Protocol of the Session on November 13, 2008

Im Hinblick auf die Abstimmung mit Frau Kollegin Wernicke: Wir haben an dieser Stelle eine unterschiedliche Interessenlage.

(Frau Weiß, CDU: Das ist gut so!)

Das respektiere ich. Das ist auch nichts Schlimmes. Das kommt hin und wieder einmal vor.

(Frau Weiß, CDU: Aber ganz schön!)

- Frau Weiß, aber ganz schön; das ist eben manchmal so. - Wir werden uns gemeinsam bemühen, das so zu regeln, dass am Ende die unterschiedliche Interessenlage ausgewogen ist.

(Frau Weiß, CDU: Das glaube ich nicht!)

- Doch, Frau Weiß, haben Sie doch einmal Vertrauen. Haben Sie Vertrauen in die, die dort agieren. Das bekommen wir gemeinsam hin.

(Zuruf von Herrn Hauser, FDP)

Das Entscheidende ist - lassen Sie mich das noch sagen, Herr Hauser -, dass nicht der Eindruck erweckt wird - einige Artikel, die ich in den letzten Wochen in den Zeitungen gelesen habe, sind schon so zu interpretieren, dass der Eindruck bewusst erweckt werden soll -, dass man aus politischer Opportunität gegenüber einer Interessengruppe eine besondere Gesetzesauslegung vornimmt.

Ich finde, das ist nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen, als er das Sonn- und Feiertagsgesetz verabschiedet hat. Sie als Gesetzgeber haben dabei eine andere Intention gehabt. Sie haben gesagt, Sie wollen einen besonderen Sonn- und Feiertagsschutz, und nur wenn es berechtigte Gründe gibt, davon abzuweichen, dann soll von dem besonderen Schutz abgewichen werden.

Aber über die Frage, ob es diese hier gibt, sollen doch die entscheiden, die vor Ort die entsprechenden Kriterien anwenden können. Eine generelle, landesweite Ausnahmeregelung für alle ist nach meiner festen Überzeugung rechtlich nicht möglich.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann.

Wir kommen zur Frage 7. Sie wird von dem Abgeordneten Herrn André Lüderitz von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Es geht um den Stand des Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben (ERAM). Bitte schön.

Bereits im September 2005 hat das Bundesamt für Strahlenschutz dem für das Planfeststellungsverfahren zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt die für die Öffentlichkeitsbeteiligung auszulegenden Unterlagen übergeben.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2007 ca. 250 Unterlagen zum Stilllegungskonzept und zu Sicherheitsanalysen, die nicht für die Auslegung erforderlich sind, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt übergeben. Das Bundesamt für Strahlenschutz informierte im November 2008 darüber, dass die zurzeit durchgeführten bergrechtlichen Sicherungsmaßnahmen voraussichtlich im Jahr 2009 abgeschlossen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Prüfberichte liegen der Landesregierung gegenwärtig vor und welche weiteren Maßnahmen sind zur Stilllegung des ERAM erforderlich?

2. Wann wird das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Planfeststellung für die Stilllegung des Endlagers Morsleben einleiten?

Vielen Dank, Herr Lüderitz. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Petra Wernicke.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Lüderitz namens der Landesregierung wie folgt.

Zur Frage 1: Das Bundesamt für Strahlenschutz hat die Stilllegung des ERAM im Jahr 1997 beantragt. Seit der Beantragung der Stilllegung sind insgesamt 270 Verfahrensunterlagen eingereicht worden. Davon wurden bisher zwölf Unterlagen ersatzlos aus dem Verfahren zurückgezogen, 65 Unterlagen wurden revidiert und 21 Unterlagen durch neue ersetzt.

Die Verfahrensunterlagen sind in Genehmigungs-, Prüf- und informelle Unterlagen sowie Auslegungsunterlagen für das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren unterteilt. Die Einteilung hat das Bundesamt für Strahlenschutz vorgenommen. Es legt zudem fest, welche Unterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit auszulegen sind.

