den Altschulden sitzen bleiben würden. Der Stadtumbau würde damit, falls es nicht ge
lingt, zeitnah eine Anschlussregelung zu finden, zum Erliegen kommen.
Die konsequenteste Lösung wäre die Streichung der noch verbliebenen Altschulden. Damit könnte ohne Zweifel ein Schub für die Stadtentwicklung durch alle betroffenen Wohnungsbauunternehmen ausgelöst werden wie durch kaum eine andere Maßnahme.
Gestatten Sie mir noch einige Worte zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP. Vielleicht nur so viel: Wer jährliche Steuergeschenke an die Hotelbranche in Höhe von 1 Milliarde € verteilt, sollte sich meiner Meinung nach bei diesem Thema zurückhalten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Staatsvertrag - das ist schon angesprochen worden - hat uns bereits mehrfach beschäftigt bis hin zu einer Anhörung im zuständigen Ausschuss. Ich denke, das war auch gut so. Aber, Kollege Kosmehl, keine Selbstüberschätzung, was die Anhörung angeht. Ich denke, das hätte man auch anders bewerkstelligen können.
Der Vertrag soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden und entwicklungsgefährdenden Angeboten im Fernsehen, im Radio und im Internet regeln. Anbieter sollen verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche solche Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen können.
Klarstellen muss man meiner Meinung nach noch einmal, dass der Vertrag nichts mit Netzsperren zu tun hat. Darüber wird viel Unfug verbreitet, und ich denke, hierbei wirkt auch noch manche von Frau von der Leyen beeinflusste Debatte ein ganzes Stück nach.
Im Kern geht es um drei Elemente, die mit dem Vertrag erfüllt werden sollen: darum, die freiwillige Alterskennzeichnung für alle Medien zu vereinheitlichen, darum, Jugendschutzprogramme weiterzuentwickeln und sie einem möglichst großen Kreis von Nutzern respektive den Eltern als nutzerautonomes Angebot bekannter zu machen, und um eine gegenseitige Anerkennung und Übernahme der Bewertungen von unterschiedlichen Stellen zur Kontrolle des Jugendschutzes.
Die Frage ist, und das völlig zu Recht, wie nah man den selbstgesteckten Zielen mit diesem Vertrag kommt. Schaut man in die Protokollerklärungen der Länder im Anhang des Vertrages - Kollege Kosmehl ist darauf bereits eingegangen -, werden meiner Meinung nach mehrere Probleme deutlich: zum einen der Spagat zwischen der Freiheit im Netz und dem Schutz von Schwächeren, wofür Regeln aus der analogen Welt im Netz durchgesetzt werden müssen, zum anderen die dringende Notwendigkeit, angesichts der dynamischen Entwicklung der Medien auch zügig zu praktikablen Lösungen zu kommen.
Meine Damen und Herren! Ich denke, „Freiheit im Netz“ kann nicht heißen „Freiheit vom Recht“. Rechtswidrigkeiten müssen in der analogen wie in der digitalen Welt als solche geahndet werden können. Der Staatsvertrag soll dazu beitragen, dem Instrument Jugendschutzprogramme einen Impuls zu geben. Rüstet eine Vielzahl der Anbieter die Angebote mit einer entsprechenden Alterskennzeichnung aus und verwenden genügend Nutzer geeignete Schutzprogramme, dann wird dies den selbstverantwortlichen Jugendschutz in Deutschland erheblich stärken können. Eltern würden damit in die Lage versetzt, mit Blick auf die Nutzung von Onlineangeboten durch ihre Kinder verantwortungsvoll eingreifen zu können.
Die Notwendigkeit der Förderung von Medienkompetenz kann dadurch aber natürlich nicht ersetzt werden. Medienkompetenz ist mittlerweile eine Schlüsselqualifikation für Kinder und Jugendliche, die unabhängig vom Staatsvertrag gefördert und gefordert werden muss und die möglichst jedes Kind in vergleichbarer Qualität erreichen muss. - Wir werden darauf morgen noch näher eingehen.
Wie ist der Staatsvertrag nun zu bewerten? - Er ist sicherlich nicht der Königsweg, aber auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Eine echte Vision für die Entwicklung des Jugendschutzes, die sich an der Medienwirklichkeit orientiert, steht allerdings noch aus. Das haben offensichtlich auch die Vertreter aller Länder erkannt und sich in Einmütigkeit darauf verständigt, die Bestimmungen des Staatsvertrages spätestens nach drei Jahren nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zu evaluieren. Das ist ausdrücklich zu begrüßen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und schließe mich dem Antrag auf Überweisung des Staatsvertrages an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien an.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz und konzentriere mich auf das Thema. Der Stadtumbau Ost ist zweifellos eine Erfolgsgeschichte, mit der viel für die Stadtentwicklung in Zeiten des demografischen Wandels erreicht werden konnte. Die Grundlage dafür war neben der Förderung über das Programm zweifellos die Entlastung von den Altschulden.
Herr Henke, an dieser Stelle ist sicherlich noch einmal zu erwähnen, dass das Land über die Jahre hinweg einen erheblichen Beitrag dazu geleistet hat. Wir reden hier über eine Summe von rund 215 Millionen €.
Ich denke, dass Sie das einzuordnen wissen, worüber wir hier reden, weil Sie ja auch im Finanzausschuss sitzen.
Es ist an verschiedenen Stellen nachzulesen, dass dieses Programm fortgeführt werden muss, so zum Beispiel in dem Bericht der Evaluierungskommission zum Stadtumbau Ost, in dem im Juni 2009 einstimmig gefassten Beschluss des Bundestages und in dem Koalitionsvertrag der derzeit amtierenden Bundesregierung. Insofern kann ich Ihrem Antrag auch einiges abgewinnen.
