Protocol of the Session on September 11, 2008

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt (PStG- AG LSA)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1411

Einbringer ist der Minister des Innern, Herr Hövelmann. Herr Hövelmann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Freude, den vorliegenden Gesetzentwurf einzubringen. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass im Januar 2009 das Personenstandsrechtsreformgesetz in Kraft tritt und wir eine landesgesetzliche Regelung zur Bestimmung der zuständigen Behörden vornehmen müssen.

Ich darf Ihnen erstens sagen: Alles bleibt, wie es ist. Ich darf Ihnen zweitens sagen: Die Angehörten - der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag, der Landesfachverband der Standesbeamten sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz - haben zugestimmt. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Minister, für die wohl kürzeste Einbringung eines Gesetzes, die wir bisher hatten.

Wir kommen jetzt zur Debatte der Fraktionen. Als erster Debattenredner spricht Herr Grünert für die LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte es relativ kurz machen. Es gibt eine Regelungsoption, die wir als Land gern nutzen wollen.

Ob die Mittel zur Finanzierung des Personenstandswesens für die mit der Aufgabe betrauten Kommunen tatsächlich auskömmlich und kostendeckend sind, wird sich sicherlich im Rahmen der Ausschussberatungen noch klären lassen. Ich denke, dass wir nach einem Jahr einmal gucken müssen, inwiefern die Kosten durch die Einnahmen gedeckt sind.

Außerdem wäre es natürlich auch möglich gewesen, diese Regelung im Rahmen eines zweiten Funktionalreformgesetzes einzubringen. Aber wir werden im Ausschuss genug Gelegenheit haben, darüber zu sprechen.

Die Fraktion DIE LINKE stimmt einer Ausschussüberweisung zu. - Ich danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kolze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf stellt den Ausfluss des vom Bundestag im Februar 2007 beschlossenen Personenstandsrechtsreformgesetzes dar. Infolge der Föderalismusreform darf keine bundesgesetzliche Aufgabenzuweisung an die Kommune mehr erfolgen, sodass die Regelungen zum Personenstandsgesetz durch das Land erfolgen müssen.

Nach wie vor werden personenstandsrechtliche Angelegenheiten durch die Standesämter wahrgenommen, die, wie gehabt, bei den Gemeinden angesiedelt sind. Neben den allgemeinen Zuständigkeiten im Personenstandswesen sind auch unverändert besondere Zuständigkei

ten geregelt, wie zum Beispiel die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte für Anzeigen zum Geburtenregister und die Bestimmung des Namens von Findelkindern und Personen. Hinsichtlich amtlicher Ermittlungen nach dem Auffinden toter Personen ist, wie gehabt, die Staatsanwaltschaft zuständig.

Eine Besonderheit, auf die ich hinweisen möchte, stellt die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines Gebührentatbestandes bei der neu eingeführten Erklärung zur Namensangleichung nach Artikel 47 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch dar.

Weiterhin stellt sich für mein Dafürhalten die Regelung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz als gut dar. Diese Aufgabe ist nunmehr von den Standesämtern mit zu erledigen und direkt in diesen Gesetzentwurf aufgenommen worden. Das bisherige Verfahren nach dem Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz aus dem Jahr 2001 wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes gegenstandslos und aufgehoben.

Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen widersprechen auch allesamt nicht dem erstrebenswerten Ziel einer bürgernahen und gut erreichbaren Verwaltung.

Besonders erfreulich sind die Darlegungen zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen, aus denen hervorgeht, dass dem Land und den Kommunen, die jeweils Träger der standesamtlichen Aufgaben sind, keine zusätzlichen Kosten durch diesen Gesetzentwurf und dessen Umsetzung entstehen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zur weiteren detaillierten Beratung über diesen Gesetzentwurf bitte ich um Ihre Zustimmung zu dessen Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Inneres. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Herr Kolze. - Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kosmehl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion stimmt der Überweisung an den Innenausschuss zu. Wir haben sicherlich im Rahmen der Ausschussberatungen auch Gelegenheit, die Frage der Finanzierbarkeit für die Gemeinden noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Aber aus unserer Sicht besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein weiterer Klärungsbedarf, bestehen keine weiteren offenen Fragen, sodass ich einer zügigen Ausschussberatung froh entgegensehe. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kosmehl.

