Protocol of the Session on April 17, 2008

An Landesmitteln werden für die unter 1 beschriebenen Projekte voraussichtlich bereitgestellt:

von der Staatskanzlei 34 500 € für die Europawoche und das Projekt Euroweek,

vom Ministerium für Gesundheit und Soziales über das Landesjugendamt 8 000 € für das Jugendevent,

aus dem Haushalt der Integrationsbeauftragten ca. 21 000 € für die Interkulturelle Woche und

aus dem Kultusministerium 56 000 € für das Projekt Crosspoints.

Das Projektvolumen von Aktivitäten in Sachsen-Anhalt, die den Zielstellungen des Europäischen Jahrs des interkulturellen Dialogs entsprechen, beträgt insgesamt etwa 402 000 €, sodass neben den Landesmitteln sowie

den EU- und Bundesmitteln auch ein erheblicher Eigenbetrag der Projektträger zum Einsatz kommt.

Zusätzlich unterstützt das Kultusministerium den internationalen Schüleraustausch und europäische Schulprojekte mit Landesmitteln in Höhe von 464 000 €.

Das Innenministerium hat am 14. April eine neue Richtlinie zur Förderung der kommunalen Integrationsarbeit mit einem Volumen in Höhe von 1,21 Millionen € im Doppelhaushalt 2008/2009 aufgelegt. Damit werden unter anderem Koordinierungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterstützt, die sich dem Aufbau von kommunalen Integrationsnetzwerken und der Koordinierung der Integrationsangebote widmen sollen. Auch das ist ein würdiger Beitrag für das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs.

Ich hoffe, dass Ihre Fragen mit diesen Informationen hinreichend beantwortet sind. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit auch im Namen meines Kollegen Herrn Staatsminister Robra. Herzlichen Dank!

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Haseloff. - So weit also in aller Kürze die Antwort der Landesregierung. Möchte noch jemand eine Frage stellen? - Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zu der Frage 4, der letzten Frage. Sie wird von dem Abgeordneten Herrn Harry Czeke von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Es geht um das Stimmrecht im Begleitausschuss. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Gemäß der allgemeinen Verordnung über die Strukturfonds (EG) Nr. 1083/2006 ist zur Sicherstellung der effektiven und ordnungsgemäßen Durchführung der operationellen Programme ein Begleitausschuss einzusetzen. Mit dem Beginn der neuen Förderperiode der EU-Kohäsionspolitik für den Zeitraum von 2007 bis 2013 musste sich damit auch der regionale Begleitausschuss in Sachsen-Anhalt neu konstituieren. In diesem konstituierten Begleitausschuss werden nun Beschlüsse gemäß der Geschäftsordnung des Begleitausschusses in Form von Gruppenabstimmungen gefasst.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches Ziel wird mit dem Gruppenstimmrecht im regionalen Begleitausschuss für die operationellen Programme EFRE und ESF verfolgt?

2. Inwieweit ist es im Rahmen eines Gruppenstimmrechts möglich, ein breites Meinungsspektrum und spezifische Interessenlagen der einzelnen Wirtschafts- und Sozialpartner wiederzugeben?

Vielen Dank, Herr Czeke. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Jens Bullerjahn. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Zu Frage 1: Gemäß Artikel 63 - den ganzen Rattenschwanz spare ich mir; Herr Czeke hat das gerade ausgeführt - ist der Begleitausschuss gemeinsam mit der

EU-Verwaltungsbehörde, die gleichzeitig auch den Vorsitz innehat, zuständig für

die Prüfung und Billigung der Projektauswahlkriterien,

die Fortschrittsbewertung der Zielerreichung der OPs,

die Bewertung der Zielerreichung auf den Prioritätenachsen der operationellen Programme - die, die sich damit befassen, wissen, wie notwendig das ist, gerade auch für den Vollzug im Zusammenhang mit der Abrechnung der Mittel aus den OPs -,

die Prüfung und Billigung der jährlichen Durchführungsberichte,

die Kenntnisnahme der jährlichen Kontrollberichte,

die Vorschläge zur Überarbeitung der operationellen Programme und

die Prüfung und Billigung der Fortschreibung der OPs.

Der Begleitausschuss setzt sich gemäß Artikel 63 aus Vertretern der EU-Verwaltungsbehörde, der Ministerien, der Bundesregierung, der EU-Kommission und der Wirtschafts- und Sozialpartner zusammen, was ja nichts Neues ist und letztlich schon seit Jahren so gehandhabt wird.

Die Mitglieder des Begleitausschusses werden unterschieden in solche, die für die Landesregierung oder die Bundesregierung im Begleitausschuss vertreten sind, und solche, die die Wirtschafts- und Sozialpartner vertreten. Die Vertreter der EU-Kommission verfügen gemäß Artikel 64 nur über eine beratende Stimme im Begleitausschuss.

Gemäß Artikel 11 Abs. 2 ist die Verantwortung der Regierungsvertreter insbesondere für die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben seitens des Parlaments zu wahren.

Eine Abstimmung ohne Differenzierung nach Gruppen würde die Gruppe der Regierungsvertreter in eine Minderheitensituation bringen.

Die Gruppe der Wirtschafts- und Sozialpartner ist nicht abschließend definiert, die Zahl ihrer Mitglieder daher nach oben offen. Die Gruppe der Regierungsvertreter ist dagegen exakt definiert, die Zahl ihrer Vertreter festgeschrieben.