Neue Schwierigkeiten zeichnen sich aber ab. Auf die Städtebauförderung ist bereits eingegangen worden. Die avisierte Halbierung durch den Bund hätte natürlich auch gravierende Auswirkungen auf den Stadtumbau Ost. Die Kürzung wäre meiner Meinung nach auch durch Umschichtungen im Land nicht auszugleichen.
Hinzukommen muss eine Anschlussregelung zur Entlastung von den Altschulden. Ich habe vernommen, Herr Minister, dass dies im Jahr 2011 geschehen soll. Das wäre eindeutig zu begrüßen; denn schon jetzt haben wir Städte im Land, in denen sich quasi überhaupt nichts mehr bewegt. Ich habe aus Wolfen Informationen erhalten, nach denen die Kontingente ausgeschöpft sind, sodass auch die Verlängerung bis zum Jahr 2013 den dortigen Unternehmen leider nichts mehr bringt.
Meine Damen und Herren! Zur Fortschreibung der Erfolgsgeschichte des Stadtumbaues brauchen wir eine flexible und praxisnahe Anschlussregelung zur Entlastung. Wir plädieren deshalb für eine Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. Wir sollten dort wie in Brandenburg zu einer einvernehmlichen Beschlussfassung kommen, um unseren Forderungen auch gegenüber der Bundesregierung entsprechend Nachdruck zu verleihen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Derzeit wird viel Unsinn über die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags verbreitet. Herr Kosmehl, dem muss man nicht in jeder Beziehung folgen. Richtig ist vielmehr, dass der erste Arbeitsentwurf im Zeitraum von Dezember 2009 bis heute eine Reihe von Änderungen erfahren hat, unter anderem auch aufgrund einer im Januar 2010 durchgeführten Anhörung.
Für unsere Beratungen sollten wir auf eine belastbare Grundlage setzen. Diese dürfte ab Ende der nächsten Woche vorhanden sein, wenn der Entwurf der Ministerpräsidentenkonferenz zur politischen Grundsatzentscheidung vorgelegt wurde. Danach ist Zeit für eine Befassung durch uns, da die Unterzeichnung für den Sommer und das Inkrafttreten für den 1. Januar 2011 vorgesehen ist.
Meine Damen und Herren! Ein effizienter Jugendmedienschutz ist eine zentrale politische Aufgabe, der wir uns stellen wollen und müssen. Zensurvorwürfe dagegen sind schnell in den Raum gestellt. Wir sollten im Interesse einer sachlichen Auseinandersetzung aber nicht der Versuchung erliegen, hier etwas politisch zu instrumentalisieren, zumal derartige Vorwürfe auch völlig an der Sache vorbeigehen. Vieles, was kritisiert wird, ist bereits seit dem Jahr 2003 geltendes Recht.
Daneben - das ist der entscheidende Punkt, Herr Kosmehl; deshalb habe ich Ihnen auch ausdrücklich wider
sprochen - soll ein nutzerorientiertes System eingeführt werden, das auf die freiwillige Kennzeichnung und den freiwilligen Einsatz von Jugendschutzprogrammen durch den Nutzer, das heißt in diesem Fall durch die Eltern, setzt.
Der Weg der regulierten Selbstregulierung, der über Deutschland hinaus viel Beachtung gefunden hat, sollte so auch fortgesetzt werden. Angebote an die Eltern für einen zuverlässigen Schutz ihrer Kinder sollten zum Bestandteil seriöser Geschäftsmodelle werden.
Herr Kollege Kosmehl, bei dem Thema Förderung der Medienkompetenz bin ich nah bei Ihnen. An dieser Stelle sollte auch einmal ausdrücklich die engagierte Arbeit des Medienkompetenzzentrums unserer Landesmedienanstalt gewürdigt werden.
Meine Damen und Herren! Gemeinsam sollten wir alles dafür tun, um Kinder und Jugendliche vor problematischen Inhalten zu schützen. Lassen Sie uns das im zuständigen Ausschuss auf einer belastbaren Grundlage vertiefen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir waren uns bei der Behandlung dieses Staatsvertrages weitgehend einig, was sowohl im Abstimmungsergebnis der Ausschüsse als auch im gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen, auf den ich noch zu sprechen komme, deutlich zum Ausdruck kommt.
Allerdings muss ich sagen, Herr Dr. Thiel, ich bin von Ihren Ausführungen doch ein bisschen überrascht gewesen. Denn ich glaube gelesen zu haben, dass es sogar mitberatende Ausschüsse gegeben hat, in denen auch Kollegen Ihrer Fraktion zugestimmt und damit zu einem eindeutigen Votum für den Staatsvertrag beigetragen haben. Aber gut, das müssen Sie eventuell in Ihrer Fraktion klären.
Meiner Meinung nach hätte man auch mit Blick auf die in den Ausschüssen geführte Debatte heute auf eine zusätzliche Debatte verzichten können. Für meine Fraktion möchte ich aber trotzdem noch einmal unterstreichen, dass wir insbesondere bei der Berücksichtigung der Datenschutzbelange der Länder im IT-Planungsrat und der frühzeitigen Einbeziehung der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände Korrekturbedarf gesehen haben.
In diesem Zusammenhang muss immer wieder daran erinnert werden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten einen sensiblen, verantwortungsvollen Umgang durch alle Beteiligten erforderlich macht. Hierbei darf keine Routine einkehren, sondern es muss ein Bewusstsein dafür vorhanden sein, dass genau dies auch einen Indikator für die Glaubwürdigkeit administrativen Handelns darstellt.
Zu begrüßen ist, dass durch die enge Verzahnung des Einsatzes der Informationstechnologie bei Bund, Land und Kommunen mehr Effizienz zu erwarten ist und Deutschland damit hoffentlich insgesamt bei dem Thema E-Government deutlich vorankommt. Dabei muss aber auch klar sein, dass die Verwendung bestehender Marktstandards den rechtlich erforderlichen Datenschutz gewährleistet.
