Protocol of the Session on November 16, 2007

Herr Schröder, ich bin der Meinung, dass auch die Festlegung von Grundsätzen bereits bestimmte Weichen stellt und damit eine Diskussion darüber beeinflusst. Aus diesem Grund möchte ich von Ihnen wissen, warum Sie sich durch diesen engen Zeitrahmen einer Anhörung verschließen.

Das Landesplanungsgesetz hat verschiedene Regelungsinhalte. Das liegt dem Ministerium vor.

Was die Grundsätze anbetrifft, gibt es Schreiben, zum Beispiel vom Städte- und Gemeindebund von Ende des Jahres 2006. Darin wird der Vorbildcharakter der frühen Einbindung der kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich gelobt. Wir haben bei den Kreistagen - deswegen das Vorschaltgesetz -, auch bei den neuen Kreistagen nunmehr die Möglichkeit der Anhörung zum Neuzuschnitt der Planungsregionen gehabt. Die Grundsätze sind allgemeiner und grundsätzlicher Art, deswegen heißen sie so. Sie sollen dort, wo es zu konkreten Festlegungen kommt, selbstverständlich einer Anhörung unterliegen, und zwar im Neuaufstellungsverfahren zum Landesentwicklungsplan. Dort gibt es sogar mehrere Anhörungs- und Beteiligungsverfahren.

Ich glaube, dass uns diese unter der Überschrift „Zukunftsdebatte“ in dieser Wahlperiode zusammen mit der Kommunalreform am meisten beschäftigen wird, nämlich mindestens zwei Jahre oder vielleicht auch zweieinhalb Jahre lang. Die Anhörungen werden kommen und die Beteiligung hat es im Vorfeld des Gesetzes natürlich auch schon gegeben.

Sie haben keine weitere Frage. - Herr Schröder, dann gibt es zwei weitere Fragen, nämlich von den Abgeordneten Herr Wolpert und Herr Kley. Sind Sie bereit, diese zu beantworten?

Wir sollten anschließend zur Abstimmung schreiten.

Herr Kollege Schröder, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie versuchen, uns zu erklären, dass eine Zeitspanne von zwei Jahren für die Aufstellung des Landesentwicklungsplanes nicht ausreichend sei, wenn davon drei Monate abgezogen würden, um die diesbezüglichen Grundsätze zu besprechen?

(Minister Herr Dr. Daehre: Ja, mit den ganzen Anhörungen! Genau das ist es!)

Herr Wolpert, es ist richtig. Wir verhalten uns hier zu zwei Begehren. Insbesondere das Begehren der Fraktion DIE LINKE, das Landesplanungsgesetz um eine halbes Jahr zu verschieben, ist praktisch gleichbedeutend - - Die Zeitachse ist vom Ministerium dargestellt worden. Die Verschiebung um ein halbes Jahr, aber auch schon die Verschiebung um mehrere Monate im neuen Jahr verhindert, wenn wir uns ausreichend Zeit im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nehmen und wenn wir gesetzeskonform abarbeiten, die Aufstellung oder zumindest das Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplanes in dieser Wahlperiode.

Im Übrigen: Vor einem halben Jahr haben wir auf Antrag der Fraktion DIE LINKE - dazu gab es einen Änderungsantrag der Koalition - darüber geredet, dass es wichtig ist, das Landesplanungsgesetz unverzüglich vorzulegen, weil wir es als Landtag schnell beschließen wollen. Jetzt tritt man in den Wettkampf, wer am stärksten auf die Bremse tritt. Das ist der Sache nicht dienlich.

Ich bitte darum, dass wir die konkreten Diskussionen und die Kriterien und alle anderen Fragen, die uns diesbezüglich beschäftigen, zum Beispiel zu Flächennutzungskonkurrenzen oder den Kriterien für zentrale Orte, dann besprechen, wenn es darauf ankommt, nämlich bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes.

(Zustimmung bei der CDU)

Die zweite Frage stellt Herr Kley.

Das ist die letzte Frage.

Herr Abgeordneter Schröder sagt, es sei seine letzte Antwort. Deshalb berücksichtige ich die Fragen von Herrn Grünert und Frau Hunger nicht mehr.

Die letzte Frage. Herr Kley, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich sehe, dass eine weitere Diskussion nicht gewünscht ist.

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf der PDS aus dem Jahr 2006 stammt, also über ein Jahr alt ist, und Sie dem Ministerium diesen Zeitraum durchaus zugebilligt haben, den Sie nicht benötigen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Da Sie ihn nicht benötigen, möchte ich an dieser Stelle fragen: Können Sie mir erläutern, was mit dem neuen Begriff der „Wachstumsräume“, der in diesem Gesetzentwurf steht, gemeint ist?