Die Auslegungsunterlagen wurden meinem Haus im Jahr 2005 übergeben. Mit der Übergabe der Auslegungsunterlagen, die ein wesentlicher Bestandteil des Stilllegungsantrages sind, erhielt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt auch Kenntnis vom Stilllegungskonzept. Damit konnte das eigentliche Stilllegungsverfahren beginnen. Zuvor konnte nur eine begleitende Be

gutachtung der Unterlagenerstellung im Sinne einer Antragsberatung durchgeführt werden.

Allerdings wiesen die Auslegungsunterlagen nicht die erforderliche Qualität für eine Prüfung auf Plausibilität der Aussagen und der technischen Machbarkeit auf. Daher wurden in der Folgezeit weitere 69 Unterlagen zu den Bereichen Schachtverschlüsse, Streckenverschlüsse sowie Standsicherheit und Integrität der Salzbarriere eingereicht und weitere 42 Unterlagen von meinem Haus im Rahmen von Fachgesprächen abgefordert. Absehbar fehlen aber noch Unterlagen für die Prüfung der Auslegungsreife.

Die Überarbeitung einiger Unterlagen sowie Neuberechnungen sind seit Februar dieses Jahres vom Bundesamt für Strahlenschutz angekündigt, da ein neuer Standort für die Salzbetonförderanlage geplant ist. Diese Unterlagen, die im Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren auszulegen sind, sollen Ende 2008 dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt vorgelegt werden.

Parallel zu den Auslegungsunterlagen prüft das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt selbstverständlich alle weiteren im Verfahren befindlichen Unterlagen und führt mit dem Bundesamt für Strahlenschutz regelmäßig Fachgespräche.

Außerdem finden zweimal im Jahr so genannte trilaterale Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Bundesamt für Strahlenschutz und meinem Haus statt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist damit stets über alle Aktivitäten auf dem Laufenden.

Bisher gab es seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine positive Resonanz auf die Arbeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt.

Zur Frage 2: Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt strebt an, im nächsten Jahr die Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten. Deshalb hat derzeit die Prüfung der Auslegungsunterlagen Vorrang. Wie schon kurz angesprochen, werden diese Unterlagen hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, ihrer Plausibilität, der Machbarkeit der Maßnahmen und ihrer inhaltlichen Konsistenz zusätzlich zu den weiteren 270 Verfahrensunterlagen geprüft. Dies erfordert zumindest eine Sichtung und Plausibilitätsprüfung aller im Verfahren befindlichen Unterlagen.

Aufgrund der wiederholten Revision von Unterlagen und wegen noch fehlender Unterlagen gestaltete sich das Verfahren nicht in der zu erwartenden Zügigkeit. Das Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, dass Dritte aus diesen Unterlagen ihre Betroffenheit erkennen müssen, und zwar auch unter Einbeziehung externer Gutachter.

Außerdem müssen bei der Planfeststellungsbehörde, also meinem Haus, alle begründeten Zweifel an der technischen Machbarkeit des Vorhabens ausgeräumt sein. Das bedeutet allerdings noch nicht, dass das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt dem Vorhaben vollständig zustimmen könnte. Das kann das Ministerium erst, wenn alle rechnerischen Nachweise vom Bundesamt für Strahlenschutz vorgelegt und durch mein Haus geprüft wurden und wenn letztlich der Nachweis der Langzeitsicherheit erbracht wurde. Ich glaube einschätzen zu können, dass bis zu dieser Entscheidung noch sehr viel Arbeit vor uns liegt. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin Wernicke. Zusatzfragen gibt es nicht.

Deshalb kommen wir jetzt zur letzten Frage, zur Frage 8. Es fragt Frau Jutta Fiedler von der Fraktion DIE LINKE und es geht um Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs. Bitte schön.