Beschlüsse fasst der Begleitausschuss nach vorangegangener Diskussion. Die Abstimmung erfolgt nach Gruppen. Das Gruppenstimmrecht ermöglicht die Entscheidungsfindung im Begleitausschuss unter Wahrung des vollen Einklangs mit den institutionellen, rechtlichen und finanziellen Befugnissen der Partner der jeweiligen Kategorien. Das Abstimmungsergebnis der Gruppe der Wirtschafts- und Sozialpartner und das Abstimmungsergebnis der Gruppe der Regierungsvertreter sind jeweils insgesamt für die Entscheidung des Begleitausschusses maßgeblich. Bei unterschiedlichen Voten der beiden Gruppen entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Zu Frage 2: Gemäß Artikel 11 Abs. 1 sind die repräsentativsten Partner in die EU-Strukturfondsprozesse eingebunden. Ich denke, das war auch schon in der Vergangenheit so.

Im Begleitausschuss informiert die EU-Verwaltungsbehörde, unterstützt durch die zwischengeschalteten Stellen - Ministerien, Landesverwaltungsamt, Investitionsbank -, umfassend über die Umsetzung der operationellen Programme. Dies erfolgt in der Regel viermal jährlich

anhand einer grundsätzlich gleichen Tagesordnung. Die Mitglieder des Begleitausschusses erhalten die grundsätzlich drei Wochen vor der Sitzung.

Über das neu eingerichtete Wirtschafts- und Sozialpartnerkompetenzzentrum haben die Wirtschafts- und Sozialpartner die Möglichkeit, sich vorab zu verständigen und für sie noch offene Fragen klären zu lassen. Im Begleitausschuss besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Über diese führt die EU-Verwaltungsbehörde auch Protokoll. Das Gruppenstimmrecht ermöglicht die Aufnahme aller relevanten Wirtschafts- und Sozialpartner im Land Sachsen-Anhalt und deren Ausstattung mit gleichen Stimmrechten.

Das Abstimmungsergebnis innerhalb der Gruppe wird im Einzelnen mit den Für- und Gegenstimmen sowie den Enthaltungen protokolliert. Das Protokoll stellt die EUVerwaltungsbehörde allen Mitgliedern des Begleitausschusses zur Verfügung. - Danke.

Vielen Dank, Herr Minister. - Zusatzfragen gibt es offenbar nicht. Damit ist die Frage 4 beantwortet und die Fragestunde abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1194

Ich bitte die Frau Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Petra Wernicke, diesen Gesetzentwurf einzubringen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem großen Hochwasserereignis an der Elbe im Jahr 2002 haben die damaligen Landesregierungen der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung in Havelberg beschlossen, für die künftigen Entscheidungen über die Flutung der Havelniederung mit ihren Poldern und über die Verteilung der Kosten einen Staatsvertrag zu erarbeiten. Darin sollten auch die betroffenen Unterliegerländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern eingebunden werden.

Sie erinnern sich sicher daran, dass im August 2002 die Flutung und damit die Inanspruchnahme der hierfür vorgesehenen Ende der 50er-Jahre fertiggestellten Polder erstmalig erfolgt ist. Zunächst funktionierte das ausgeklügelte System der Wehranlagen bei Quitzöbel und der Verlegung der Havelmündung seit Jahrzehnten hervorragend für den Schutz der Havelniederung vor den alljährlich wiederkehrenden Hochwässern der Elbe. Die Elbe bleibt bei diesen normalen Hochwässern aus dem Rückzugsraum der Havelniederung weitestgehend ausgesperrt. In der Havelniederung konnte sich dadurch eine Kulturlandschaft entwickeln.

Der August 2002 bescherte uns jedoch erstmalig und, ich hoffe, auch weiterhin den seltenen Fall, der Elbe zum

Schutz der Menschen in den Elbeniederungen und zur Vermeidung noch größerer Schäden infolge des Überströmens von Deichen einen Teil ihres alten Retentionsraumes kurzfristig zurückgeben zu müssen.

Das Prozedere war für alle Beteiligten gewiss nicht ganz einfach; denn es gab keinerlei Erfahrungen. Allerdings gab es einen enormen Zeitdruck, nämlich in sehr kurzer Zeit erfolgreich sein zu müssen. Dem Engagement der Sondereinsatzleitung mit dem Beraterstab, den Mitarbeitern in den Katastrophenschutzstäben und vielen anderen Beteiligten ist es zu verdanken, dass damals der Scheitel der Elbe im Raum Wittenberge erfolgreich abgesenkt werden konnte.

Im August 2002 war die Flutung auf der Grundlage der zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt bestehenden Verwaltungsvereinbarung über die Bedienung der Wehranlage Quitzöbel zur Abwehr von Hochwassergefahren vom 7. Juli 1993 erfolgt. Auch im April 2006 wurde die Möglichkeit der Flutung noch auf dieser Grundlage geprüft. Die alte Vereinbarung aus dem Jahr 1993 war ohne den Bund abgeschlossen worden. Er muss jedoch einbezogen werden, da er für zwei der vier Wehranlagen bei Quitzöbel verantwortlich ist. Ferner enthielt die alte Vereinbarung keine Regelungen zur Kostentragung.