Drittens. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union am 28. August 2007 ist § 73 des Aufenthaltsgesetzes, der die sonstigen Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln regelt, geändert worden. Danach haben die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste während des gesamten Gültigkeitszeitraums eines Aufenthaltstitels Versagungsgründe sowie sonstige Sicherheitsbedenken der zuständigen Ausländerbehörde oder der zuständigen Auslandsvertretung unverzüglich mitzuteilen. Das ist die so genannte Nachberichtspflicht. Eine entsprechende Anpassung der Speichervorschriften im Verfassungsschutzgesetz unseres Landes soll unter anderem die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Aufgabe schaffen.
Viertens. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das allgemeine Datenschutzrecht ist bereits an die heute übliche elektronische Form in der Datenverarbeitung angepasst worden, indem die Differenzierung zwischen der herkömmlichen Informationsverarbeitung in Akten und Dateien bei der letzten umfassenden Novellierung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten des
Diese Anpassung wird nunmehr im Verfassungsschutzgesetz des Landes nachvollzogen. Die Vorschriften zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten werden mit diesem Gesetz der allgemeinen Entwicklung der elektronischen Kommunikation und des elektronischen Schriftverkehrs angepasst. Für die Führung elektronischer Akten im Rahmen einer Vorgangsverwaltung gelten nunmehr dieselben datenschutzrechtlichen Grundsätze wie für die Führung herkömmlicher Akten.
Fünftens. In seinem Urteil vom 3. März 2004 zur akustischen Wohnraumüberwachung nach der Strafprozessordnung hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur akustischen Wohnraumüberwachung zu repressiven Zwecken für unzureichend und den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügend erklärt. Die Voraussetzungen und das Verfahren des Einsatzes technischer Mittel im Schutzbereich des Artikels 13 des Grundgesetzes werden mit dem Gesetzentwurf an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, soweit sie auf die präventive Wohnraumüberwachung übertragbar sind, angepasst.
Zudem, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eingeführt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung wird damit dem staatlichen Zugriff seitens des Verfassungsschutzes vollständig entzogen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe auf eine inhaltsreiche Debatte im Ausschuss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Minister. - Wir treten in eine Fünfminutendebatte ein. Als erste Debattenrednerin wird Frau von Angern für DIE LINKE sprechen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst möchte ich etwas Grundsätzliches zu dem vorliegenden Gesetzentwurf sagen. Öffentliche Sicherheit ist immer ein sehr sensibles Thema - sowohl im politischen Raum als auch in der allgemeinen gesellschaftlichen Diskussion in der Bevölkerung. Man muss die Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. Wir als Linke nehmen sie ernst.
Natürlich erfordert dieses Thema gerade am heutigen Tag, dem 11. September, im Gedenken an die über 3 000 Opfer der verübten Terroranschläge auf zivile und militärische Gebäude in den Vereinigten Staaten vor sieben Jahren eine besondere Sensibilität von uns allen.
Wenn sich Datenschutz und öffentliche Sicherheit konträr gegenüberstehen, entscheidet sich so mancher Politiker, manche Politikerin bedingungslos und ausschließlich für die öffentliche Sicherheit, für die damit oft verbundene Einschränkung bürgerlicher Grundrechte und gegen den Datenschutz - nicht nur aus Sensibilität, sondern eben auch, weil sie scheinbar mehr Punkte in der öffentlichen Wahrnehmung einbringt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen! Nur weil sich DIE LINKE für die Stärkung der
Bürgerrechte, des Datenschutzes einsetzt, heißt das nicht, dass uns die Ängste und Sorgen der Bevölkerung gleichgültig sind. Wir sehen nur andere Optionen, um den Menschen diese Sorgen und Ängste zu nehmen. Aber - das muss ehrlicherweise auch gesagt werden - diese Ängste kann die Politik nicht bzw. nur im Ansatz und damit nur teilweise nehmen, weil es Gefahrensituationen gibt, die kein Gesetz verhindern kann.
Diese Position meiner Fraktion ist nicht neu. Frau Tiedge äußerte sie immer wieder hier im Hohen Hause, auch wenn das Verständnis dafür zuweilen nicht oder nur in geringem Maße vorhanden war.