Meine Damen und Herren! Veränderungen im Staatsvertrag, wie die Verankerung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, sind leider nicht mehr möglich. Wir können uns deshalb nur auf die mit dem Entschließungsantrag aufgezeigten Wege begeben. Die Begrenztheit dessen ist eben noch einmal eindrucksvoll von Herrn Dr. Thiel dargestellt worden.
Ich möchte hiermit die Einbringung dieses Antrages formal vornehmen und um Abstimmung im Nachgang zu dieser Debatte bitten.
Die Landesregierung sollte darauf drängen, dass in der Geschäftsordnung des IT-Planungsrates fixiert wird, dass neben dem Bundesdatenschutzbeauftragten auch ein Vertreter der Landesdatenschutzbeauftragten an den Sitzungen zumindest mit beratender Stimme beteiligt wird - übrigens eine Forderung, die auch von anderen Landtagen erhoben wird. Herr Minister Haseloff ist darauf schon eingegangen.
Eine hohe Konzentration des Einsatzes von Informationstechnik findet sich zweifellos in den Kommunalverwaltungen. Eine frühzeitige Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände im Vorfeld der im IT-Planungsrat anstehenden Entscheidungen muss deshalb abgesichert werden.
Ganz in diesem Sinne verstehe ich die Ausgestaltung der Geschäftsordnung des ständigen Staatssekretärsausschusses Informationstechnologie, die am letzten Dienstag im Kabinett beschlossen worden ist.
Meine Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass uns die aufgeworfenen Aspekte auch künftig beschäftigen werden. Deshalb sollte es, auch wenn dies im Staatsvertrag nicht ausdrücklich vorgesehen ist, zu gegebener Zeit eine Evaluierung geben.
Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung sowohl zu dem Staatsvertrag als auch zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen.
Herr Kollege Wolpert, ich habe zwei Fragen. Zunächst habe ich eine Verständnisfrage. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie den Vorstoß des Kollegen Kley im Halle’schen Stadtrat, der auch mit einem Antrag untersetzt ist, die bisher nicht zugeordneten Gemeinden des Saalekreises nach Halle einzugemeinden, nicht unterstützen?
Aber ich denke, die Frage müsste sich mit Ja oder Nein beantworten lassen.
Sie können fest davon ausgehen, dass wir uns entsprechend positionieren werden.
Eine zweite Frage zum Thema Stadt-Umland-Zweckverband. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Kollege Kley den Verband als gescheitert betrachtet. Sie haben hingegen auf das Urteil des Verfassungsgerichts abgehoben und sind der Meinung, dass er entsprechend qualifiziert werden könnte. Können Sie als Fraktionsvor
sitzender noch einmal zusammenfassen, wie die Position der FDP-Fraktion in diesem Punkt ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mediengesetzgebung ist für einen Neuling keine leichte Kost. Sie besitzt zudem eine sehr große Dynamik. Erst im Frühjahr 2008 haben wir uns hier im Hause mit dem Zweiten Medienrechtsänderungsgesetz befasst. Damals ging es um den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und dessen Umsetzung in Landesrecht.
Nunmehr steht mittlerweile der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Mittelpunkt und dessen Auswirkungen sowie die Auswirkungen des Zwölften Rundfunkände
rungsstaatsvertrages auf die Landesgesetzgebung. Im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es in erster Linie um die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vom 11. Dezember 2007. Staatsminister Herr Robra ist darauf bereits ausführlich eingegangen.
Dabei wird deutlich, welche rasante Entwicklung die Medienlandschaft nimmt und welche tiefgreifenden Folgen für die Gestaltung, Platzierung und Refinanzierung von Medienangeboten damit verbunden sind. Im Kern des Staatsvertrages geht es um das Verbot von Schleichwerbung und Produktplatzierung sowie damit im Zusammenhang stehender Praktiken. Dabei werden, differenziert nach öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern, Ausnahmen zugelassen.
Meine Damen und Herren! Werbung in jedweder Form wird natürlich von jedem Einzelnen höchst unterschiedlich beurteilt. Fühlt sich der eine genervt von jeglicher Form und nutzt allein deshalb nur bestimmte Anbieter, findet der andere vielleicht Gefallen an witzig gemachter Werbung. Grundsatz muss dabei, insbesondere im Hinblick auf einen effektiven Verbraucherschutz, aber sein, dass auch beim Einsatz neuer Werbetechniken Werbung als solche immer erkennbar gemacht werden muss.
In einer Protokollerklärung zum Staatsvertrag haben die Länder die Erwartung formuliert, dass zwischen den Rundfunkveranstaltern und den Verbänden der werbetreibenden Wirtschaft sowie der Produzenten ein verbindlicher Verhaltenskodex zu Produktplatzierungen vereinbart wird. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Noch besser wäre es freilich, eine Frist zu setzen, nach deren Verstreichen jedem klar sein muss, dass dann der Gesetzgeber handelt.
Besonderes Augenmerk muss auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt werden. Hierzu ist es richtig, in den entsprechenden Programmangeboten Produktplatzierungen generell zu untersagen und auch keine Werbeunterbrechungen zuzulassen. Diese Regelungen müssen auch künftighin Bestand haben, um dem höheren Schutzbedarf von Kindern und Jugendlichen zu entsprechen.
Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche und alle Bemühungen darum, diese zu erhöhen, sind zweifellos richtig und zu unterstützen. Daneben muss es aber auch durch den Gesetzgeber definierte rote Linien geben, die nicht überschritten werden dürfen.
Meine Damen und Herren! In § 63 des Mediengesetzes wird der Katalog der Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen dieses Gesetz behandelt. Dieser wird an die Umsetzung des Staatsvertrages angepasst und wird damit um einiges umfangreicher. Damit steigen natürlich auch die Anforderungen an eine effektive Kontrolle dieses Gesetzes. Ich möchte anregen, dass zur Ausschussberatung auf jeden Fall die Medienanstalt eingeladen wird, um uns hierüber entsprechend zu informieren.
