Protocol of the Session on January 25, 2008

(Zustimmung bei der LINKEN und von Minister Herrn Hövelmann)

Dann möchte ich noch sagen, dass ich zwar mit Verwunderung, aber doch mit Freude in der „Volksstimme“ gelesen habe, dass sich der Fraktionsvorsitzende der FDP Herr Paqué sehr lobend über die Internet- und Online-Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen geäußert hat. - In der „Volkstimme von gestern haben Sie es als „beispielhaft“ beschrieben. Diesbezüglich sind wir ganz dicht beieinander.

Worin wir auch noch dicht beieinander sind, ist die Tatsache, dass wir dringend darüber nachdenken müssen, dass die Ausfälle, die den öffentlich-rechtlichen Anstalten beispielsweise durch Hartz-IV-Befreiungen entstehen, von staatlicher Seite kompensiert werden sollten. Wir sollten auch deshalb daran interessiert sein, weil dann laut Berechnung eine Gebührensenkung in Höhe von 1,60 € realisiert werden könnte. Der zweite Grund - das wurde auch schon gesagt -, warum gerade wir an einer solchen Regelung interessiert sein sollten, ist, dass dieses Problem der massiven Gebührenausfälle hauptsächlich die beiden ostdeutschen Anstalten, nämlich MDR und RBB, betrifft - und das in Millionenhöhe.

Ansonsten denke ich, dass wir in naher Zukunft viele Debatten zu diesem Thema im Fachausschuss führen werden. Ich freue mich auf spannende Diskussionen. - Danke.

Vielen Dank, Herr Gebhardt. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Schröder.

(Herr Schröder, CDU: Eine Intervention!)

- Sie möchten intervenieren?

(Herr Schröder, CDU: Ja!)

- Bitte schön, intervenieren Sie.

Das ist nur eine Zwischenbemerkung. - Sehr geehrter Herr Gebhardt, ich wollte für meine Fraktion klarstellen - ich dachte das hinreichend getan zu haben -, dass wir einen verstetigten Anstieg der Gebühren oder eine verstetigte Erhöhung der Gebühr mit jeder nächsten Periode, mit jeder nächsten Empfehlung der KEF nicht weiter mittragen wollen. Das befindet sich in Kontinuität zu dem zitierten Landtagsbeschluss weit vor der Empfehlung der KEF - damit das nicht wieder in den üblichen Reflex verfällt.

Darauf aufbauend haben wir konkrete Vorschläge für die Strukturdebatte gemacht. Ich stimme Herrn Kosmehl zu: Ich hätte mir auch gewünscht, dass wir die Struktur

debatte eher hätten zum Abschluss bringen können, damit sie für diese Gebührenperiode, also 2009 bis 2012, schon hätte zum Tragen kommen können. Aber wichtig ist für uns, dass wir uns als Landtag mit konkreten Vorschlägen in diese Strukturdebatte einbringen.

Da halten wir es mit der KEF, die immer wieder deutlich gesagt hat: Ändert sich nichts, dann wird an dieser Stelle immer wieder eine Erhöhung empfohlen werden und die Landtage werden in ihren engen verfassungsrechtlich gegebenen Grenzen diese Dinge notarähnlich bestätigen müssen. Deswegen hört sich ein einfaches Nein zu den 0,95 € natürlich gut an, entscheidend ist aber, dass wir uns im Rahmen dessen, was das Verfassungsgericht uns aufgibt, bewegen.

Die zentralen Handlungsfelder für uns werden ein alternatives Gebührenmodell und ein konkreter Funktionsauftrag sein, damit wir auf die Gebührenentwicklung verstetigend und stabilisierend einwirken und damit dieser Automatismus beim Dreh an der Gebührenschraube ein Ende hat. Dafür haben wir konkrete Vorschläge gemacht, diese sind bisher nicht diskutiert worden. Deswegen ist die Aktuelle Debatte auch richtig.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank. - Herr Gebhardt, wollen Sie kurz darauf antworten?

Als Reaktion auf diese Kurzintervention: Genau zu dem, was Herr Kollege Schröder eben gesagt hat, hat das Verfassungsgericht entschieden, dass es eben so nicht geht, wie Herr Schröder eben gesagt hat. Meine Fraktion wird sich verfassungskonform verhalten.

(Oh! bei der CDU)

Vielen Dank, meine Damen und Herren. - Auch hierzu werden keine Beschlüsse zur Sache gefasst. Herr Paqué wollte noch - - Bitte schön. Dann unterbreche ich jetzt meinen Schlusssatz.

Ich habe eine Kurzintervention in Reaktion auf das, was Herr Gebhardt gesagt hat. Ich war darüber total verwundert.

Herr Paqué, Sie wollen intervenieren. Bitte sehr.

Ich möchte kurz etwas klarstellen: Ich war völlig überrascht, dass Herr Gebhardt mich dahin gehend zitiert hat, dass ich mich positiv über den Internetauftritt des MDR geäußert habe. Richtig ist, dass ich gesagt habe - so werde ich zitiert, was ich gerade feststelle -, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen auf ihre Kernbereiche beschränken müssen und nicht auf zu vielen Hochzeiten tanzen sollten. Als Beispiel für „zu viele Hochzeiten“ habe ich die Internetauftritte genannt.

