Protocol of the Session on September 11, 2008

Wenn es nicht besser wird, sollten wir so lange, wie wir kein besseres haben, bei dem derzeit immer noch funktionierenden, wenn auch kritikwürdigen Modell bleiben. Das neue Modell muss besser werden und es muss die Kriterien, die ich vorhin genannt habe, deutlich erfüllen. Die Rechtslage ist, gerade mit dem EU-Recht, insgesamt nicht einfacher geworden. Das ist die Krux, vor der wir stehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Gebhardt. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Borgwardt.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe diesmal den Vorteil, dass ich als Letzter reden darf. Ich möchte gern ein paar Vorbemerkungen machen. Kollege Kosmehl hat gesagt, dass der Lichtblick von 5,52 € nicht ausreicht, damit die FDP zustimmen wird. Mit der Äußerung vom Lichtblick zur Lichtgestalt - ich hatte das vorhin schon genannt, aber nicht deutlich genug - hat es folgende Bewandtnis: Wenn wir versuchen wollen, mehr zu erreichen, dann haben wir - darin sind wir uns alle einig - in dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Möglichkeit. Das wollen wir.

Ich persönlich möchte jetzt nicht wie meine Vorredner der Versuchung erliegen, in drei Viertel meiner Rede über den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag Ausführungen zu machen, obwohl wir über den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag reden. Insofern würde ich die Debatte gern dann führen, wenn wir die Möglichkeit haben. Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt: Herr Kollege Gebhardt, wir sind uns im Großen und Ganzen über die Möglichkeiten einig, die nicht einfach sind. Aber ich sage hier auch: Die KEF will keiner abschaffen. Ich kenne zumindest keinen ernsthaften Vorschlag, der das fordert. Aber eines ist auch klar: Wir haben die KEF dadurch stärker gemacht, dass wir beispielsweise beim Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - nicht nur Sachsen-Anhalt, sondern auch andere Landesparlamente - nicht zugestimmt haben. Ich glaube, das ist auch unstrittig. Insofern gehört eine gewisse Begleitmusik dazu, wenn die KEF das erreichen will, was wir eigentlich alle wollen, nämlich ein gutes und auskömmliches Maß auf der einen Seite und andererseits eine nicht über Gebühr große Erhöhung.

Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion geht deshalb davon aus, dass mit dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag letztmalig eine Gebührenanpassung auf der Grundlage der geltenden Rundfunkfinanzierungssystematik erfolgt. Wir respektieren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007. Wir sind jedoch der Auffassung, dass mit der Konkretisierung des Auftrages des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages und der geplanten Neugestaltung des Rundfunkfinanzierungssystems im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ein Instrumentarium geschaffen werden muss, das dauerhaft einen qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleistet und gleichzeitig das Ansehen und die Akzeptanz des dualen Rundfunksystems in der Bevölkerung sichert.

Die CDU-Fraktion beabsichtigt, diese Vorstellung dem vorliegenden Gesetzentwurf als Präambel voranzustellen. Wir haben uns in der Vorbesprechung heute Mittag auch darauf verständigt, dass wir das in der Sitzung in der Brüssel tun werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden mit hoher Wahrscheinlichkeit am 1. Januar 2009 eine Rundfunkgebührenanhebung - meine Vorredner gingen darauf ein - auf insgesamt 17,98 € erleben. Meines Erachtens ist dieser Betrag - darin stimme ich mit meinen Vorrednern ausdrücklich überein - ein Kompromiss zwischen dem aktuellen Rundfunkgebührenurteil des Bundesverfassungsgerichtes einerseits und dem Aufbegehren verschiedener Länderparlamente gegen die stetig steigenden Rundfunkgebühren andererseits.

Ich möchte in diesem Zusammenhang an die von uns initiierten Landtagsbeschlüsse vom 3. März 2005 und 22. Februar 2007 erinnern. Nur so, meine Damen und Herren, ist es erklärlich, dass die KEF - ich ging vorhin kurz darauf ein - in ihrem 16. Bericht den ursprünglich durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf, der eine Rundfunkgebührenerhöhung in Höhe von 1,69 € vorsah - das wurde auch schon erwähnt -, auf 95 Cent abgesenkt hat.