Die SPD-Fraktion hat auf einen Debattenbeitrag verzichtet. Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1411 ein. Es bestand Übereinstimmung, dass der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen werden soll.

Wer also mit der Überweisung an den Innenausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 6.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1431

Einbringer ist Minister Dr. Haseloff in Vertretung des Staatsministers Herrn Robra. Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungschefs der Länder haben im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Juni 2008 den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Dieser Staatsvertrag soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Im Vordergrund des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrages steht die Erhöhung der Rundfunkgebühr. Die Grundgebühr wird auf 5,76 € und die Fernsehgebühr auf 12,22 € erhöht. Ferner ändert sich der Verteilungsschlüssel hinsichtlich der Aufteilung der Rundfunkgebühren auf ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Hierbei ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag an die Ergebnisse des 16. Berichtes der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, der KEF, anzupassen.

Über den 16. KEF-Bericht hat der Landtag bereits in einer Aktuellen Stunde am 25. Januar 2008 und in der Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien am 22. Februar 2008 beraten. Hierbei wurde unter Einbeziehung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Sicherung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Ein neuer Sachstand ist zwischenzeitlich nicht eingetreten.

Hinsichtlich neuartiger Rundfunkempfangsgeräte wie zum Beispiel Internet-PCs oder TV-Handys gehen die Ministerpräsidenten in Übereinstimmung mit der KEF und den Rundfunkanstalten davon aus, dass bis zum 31. Dezember 2012 nur eine Grundgebühr zu entrichten ist. Eine ausdrückliche Regelung dieser Ausnahme sieht der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag allerdings nicht vor. Auch insoweit hat sich gegenüber der dem Landtag im Januar 2008 übermittelten Sachlage nichts geändert.

Neben den Änderungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages beinhaltet der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch eine Änderung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages. Es geht hierbei um eine Verlängerung der gemeinsamen Finanzierung der durch die obersten Landesjugendbehörden eingerichteten gemeinsamen Stelle Jugendschutz aller Länder, auch „jugendschutz.net“ genannt, die organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz angebunden ist.

Die Finanzierung von „jugendschutz.net“ ist in § 18 des Jugendmedienschutzstaatsvertrages zurzeit nur bis zum 31. Dezember 2008 gesichert. Artikel 2 des Staatsvertrages sieht eine Verlängerung der bestehenden Finanzierungsregelung bis zum 31. Dezember 2012 vor.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat in seiner Sitzung am 25. April 2008 die Inhalte des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrages bereits ausführlich erörtert und keinen Änderungsbedarf zum Ausdruck gebracht. Ich bitte daher um die Beratung des Gesetzesentwurfes und um Ihre Zustimmung, sodass der Staatsvertrag rechtzeitig am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr für die Einbringung, Herr Minister. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Als erster Debattenredner spricht Herr Kosmehl für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute nun läuten wir den Countdown für die Koalitionsfraktionen ein, sich zu bekennen und mit der Verabschiedung des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrages über die Frage zu entscheiden: Gebührenerhöhung ja oder nein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf an zwei Beratungen erinnern, die wir im Plenum bereits durchgeführt haben. Wir haben bereits am 22. Februar 2007 und in der Aktuellen Debatte am 25. Januar 2008 über die Frage der Gebührenerhöhung und insgesamt nach der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beraten. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen aus dem Jahr 2007 hat der Landtag mit Mehrheit zum Beispiel unter Punkt 5 des Beschlusses Folgendes beschlossen:

„Hinsichtlich der notwendigen Reform des Rundfunkgebührenrechts begrüßt der Landtag den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18./20. Oktober 2006, alternative Lösungen innerhalb eines Jahres zu erarbeiten.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit diesem Tag im Oktober 2006 sind beinahe zwei Jahre vergangen. Einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hinsichtlich eines alternativen Lösungsmodells für die Rundfunkgebühren habe ich nicht zu Gesicht bekommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen sind aber noch viel weiter gegangen. Die Koalitionsfraktionen haben gegenüber der Öffentlichkeit auch zum Ausdruck gebracht, dass die Belastung des Bürgers durch Rundfunkgebühren das Maß erreicht hat, das noch vertretbar ist.