In Sachsen-Anhalt verlassen immer noch zu viele Schülerinnen und Schüler die Schule ohne einen Abschluss. Die Landesregierung hat erklärt, diese Schulabbrecherquote spürbar senken zu wollen.

Dazu wurde unter anderem das Programm „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ mit einer Summe von 59 Millionen aus ESF-Mitteln aufgelegt. Die entsprechenden Richtlinien wurden vom Ministerium für Soziales und Gesundheit im Sommer dieses Jahres erlassen und veröffentlicht, obwohl das Programm bereits für das Schuljahr 2007/2008 praxiswirksam werden sollte. Bisher liegt unseres Wissens lediglich eine Entscheidung über die Landeskoordinierungsstelle vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bis zu welchem Zeitpunkt werden die Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren für die regionalen Netzwerkstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten und die bedarfsorientierte Schulsozialarbeit sowie für bildungsbezogene Angebote verbindlich abgeschlossen?

2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem verzögerten Anlauf des Programms hinsichtlich nicht verwendeter Mittel und der Laufzeit des Projektes?

Vielen Dank, Frau Fiedler. - Für die Landesregierung antwortet Herr Professor Jan-Hendrik Olbertz. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage der Abgeordneten Fiedler beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zur Frage 1: Die Veröffentlichung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ erfolgte im Ministerialblatt Nr. 27 für das Land Sachsen-Anhalt am 11. August 2008. Schon am 10. Juli 2008 wurden alle potenziellen Antragsteller darüber informiert.

Entsprechend den Antragsmodalitäten der Richtlinie hatten die potenziellen Träger der Projekte in diesem Jahr die Möglichkeit, ihre Anträge bis zum 15. August, und zwar für den Bereich Unterstützung, Beratung und Begleitung, Netzwerkstellen, und bis zum 15. September, hier für Schulsozialarbeit, bildungsbezogene Angebote, einzureichen. Bewilligungsbehörde für alle oben genannten Förderbereiche ist das Landesverwaltungsamt, dort das Referat 601, also das Landesjugendamt.

Bisher wurden keine Bewilligungen ausgesprochen - das ist richtig -, da entsprechend der Förderrichtlinie alle Anträge für Schulsozialarbeit, bildungsbezogene Angebote

und Netzwerkstellen durch die so genannte Koordinierungsstelle fachlich bewertet werden müssen.

Die Bewilligungsbehörde arbeitet derzeit an dem Zuwendungsbescheid für diesen Programmteil. Nachdem der Zuwendungsbescheid für diese Koordinierungsstelle, wo alle Fäden zusammenlaufen, erteilt worden ist, wird unmittelbar mit der fachlichen Prüfung der eingereichten Konzepte für die anderen Programmmodule begonnen. Ein Abschluss der Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren zu den vorliegenden Anträgen für Netzwerkstellen ist für Dezember 2008 und für die bedarfsorientierte Schulsozialarbeit bzw. die bildungsbezogenen Projekte für Januar 2009 vorgesehen.

Zur Frage 2: Die ursprüngliche Planung sah für den Programmstart tatsächlich vor, im Jahr 2008 schon mit der Errichtung von zehn Netzwerkstellen, 100 Schulsozialarbeitsprojekten und 200 bildungsbezogenen Vorhaben zu beginnen.

Für die Jahre 2009 und 2010 war ein Aufwuchs von 14 Netzwerkstellen und 150 bzw. 170 Schulsozialprojekten geplant. Die Anzahl von 200 bildungsbezogenen Angeboten wird aber beibehalten. Die bisherige Nichtinanspruchnahme der Mittel, die aufgrund ihrer Übertragbarkeit übrigens auch nicht verfallen, führt dazu, dass über den gesamten Programmzeitraum von jetzt ab betrachtet mehr Projekte kalkuliert werden können, als ursprünglich vorgesehen waren. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Olbertz. Es gibt eine Nachfrage. - Bitte, Frau Fiedler.