(Zuruf von Herrn Höhn, DIE LINKE)

- Das ist so. Sie können nachher fragen, wenn Sie möchten. - Korrekturen sind im Wesentlichen bei den Bestandsfortschreibungen, dem Entwicklungsbedarf, bei den Erträgen und bei den anrechenbaren Eigenmitteln vorgenommen worden. Darüber hinaus ist die KEF jedoch zu der Auffassung gelangt, dass insbesondere bei den größeren Anstalten ein noch höheres Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Bereich Personal mobilisiert werden könne, als von den Anstalten vorgesehen.

Die KEF hat damit im Verfahren zur Ermittlung des neuen Rundfunkgebührenbedarfs ihr Augenmerk auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, insbesondere auf die Entwicklung der Nettolöhne, gerichtet. Die CDU-Fraktion begrüßt diese Maßhaltung ausdrücklich.

Eine weitere Verringerung der KEF-Empfehlung und damit eine abweichende Entscheidung der Landesparlamente ist - meine Vorredner gingen ebenfalls darauf ein - aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben und des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 rechtlich nicht durchsetzbar und daher auch nicht diskutabel.

(Herr Kosmehl, FDP, meldet sich zu Wort)

- Am Ende, Herr Kosmehl. - Meine Damen und Herren! Die Ausgestaltung der Rundfunkordnung liegt in der parlamentarischen Verantwortung der Landesparlamente. Das Bundesverfassungsgericht hat diese zentrale Rolle der Landesparlamente unterstrichen.

Meine Fraktion steht für einen bezahlbaren öffentlichrechtlichen Qualitätsrundfunk. Hierfür sehen wir die auftragskonforme Teilhabe an neuen Verbreitungswegen und Techniken als eine notwendige Voraussetzung an.

Meine Damen und Herren! Ich wünsche uns zu diesem Thema eine kurzweilige Ausschussdiskussion. Ich möchte jedoch nicht vergessen, dass der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Finanzierung von jugendschutz.net. bis zum 31. Dezember 2012 verlängert

und damit die kontinuierliche Fortführung der Aufgaben durch jugendschutz.net gewährleistet.

Ich bitte wie meine Vorredner ausdrücklich um eine Überweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kosmehl, Sie können jetzt nachfragen.

Herr Kollege Borgwardt, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr so verstehen, dass der Landtag und die frei gewählten Abgeordneten des Landtages keine ablehnende Haltung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag einnehmen können, dass wir also zustimmen müssen?

Meines Wissens sind Sie in der Handhabe Ihres Mandates frei, so steht es in der Landesverfassung. Die Frage ist, was bezwecken Sie im Endeffekt damit. Wir haben das beim Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemacht.

(Herr Kosmehl, FDP: Am Ende!)

- Ja. Auf jeden Fall hat es im Endeffekt nicht die Auswirkung gehabt, dass er gänzlich nicht zustande gekommen ist. Das wissen Sie doch auch.

Die Frage ist insofern so zu beantworten: Sie können das machen. Aber ich glaube auch, dass wir in dem Chor der 16 Bundesländer eine Gesamtverantwortung haben. Insofern komme ich auf meine eingangs gemachte Bemerkung in Bezug auf die Lichtgestalt zurück. Sie haben das große Glück - das sage ich so deutlich -, dass Sie in der Opposition sind.

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

- Das ist so. Es ist manchmal ein glücklicher Umstand. - Wir müssen es, insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, durchsetzen. Sie wissen, dass ein enger Rahmen gegeben ist. So lange, wie wir die Bedingungen - das kann der Gesetzgeber; demzufolge auch der frei gewählte Abgeordnete Guido Kosmehl - so formulieren, dass sie verfassungskonform sind, können wir Einfluss auf dem Rundfunkgebühr nehmen. Das ist genau das, was wir im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag bzw. im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag versuchen wollen.

Danke sehr, Herr Borgwardt. - Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 5/1431 ein. Einer Überweisung als solcher stand nichts im Wege. Unstrittig ist sicherlich die Überweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. Soll die Drucksache in weitere Ausschüsse überwiesen werden? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir darüber ab, die Drs. 5/1431 in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichnen. - Das sind alle Fraktionen.

Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 7.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1468 neu

Einbringer ist der Minister des Innern Herr Hövelmann. Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Anbetracht der Gefahren, die vom politischen Extremismus ausgehen, ist die Arbeit des Verfassungsschutzes unverzichtbar. Damit wir in unserem Lande Sachsen-Anhalt auch zukünftig verfassungsfeindlichen Bestrebungen wirksam entgegentreten können, brauchen wir eine Änderung unseres Verfassungsschutzgesetzes.

In der Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie wollen und müssen wir damit auf der Höhe der Zeit bleiben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung trägt im Wesentlichen der Ausgestaltung der Auskunftsbefugnisse nach dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom Januar 2007 mit abgestuften Einsatzschwellen für die Verfassungsschutzbehörden sowie dem geänderten Aufenthaltsgesetz Rechnung.

Daneben werden Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten veränderten technischen Gegebenheiten angepasst. Auch wird entsprechend dem allgemeinen Datenschutzrecht die bisherige Differenzierung zwischen der Verarbeitung in und außerhalb von Dateien aufgegeben, soweit nicht im Interesse des Persönlichkeitsschutzes oder aufgrund technischer Besonderheiten auch weiterhin eine Unterscheidung notwendig ist.

Zudem werden die Voraussetzungen und das Verfahren des Einsatzes technischer Mittel im Schutzbereich des Artikels 13 des Grundgesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst und Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eingeführt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was heißt das nun im Einzelnen?

Erstens. Als Konsequenz aus der nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz durchgeführten Evaluierung hat der Bundestag das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 5. Januar 2007 beschlossen. Nach diesem Gesetz sind die Auskunftsbefugnisse des BfV, des Bundesamtes für Verfassungsschutz, praxisorientiert fortentwickelt und ergänzt worden. Die Befugnisregelungen sind danach stärker an den maßgeblichen Schutzgesichtspunkten ausgerichtet und entsprechend differenziert gestaltet worden.

Mit dem Ihnen vorliegenden Änderungsgesetz wird - als Ausfluss aus dem Bestimmtheitsgebot und aus Gründen der Rechtsklarheit sowie der Anwenderfreundlichkeit - die bisherige statische Verweisung auf die Auskunftsbefugnisse nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz aufgegeben. Wir schaffen damit in unserem Landesrecht so genannte Vollregelungen.

Mit unserem Gesetzentwurf werden die abgestuften Einsatzschwellen des Bundesgesetzes übernommen, sodass die Möglichkeiten für den Einsatz des so genannten IMSI-Catchers zur Ermittlung von Mobilfunkdaten an die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz angeglichen werden. Das bedeutet, dass nicht mehr in jedem Fall eine Straftat nach § 3 Abs. 1 des Artikel-10Gesetzes hierfür Voraussetzung ist.

Zweitens. Die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat sich im Dezember 2007 mit der Thematik „Finanzquellen der rechtsextremistischen Kreise in der Bundesrepublik Deutschland“ befasst. Die IMK hat festgestellt, dass außerhalb der Parteienfinanzierung der Bereich der rechtsextremistischen Musik und Szeneprodukte der umsatzstärkste schlechthin im Rechtsextremismus ist. Produzenten und Anbieter rechtsextremistischer Musik und anderer Szeneprodukte setzen bundesweit unter anderem mittels Versandhändlern und Szeneläden jährlich mehrere Millionen Euro um.

Über die Höhe der Gewinne ist wenig bekannt. Sofern genügend Geld erwirtschaftet wird, fließt ein Teil in den Lebensunterhalt der Geschäftsleute. Diese wiederum setzen auch einen nicht näher bezifferbaren Anteil für ihre weiteren Vertriebstätigkeiten ein.

Eine direkte finanzielle Unterstützung von rechtsextremistischen Parteien und Personenzusammenschlüssen konnte bisher nur selten nachgewiesen werden. Dennoch stärken die Aktivitäten der Vertriebe und der Konzertorganisatoren die rechtsextremistische Szene insgesamt und erhöhen so auch deren finanzielles Potenzial.

Vor diesem Hintergrund soll eine umfassende Aufklärung rechtsextremistischer Finanzierungsquellen durch eine entsprechende Änderung des § 17a des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt erreicht werden.

Drittens. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union am 28. August 2007 ist § 73 des Aufenthaltsgesetzes, der die sonstigen Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln regelt, geändert worden. Danach haben die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste während des gesamten Gültigkeitszeitraums eines Aufenthaltstitels Versagungsgründe sowie sonstige Sicherheitsbedenken der zuständigen Ausländerbehörde oder der zuständigen Auslandsvertretung unverzüglich mitzuteilen. Das ist die so genannte Nachberichtspflicht. Eine entsprechende Anpassung der Speichervorschriften im Verfassungsschutzgesetz unseres Landes soll unter anderem die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Aufgabe schaffen.