Nun steht die Frage im Raum, ob dieser Gesetzentwurf tatsächlich mehr Sicherheit im Land bringen wird. Ich möchte den folgenden Satz aus der Zielsetzung des Gesetzentwurfes zitieren:
„Mit dem Gesetz wird im Wesentlichen der Ausgestaltung der Auskunftsbefugnisse nach dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz … insbesondere auch im Hinblick auf die Ermittlung der Finanzquellen rechtsextremistischer Kreise … Rechnung getragen.“
Nun verrate ich kein Geheimnis, wenn ich daran erinnere, dass die LINKE im Bundestag das genannte Gesetz aus verfassungsrechtlichen Erwägungen heraus ablehnte. Doch schauen wir uns die hier verwendete Formulierung im Detail an.
Sie wollen Finanzquellen rechtsextremistischer Kreise ermitteln. Wozu führt das? - Zur Bekämpfung des Rechtsextremismus? - Nicht wirklich.
Genau wie bei einem Verbot der NPD oder bei der Einführung einer Qualifizierung von Straftaten aus politisch motivierten Gründen kann ich Ihnen auch hierbei voraussagen, dass das kaum Aussicht auf Erfolg hat. Ganz im Gegenteil: Diese von Ihnen vorgeschlagenen Wege führen in eine politische wie rechtliche Sackgasse und zeugen von politischer Blauäugigkeit.
Die Politik ist stets in der Versuchung, auf die Gefährdung der Zivilgesellschaft oder auf den Anstieg bestimmter Straftaten mit Gesetzes- bzw. Strafverschärfung zu reagieren. Man gibt sich so der Illusion hin, alles Notwendige getan zu haben, um die Menschen und potenzielle Opfer effektiver zu schützen. Aber hierbei ist man im Irrglauben. Wenn überhaupt, dann wird nur ein kurzzeitiger Strohfeuereffekt erzeugt.
Womit wird der vermeintliche Zugewinn an Sicherheit vor dem Terrorismus bezahlt? - Mit einem weiteren erheblichen Verlust an Sicherheit vor dem Staat, also mit dem Verlust von Freiheit. Auch DIE LINKE ist für mehr Sicherheit, aber eben nicht auf Kosten von Grund- und Freiheitsrechten; denn dann hätten die Terroristen einen Teil ihrer Ziele erreicht: eine wesentliche Einschränkung unserer Grundrechte, damit große Einschnitte in unserem Leben.
Sehr geehrte Koalitionäre, Sie sollten sich durch die Landesregierung auch nicht dadurch täuschen zu lassen, dass in der Gesetzesbegründung steht, es würde nur der Wortlaut des Bundesgesetzes übernommen. Das stimmt zwar prinzipiell, halten Sie sich aber bitte vor Augen, dass es noch laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gibt.
Ich beziehe mich an dieser Stelle ausdrücklich auf § 10 des Gesetzentwurfes, der wortgleich mit der Bundes
regelung ist, und verweise zugleich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. März 2008. Hierin hat das Gericht ausdrücklich festgestellt, dass der Dienstanbieter vorläufig die Daten seiner Kunden zwar speichern, aber eben nicht verwenden oder gar Dritten einen Zugriff darauf ermöglichen darf.
Selbst bei einem Abrufersuchen einer Strafverfolgungsbehörde darf er sie an diese nur übermitteln, wenn der Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, wenn der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und wenn die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos ist.
Sie sehen, das Bundesverfassungsgericht hat einen nur schwer zu öffnenden Riegel vorgeschoben - natürlich auch in dem Wissen, dass es damit in erheblichen Maße in den Vollzug eines Gesetzes innerhalb des einstweiligen Verfahrens eingreift.
Diese Entscheidung wurde nunmehr mit Beschluss vom 1. September 2008 wiederholt und zunächst auf sechs Monate befristet. Die Bundesregierung ist aufgefordert, in dieser Frist hierzu Stellung zu nehmen. Wir erwarten die endgültige Entscheidung mit Spannung.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird DIE LINKE natürlich einen Antrag auf Anhörung stellen. Wir wollen nicht nur den Landesbeauftragten für Datenschutz noch einmal im Ausschuss hören, sondern auch Verfassungsrechtler.
Für meine Fraktion kann ich sagen, dass der größte Teil von uns der Überweisung zustimmt; es gibt unter uns jedoch einzelne Abgeordnete, die die Überweisung ablehnen werden, weil sie das Gesetz in Gänze ablehnen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenminister hat als ersten Satz gesagt: In Anbetracht der Gefahren des Extremismus ist der Verfassungsschutz unverzichtbar. Das ist wohl richtig. Jeder von uns würde gern auf den Verfassungsschutz verzichten. Es müssten dann auch die Terroristen und die Extremisten darauf verzichten, sich gesetzeswidrig zu verhalten und nicht verfassungskonform zu handeln. Es steht aber wohl außer Frage, dass das in dieser Welt nicht passieren wird.