Herr Kley, ich stelle fest, dass mir sehr an einer Diskussion gelegen ist, vor allen Dingen an der Diskussion in den Fachausschüssen. - Das war die erste Bemerkung.

Zweitens. Es ist unlogisch, im Parlament zu fordern, egal ob vor einem halben, einem dreiviertel Jahr oder einem Jahr, dass die Landesregierung keine Zeit hat, einen Regierungsentwurf zu erarbeiten, man sich als Landtag aber das Recht einräumt, genau diese Zeit, die man der Regierung nicht geben will, dann für sich zu reklamieren.

Drittens zu den Abwägungskriterien in den Grundsätzen. Dabei handelt es sich um Abwägungskriterien, die in Ergänzung des Raumordnungsgesetzes des Bundes festlegt worden sind, die auf das Land bezogen sind und in Ergänzung zu den Kriterien, die das Raumordnungsgesetz des Bundes vorsieht, stehen. Diese sollen bei Abwägungsentscheidungen für die Raumordnungspläne gelten und bedürfen der Ausdeutung in dem Landesentwicklungsplan.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Schröder. Sie wollten keine weiteren Fragen beantworten. Sie haben noch ausreichend Zeit, in den Ausschüssen zu diskutieren. Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren.

Ich lasse unter Tagesordnungspunkt 14 a über die Drs. 5/936 abstimmen. Von dem Abgeordneten Herrn Lüderitz, DIE LINKE, ist beantragt worden, diese in alle Ausschüsse außer in den Ausschuss für Petitionen zu überweisen. Die federführende Beratung soll der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr übernehmen. Wer stimmt dem zu? - Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP. Wer lehnt den Antrag ab? - Die Koalition. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Von dem Abgeordneten Herrn Bergmann ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Ausschuss für Umwelt, den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und in den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Darüber las

se ich jetzt abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Zustimmung bei der Koalition, bei der FDP und teilweise bei den LINKEN. Das ist so beschlossen worden.

Nun stimmen wir über den Antrag ab, die federführende Beratung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr durchzuführen. Wer stimmt zu? - Zustimmung bei allen. Damit ist der Überweisung zugestimmt worden. Die federführende Beratung übernimmt der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr.

Zu Tagesordnungspunkt 14 b ist beantragt worden, die Drs. 5/949 und den Änderungsantrag in der Drs. 5/967 in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Wer stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Finanzen zu?

(Herrn Scharf, CDU: Lassen Sie getrennt abstim- men!)

- Das mache ich doch. Ich lasse nun darüber abstimmen, wer der Überweisung dieser beiden Drucksachen in den Ausschuss für Finanzen zustimmt. Wer stimmt für Finanzen?

Frau Paschke, Sie haben einen Antrag zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, das eine ist ein Änderungsantrag zum Gesetz und wäre deswegen mit zu überweisen. Das andere ist ein eigener Gesetzentwurf. Das können wir meiner Meinung nach nicht gemeinsam abstimmen.

Ich habe über den Gesetzentwurf der Landesregierung abstimmen lassen und lasse jetzt über den Gesetzentwurf der FDP in Drs. 5/949 und den Änderungsantrag in der Drs. 5/967 abstimmen, der ja mit überwiesen wird. Hierzu ist die Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und in den Finanzausschuss beantragt worden. Ich wollte jetzt darüber abstimmen lassen, ob Sie damit einverstanden sind, dass es in den Finanzausschuss überwiesen wird.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Genau!)

Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer stimmt für den Finanzausschuss? - Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP. Wer lehnt ab? - Ablehnung bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden, sodass jetzt die Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr ansteht.

Darüber lasse ich abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit sind beide Drucksachen in den Ausschuss überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 14 ist erledigt.

Meine Damen und Herren! Ich würde jetzt eine Mittagspause einschieben wollen. Ich würde vorschlagen, dass wir um halb zwei - -

(Frau Budde, SPD: Pünktlich dann wieder hier sein! - Unruhe)

- 13.30 Uhr müsste doch machbar sein.

(Zustimmung)

Meine Damen und Herren, wir treffen uns um 13.30 Uhr wieder hier zu dem Tagesordnungspunkt 16.

Unterbrechung: 12.42 Uhr.

Wiederbeginn: 13.32 Uhr.

Meine Damen und Herren! Es wäre wünschenswert, dass Sie Platz nehmen, damit wir beginnen können. Die einen oder anderen werden diese Debatte sicherlich mit Interesse verfolgen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt