Protocol of the Session on November 16, 2007

Vielen Dank. - Frau Dr. Paschke.

Herr Bergmann, würden Sie mit mir darin übereinstimmen, dass die Zeitplanung für die parlamentarische Beratung auf Erfahrungen dieses Hauses in der jüngsten Zeit fußen sollte, nämlich darauf, dass Gesetze immer dann, wenn sie hier sehr schnell behandelt werden sollten, mehrfach zurückgestellt wurden?

Ich will nur zwei Beispiele nennen. Das war exemplarisch beim Gemeindewirtschaftsrecht der Fall. Dieses Gesetz wurde mehrmals verschoben, auch auf Ansinnen der Koalitionsfraktionen hin.

Es gab in diesem Zusammenhang auch einen Gesetzentwurf zur Polizeistrukturreform. Das Gesetz sollte ganz schnell verabschiedet werden. Es wurde mehrfach verschoben, ebenfalls auf das Ansinnen der Koalitionsfraktionen hin. Mit dem Begleitgesetz geht es in eine ähnliche Richtung.

Warum sage ich das? - Weil es sehr, sehr wichtig wäre, von vornherein eine realistische Zeitschiene zu haben, um die parlamentarische Beratung über dieses so wichtige Gesetz nicht zusätzlich zu erschweren.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Herrn Kley, FDP)

Frau Dr. Paschke, ich kann den Unmut zum Teil verstehen; das ist klar. Allerdings muss ich sagen: Das Ministerium und die zuständigen Bearbeiter brauchen auch eine gewisse Zeit zur Vorbereitung des Landesentwicklungsplans.

Ich kann Ihnen auch entgegenhalten, dass wir über dieses Gesetz beraten. Worüber wir reden werden, ist Ihnen nicht neu. Das wissen Sie nicht erst seit heute. Auch die Diskussion und die Tiefe, in der wir sie bereits führen

- auch mit dem Kollegen Lüderitz und dem Kollegen Köck -, zeigt, dass Sie gut vorbereitet sind.

(Frau Dr. Paschke, DIE LINKE: Genau das war die Argumentation beim Gemeindewirtschafts- recht, dass wir das nicht gut vorbereitet haben!)

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. - Als nächstem Debattenredner erteile ich Herrn Wolpert von der FDP noch einmal das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege von der SPD, wenn es Aufgabe der Opposition ist, es besser zu wissen, dann ist es natürlich auch Aufgabe der Opposition zu versuchen, die Regierungskoalition dazu zu bringen, es besser zu machen.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Warum Sie sich hier gegen eine Anhörung sperren, bei der so wichtige Dinge mit den Betroffenen besprochen werden sollen, ist mir völlig unklar, weil Sie den Zeitdruck, den Sie aufmachen, mit nichts rechtfertigen können. Deshalb können Sie es besser machen.

Ich sage Ihnen: Es tut den Abgeordneten gut, wenn sie sich nicht auf das verlassen, was das Ministerium darüber berichtet, was die Betroffenen erzählt haben, sondern wenn sie selbst hören, was die Betroffenen zu sagen haben.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der LINKEN)

Aber nun zum Gesetzentwurf. Das Landesplanungsgesetz bzw. dessen zweite Änderung liegt vor. Gespannt waren wir auf die Zuteilung der Landkreise zu den regionalen Planungsgemeinschaften. Am spannendsten hierbei war die Frage: Wohin geht Mansfeld-Südharz? Die Frage ist mit dem Gesetzentwurf beantwortet worden. Ob die Antwort gut und richtig ist, wird sich zeigen müssen. Die Planungsregionen müssen mit dem Gebietszuschnitt der Landkreise übereinstimmen.

Mit diesem Gebot sollte der Entwurf eines neuen Landesplanungsgesetzes erarbeitet werden. Von den Voten der neuen Kreistage versprach man sich Lösungen.

Nun wird ein Landkreis Mitglied in zwei regionalen Planungsgemeinschaften. Das soll nicht unüblich sein, hat der Minister erklärt. Aber wie es praktisch funktionieren soll, kann ich mir doch nicht so recht vorstellen. Gleichwohl sehe ich das Dilemma, wenn sich ein Landkreis in zwei Richtungen verflochten sieht. Wir werden im Ausschuss darüber beraten müssen.

Die FDP-Fraktion begrüßt an dem Gesetzentwurf die neue Regelung in § 5, wonach die Landesregierung vor dem Beschluss über den Landesentwicklungsplan das Einvernehmen mit dem Landtag herstellt. - Ja, Sie haben Recht. In der damaligen Koalition haben wir zähneknirschend dem Benehmen zugestimmt, und wir sind froh, dass jetzt wieder Einvernehmen hergestellt werden soll.

Ich halte das für einen guten Kompromiss zwischen einem Gesetz und einer Verordnung für den Landesentwicklungsplan. Für einen Plan, der über viele Jahre gelten soll und maßgeblich die räumliche Entwicklung in unserem Lande bestimmt, sollte dem Parlament ein Mit

spracherecht in dem hier vorgeschlagenen Maße zukommen.

Einigen Klärungsbedarf sehe ich hierbei in den in § 2a vorgeschlagenen allgemeinen Grundsätzen der Raumordnung und Landesentwicklung. Hierin ist zunächst von „Wachstumsräumen“ die Rede, einem neuen Begriff in dem Gesetz, der nicht definiert wird. Wir erfahren nur, dass Wachstumsräume außerhalb von Verdichtungsräumen liegen und weiterzuentwickeln sind.

Nun kann es passieren, dass jeder eine andere Vorstellung von dem Begriff „Wachstumsraum“ hat. Das sollte nicht sein. Deshalb bedarf es einer Änderung oder Ergänzung des Gesetzestextes.

Des Weiteren befinden sich eine Reihe von unbestimmten Begriffen und Wortgruppen in den allgemeinen Grundsätzen. Was sind ausgeglichene Verhältnisse? Was ist eine ausgewogene Entwicklung oder eine zumutbare Erreichbarkeit? Was ist angemessen und was ist bedarfsgerecht? Wann sind gleichwertige Lebensbedingungen für die Bevölkerung fertig entwickelt? Und, meine Damen und Herren, welche regionalen Unterschiede gibt es bei dieser Beurteilung? Sagt das Burgenland dazu das Gleiche wie die Altmark? Wissen Sie das? - Ich glaube nicht. Wollen Sie es erfahren? - Ich hoffe doch. Also brauchen Sie eine Anhörung.

(Lebhafter Beifall bei der FDP - Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Es gibt Klärungsbedarf. Ich bin mir darin sicher, dass wir für die Beratung über diesen Gesetzentwurf etwas mehr als zweieinhalb Wochen benötigen werden; denn dieses Gesetz ist die Grundlage für den Landesentwicklungsplan, der, wie es der Minister hier vor knapp einem Jahr ausführte, für die nächsten 15 Jahre aufgestellt werden soll. Das kann man wahrlich nicht von jedem hier beschlossenen Gesetz behaupten.

Meine Damen und Herren, ich freue mich deshalb auf eine umfassende Ausschussberatung und ich hoffe, dass Sie uns dazu ausreichend Zeit geben. - Danke.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Vielen Dank. - Als letztem Debattenredner erteile ich Herrn Schröder von der CDU das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Kind hat sich lange geputzt. Die Eltern haben die Frist für seine Geburt verlängert. Da ist es nun, wohl abgewogen und kein Leichtgewicht mehr,

(Lachen bei der LINKEN und bei der FDP)

bepackt neben den Grundsätzen der Landesentwicklung auch mit dem lange geforderten neuen Zuschnitt der Planungsregionen. Ich gebe zu: eine schwere Geburt, aber eine Geburt, die sich gelohnt hat.

Meine Damen und Herren! Neben den Grundsätzen des Bundesraumordnungsgesetzes enthält § 2a des Regierungsentwurfs nunmehr eigene, auf das Land bezogene Grundsätze für Abwägungsentscheidungen in unseren Raumordnungsplänen.

In § 2b erfolgt eine wesentliche Begriffsbestimmung für das zentralörtliche Konzept, und in § 5 findet sich eine

Einvernehmensregelung mit dem Landtag, mit der das Parlament seine Rolle bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans entscheidend stärkt.

Die künftigen Planungsregionen werden neu geordnet. Es werden künftig die Planungsregionen Altmark, Magdeburg, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Halle und Harz übrig bleiben.

Lassen Sie mich etwas zum Landkreis Mansfeld-Südharz sagen. Er reicht vom Harzvorland bis zur westlichen Grenze des Ballungsraums Halle/Leipzig. Er ist Bindeglied und zentraler Verkehrsknoten überregionaler Entwicklungsachsen zwischen den Wirtschaftsräumen Halle, Harz und Nordthüringen. Diese Bindegliedsfunktion ist eine ausdrückliche Chance für die Entwicklung des Kreises und nicht etwa eine Gefahr für dessen Bestand.

Es ist meine feste Überzeugung, dass die eher gefühlsgeleitete Diskussion darüber, ob der Landkreis Mansfeld-Südharz eher nach Halle oder in den Harz gehört, für eine ausgewogene Kreisentwicklung nicht dienlich ist. Deshalb sage ich auch im Lichte des Kreistagsbeschlusses: Der Landkreis Mansfeld-Südharz kann mit seinen Verflechtungen und naturräumlichen Gegebenheiten mit diesem Kompromiss leben. Er wird so lange halten, solange es eine eigenständige Planungsregion Harz geben wird.

Meine Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt ist mit 17 Jahren der Kindheit entwachsen und kann als gereift gelten. Die Landespolitiker, die in der Raumordnung Verantwortung tragen und trugen, konnten zwar nie alle Entwicklungen vorhersehen, haben aber doch versucht, durchaus auch parteiübergreifend, für das Land und seine Entwicklung die besten Voraussetzungen zu schaffen. Zerreden wir also dieses Landesplanungsgesetz nicht, sondern führen eine zielgerichtete und konstruktive Beratung in den Ausschüssen.

Deswegen möchte ich für meine Fraktion die Überweisung des Regierungsentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres, für Landwirtschaft, für Umwelt und für Wirtschaft beantragen.

Die Drucksachen der Oppositionsfraktionen zum Vorschaltgesetz sollen ausschließlich im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beraten werden.

Meine Damen und Herren! Ansinnen der Oppositionsfraktionen ist zusammengefasst der zentrale Satz: „Wir brauchen Zeit“. Ja, wir brauchen Zeit, insbesondere wenn wir die konkreten Festlegungen zur Flächennutzung und die konkreten Kriterien zur Festlegung der zentralen Orte diskutieren, also wenn wir über den Landesentwicklungsplan diskutieren. Dafür brauchen wir die nötige Zeit. Diese ist erst gegeben, wenn wir dieses Landesplanungsgesetz verabschiedet haben. Der neu aufzustellende Landesentwicklungsplan tritt nur in Kraft, wenn dieser Landtag, dieses Hohe Haus sein Einvernehmen gibt.

Ich habe den Brief von Herrn Köck gelesen und nehme ihn ernst. Auch ich wünsche mir, ihn bald wieder in diesem Hohen Haus zu sehen. Er fordert eine breite öffentliche Debatte über die Zukunft des Landes. Auch diese wird durch eine Verabschiedung des Landesplanungsgesetzes, die zeitnah erfolgt, nicht erschwert oder sogar verhindert. Nein, sie wird erst möglich, weil wir nämlich

ein zentrales Reformprojekt dieser Koalition, die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes, in dieser Wahlperiode hinbekommen.

Ich komme zum Abschluss. Wir wollen intensiv beraten. Das wollen Sie auch; so steht es in der Begründung Ihres Antrages. Wir wollen die beratenden Ausschüsse beteiligen; dazu haben wir einen Vorschlag gemacht. Wir wollen den qualitativen Ansprüchen gerecht werden. Auch das ist möglich. Was wir nicht wollen, ist, das Vorschaltgesetz dafür zu instrumentalisieren, auf die Bremse zu treten und das Landesplanungsgesetz in eine politische Warteschleife zu schicken, die möglicherweise die Neuaufstellung eines Landesentwicklungsplanes und seine Inkraftsetzung in dieser Wahlperiode zu verhindern helfen. Dafür stehen wir Ihnen nicht zur Verfügung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Minister Herrn Dr. Daehre)

Herzlichen Dank, Herr Schröder. Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Frau Hunger. Möchten Sie sie beantworten?

Bitte schön. Frau Hunger, Sie haben das Wort.

Herr Schröder, ich bin der Meinung, dass auch die Festlegung von Grundsätzen bereits bestimmte Weichen stellt und damit eine Diskussion darüber beeinflusst. Aus diesem Grund möchte ich von Ihnen wissen, warum Sie sich durch diesen engen Zeitrahmen einer Anhörung verschließen.