Der Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, hat im Wesentlichen fünf Bestandteile, die der Innenminister sehr ausführlich vorgetragen hat. Deshalb möchte ich Ihnen nur noch einmal Stichpunkte nennen; das sind:
erstens die Ausgestaltung der Auskunftsbefugnisse nach dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 5. Januar 2007, zweitens die Aufklärung rechtsextremistischer Finanzierungsquellen - Musik und Szeneprodukte -, drittens das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher und asylrechtlicher Richtlinien der EU vom August 2007, die Beteiligungserfor
dernisse, viertens die Anpassung an die elektronische Form der Datenverarbeitung und fünftens die Anpassung an die Grundzüge der Rechtsprechung gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 3. März 2004 zur akustischen Wohnraumüberwachung.
Im Wesentlichen geht es bei diesen ganzen Fragen nur um Daten und Informationen, also um Datenerfassung, Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Datenlöschung.
Als ich in der Begründung zu dem Gesetzentwurf die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens gelesen habe - - Die beginnen auf der Seite 15 mit den Ergebnissen, die der Landesbeauftragte für Datenschutz vorgetragen hat, der sich sehr wohlwollend und positiv zum Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung geäußert hat - sehr positiv. Im Übrigen verweist er im Folgenden auf seine Ausführungen bereits aus dem Jahr 2005. Wenn Sie die Stellungnahme auch des Ministeriums dazu lesen, werden Sie sehen, dass wir im Ausschuss noch erheblichen Gesprächsbedarf haben.
Wenn Sie die Diskussion in den letzten Monaten, was den Datenschutz und die Datenerfassung betrifft, hier im Hause nachverfolgt haben - - Wir hatten ja erst vor der Sommerpause das Thema „Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich“. Gestern oder vorgestern, glaube ich, ging es ja los mit den ganzen Informationen, dass Google mit seinem neuen Browser „Chrome“ wahrscheinlich einer der größten weltweit ist, der Daten sammelt und somit Persönlichkeitsprofile in exzellenter Form erstellen kann. Vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich schon die Frage, ob man - -
Bei allem Respekt, Frau von Angern, Bürgerrechte und Datenschutz - wir gehen mit diesem Thema auch sehr verantwortlich um. Mit Herrn Kosmehl, der sich auf diesem Gebiet sehr umfassend informiert hat, haben wir das Thema schon sehr oft diskutiert.
Aber wir müssen dem Verfassungsschutz auch die Instrumente und Möglichkeiten an die Hand geben, mit denen gewährleistet wird, dass er Datenschutzverstößen und damit auch dem Missbrauch durch Extremisten nicht immer hinterherläuft. Das ist, denke ich, eine Aufgabe, die uns als Parlament zusteht. Ich denke, dafür bietet die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes ganz gute Ansätze.
Aber, wie gesagt, dazu werden wir sicher noch eine sehr intensive Diskussion im Ausschuss bekommen. Wir bitten um Überweisung in den Innenausschuss. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt heute der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt vor. Wer sich diesen Gesetzentwurf bereits näher angeschaut hat, wird festgestellt haben, dass er eine ganze Reihe von Änderungen enthält, die zum Teil - der Herr Minister hat darauf hingewiesen - auf Änderungen im Bundes
gesetz zurückgehen, aber auch ganz eigene Zielstellungen des Innenministers Sachsen-Anhalts verfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es verwundert schon etwas, dass ein solcher Gesetzentwurf das Parlament aus einem SPD-geführten Innenministerium erreicht, da doch in dem Gesetzentwurf folgende Punkte enthalten sind:
Herr Minister, Sie haben die Eingriffsschwelle für die Nutzung des IMSI-Catchers abgesenkt, Sie haben die Evaluierung verschoben und
Sie haben Regelungen im Gesetz belassen, zum Beispiel zur Speicherung von Erkenntnissen über Minderjährige.
Warum sage ich das? - Weil die Verwunderung ein Stück weit daher rührt, dass die SPD in der vergangenen Legislaturperiode bei der letzten Beratung hier im Hohen Hause über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften und zur Stärkung des Verfassungsschutzes wie folgt Stellung genommen hat - ich zitiere aus dem Plenarprotokoll vom 9. Dezember 2005, Herr Kollege Rothe -: