Protocol of the Session on April 17, 2008

Im August 2002 war die Flutung auf der Grundlage der zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt bestehenden Verwaltungsvereinbarung über die Bedienung der Wehranlage Quitzöbel zur Abwehr von Hochwassergefahren vom 7. Juli 1993 erfolgt. Auch im April 2006 wurde die Möglichkeit der Flutung noch auf dieser Grundlage geprüft. Die alte Vereinbarung aus dem Jahr 1993 war ohne den Bund abgeschlossen worden. Er muss jedoch einbezogen werden, da er für zwei der vier Wehranlagen bei Quitzöbel verantwortlich ist. Ferner enthielt die alte Vereinbarung keine Regelungen zur Kostentragung.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für das Land Sachsen-Anhalt und weil dies alle beteiligten Länder nach ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften für erforderlich halten, wurde anstelle der Verwaltungsvereinbarung ein Staatsvertrag unter Einbeziehung des Bundes und der betroffenen Unterliegerländer ausgehandelt.

Eine Regelung zur Bedienung der Wehranlage Quitzöbel und zur Flutung der Havelniederung mit ihren Poldern ist erforderlich, weil eben nur durch ein rechtzeitiges koordiniertes und konzentriertes Handeln des Bundes sowie der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt bei einem gefahrbringenden Hochwasser in der Elbe eine Verminderung der Hochwassergefahren in den betroffenen Ländern erreicht werden kann.

Sofern, wie im Frühjahr 2006 festgestellt, eine Scheitelkappung nicht möglich ist, bedarf es Abstimmungen zur Bedienung der Wehranlage bei Quitzöbel, um die Havel so schadlos wie möglich der Elbe zuzuführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Abschluss eines Staatsvertrages in der jetzt vorliegenden Fassung gibt es keine Alternative, da, wie gesagt, auch die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen als Unterlieger betroffen sind.

Direkte Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft unseres Landes hat dieser Staatsvertrag nicht. Die Ausgaben für die Koordinierungs- und Schiedsstelle werden jeweils im Rahmen verfügbarer Haushaltsansätze im Wirtschaftsplan des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft getragen. Kosten sind erst dann und nur dann zu erwarten, wenn die Vertragspartner in einer Hochwassersituation zur Kappung des Elbescheitels die Flutung der Havelpolder bestimmen. Die sich aus einer Flutung zukünftig ergebenden, im Einzelnen dann noch zu beziffernden Folgekosten teilen sich die am Staatsvertrag beteiligten Länder nach Maßgabe des durch die Flutung erwachsenen Vorteils und eines hierzu vereinbarten Kostenschlüssels.

Die Landesregierung hat dem Entwurf des Staatsvertrages durch Beschluss vom 11. Dezember 2007 zuge

stimmt. Der Landtag wurde mit Schreiben der Staatskanzlei vom 14. Dezember 2007 unterrichtet. Ihm wurden der Entwurf des Staatsvertrages und die Begründung für den Abschluss des Staatsvertrages zugeleitet.

Der Landtag hat innerhalb der Frist keine Stellungnahme abgegeben. Somit konnte der Staatsvertrag unterzeichnet werden. Dies erfolgte am 6. März 2008 durch die von den Ministerpräsidenten der jeweiligen Länder ermächtigten Fachminister und den Präsidenten der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost auf einer gemeinsamen Veranstaltung in Potsdam.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, den Staatsvertrag zu ratifizieren. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Wernicke. - Die Debatte wird durch den Beitrag der Fraktion DIE LINKE eröffnet. Es spricht Herr Czeke. Bitte schön, Herr Czeke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Zeitschiene hat Frau Ministerin Wernicke eben schon eine ganze Menge ausgeführt. Deshalb will ich mir das ersparen. Eine Bemerkung als Vertreter der Opposition sei mir jedoch gestattet. Wir berufen uns auf ein Hochwasserereignis vom August 2002; dieses war nicht nur entlang der Elbe, sondern auch an den Nebenflüssen spürbar. Frau Wernicke sagte, der Grundstein sei die gemeinsame Kabinettsitzung zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt am 26. November 2006 gewesen. Das erachte ich noch für sehr zeitnah. Der Entwurf des Staatsvertrages lag dann am 15. August 2007 vor. Dazwischen liegt schon eine ganze Menge Zeit.

Ich erinnere mich noch genau daran: Wir haben im Zusammenhang mit einem Europathema am Donnerstag der Dezember-Sitzung des Landtages über Informationsmöglichkeiten der Exekutive gegenüber dem Landesparlament gesprochen, genau von dieser Stelle aus. Dabei wurde auch die LIV benannt.

Angesichts des Umstandes, dass die Einstellung im LIV nicht mit der aktuellen Uhrzeit versehen wird, trägt die Einstellung des Entwurfes des Staatsvertrages lediglich das Datum vom 14. Dezember 2007. Der Landtag hat am Freitag seine letzte Sitzung des Jahres beendet und die Staatskanzlei stellte den Entwurf wohl zeitgleich ein.

Dann ist fristgemäß verfahren worden; das ist richtig. Innerhalb von vier Wochen hat die Möglichkeit bestanden, eine Stellungnahme abzugeben. Somit sah sich der Umweltausschuss des Landtages genötigt, am 9. Januar 2008 eine Sondersitzung einzuberufen - dafür bin ich dem Vorsitzenden sehr dankbar -, weil der Ausschuss damit befasst war.

Der Landtag selbst tagte innerhalb der Frist, die für das Verfahren vorgegeben ist, nicht mehr, sodass der Landtag selbst keine Stellungnahme abgeben konnte. Ich habe im Protokoll über die Sitzung des Umweltausschusses am 9. Januar 2008 nachgelesen. Auf der Seite 17 steht:

„Nach einer kurzen Verfahrensdiskussion verständigt sich der Ausschuss bei vier Stimmenthaltungen darauf, von einer Stellungnahme gegenüber der Landesregierung abzusehen.“

Frau Ministerin Wernicke sagte eben, der Staatsvertrag ist bereits von den Ministerpräsidenten unterschrieben worden. Das geht in Ordnung?

Der Gesetzentwurf, der uns heute zur ersten Beratung vorliegt, hat auf der Seite 8 einen Abschnitt C. Dort steht als Überschrift: Zum Zustimmungsgesetz. Wenn man einem Gesetz nur noch zustimmen kann, dann ist das wohl alles in Ordnung? Ich sage: Nein; denn wir haben im Umweltausschuss eine sehr kontroverse Diskussion geführt, zu der auch Vertreter des Agrarausschusses anwesend waren; das ist nämlich der Knackpunkt.

Sicherlich - Frau Ministerin Wernicke, darin gebe ich Ihnen Recht -, ist es nicht nur gut und richtig, dass der Bund, der für zwei der vier Wehre verantwortlich ist - das sagten Sie bereits -, jetzt mit im Boot ist oder von dem Gesetz erfasst wird. Das war in der Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1993 nicht so. Die Schwierigkeit, die die Landwirte bei dem Thema haben, sind die Ausgleichszahlungen gegenüber der Landwirtschaft. Das Ministerium - am 9. Januar 2008 anwesend - hat immer wieder erklärt: Mehr ist zwischen dem Bund und den vier beteiligten Bundesländern nicht machbar. Wir haben jedoch gerade bei dem Hochwasserereignis im Jahr 2002 erleben müssen, dass es Schwierigkeiten im Hinblick auf die Beräumung von Schwemm- und Treibgut gab, die dann den Landwirten aufgebürdet wurde.

In dem Staatsvertrag steht lediglich - dort setzt unsere Kritik an -, dass die Abgeltung gegenüber Dritten in den Poldergebieten möglich ist. Wenn man damit die Landwirtschaft meint, dann kann man es auch hineinschreiben. Die Erklärung des Ministeriums war: Mehr ist nicht machbar; wir können es nicht hineinschreiben, das wäre mit den anderen nicht verhandelbar gewesen.

Wir begrüßen diese Verbesserung, die dann einen gesetzlichen Status hat. Wir können uns aber insgesamt nur der Stimme enthalten, weil es sich, wie gesagt, im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen um ein Zustimmungsgesetz handelt und weil wir sagen, es ist deklaratorisch.

Die Kritiken und Meinungen der Landwirtschaft sind nicht umgehend erfasst worden. Eines muss ich feststellen: Wenn der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft aus dem August-Hochwasser 2002 nun tatsächlich die Lehren gezogen hat, die hätten gezogen werden müssen - eine Festlegung war, dass es im Abstand von 50 m zu Deichanlagen keine Bebauung gibt -, wäre Folgendes nicht möglich: Mir ist ein Fall bekannt, dass im Bereich Schönebeck seitens des Landesbetriebes eine Ausnahmegenehmigung für einen Bau in 10 m Abstand erteilt worden ist. Derjenige hat zwar eine wunderschöne Aussicht, aber auch die Gefährdung durch Hochwasser. Das kann ich als Lehre aus dem Hochwasserereignis des Jahres 2002 nicht nachvollziehen und das hätte wirklich der Vergangenheit angehören müssen.

