Energieverbrauch der Europäischen Union bis zum Jahr 2020 auf 20 % zu erhöhen. Die Aufgabe der nationalen Politik ist es, mit gesetzlichen Vorgaben konkrete Instrumente zu schaffen, um diese Ziele zu erreichen.
Dem Gebäudebereich, meine Damen und Herren, kommt mit rund 35 % des Energieverbrauchs und fast 20 % aller CO2-Emissionen eine sehr zentrale Aufgabe zu. Das EE-Wärmegesetz bietet dafür auch die besten Grundlagen.
Erneuerbare Energien zu nutzen und sich für deren Einsatz stark zu machen, halte ich und hält die CDUFraktion durchaus für sinnvoll. Dazu setzt die Bundesregierung mit dem EE-Wärmegesetz bei Neubauten auf die Pflicht, seit dem 1. Januar dieses Jahres einen Anteil zu erbringen.
Der Bund hat sich in § 18 aber auch verpflichtet, erstmals bis zum 31. Dezember 2011 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht zu den Wirkungen und zur Umsetzung vorzulegen.
- Ja, ja. - Im Land Sachsen-Anhalt wurde in den vergangenen Jahren viel Geld in die Sanierung von Altbauten, also Bestandsbauten gesteckt. In unserem Bundesland, meine Damen und Herren, sind etwa 80 % der Gebäude - das wurde mir von den Vertretern der Verbände so mitgeteilt - voll- oder teilsaniert.
In den alten Bundesländern sind dies nur ca. 45 %. Deshalb sehe ich vor allem bei Bestandsbauten in den alten Bundesländern Handlungsbedarf, nicht unbedingt im Land Sachsen-Anhalt. Dem Bürger weitere Kosten aufzuerlegen, indem er per Gesetz verpflichtet wird, auch Altbauten mit erneuerbaren Energien auszustatten, halte ich für unsozial, weil unwirtschaftlich.
Wir haben einen Abgeordneten in der Koalitionsfraktion, der auf erneuerbare Energien gesetzt hat, der viel Geld investiert hat und der mir im Vertrauen gesagt hat: Scheurell, ich hätte es nicht gemacht, wenn ich gewusst hätte, dass sich das nicht rechnet. - Das ist so.
Ich möchte hier eines in Erinnerung rufen, meine Damen und Herren: Nach einer Umfrage der TU Dresden vor zwei Jahren arbeiten 43 % der ostdeutschen Vermieter mit einer Unterdeckung. 36,7 % halten sich gerade so über Wasser. Was meinen Sie denn, wie die das finanzieren, wenn sie die Bestandsbauten und Altbauten so ausstatten müssen, wie die Fraktion DIE LINKE dies möchte?
Noch eines: Im Gespräch mit Verbandsvertretern ergab sich Einigkeit darüber, welche Herausforderung der Klimaschutz im 21. Jahrhundert darstellt. Allerdings dürfen die vielen Bürgerinnen und Bürger, die im Besitz von Altbauten sind, nicht vergessen werden. Die meisten Privatinvestoren müssten fünfstellige Summen aufbringen, um diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE gerecht zu werden.
Das ist trotz der gemeinsamen Verantwortung für Umwelt und Energieeffizienz schier unmöglich und zu kostenintensiv, zumal Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen wegen nachhaltiger Einsparung von Energie oder Wasser nach § 559 Abs. 1 dritte Alternative des Bürgerlichen Gesetzbuches schwer durchzusetzen sind.
Meine Damen und Herren! „Politik ist die Kunst des Möglichen.“ Um diesem Ausspruch von Otto von Bismarck gerecht zu werden, muss man in Bezug auf das EE-Wärmegesetz, so glaube ich, erst die Möglichkeiten betrachten, um dann einen Nutzen für den Bürger zu erzielen. Die Fraktion DIE LINKE fokussiert mit ihrem Antrag zwar die Lösung des Problems, aber die nach § 3 Abs. 2 vorgesehene Möglichkeit zur Festlegung von Pflichten und zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei Bestandsbauten muss erst noch geprüft werden.
Meine Damen und Herren! Eines habe ich überprüft, nämlich woher Sie das haben. Die Landesmarketinggesellschaft ist ja sehr an Tourismus interessiert, an Antragstourismus à la LINKE nicht; denn das führt nachher zu nichts. Sie haben dieses Thema in Berlin aufgerufen. Sie haben auf Baden-Württemberg reflektiert, obwohl wir wirklich ganz andere Voraussetzungen haben. Wir werden im Ausschuss darüber streiten; verlassen Sie sich darauf.
Denken Sie auch daran: Auch das Land Sachsen-Anhalt, die Kommunen und viele andere Institutionen haben Bestandsbauten. Wie soll denn das dann finanziert werden? - Aber dazu wird uns die Fraktion DIE LINKE nachher im Ausschuss gute Ideen bringen und uns auch die Finanzierung darstellen.
Daher ist der Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht zielführend. Ich bitte Sie, dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen und den Antrag in die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr, für Umwelt, für Finanzen sowie für Wirtschaft und Arbeit zu überweisen. - Entschuldigen Sie bitte, dass ich die Redezeit etwas überschritten habe. Ich danke Ihnen, dass Sie nicht auf deren Einhaltung gepocht haben.
Ich meinte jetzt das Überziehen der Redezeit in dieser Größenordnung. - Für die Fraktion DIE LINKE erhält noch einmal Frau Hunger das Wort.
Ich möchte gleich mit Ihrem Schluss, was den Antragstourismus betrifft, beginnen, Herr Scheurell. Ich kann nur sagen: Der Klimaschutz macht einfach nicht vor den Landesgrenzen von Sachsen-Anhalt Halt.
(Minister Herr Dr. Daehre, CDU: Aber nicht in dem Ton! Das hätten Sie vor 20 Jahren machen können! - Zuruf: Richtig!)
- Ich habe jetzt ausgesprochen laut gesprochen; denn Herr Scheurell war noch nicht aufmerksam. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
(Minister Herr Dr. Daehre, CDU: Es geht heute um Klimaschutz! Also nehmen Sie sich mal ein bisschen zurück!)
Wir haben über das Problem erneuerbare Energien gesprochen. Wir haben es alle begrüßt, dass wir sie nutzen wollen.
Unsere Bauten werden teurer. Ich kann nur noch einmal sagen: Wir erleben alle mit, wie die Betriebskosten mit den fossilen Energien ständig exorbitant in die Höhe gehen. Wir werden dieses Problem immer wieder und weiter haben, wenn wir uns nicht endlich dazu bekennen, wirklich die Energieträger zu nutzen, die uns nichts kosten. Die können nicht teurer werden.
(Herr Gürth, CDU: Die gibt es gar nicht! Es gibt keine Energieträger, die nichts kosten! - Herr Kosmehl, FDP: Welche denn?)
- Die gibt es wohl, das wissen Sie doch auch. - Aus diesem Grund halte ich es einfach für wichtig, dass wir diesen Zusammenhang wirklich verinnerlichen und ihn dann bis zum Ende in unseren Handlungen beherzigen.
Hinsichtlich der teuren Bauten, von denen Sie gesprochen haben, Herr Minister, kann ich wirklich nur sagen: Schauen Sie sich an, was man im Nachhinein an Betriebskosten zu zahlen hat. Ich glaube, in kurzer Zeit rechnet sich auch die Investition in erneuerbare Energien.
Im Hinblick auf die Wertsteigerung dieser Gebäude möchte ich ergänzen, dass der 75-jährige Hausbesitzer - - Ich habe vorhin gesagt, dass ich ausdrücklich möchte, dass dieser Gesetzentwurf mit Augenmaß erarbeitet wird. Auch Herr Felke hat Augenmaß verlangt. Natürlich muss man auch die Sonderfälle im Auge haben. Aber ich denke, der 75-jährige Hausbesitzer hat ein Interesse daran, sein Häuschen irgendwann einmal zu verkaufen, wenn er es nicht mehr nutzen kann.
(Zustimmung bei der LINKEN - Minister Herr Dr. Daehre: Reißen Sie sich doch einmal zusam- men! - Unruhe)
Herr Minister, in einem Punkt muss ich Ihnen ausdrücklich widersprechen. Sie haben gesagt, das Land habe keinen eigenen Spielraum bei der Ausgestaltung des Gesetzes. Dies steht aber so nicht im Gesetz. Das Land hat sehr wohl Spielraum. Hierin steht lediglich, dass die Länder eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei bereits errichteten Gebäuden festlegen. Hierin steht
In § 15 des Gesetzes wird ausdrücklich darauf Bezug genommen, dass die Förderung auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Anteil der genutzten erneuerbaren Energie höher als der landesrechtlich vorgeschriebene Mindestanteil ist. Das heißt, ich kann im Landesrecht einen anderen Anteil als in diesem Gesetz vorschreiben. Es gibt durchaus Gestaltungsmöglichkeiten. Ich denke, die müssten ausgereizt und genutzt werden.
Herr Franke, zu Ihrer Rede möchte ich nicht allzu viel sagen. Ich habe das Gefühl, dass Sie ein anderes Gesetz gelesen haben, wenn Sie von einer Diskriminierung der erneuerbaren Energien sprechen. Ich kann diese Diskriminierung nicht finden.
Noch einmal zum Antrag. Mir geht es nicht darum, dass wir uns im Ausschuss darüber unterhalten, was denn alles nicht geht. Ich möchte, dass wir zu einem Gesetz kommen, das die Situation in Sachsen-Anhalt betrachtet und das auf die Besonderheiten Sachsen-Anhalts eingeht. Deshalb würde ich Ihrem Änderungsantrag nur dann zustimmen können, wenn es wirklich zu einem solchen Gesetzentwurf kommt. - Danke schön.