(Herr Gebhardt, DIE LINKE: Lesen Sie doch mal das Zitat!)

Und dass sie im Bereich der Internetauftritte in einem zunehmenden Maße in Konkurrenz zu dem treten, was private Verleger tun, und dass diesbezüglich bei den Öffentlich-Rechtlichen eher Zurückhaltung geboten ist. - Das nur zur Klarstellung.

Damit haben wir die Klarstellung vernommen. - Beschlüsse in der Sache werden auch hierzu nicht gefasst. Wir haben beide Themen abgehandelt. Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 beendet. Mein Kollege Herr Dr. Fikentscher wird jetzt den Tagesordnungspunkt 9 aufrufen.

Meine Damen und Herren!

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten, der Staatsanwaltschaften, der Justizvollzugsbehörden sowie sonstiger Justizbehörden und -einrichtungen im Lande SachsenAnhalt (Justizschriftgutaufbewahrungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - JSchrAG LSA)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1076

Ich bitte nun die Ministerin der Justiz Frau Angela Kolb, als Einbringerin das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einbringung eines Justizschriftgutaufbewahrungsgesetzes könnte zunächst die Vermutung nahe legen, dass es bisher keine Regelung gibt und bei der Justiz Chaos herrscht. Das ist mitnichten so. Hier geht es nicht darum, erstmalig eine Regelung zu schaffen. Vielmehr geht es darum, eine bisher bestehende gesetzliche Regelungslücke zu schließen.

Hintergrund sind verfassungsrechtliche Fragen. Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 mit seinem Volkszählungsurteil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung herausgestellt. Danach entscheidet jeder Mensch grundsätzlich selbst, ob seine persönlichen Daten preisgegeben, gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden dürfen. Artikel 6 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt gewährleistet dieses Recht ausdrücklich.

Meine Damen und Herren! Jedem ist klar, dass dieser Schutz kein absoluter sein kann. Eine moderne Gesellschaft ist in vielen Bereichen auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten angewiesen. Dies gilt auch für die vielfältigen Aufgaben der Justiz, hier speziell der Rechtspflege. Ohne persönliche Daten lässt sich kein Grundbuch führen, kein Streit zwischen Nachbarn entscheiden, kein Straftäter ermitteln oder verurteilen.

Im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit sind daher Einschränkungen zulässig, soweit sie auf eine gesetzliche Grundlage zurückgeführt werden können. Genau darauf liegt die Betonung: eine gesetzliche Grundlage.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben seit längerer Zeit Bedenken geäußert, ob der bisher bestehende Weg, den Daten der betroffenen Parteien, Beschuldigten, Antragsteller oder sonstiger Beteiligter im Moment bei Gericht nehmen, immer auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Hierbei geht es nicht um die laufenden Verfahren. Für die Zeit, in der ein Verfahren anhängig ist, haben wir einschlägige Regelungen in den jeweiligen Verfahrensgesetzen, wo ganz konkret festgestellt wird, welche Daten notwendig sind und damit preiszugeben sind.

Bereits geregelt ist außerdem, was zu geschehen hat, wenn die Daten für ein laufendes Verfahren nicht mehr benötigt werden. Es wird geprüft, ob in den Fällen, in denen die Unterlagen nicht mehr benötigt werden, eine Vernichtung erfolgen kann. Soweit die Archivwürdigkeit des Vorganges festgestellt wird, sind die Regelungen des Landesarchivgesetzes vom 28. Juni 1995 einschlägig.

Nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist die Phase zwischen Verfahrensbeendigung und dem Zeitpunkt, zu dem eine Akte vernichtet wird oder ins Archiv geht. Wie lange sich der Zeitraum der Aufbewahrung hinzieht und welche Kriterien hierfür maßgeblich sind, richtet sich im Moment nach Verwaltungsvorschriften, genauer: nach den so genannten Aufbewahrungsvorschriften.

An dieser Stelle sehen die Datenschutzbeauftragten Handlungsbedarf, was auch in dem letzten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zum Ausdruck kommt. Dem hat sich im Übrigen auch die Rechtsprechung angeschlossen, sodass auf gesetzgeberischer Seite hier Handlungsbedarf besteht.

Der Entwurf eines Justizschriftgutaufbewahrungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist das Ergebnis einer langen Diskussion nicht nur über die Notwendigkeit, sondern auch über den Inhalt einer solchen Regelung in Bund und Ländern. Hierzu ist von den Justizministerinnen und den Justizministern eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die einen entsprechenden Vorschlag für ein spezielles Schriftgutaufbewahrungsgesetz für die Justiz unterbreitet hat.

Im Bereich des Bundes ist diesem Ergebnis der Arbeitsgruppe bereits durch den Erlass eines Schriftgutaufbewahrungsgesetzes des Bundes Rechnung getragen worden. Nun folgen die Länder mit entsprechend abgestimmten Gesetzen.

Ich bitte um Überweisung dieses Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Recht und Verfassung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Möchte gleichwohl jemand das Wort haben? - Das ist offenbar nicht der Fall.

Ich kann also über den Antrag abstimmen lassen, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Das ist so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Beratung

Konzept zur Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Aktionsplans der UNDekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1056

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1099

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1104