Protocol of the Session on September 11, 2008

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen sind aber noch viel weiter gegangen. Die Koalitionsfraktionen haben gegenüber der Öffentlichkeit auch zum Ausdruck gebracht, dass die Belastung des Bürgers durch Rundfunkgebühren das Maß erreicht hat, das noch vertretbar ist.

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt Ihnen heute der Entwurf zur Ratifizierung des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrages vor. Um insgesamt 95 Cent soll die Rundfunkgebühr steigen. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist richtig, nach den Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio wäre eine Erhöhung um wesentlich mehr als 95 Cent nötig gewesen. Die KEF ist in ihrer Empfehlung,

in ihrem 16. Bericht deutlich unter diesen Anmeldungen geblieben. Gleichwohl bleibt die Erhöhung um diese 95 Cent bestehen und soll sie in Kraft gesetzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin gespannt darauf, wie sich die Koalitionsfraktionen heute oder aber spätestens bei der Verabschiedung dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrages positionieren werden, ob sie das, was sie den Bürgerinnen und Bürgern seit Januar 2007 immer wieder deutlich gemacht haben, dass sie nämlich die Gebührenbelastung als ausgereizt ansehen und einer weiteren Erhöhung nicht mehr zustimmen wollen, tatsächlich umsetzen oder ob es doch wieder eine Erklärung dafür gibt, dass diese Gebührenerhöhung notwendig ist.

Für die Freien Demokraten kann ich Ihnen hier und heute Folgendes sagen: Wir werden der Gebührenerhöhung nicht zustimmen. Wir werden dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen, und zwar aus verschieden Gründen.

Wir glauben, dass bei der Ermittlung des Bedarfes Reserven der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten immer noch nicht ausgeschöpft worden sind. Wir sind der Auffassung, dass es möglich ist, auch bei einem qualitativ guten und ausgewogenen Programm der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten mit weniger Mitteln bzw. mit den Mitteln, die bisher zur Verfügung standen, auszukommen. Ich mache das an einem Beispiel fest.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit der letzten Gebührenerhöhung haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten viele neue Spartensender aufgemacht und viele neue Hörfunkprogramme gestartet, sicherlich auch, um damit ihren Rundfunkempfängern und den Bürgerinnen und Bürgern ein Angebot zu unterbreiten. Für jeden einzelnen dieser Sender gibt es gute Argumente, es gibt aber sicherlich auch, wenn man eine Gesamtbetrachtung vornimmt, Argumente dagegen.

Umso verwunderter war ich darüber, dass die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Frau Budde - sie ist leider nicht im Raum -, vor wenigen Tagen, am 3. September 2008, in einer Pressemitteilung gelobt hat, dass das ZDF nun drei neue Spartenkanäle startet bzw. ausbaut.

Das sollte uns nicht verwundern; denn Frau Budde ist Mitglied des ZDF-Fernsehrates. Als solches kann man natürlich einen Beschluss des ZDF lobpreisen. Dass man aber explizit sagt, dass damit auch die Gebühren steigen, dass es auch auf Dauer Kosten für die Bürger verursacht, hat Frau Budde an dieser Stelle leider versäumt. Das finde ich schade.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen Punkt des Rundfunkänderungsstaatsvertrages - das gehört auch zu der Thematik - möchte ich aus der Sicht der FDP-Fraktion positiv hervorheben, dass man wenigstens bei der Frage der internetfähigen PCs eine Verlängerung der Periode bis zum 31. Dezember 2012 durchgesetzt hat, in der lediglich eine Grundgebühr in Höhe von 5,52 € - die jetzt leicht steigen wird - zu entrichten ist. Zumindest bis zum 31. Dezember 2012 ist nicht mit der vollen Rundfunkgebühr für internetfähige PCs zu rechnen. Das ist ein kleiner Lichtblick. Er reicht der Freien Demokratischen Partei aber nicht aus, um diesem Vertrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kosmehl. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Bischoff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Ausschuss wurde darüber schon oft diskutiert, teilweise auch im Landtag. Wir haben bereits über andere Rundfunkstaatsverträge geredet. Es geht um 95 Cent. Sicherlich war mehr angemeldet, aber die KEF hat das so festgelegt.

Wenn man ihren Bericht einmal genau liest, dann stellt man fest, dass sie in ihrer Abwägung sagt, dass es gerade in dem Prozess, in dem sich der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk derzeit innerhalb der europäischen Medienlandschaft befinde, gerechtfertigt sei, die Sicherstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten. Unter den Begriffen Finanzierung, Digitalisierung und Qualitätssicherung hat die KEF dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch Entwicklungsgarantien zugesagt.

Unterdessen ist auch der Kompromiss zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung zum Fortbestehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kein Thema mehr.

Was im Raum steht, Herr Kosmehl, ist Folgendes: Heute vor einem Jahr, am 11. September 2007, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Darüber kann man sich nun ärgern wie man will, aber es hat die KEF ausdrücklich gestärkt, auch in ihrer Finanzierungsverantwortung.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber Grenzen aufgezeigt, innerhalb deren wir wenig Spielraum haben, überhaupt noch etwas zu regeln, wenn es um die Finanzierung geht. Wir können eher Einfluss auf die allgemeine Rundfunkgesetzgebung nehmen und darauf, ob die Programme, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk anbietet, notwendig sind und ob er sich erweitern muss oder nicht. Dies ist jedoch alles unter dem Aspekt der Rundfunkfreiheit zu betrachten. Das bedeutet, dass wir als Gesetzgeber nicht in die Verantwortung der Rundfunkanstalten eingreifen dürfen. Dem Bundesverfassungsgericht ging es insbesondere um den Schutz der publizistischen Vielfalt, um die Sicherstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und um die bedarfsgerechte Finanzierung.

Wir als SPD-Fraktion glauben, möglicherweise anders als Sie, dass die Bedeutung und die besondere Rolle des öffentlichen Rundfunks noch zunehmen wird.

Auch der privatwirtschaftliche Rundfunk steckt ohne Zweifel in einer marktwirtschaftlich und betriebsökonomisch schwierigen Situation. Aber im Unterschied zum privatwirtschaftlichen Rundfunk, der von Marktprozessen abhängig ist, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk davon frei bleiben. Das hat übrigens auch das Bundesverfassungsgericht deutlich gesagt.

Nach den gesetzlichen Vorgaben sollen die Gebühren es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen. Neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung soll er Aufgaben der Information, Bildung und Unterhaltung sowie seine kulturelle Verantwortung wahrnehmen. Von daher ist die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom

Bundesverfassungsgericht zugewiesene Grundversorgung für uns keine Minimalversorgung.

Was die Bestrebungen angeht - darüber werden wir beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutieren müssen -, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk davon abkoppeln zu wollen, die Möglichkeiten ergreifen zu können, die die digitalisierte Welt bietet, werden wir uns streiten müssen; denn ich bin generell der Auffassung, dass er eine Vorreiterrolle spielen können und vielleicht auch ein Stückchen Navigator im Bereich dieses Mediums sein muss.

Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder unterstrichen, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Entwicklungsgarantie zugestanden wird, sich angesichts der Digitalisierung neue Verbreitungswege zu suchen, und dass es darum geht, im Zeitalter der Digitalisierung dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag gerecht zu werden.

Daher bleibt uns heute auch kein Spielraum, das nicht umzusetzen, was die KEF vorgeschlagen hat und was die Ministerpräsidenten schon unterzeichnet haben. Uns bleibt für die Zukunft aber die Möglichkeit, beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch einmal genau hinzusehen, ob alles das, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk anbietet, notwendig ist. Dabei gehe ich mit Ihnen mit. Aber dem Versuch, ihn gerade bei den Dingen, die heute wichtig sind, einzuschränken - gerade das Internet bietet hervorragende Möglichkeiten, Informationen weiterzugeben -, werden wir auf jeden Fall energisch widersprechen.

Wichtig ist mir noch, an dieser Stelle daran zu erinnern, dass die Ministerpräsidenten vor einem Jahr gesagt haben - darauf haben Sie auch beim letzten Mal hingewiesen -, sie wollten in einem Jahr ein alternatives Finanzierungsmodell vorschlagen. Bis jetzt liegt es noch nicht vor. Auch wir warten darauf, dass es zumindest ab dem Jahr 2013, in der nächsten Gebührenperiode, ein vereinfachtes Verfahren gibt. Das wollen wir auch. Wir wollen auch ein Verfahren, bei dem man endlich von der Gebührenpflicht für Zweitgeräte wegkommt; da muss es eine klarere Regelung geben. Wir wollen weiterhin an der solidarischen Finanzierung festhalten, dass also für sozial Schwache, Behinderte oder Hartz-IV-Empfänger die Möglichkeit der Gebührenbefreiung besteht; so etwas bietet sonst niemand an. Von daher werden wir der Erhöhung um 95 Cent auf jeden Fall zustimmen. Noch interessanter wird die Diskussion dann beim nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden. - Vielen Dank.

Danke, Herr Bischoff. - Für die LINKE spricht Abgeordneter Herr Gebhardt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist nicht die erste Debatte, die wir über das Thema der aktuellen Gebührenentwicklung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk führen. Wir hatten ja schon eine Aktuelle Debatte - ich glaube, sie wurde damals von der FDP-Fraktion beantragt - über die Entscheidung der KEF. Dabei haben wir schon konkret über die 95 Cent diskutiert.

Die 95 Cent finden sich nun auch exakt im Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wieder. Mit dem Staatsvertrag ist man also der KEF-Empfehlung 1 : 1 gefolgt. Da

mit ist auch dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen worden.

Das Verfassungsgericht hat - wie Herr Bischoff eben schon sagte - der Politik klare Grenzen aufgezeigt, wie mit KEF-Empfehlungen im Rundfunkrecht umzugehen ist. Außer in begründeten Ausnahmefällen muss die Politik die KEF-Empfehlung so, wie sie getroffen wurde, umsetzen.

Ich kann jetzt nur das wiederholen, was ich im Rahmen der Aktuellen Debatte schon gesagt habe; aber Politik soll ja bekanntlich auch die Kunst der Wiederholung sein.

Ich denke, dass die Empfehlung der KEF, eine Gebührenerhöhung um 95 Cent vorzunehmen, eine Empfehlung mit Augenmaß ist. Wie Herr Kosmehl schon sagte, wurde von den Anstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio wesentlich mehr angemeldet. Es wurde eine Erhöhung um insgesamt 1,69 € angemeldet.

Allein die ARD hatte eine Erhöhung um 95 Cent angemeldet. Ich bleibe einmal bei dem Beispiel ARD. Die ARD erhält von den 95 Cent, um die die Rundfunkgebühr erhöht werden soll, 56,5 Cent. Das bedeutet eine Steigerung des Gebührenaufkommens bei der ARD um 1,2 %. Die Inflationsrate belief sich im letzten Jahr auf 2,2 %. Unter dem Strich ist also festzustellen, dass mit der Gebührenerhöhung gerade einmal die Hälfte der Inflationsrate kompensiert wird. Vor diesem Hintergrund spreche ich von einer Entscheidung mit Augenmaß.

Herr Kosmehl, Sie sagten, Sie glaubten, dass die Reserven noch nicht voll ausgeschöpft seien. Ich denke, das ist eine gefährliche Aussage, die Sie da treffen, auch wenn Sie sagen, dass Sie es nur glaubten. Beim Glauben hört ja bekanntlich das Wissen auf. Wie wollen wir dann die KEF-Empfehlungen einschätzen, wenn wir immer denken, wir würden darüber stehen und es besser wissen oder anders vermuten?

Ich denke schon, dass die KEF mit unabhängigen Experten besetzt ist, die so etwas einschätzen können. Wenn die zu einem Ergebnis kommen, dann - so hat es das Verfassungsgericht gesagt - darf die Politik das nicht in Zweifel ziehen. Ansonsten, wenn wir uns hier hinstellen und sagen, wir glauben schon, dass noch Reserven beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestehen, dann können wir die KEF wirklich abschaffen. Sie konterkarieren mit einer solchen Aussage natürlich auch das jüngste Urteil des Verfassungsgerichts.

Ich will noch auf zwei Punkte eingehen, die über den vorliegenden Staatsvertragsentwurf zur Gebührenerhöhung hinausgehen. Das eine hat Herr Kosmehl schon angesprochen. Das derzeitige Gebührenmodell, das sich konsequent am Bereithalten von Empfangsgeräten orientiert, ist überholt.

Es besteht Konsens im Haus, dass wir diesbezüglich ein neues Abgabemodell brauchen. Ich will dennoch sagen, dass sich mein Ärger darüber, dass die Koalitionsfraktionen noch keines vorgelegt haben, in Grenzen hält; denn ich glaube, dass das ein sehr schwieriger und komplizierter Akt ist. Es muss auch mit dem neuen EU-Recht in Einklang gebracht werden. Es muss mit dem Urteil des Verfassungsgericht in Einklang stehen. Wir wollen alle, dass es die Bürger, die Gebührenzahler, nicht zusätzlich belastet. Wir wollen alle einen Tick mehr Gerechtigkeit im Gebührensystem und wir wollen natürlich auch, dass es aufkommensneutral für die Anstalten

ist. Das alles unter einen Hut zu bringen, ist natürlich schwierig.

Im Moment haben wir ein Gebührensystem, das die Kriterien, die ich eben genannt habe, berücksichtigt. Aber ich denke, dass man in den nächsten zwei Jahren durchaus reagieren muss, weil sich ein Gebührenmodell, das sich an dem Bereithalten von Geräten orientiert, mittlerweile deutlich überholt hat.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich weiß nicht, wer von Ihnen einmal die Möglichkeit hatte, auf der IFA zu sein. Da konnte man deutlich erkennen, wie weit die Technik bzw. die Digitalisierung vorangeschritten ist und mit was für Geräten man heute Rundfunk empfangen kann.

Ob es nun eine Haushaltsabgabe oder eine Pro-KopfAbgabe wird - darauf will ich mich noch gar nicht festlegen. Fakt ist: Es an Geräten festzumachen, funktioniert nicht.

Noch kurz ein weiterer Punkt. Es wird immer viel von Werbe- und Sponsoringfreiheit geredet, jetzt auch wieder aktuell im Hinblick auf den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wenn wir schon beim Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag über Gebühren reden und dies auch beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag tun werden und dabei auch über Werbe- und Sponsoringfreiheit reden, dann muss man den Gebührenzahlern ehrlicherweise auch sagen, dass dies laut den Berechnungen mehr als 1,60 € mehr kosten würde. Wenn wir jetzt schon Schwierigkeiten haben, eine Anhebung der Rundfunkgebühren um 95 Cent zu vermitteln, dann wird, glaube ich, die Schwierigkeit bei einer Erhöhung um 1,60 € noch wesentlich größer sein.

Ansonsten möchten wir den Gesetzentwurf natürlich an den Ausschuss überweisen. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt eine Nachfrage von Herrn Kosmehl. Bitte sehr.

Kollege Gebhardt, nun beschäftigen Sie sich ja schon viel länger als ich mit der Thematik Rundfunk, Medien und auch mit den Rundfunkänderungsstaatsverträgen.

Ich möchte Sie gern einmal fragen, wie die Landtage die Ministerpräsidenten nach Ihrer Ansicht dazu bewegen können, endlich einmal Vorschläge für ein neues Rundfunkgebührenmodell in die Diskussion einzubringen, damit wir im Jahr 2011/2012 nicht vor der nächsten Gebührenerhöhung stehen und immer noch dasselbe Gebührenmodell, Einzugsmodell und die GEZ haben. Wie können wir den Arbeitsauftrag, den die Koalitionsfraktionen zum Gegenstand eines Beschlusses des Landtages gemacht haben, tatsächlich durchsetzen?

Herr Kosmehl, wenn der Landtag hierzu bereits einen Beschluss gefasst hat, dann wüsste ich kein Instrument des Parlaments, das das toppen könnte, um die Ministerpräsidenten zum Handeln zu bewegen. Ich glaube - wie ich es gesagt habe -, dass der Wille dazu durchaus vorhanden ist; aber ein neues Modell muss auch automatisch ein besseres werden.

Wenn es nicht besser wird, sollten wir so lange, wie wir kein besseres haben, bei dem derzeit immer noch funktionierenden, wenn auch kritikwürdigen Modell bleiben. Das neue Modell muss besser werden und es muss die Kriterien, die ich vorhin genannt habe, deutlich erfüllen. Die Rechtslage ist, gerade mit dem EU-Recht, insgesamt nicht einfacher geworden. Das ist die Krux, vor der wir stehen.