Ich möchte es wiederholen: Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf nur der Stimme enthalten können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Czeke. - Nun spricht für die SPDFraktion Herr Bergmann. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPDFraktion begrüßt und unterstützt den heute zur ersten Lesung eingebrachten Gesetzentwurf zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und selbstverständlich in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung der gemeinsamen Schiedsstelle. Letztlich ist nach mehrjährigen Verhandlungen mit den Anrainerländern und dem Bund ein Kompromiss zustande gekommen, den wir, glaube ich, in dieser Form wirklich begrüßen sollten.

Die Regelung des Staatsvertrages bedeutet für unser Land eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand, da es gelungen ist, die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie den Bund einzubeziehen. Die Kostenverteilung zwischen den Ländern entsprechend der Fläche, dem Schadenspotenzial und gegebenenfalls der Einwohner im überschwemmungsgefährdeten Gebiet ist transparent und nachvollziehbar.

Zu dem Teil, den Herr Czeke zum Schluss angesprochen hatte: Die unter Artikel 4 Abs. 3 Nr. 6 aufgeführte Einvernehmensregelung bei Billigkeitszahlungen dürfte letztlich wohl die Voraussetzung gewesen sein, dass dieser Punkt überhaupt in den Staatsvertrag aufgenommen wurde. Letztlich haben wir, glaube ich, zu akzeptieren, dass hierzu ein Kompromiss vorliegt.

Sicherlich wären die Landwirte über konkretere Aussagen zur Schadensregulierung, insbesondere bei Existenzgefährdungen, erfreut gewesen, nur muss man auch sehen, dass sich die Sympathie der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern diesbezüglich wohl in Grenzen hält. Die Argumentation der Unterlieger ist auch nicht von der Hand zu weisen, wenn darauf hingewiesen wird, dass erst durch die Deiche die natürlichen Retentionsflächen verloren gingen und dass von ursprünglich 23 800 ha Überflutungsfläche heute noch 10 000 ha zur Verfügung stehen. Die Zahlen sprechen für sich.

Deshalb beantrage ich im Namen unserer Fraktion, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt zu überweisen, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von der Regie- rungsbank)

Vielen Dank, Herr Bergmann. - Nun für die FDP-Fraktion Herr Kley, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist vorhin von meinen Vorrednern schon darauf hingewiesen worden, dass wir bei diesem Gesetzentwurf erstmalig versucht haben, das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung einzuüben. Wir hatten dazu auch - auch das ist vorhin schon genannt worden - längere geschäftsordnungsmäßige Debatten, und der Präsident des Landtages ist gefordert worden, seinen Willen der Zuweisung dieses Entwurfs in den Ausschuss für Umwelt noch einmal zu präzisieren ob der Frage: Darf ein einzelner Ausschuss die Haltung des Landtages repräsentieren?

Natürlich ist es immer sinnvoller und besser, wenn das gesamte Hohe Haus in die Willensbildung einbezogen

ist. Aber da es hierbei nicht anders ging und die Fristen offensichtlich, ob gewollt oder ungewollt, zu kurz waren, glaube ich schon, dass insgesamt das Verfahren funktioniert hat und dass auch die Zusammenarbeit mit der Landesregierung an dieser Stelle - das muss man so sagen - funktionierte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem Gesetzentwurf selbst möchte ich mich nur kurz äußern, da dieser einzelne Satz nicht der Erörterung bedarf. Wichtig ist aus meiner Sicht der Staatsvertrag, der eine wesentliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Lage darstellt, zum einen unter der Einbeziehung der weiteren Unterlieger und natürlich auch unter Einbeziehung des Bundes.

Dass nicht alle Blütenträume damit gereift sind, Herr Kollege Czeke, mag man hinnehmen. Bei Verhandlungen mehrerer ist immer der Kompromiss wichtig. Aber ich glaube, mit diesem Staatsvertrag können wir bei zukünftigen Flutereignissen - wenn man den Klimaforschern Glauben schenkt, dann werden diese häufiger auftreten als in den vergangenen 50 Jahren - wenigstens dafür sorgen, dass diejenigen, die aus vernünftiger Sicht zur Bewirtschaftung dieser Flächen berechtigt sind, eine ordnungsgemäße Entschädigung erhalten. Dass es Bürgerinnen und Bürger gibt, die sich bewusst dieser Gefahr aussetzen, sollte noch einmal separat diskutiert werden. Dazu kann dieser Staatsvertrag nicht der Anlass sein, aber insgesamt das Thema der Schaffung von Retentionsflächen, das immer wieder auf der Agenda steht.

Auch wir beantragen eine Überweisung in den Umweltausschuss, was aus unserer Sicht auch reichen würde. Das Einverständnis der Kolleginnen und Kollegen vorausgesetzt, habe ich es auch schon auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses in der nächsten Woche gesetzt, um in die erste Beratung einzutreten. Also, wir sind bereit, hieran teilzuhaben, und hoffen auch zukünftig auf ähnlich gute Erfolge für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kley. - Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Schulz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich das Zustandekommen dieses Staatsvertrages zwischen den vier beteiligten Bundesländern und dem Bund.

Nachdem in den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts das ganze System baulich abgeschlossen worden ist, das aus Vorflutern, Deichanlagen, mehreren Wehranlagen und Poldern bestand, wurde es erst im Jahr 2002 zum ersten Mal angewandt. Frau Wernicke hat gerade berichtet, dass es im Jahr 2002 auch erfolgreich angewendet wurde. Ich stand damals in Havelberg auf dem Domberg und am Fuße des Domberges floss die Havel entlang. Auf einmal floss sie nicht mehr in die eine Richtung, sondern in die genau entgegengesetzte Richtung. Wer dieses Bild vor Augen hat, vergisst die Dimension dieses Projektes und der Polderflutung nicht, vergisst nicht, was dort für Wassermassen in den Havelschlauch geleitet wurden.

Das damalige Abstimmungsverhalten zwischen den verschiedenen Beteiligten mit jeweils eigenen Interessen war schwierig. Es gab die einzelnen Kommunen, die Stadt Havelberg, die Landkreise Prignitz, Stendal und andere Landkreise, die Länder und den Bund. Alle hatten unterschiedliche Interessen und so mussten Kompromisse gefunden werden. Das verzögerte sicherlich auch einige Entscheidungen, und es kam zu Beschlüssen, die heute noch nicht nachvollziehbar sind.

Ich will als Beispiel nennen, dass das gesamte Poldersystem eigentlich nur funktioniert, wenn alle sechs Polder zugleich geflutet werden. Aber aufgrund eines besonderen Interesses des Landes Brandenburg wurde einer der größten Polder, Polder 6, nicht geflutet, wurde also von der Flutung ausgenommen. Die Effektivität der Polderflutung wäre sicherlich noch größer gewesen, wäre auch dieser Polder damals voll Wasser gelaufen.

Darüber hinaus gab es Schwierigkeiten, als das Hochwasser zu Ende war, nämlich den Abfluss des Wassers, das im Havelschlauch lag, zu regulieren. Auch hierbei gab es Unstimmigkeiten. Bis Ende September, also fast sechs Wochen dauerte es, bis das Wasser wieder aus dem Havelschlauch heraus war. Wer die Witterung zum damaligen Zeitpunkt noch in Erinnerung hat, weiß, dass es heiß war, weiß, dass das Wasser in der Hitze und aufgrund der Überschwemmung der Wiesen und Felder zu stinken anfing, dass die Fische starben. Ich habe es von Havelberg aus wirklich mit eigenen Augen gesehen: Die Havel war voll toter Fische, darunter auch vieler geschützter Arten, weil nicht schnell Entscheidungen getroffen werden konnten.

Das größte Problem sicherlich für unser Land: die Kostenverteilung. Das Land Sachsen-Anhalt und das Land Brandenburg hatten allein die Kosten der Schäden zu tragen, und die Länder, die die eigentlichen Nutznießer waren, nämlich Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern - im Übrigen verringerte sich der Elbespiegel durch die Flutung der Havelpolder um mindestens 40 cm -, trugen nicht zur Kostenerstattung bei.

Daher ist es nur zu begrüßen, dass sich jetzt auch die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern an der Kostenaufteilung beteiligen. Die Aufschlüsselung sieht vor, dass sich Sachsen-Anhalt mit 18 %, Brandenburg mit knapp 23 % und Mecklenburg-Vorpommern mit 15 % an den Kosten beteiligt. Den Löwenanteil trägt Niedersachsen mit 44 %.

Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich wundere mich, wie es zustande gekommen ist, dass man Niedersachsen derart stark mit ins Boot holen konnte. Das ist, denke ich, auch ein großer Erfolg der Verhandlungsführung unserer Landesregierung. Dafür, Frau Wernicke, möchte ich mich noch einmal bedanken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)