Ein weiterer Grund dafür sind auch die in § 33 vorgesehenen Änderungen des Mediengesetzes bei der Zuordnung der terrestrischen Übertragungskapazitäten.
Meine Damen und Herren! Wir plädieren für eine Überweisung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. Dort sollte trotz der angerissenen Aspekte eine zügige Beratung möglich sein,
auch um ein fristgerechtes Inkrafttreten des Staatsvertrages zum 1. April dieses Jahres zu erreichen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Novelle werden nur einige wenige Punkte der Landesbauordnung verändert. Das war auch so gewollt. Diese wenigen Punkte haben nichtsdestotrotz erhebliche Auswirkungen; das konnten wir uns gerade auch noch einmal vergegenwärtigen. Die aufgrund der Dienstleistungsrichtlinie notwendigen Änderungen sind sicherlich weitgehend unstrittig. Die Einführung der Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern ist nach unserer Meinung eine bewusste landespolitische Entscheidung für mehr Sicherheit.
Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland Jahr für Jahr ca. 600 Menschen an Rauchvergiftung sterben, dass etwa 6 000 Schwerletzte zu registrieren sind, dass
Sachschäden in Milliardenhöhe entstehen und dass freiwillige Aktionen wie Aufklärungskampagnen und Informationen durch die Feuerwehren bisher leider nur wenig erfolgreich waren, sind wir der Meinung, dass auch in Sachsen-Anhalt, wie bereits in sieben anderen Bundesländern geschehen,
über die Landesbauordnung gehandelt werden sollte.
Wenden wir uns der Frage der Einhaltung der Installationspflicht und der Wartung der Anlagen zu. Hierbei stellt sich Frage, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht oder ob mit vorgeschobenen Gründen das Vorhaben verhindert werden soll.
Nach dem Ablauf der Übergangsfrist, also ab dem Jahr 2016, besteht auch eine unmittelbare Auswirkung auf Mietvertrags- und haftungsrechtliche Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern.
Es gibt dadurch eine wechselseitige Kontrolle bis hin zur Möglichkeit der Mietminderung. Darüber hinaus ergibt sich eine Verschärfung der Haftungssituation für den Vermieter. Für die Wartung ist eine vertragliche Regelung zwischen Mieter und Vermieter ebenso denkbar wie die Übernahme durch einen professionellen Dienstleister, etwa Ablesedienste. Zusätzlich bieten Geräte mit einer Batterie, die zehn Jahre lang hält, einen erheblich geminderten Aufwand.
Die Festsetzung der Fristen zur Einführung der Rauchwarnmelder in bestehenden Wohnungen betrachten wir als einen Kompromiss. Eine Frist von sechs Jahren stellt dabei einen Mittelwert der bisher in den Ländern getroffenen Regelungen dar. Fakt bleibt aber: Je früher Rauchwarnmelder eingeführt werden, desto mehr Sicherheit kann erreicht werden.
Gestatten Sie mir einen Blick auf die Regelungen in anderen Ländern, Herr Dr. Schrader. Mir ist aufgefallen, dass sich das Bundesland Rheinland-Pfalz als erstes mit dem Thema der Einführung von Rauchwarnmeldern befasste und im Jahr 2003 unter einer SPD-FDP-Landesregierung beschlossen hat.
Ein weiterer Punkt der Novelle war die Befassung mit § 59 der Bauordnung. Die Bauordnungsämter leisten hierbei wichtige Zuarbeiten bei Großinvestitionen, wenn es beispielsweise um immissionsrechtliche oder wasserrechtliche Verfahren geht. Diese Zuarbeit für das Landesverwaltungsamt sollte auch angemessen vergütet werden. Ich gehe davon aus, dass wir diesem Ziel mit der Ergänzung des § 59 ein Stück näher gekommen sind.
Meine Damen und Herren! Mitunter muss man auch auf das eingehen, was nicht in die Novelle aufgenommen worden ist. Wir halten es für richtig, dass der zuerst vorgesehene Änderungsvorschlag des MLV, den kreisangehörigen Städten, die über Bauordnungsämter verfügen, diese Aufgabe zu entziehen und an die Kreise zu delegieren, nicht weiter verfolgt wurde. Ich denke, das
war eine gute Entscheidung; denn diese Städte haben bewiesen, dass sie durchaus in der Lage sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu leisten und damit auf kurzem Weg für Investoren als Dienstleiter ansprechbar sind.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend noch eine Anmerkung. Bei der Novelle handelt es sich zweifelsohne eher um eine kleine Änderung. Sowohl die Anhörung als auch verschiedene Schreiben, die dem Ausschuss zugegangen sind, haben deutlich gemacht, dass es zu einer Reihe weiterer Punkte Diskussionsbedarf und Änderungswünsche gibt. Dies sollte einer großen Novelle in der nächsten Wahlperiode vorbehalten bleiben, die dann aber auch zwingend eine gründliche Evaluierung des geltenden Rechts voraussetzt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja.
Wir wollen es nicht einbinden. Künftig gehört zu jeder Mietwohnung zwingend eine Ausstattung mit Rauchmeldern, zumindest ab dem Jahr 2016, wenn auch der komplette Wohnungsbestand damit ausgestattet sein soll.
Ich denke, dass an dieser Stelle der andere Aspekt greift und es im Hinblick auf Schadenersatzforderungen eine geänderte Situation gibt. Wenn gegenüber dem Gebäudeversicherer nachgewiesen werden kann, dass man der Pflicht, die gesetzlich für das Land Sachsen-Anhalt gilt, nachgekommen ist, kann man andere Ansprüche geltend machen, als wenn man dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Ich denke, dass das in den entsprechenden Versicherungsverträgen eindeutig so geregelt sein dürfte.
Genau zu diesem Aspekt haben wir uns im Ausschuss ausführlich verständigt. Es wird so sein: Bei den großen Vermietern gibt es die Möglichkeit, dies zum Beispiel über Ablesedienste kontrollieren zu lassen. Aber sowohl im mietrechtlichen als auch im haftungsrechtlichen Bereich gibt es genug Möglichkeiten, entsprechende Absicherungen vorzunehmen, sodass der Einsatz von Rauchwarnmeldern nach der geltenden Gesetzeslage umgesetzt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist immer gut, sich mit Praktikern zu unterhalten, die sich mit den Ergebnissen unserer Arbeit auseinanderzusetzen haben. Ich habe in den letzten Wochen mehrfach Gespräche mit Architekten, Ingenieuren und Beschäftigten in Bauordnungsämtern geführt.
Als ich sie damit konfrontiert habe, dass wieder eine Novelle der Bauordnung ansteht, war ein deutliches Stöhnen zu hören,
ein Stöhnen sicherlich auch deshalb, weil wir in der letzten Wahlperiode nach meiner Erinnerung die Landesbauordnung dreimal geändert haben. Ich denke schon, dass gerade in diesem Bereich Kontinuität und Verlässlichkeit auch ein Wert an sich sind.
Sinnvoll wäre es deshalb - das sehe ich als einen Appell an uns -, sich auf die unbedingt notwendigen Änderungen zu beschränken und diese in einer einzigen Novelle je Wahlperiode zu bündeln.
Ein weiterer massiver Kritikpunkt vonseiten der Fachleute, die sich mit dem Baurecht auseinanderzusetzen haben, ist die Zersplitterung in 16 Landesbauordnungen. Wir erleben zum einen, wie in einem zusammenwachsenden Europa Gesetzgebungskompetenz auf die EU verlagert wird. Dem steht eine wenig effiziente Umsetzung von Vorgaben der EU in nationales Recht gegenüber.
Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren geradezu ein Überbietungswettbewerb bei Deregulierungen der Bauordnungen eingesetzt hat. Ingenieurbüros, die es sich nicht leisten können, allein in unserem Land tätig zu sein, stehen damit tagtäglich vor neuen Herausforderungen. Es muss die Frage erlaubt sein, ob das nicht ein Investitionshindernis darstellt und ob dies nicht falsch verstandener Wettbewerbsföderalismus ist.
Ich räume ein, hier dazugelernt zu haben. Einen Ausweg daraus kann ich derzeit nur erkennen, wenn es zwischen den Ländern gelingt, sich auf die Musterbauordnung zu verständigen und nur bei ganz wenigen örtlichen Bedingtheiten Abweichungen davon zuzulassen.
Ich komme zu unserer Gesetzesnovelle. Der Änderungsbedarf bezieht sich, wie bereits erwähnt, auf drei Bereiche: auf redaktionelle Änderungen, die weitgehend unstrittig sein dürften, auf die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bis zum Jahresende zu erfolgen hat, und auf die Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungen.
Die §§ 64 und 65 entsprechen den Formulierungen in der von der Bauministerkonferenz abgestimmten Neufassung der Musterbauordnung zur EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Die Ingenieurkammer sieht diese Regelungen nicht im Kontext mit der europarechtlichen Landesgesetzgebung. Sie meint, dass damit Sicherheit und Nachhaltigkeit von Gebäuden gefährdet sein würden. Das kann ich nicht nachvollziehen.
Richtig ist, dass Eintragungen in die Liste der Bauvorlageberechtigten in anderen Ländern nur dann bei uns
gelten dürfen, wenn es dort keine anderen Anforderungen an die Eintragung in die dortigen Listen gibt. Nur wirklich vergleichbare Eintragungen können damit auch bei uns gelten.
Mit Blick darauf, dass der Ingenieurkammer mit dem Führen der Liste der Bauvorlageberechtigten eine hohe Verantwortung zukommt und zudem verschiedentlich Kritik von einzelnen Verbänden an der verhältnismäßig kurzen Frist der Stellungnahme gegenüber der Landesregierung zu hören war, sollten wir auf keinen Fall auf eine Anhörung verzichten.
Meine Damen und Herren! Regelungen zur Installation von Rauchwarnmeldern gibt es mittlerweile in sieben Bundesländern. Sie sind, wenn man so will, die konsequente Fortschreibung der Landesbauordnungen aus ihrer Geschichte von Gefahrenabwehrordnungen heraus und Schritte hin zu einer bundesweiten Einführung.
Leider, Herr Dr. Schrader, haben die in der Vergangenheit hauptsächlich vom Innenministerium angestoßenen Initiativen zu einer freiwilligen Lösung nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Man kann sich darüber bei verschiedenen Feuerwehren informieren. Es gibt wirklich eine ganze Reihe solcher Initiativen, die aber leider nicht dazu führten, dass wir schon in großem Umfang Rauchwarnmelder registrieren können. Insofern erscheint die neue Lösung für ein Mehr an Sicherheit unserer Meinung nach als eine sinnvolle und logische Folge.
Die Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen wird auf elf Jahre bis zum 31. Dezember 2020 bemessen. Dieser Zeitraum erscheint uns auch mit Blick auf die jährlich in Sachsen-Anhalt zu verzeichnende Zahl an durch Rauchgas vergiftete Menschen als zu lang. Auch darüber sollten wir im Ausschuss reden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Hunger, ich bin nicht so pessimistisch, was die Anwendung im Bereich der Bestandsbauten angeht, weil ich denke, viele Eigentümer werden ganz nüchtern durchrechnen, werden überlegen, welche Fördermöglichkeiten es gibt, und werden dann mit Augenmaß entscheiden. Genau dieses Augenmaß sollten auch wir haben bei unseren Entscheidungen, die wir zu diesem Gesetz zu treffen haben.
Was die Behandlung angeht: Ich bin eigentlich ganz optimistisch, dass ein erster Bericht sicherlich auch noch im ersten Halbjahr gegeben werden kann und dass wir uns vielleicht im Mai/Juni auch in den Ausschüssen mit der Thematik befassen können werden.
Meine Damen und Herren! Es ist zu begrüßen, dass das Thema „Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes“ im Landtag behandelt wird. Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein im Klimaschutzprogramm des Bundes. Der Bundesumweltminister bezeichnet die Produktion von Wärme als den „schlafenden Riesen bei den erneuerbaren Energien“. Damit ist nicht Minister Gabriel selbst gemeint. Ich denke, er ist hellwach, was das Thema angeht.
Bis zum Jahr 2020 soll durch das EE-Wärmegesetz der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich von heute etwa 7 % auf 14 % ausgebaut werden. Damit könnte im Wärmebereich eine ähnlich Dynamik entfaltet werden, wie es mit dem EEG im Strombereich gelungen ist.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Frage der Preisentwicklung bei Gas und Öl sowie die Frage der Endlichkeit der fossilen Energieträger, die uns ebenso zum Handeln zwingt wie die Frage der Versorgungssicherheit. Erst vor wenigen Wochen konnten wir uns deutlich davon überzeugen, wie gefährlich hier einseitige Abhängigkeiten sind - Stichwort: Gasstreit Russland/ Ukraine.
Das EE-Wärmegesetz sieht zur Umsetzung der Zielstellungen zwei Instrumente vor, zum einen die Nutzungspflicht und zum anderen ein Marktanzreizprogramm. Die Nutzungspflicht wird für Neubauten festgelegt. Neben dem Einsatz erneuerbarer Energien ist aber auch die Möglichkeit von Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dabei
handelt es sich zum Beispiel um Maßnahmen der Energieeinsparung, welche über die Festlegung in der Energieeinsparverordnung um mindestens 15 % hinausgehen.
Aber der Bund will nicht nur fordern, sondern er fördert auch. Neben dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das sich seit Jahren bewährt hat und das gerade wieder aufgestockt wurde, soll es ein Marktanreizprogramm geben, das insbesondere für Bestandsbauten gedacht ist. Der Bund will hierfür zwischen 2009 und 2012 jährlich bis zu 500 Millionen € zur Verfügung stellen.
Mit dem von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Antrag soll von der im Gesetz enthaltenen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, auf Länderebene Pflichten zur Nutzung erneuerbarer Energien bei bereits errichteten Gebäuden festzulegen. Dies sollte genau abgewogen und unter den konkreten Gesichtspunkten für SachsenAnhalt beurteilt werden.
In der heutigen Debatte kann dies nur angerissen werden, sodass viel, wie von uns vorgeschlagen, für eine ausführliche Beratung in den zuständigen Ausschüssen spricht.
Lassen Sie mich aber auf einige Aspekte etwas näher eingehen. § 15 Abs. 1 des EE-Wärmegesetzes regelt - wie bereits angesprochen -, dass Maßnahmen, für welche eine Nutzungspflicht nach § 3 besteht, nicht gefördert werden, soweit sie der Erfüllung der Pflicht dienen. Eine Ausweitung der Nutzungspflichten durch die Länder birgt also die Gefahr in sich, dass Fördermittel des Bundes nach dem EE-Wärmegesetz nicht mehr in Anspruch genommen werden können, es sei denn, man will die Ziele noch deutlich erhöhen.
Darüber hinaus stellt sich die Frage der Zumutbarkeit im Sinne der Leistungsfähigkeit und die Aufwand-NutzenRelation gegenüber anderen Maßnahmen zur Energieeinsparung, so zum Beispiel der energetischen Gebäudesanierung.
Dass hier sehr viel passiert ist, kann jeder sehen, der mit offenen Augen durch unsere Dörfer und Städte geht. Mehr als 80 % aller Wohnungen der beiden großen Wohnungswirtschaftsverbände in Sachsen-Anhalt sind saniert. Seit 1990 hat sich die Energieeffizienz damit enorm verbessert, womit natürlich auch eine CO2-Einsparung einherging. Ebenso wurde mit dem gezielten Rückbau großer Energiefresser im Rahmen des Stadtumbaus ein Beitrag geleistet.
Nutzungspflichten sind generell ein sensibles Thema und bedürfen eines umfangreichen Abwägungsprozesses. Die in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE unter Punkt 1 enthaltene Forderung, eine Nutzungspflicht auf Landesebene einzuführen, schießt deshalb nach unserer Auffassung über das Ziel hinaus, auch wenn in Punkt 2 der Prüfauftrag erfolgt. Die richtige Reihenfolge ist: Erst prüfen, dann entscheiden.
Was vonseiten des Landes und der Kommunen geleistet werden könnte und sollte, ist, mit gutem Beispiel im Rahmen von Selbstverpflichtungen voranzugehen. Minister Daehre ist hier, was geplante Neubauten angeht, bereits darauf eingegangen.
Dass hier zweifellos noch ein erhebliches Potenzial vorhanden ist, haben auch jüngste Berichterstattungen zum Bereich der Bestandsbauten deutlich gemacht. So sollte
es das Ziel sein, den Anteil erneuerbarer Energien bei Bestandsbauten der öffentlichen Hand jährlich um einen Betrag X zu erhöhen, welcher gewährleistet, dass das Ziel bis zum Jahr 2020 für öffentliche Gebäude deutlich übertroffen wird.
Darüber hinaus sollten wir uns darüber verständigen, wie die bereits über die Investitionsbank laufenden Programme noch besser ausgestaltet werden könnten und zusätzliche Mittel aus dem Programm des Bundes bzw. der KfW für Sachsen Anhalt eingeworben werden können.
Weitere verpflichtende Maßnahmen auch für den Bestand sind allerdings für uns nach dem Auslaufen der finanziellen Förderungen nicht abwegig. Darüber hinaus sollten wir uns darüber verständigen, inwieweit auch bereits über die geplante Novelle der Landesbauordnung dem Beispiel Brandenburg folgend der Umsetzung des EE-Wärmegesetzes mehr Beachtung geschenkt werden kann.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz kann ein entscheidender Beitrag geleistet werden, die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen, die Versorgungssicherheit zu verbessern und langfristig wirksamer gegen steigende Energiepreise vorzugehen. Darüber hinaus wird die Technologieentwicklung unterstützt und ein wichtiger Impuls für Handwerkerleistungen gegeben. Ich denke, auch das ist gerade in der aktuellen Situation ein ganz wichtiger Fakt. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
Welchen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung hinsichtlich der Bauordnung für das Land Sachsen-Anhalt und für wann ist die Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag vorgesehen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist bedauerlich, dass das Interesse für Architekten und Ingenieure bei uns im Land so wenig ausgeprägt ist, wie es sich derzeit an den vielen leeren Plätzen im Plenum widerspiegelt.
Die Gesetzentwürfe - darauf ist der Herr Minister schon eingegangen - sind zweifellos notwendig, um die so genannte Berufsanerkennungsrichtlinie der EU umzusetzen. Die Umsetzungsfrist endete eigentlich bereits am 20. Oktober des letzten Jahres. Allerdings bleibt festzuhalten, dass sich die meisten Bundesländer derzeit wie wir im Gesetzgebungsverfahren befinden.
Es geht um Regelungen über die Aufnahme und die Ausübung von reglementierten Berufen, wozu auch der Ingenieur- und der Architektenberuf gehören. Wesentliche Inhalte betreffen die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit. Auch hierauf ist Minister Haseloff bereits im Detail eingegangen.
Aus unserer Sicht sind die Berufsbezeichnungen „Architekt“ und „Ingenieur“ ein Wert an sich, der auch mit Blick auf die Verbraucher geschützt werden muss. Die EUMitgliedstaaten müssen dem Niveau, das sie von inländischen Antragstellern verlangen, entsprechende Abschlüsse anerkennen. Zur Vermeidung eines Absinkens des Qualifikationsniveaus kann die Ingenieurkammer einen Anpassungslehrgang bzw. eine Eignungsprüfung verlangen. Gleiches gilt für die Berufsstände der Architekten, der Innen- und Landschaftsarchitekten und Stadtplaner.
Beide Gesetze stärken die Selbstverwaltung der berufsständischen Vertretungen und werden daher von den Kammern entsprechend begrüßt. Die Hinweise der Kammern wurden im Vorfeld der Erarbeitung der Gesetzentwürfe bereits zu einem großen Teil berücksichtigt.
Diskussionsbedarf, insbesondere seitens der Architektenkammer, gab es zur Frage der Mindeststudienzeit zur Erreichung von Abschlüssen sowie zur Frage der möglichen Diskriminierung bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Konkret geht es hierbei um die Berufszugangsvoraussetzungen für Stadtplaner, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten - ob nach drei- oder vierjähriger Studienzeit.
Das Ministerium verweist - der Herr Minister hat es soeben noch einmal getan - auf die Regelung hinsichtlich eines dreijährigen Studiums in neun Bundesländern. Dagegen bleibt festzuhalten, dass Innen- und Landschaftsarchitekten im Land Sachsen-Anhalt eine vierjährige Ausbildung durchlaufen, um zum Abschluss zu kommen. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre zweifellos sinnvoll.
Wir plädieren - ebenso wie mein Vorredner - für eine Überweisung an den Wirtschaftsausschuss. Dort sollten nach unserer Auffassung die Stellungnahmen, die bereits von den Kammern und den Verbänden abgegeben worden sind, noch einmal zurate gezogen werden. Nach unserer Einschätzung spricht aber trotzdem viel dafür,
dass eine zügige Beratung und eine schnelle Verabschiedung möglich sein sollte, um dann den Kammern eine entsprechende Anpassung ihrer Satzungen zu ermöglichen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Schönen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Es ist ein bisschen bedauerlich, dass die Reihen so gelichtet sind. Ich rechne das einmal der Tatsache zu, dass der eine oder andere zumindest im rechten Teil gestern vielleicht noch die Qualitäten des städtischen Nachtlebens genossen hat. Insofern, denke ich, lässt sich vielleicht eine Brücke zu unserem heutigen Thema bauen, wenn wir, sage ich einmal, über die Sicherung von urbanen Qualitäten und über die Frage „Wie weiter beim Stadtumbau?“ reden können.
- Das erwarten wir.
Meine Damen und Herren! Es geht heute um nicht mehr und nicht weniger als um die Zukunft der Städte in unserem Land. Wem das vielleicht etwas zu pathetisch daherkommt, der möge sich bitte mit dem Programm
„Stadtumbau Ost“ und insbesondere mit seinen Auswirkungen auseinandersetzen.
Im Jahr 2001 von der Bundesregierung eingeführt soll dieses Programm insbesondere dazu dienen, die Städte bei der Meisterung der neuen großen Herausforderungen zu unterstützen, die da heißen: demografische Entwicklung und wirtschaftlicher Strukturwandel.
Dabei geht es um eine aktive Stadtentwicklungspolitik, die nicht nur die Lebensqualität der Bürger im Blick hat, sondern auch die soziale Stabilität in den Wohnquartieren. Es geht um Maßnahmen, die eine breite Mehrheit der Bevölkerung in unserem Land betreffen.
In ganz Ostdeutschland werden Stadtumbaumaßnahmen in 390 Gemeinden und in Sachsen-Anhalt in 59 Gemeinden durchgeführt. Insgesamt gibt es mehr als 800 Stadtumbaugebiete. Mithin leben zwei Drittel aller Einwohner Ostdeutschlands in Stadtumbaugebieten.
2,5 Milliarden € werden von Bund, Ländern und Kommunen bis Ende des Jahres 2009 im Rahmen dieses Programms ausgegeben. Eine ganz entscheidende Rolle für die Zielorientierung spielen dabei die Ihnen sicherlich bekannten integrierten Stadtentwicklungskonzepte mit originären Lösungen für jede Stadt.
Bis Ende des Jahres 2007 sind bereits 220 000 Wohnungen, davon 46 000 in Sachsen-Anhalt, über eine Förderung im Rahmen des Stadtumbaus zurückgebaut worden. Bis Ende des Jahres 2009 sollen weitere rund 130 000 Wohnungen hinzukommen.
In den Stadtumbaugebieten sank die Leerstandsquote bei den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen von 17,2 % im Jahr 2002 auf mittlerweile 12 % im Jahr 2007.
Man kann festhalten, dass sich das Programm „Stadtumbau Ost“ nach sechs Jahren Laufzeit gut bewährt hat. Die Wohnungsmärkte konnten stabilisiert werden, die betroffenen Städte haben insbesondere durch den Programmteil „Aufwertung“ erheblich an Attraktivität gewonnen.
Zu diesem Urteil kommen auch die Gutachter des Deutschen Instituts für Urbanistik und des Instituts für Stadtforschung und Strukturpolitik, die dieses Programm im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung evaluierten.
Fachlich begleitet wurden sie von einer Lenkungsgruppe mit Vertretern aus unterschiedlichen fachlichen und gesellschaftlichen Bereichen, der auch vier Experten aus Sachsen-Anhalt angehörten. Ich denke, man kann sie ohne Weiteres als Experten bezeichnen; denn es handelt sich um die Landesvorsitzende des Mieterbundes Frau Schultz, um den Vorstand der größten Wohnungsgenossenschaft im Land Herrn Schwarzendahl, um den Sprecher der Stadtwerke Magdeburg Herrn Herdt und um Herrn Schneider aus dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr.
Diese Lenkungsgruppe sollte auf der Basis der Ergebnisse des Gutachtens Empfehlungen für die Fortentwicklung und Schwerpunktsetzung des Programms nach dem Jahr 2009 aufzeigen.
Richtig ist, dass der gesamte Bericht erst im Herbst dieses Jahres veröffentlicht werden soll. Die zentralen Ergebnisse, an denen sich auch nichts mehr ändern wird, wurden aber bereits in der vergangenen Woche im Rah
men eines Fachdialogs vorgestellt. Darin wird festgestellt, dass erst ein erster Teil der Herausforderungen bewältigt ist und noch große Anstrengungen erforderlich sind. Konsens besteht für uns darin, dass das Programm nach dem Jahr 2009 fortgeführt werden muss. Vorgeschlagen wird ein ganzes Bündel von direkten und flankierenden Maßnahmen, die sich sowohl an Bund und Länder als auch an die betroffenen Gemeinden richten.
Des Weiteren werden Vorschläge zur finanziellen Ausgestaltung des Programms gemacht. Ich möchte mich hierbei auf einige Schwerpunkte konzentrieren:
Das Programm „Stadtumbau Ost“ soll mit seinen beiden Bestandteilen „Abriss“ und „Aufwertung“ über das Jahr 2009 hinaus bis zum Jahr 2016 als eigenständiges Programm weitergeführt werden. Diese Forderung war so nicht unbedingt zu erwarten, wird von uns aber ausdrücklich unterstützt, da eine Zusammenführung mit dem Programm „Stadtumbau West“, über die auch diskutiert worden ist, aufgrund der unterschiedlichen Dimension des Problems zu früh käme. Man muss einfach festhalten, dass wir beim Stadtumbau im Gegensatz zum westlichen Teil Deutschlands nach wie vor ein flächendeckendes Problem haben, wohingegen die Situation in den alten Bundesländern insbesondere von punktuellen Problemen beim Stadtumbau gekennzeichnet ist.
Hinzu kommt, dass laut Prognosen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung bis zum Jahr 2020 von einer Verringerung der Zahl der Haushalte in den neuen Bundesländern außer Berlin um 3,2 % ausgegangen wird, während für die alten Länder mit einem Aufwuchs um 3,9 % gerechnet wird. Hier deutet sich die auch schon von der Wohnungswirtschaft angekündigte zweite Leerstandswelle an, wenn die geburtenschwachen Jahrgänge ab dem Jahr 1990 in das so genannte Haushaltsgründungsalter kommen.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den Rückbau langfristig nicht benötigter Wohnungen weiter zu unterstützen. Deshalb sollen auf Vorschlag der Lenkungsgruppe ab dem Jahr 2010 bis zum Jahr 2016 noch einmal rund 220 000 Wohnungen zur Verhinderung des Anstiegs des Leerstands zurückgebaut werden.
Um der größten Herausforderung, der Entwicklung der innerstädtischen Altbauquartiere, zu begegnen, ist ein ganzer Strauß von Maßnahmen vorgesehen. Diese weisen nach wie vor Leerstände in Höhe von mehr als 20 % auf. Bisher ist es nicht in ausreichendem Maße gelungen, dem abzuhelfen.
Kleinteilige Eigentümerstrukturen mit bis zu 80 % des Eigentums in privater Hand erschweren notwendige Abstimmungsprozesse, und Anreize für Investitionen sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die empfohlenen Maßnahmen werden deshalb auch von uns unterstützt. Es geht bei diesen darum, die Entwicklung der Gesamtstadt nicht außer Acht zu lassen, aber trotzdem mit verschiedenen Instrumenten der Städtebauförderung und des Stadtumbaus eine Konzentration auf die Innenstädte vorzunehmen, Eigentümerstandortgemeinschaften zu unterstützen und auch mit einer Wiedereinführung der Investitionszulage den Standort Innenstadt zu stärken.