Protocol of the Session on November 13, 2008

Vielen Dank, Frau Ministerin Kolb. - Es gibt keine Nachfragen. Dann begrüße ich zunächst Seniorinnen des Vereins „Grüne Damen“ aus Bernburg auf der Nordtribüne.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen zur Frage 4. Es fragt der Abgeordnete Herr Gerald Grünert von der Fraktion DIE LINKE zu Auswirkungen der beabsichtigten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Bitte schön.

Während der Sitzung des Ausschusses für Inneres am 25. Oktober 2008 wurde in schriftlicher Form durch den Innenminister eine Modellrechnung ausgegeben, welche die finanziellen Auswirkungen darstellt, die die zum 1. Januar 2009 geplanten Änderungen im Finanzausgleichsgesetz auf die Gesamtheit der kreisfreien Städte, der Landkreise und der kreisangehörigen Gemeinden sowie auf die gegenwärtigen Mittelzentren haben könnten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen finanziellen Auswirkungen rechnet die Landesregierung diesbezüglich in den einzelnen Landkreisen und durch welche Maßnahmen sollen diese kompensiert werden?

2. In welcher Form beabsichtigt die Landesregierung einen gerechteren Ausgleich zwischen einnahmestarken und einnahmeschwächeren Gemeinden zu erreichen?

Vielen Dank, Herr Grünert. - Für die Landesregierung antwortet Minister Herr Hövelmann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen des Abgeordneten Grünert namens der Landessregierung wie folgt.

Zur ersten Frage: Die Auswirkungen der geplanten Änderung auf die Landkreise sind einer Modellrechnung unterworfen worden. Im Vergleich zur Festsetzung der Finanzausgleichsleistungen 2008 ist die Betroffenheit der Landkreise unterschiedlich. Sie variiert aber lediglich im Zehntelprozentbereich. Hierbei geht es von minus

0,15 % bis zu plus 0,17 %. Diese nach unserer Verfassung zu vernachlässigende Betroffenheit erfordert keinen Kompensationsmechanismus.

Zur zweiten Frage: Unterstellt man, die Frage nach einem gerechteren Ausgleich zwischen einnahmestarken und einnahmeschwachen Gemeinden beziehe sich auf die Bereitstellung von allgemeinen Zuweisungen, so ist zu sagen: Es ist bereits heute so, dass einnahmestarke Gemeinden zugunsten einnahmeschwacher Gemeinden weniger allgemeine Zuweisungen erhalten; denn die Höhe der allgemeinen Zuweisungen ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der so genannten Bedarfsmesszahl und der Steuerkraftmesszahl, sodass eine entsprechende Ausgleichsregelung im bereits jetzt gültigen Finanzausgleichsgesetz vorgesehen und enthalten ist.

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann.

Die Frage 5 wird von dem Abgeordneten Uwe Heft von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Es geht um den Wohnraummietspiegel. Bitte, Herr Heft.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In SachsenAnhalt verzichten viele Kommunen in Zeiten finanzieller Probleme und notwendiger Haushaltskonsolidierung auf die Erstellung von Wohnraummietspiegeln, weil diese Aufgabe keine kommunale Pflichtaufgabe darstellt. Ein Beispiel dafür ist die Landeshauptstadt Magdeburg, welche aus Kostengründen die Erstellung eines Mietspiegels ablehnt, wie in der „Magdeburger Volksstimme“ am 13. September 2008 zu lesen war.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Erstellung von Wohnraummietspiegeln in den Kommunen des Landes finanziell zu unterstützen?

2. Weshalb vertritt die Landesregierung den Standpunkt, dass fortgeschriebene Mietspiegel geringe praktische Relevanz genießen?

Vielen Dank, Herr Heft. - Für die Landesregierung antwortet Minister Herr Dr. Daehre.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heft im Namen der Landesregierung wie folgt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In SachsenAnhalt verzichten viele Kommunen aus Kostengründen auf die Erstellung von Wohnraummietspiegeln, zumal diese Aufgabe keine kommunale Pflichtaufgabe darstellt. Sie fragen die Landesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, die Erstellung von Wohnraummietspiegeln in den Kommunen des Landes finanziell zu unterstützen. Weiterhin möchten Sie eine Begründung für den Standpunkt der Landesregierung erfahren, dass fortgeschriebene Mietspiegel geringe praktische Relevanz genießen.

Lassen Sie mich mit der Beantwortung der letzten Frage beginnen. Der Mietspiegel soll dem Vermieter die Be

gründung des Erhöhungsverlangens und dem Mieter dessen Überprüfung erleichtern. Da im Vergleich zum Bundesdurchschnitt die Mieten in Sachsen-Anhalt relativ niedrig sind - der Bundesdurchschnitt liegt bei 5,20 €/m² kalt, der Landesdurchschnitt bei 4,22 €/m² kalt - und in unserem Land ein Überangebot an Wohnungen besteht - die Leerstandsproblematik ist hinlänglich bekannt -, ist die Lage für die Mieter ohnehin überaus günstig.

Die Mieter können unter Umständen auch Wohnungen zu unter dem Landesdurchschnitt liegenden Mietpreisen anmieten, weil die Vermieter andererseits ein großes Interesse daran haben, leerstehenden Wohnraum überhaupt zu vermieten. Aus diesem Grunde werden die Mietparteien nicht auf den Mietspiegel zurückgreifen, sondern den Mietpreis je nach Lage frei vereinbaren.

Zudem ist nicht außer Acht zu lassen, dass die Kosten eines Mietspiegels für die Kommunen nicht unerheblich sind. Aus vorgenannten Gründen erübrigt sich auch eine finanzielle Unterstützung des Landes.

Sollten neue Erkenntnisse darüber vorliegen, ob den Sozialgerichten zur Beurteilung der Angemessenheit der Wohnungsgröße Mietspiegel zur Verfügung stehen sollten, werden wir das Parlament frühzeitig informieren und erforderlichenfalls handeln. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Danke, Herr Minister Daehre.

Nun kommen wir zur Frage 6. Es fragt der Abgeordnete Johannes Hauser von der FDP-Fraktion. Es geht um Kleintier- und Geflügelschauen an Feiertagen. Bitte, Herr Hauser.

In der Vergangenheit war es möglich, Kleintier- und Geflügelschauen auch an Feiertagen mit erhöhtem Schutz nach § 5 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage durchzuführen.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Gründe führten dazu, dass die Landesregierung an ihrer früheren Rechtsauffassung nicht mehr festhält, dass es sich bei den oben genannten Veranstaltungen um Veranstaltungen handelt, die im weitesten Sinne der „Volksbildung“ dienen und somit auch an stillen Tagen durchgeführt werden können?

Vielen Dank, Herr Hauser. - Für die Landesregierung antwortet Minister Herr Hövelmann. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Hauser namens der Landesregierung wie folgt.

Zunächst möchte ich an die ausführliche Beantwortung der durch Sie bereits einmal gestellten Frage durch einen Vertreter meines Hauses in der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 24. September 2008 erinnern. Sie waren anwesend, insofern haben Sie dort die entsprechenden Ausführungen zur Kenntnis genommen.

Ich will dennoch kurz zusammenfassen, was uns bewogen hat. Es wurde, nachdem zahlreiche Interessengruppen an das zuständige Ministerium herangetreten sind, offenkundig, dass die bisherige, für eine Interessengruppe getroffene Erlasslage in Bezug auf Rassegeflügelschauen nicht aufrechterhalten werden kann.

(Frau Weiß, CDU: Wie?)

- Lassen Sie mich ausreden, dann werden Sie sehen, wie es möglicherweise gehen kann. - Sinn und Zweck der Regelung in § 5 des Feiertagsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist es unter anderem, am Volkstrauertag und am Totensonntag eine Atmosphäre herzustellen, die dem ernsten Charakter dieser Tage entspricht. Damit sollen Rücksichtnahme und Respekt vor den Gefühlen derjenigen Menschen ausgedrückt werden, die den jeweiligen Tag bestimmungsgemäß, wie es so schön heißt, begehen möchten.

Um Lösungsmöglichkeiten auszuloten, habe ich für den 25. November 2008 den Verband der Rassegeflügelzüchter Sachsen-Anhalt e. V. gemeinsam mit anderen Verbänden und Institutionen, die von den Regelungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes berührt sind, zu einem Fachgespräch eingeladen. Ziel ist es, über die Umsetzung des Sonn- und Feiertagsgesetzes in SachsenAnhalt in der Praxis zu diskutieren und auch die Erwartungen der Verbände an die verantwortlichen Stellen hierzu kennenzulernen.

Ich will einmal vorsichtig darstellen, wie eine Lösung aussehen könnte, die dann nicht mehr nur eine Interessengruppe bevorteilt und alle anderen nicht, sondern die tatsächlich dazu führt, dass wir eine einzelfallbezogene Entscheidungsmöglichkeit finden.

Das Sonn- und Feiertagsgesetz lässt nämlich an den definierten Tagen eine generelle landesweite Regelung nicht zu. Wer das Gesetz liest, der wird erkennen, dass der Gesetzgeber, also Sie, ausdrücklich dafür Sorge getragen hat, dass es keine landesweite generelle Regelung gibt. Vielmehr sind in Abhängigkeit von Notwendigkeiten und Rahmenbedingungen im Wege von Einzelfallentscheidungen Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz an den definierten Tagen möglich.

Ob es im Einzelfall berechtigte Gründe gibt, die für eine solche Ausnahme ausreichend sind, kann nicht in einem generellen Erlass für das ganze Land geregelt werden. Das - das ist an anderer Stelle im Gesetz geregelt - können und müssen die Kommunen im Wege der Wahrnehmung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis entscheiden und bewerten und am Ende dann auch im Verhältnis zu den jeweiligen Interessengruppen vertreten.

Ich glaube, das könnte eine Lösung für die auch sehr emotional geführte Diskussion im Lande Sachsen-Anhalt bringen. Ich will aber auch deutlich machen, dass dies dazu führen kann, dass es im Land, je nach Einschätzung der entsprechenden kommunalen Verantwortlichen in den Verwaltungen, zu unterschiedlichen Handhabungen kommt. Das ist vom Gesetzgeber aber ausdrücklich gewollt. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich eine solche kommunale Entscheidungskompetenz in das Gesetz geschrieben. Aus diesem Grunde, denke ich, kann das eine Lösung sein, um die widerstrebenden Interessen auszugleichen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Der Fragesteller, Herr Hauser, hat eine Nachfrage.

Herr Präsident, mir stehen zwei Nachfragen zu. Diese Möglichkeit möchte ich nutzen.

Erstens. Herr Minister Hövelmann, haben Sie sich mit Ihrer Kabinettskollegin und unmittelbaren Nachbarin auf der Regierungsbank Frau Wernicke im Vorfeld fachlich abgestimmt?

Zweitens. Haben Sie die Einladung der Ministerin, eine solche Geflügelschau zu besuchen, angenommen?

Wir können es natürlich sehr ernsthaft machen, Herr Hauser. Sie können davon ausgehen, dass ich in meinem bisherigen politischen Leben mehrfach entsprechende Veranstaltungen besucht habe, selbst eröffnet habe und Schirmherr gewesen bin.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich glaube, wir stehen dahin gehend nicht zurück, wie Sie es mit Ihrer Fragestellung vielleicht provozierend haben sagen wollen.

Im Hinblick auf die Abstimmung mit Frau Kollegin Wernicke: Wir haben an dieser Stelle eine unterschiedliche Interessenlage.