Protocol of the Session on October 11, 2007

Herr Kollege Bergmann, Sie müssen mir jetzt als Mitglied einer regierungstragenden Fraktion erklären, warum die Landesregierung zu diesen Gesetzentwürfen nicht Stellung nimmt. Ich habe aufgrund der abgelaufenen Redezeit weglassen müssen, dass Sie als Koalition einen Gesetzentwurf vorgelegt haben zu einem Vierten Gesetz, das längst beschlossen wurde. Ich denke, es ist in der Ausschusssitzung hinlänglich erklärt worden, dass es eine Änderung ist. Ich meine, Sie haben das alles zurückgenommen, haben aber nicht den Mut besessen, unseren Gesetzentwurf, den man nicht kritisieren konnte, zu nehmen.

Warum reagiert die Landesregierung nicht? Ist Ihnen das bekannt? Jetzt wird klipp und klar gesagt, die Liegenschaftsverwaltung sei daran schuld. Sie sagen, die Unterhaltungsverbände seien schuld. Wer denn nun?

(Zuruf von Minister Herrn Hövelmann)

Herr Czeke, ich habe bewusst nicht gesagt, die Unterhaltungsverbände seien schuld. Wir kennen die Unterhaltungsverbände und wir wissen, dass auch die Umsetzung auf der kommunalen Ebene nicht so schnell erfolgen konnte, wie es vielleicht ursprünglich einmal angedacht war. An dieser Stelle sollten wir die Unterhaltungsverbände nicht unter Druck setzen.

Wir haben die zeitliche Verlängerung heute zu beschließen. Hierbei geht es nicht um Schuldzuweisungen. Fakt ist aber - das habe ich vorhin ausgeführt -, dass die technischen Gegebenheiten in der Liegenschaftsverwaltung gegeben sind und wir auf dieser Basis arbeiten können. Die Pilotversuche, die es im Land gab, sind nach meinem Wissen positiv verlaufen. Der Pilotversuch „Trübengraben“ fand bei mir im Wahlkreis statt. Ich habe die Rückmeldung, dass dort sehr gut gearbeitet werden konnte. Es wurde mir versichert, dass dort auch zum 1. Januar 2008 hätte begonnen werden können. Das trifft aber für die große Masse der Unterhaltungsverbände nicht zu.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. - Ich erteile nun dem Abgeordneten Herrn Hauser für die FDP das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Bergmann, dieses Problem den Unterhaltungsverbänden in die Schuhe zu schieben, ist nicht redlich und nicht in Ordnung.

(Ministerin Frau Wernicke: Das macht doch kei- ner!)

Ungenau - richtig - ist auch falsch. Das gilt uneingeschränkt für das ALB und das ALK. So ist es und so bleibt es. An der Stelle haben wir die Defizite.

(Zurufe von der CDU)

- Einen kleinen Moment, ihr kommt gleich dran. - Ich stelle an dieser Stelle Folgendes fest: Wie wir mit den Sachverhalten umgehen und wir sie diskutieren, ist unredlich und peinlich.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

An dieser Stelle kann jemand lachen oder auch das tun, was er will; das ist mir egal. Ich bin in der zweiten Legislaturperiode dabei und habe diese Sache - Frau Ministerin, Sie wissen es - von Anfang an miterlebt. Herr Hövelmann, dort, wo Sie jetzt sitzen, saß Herr Jeziorsky, Ihr Vorgänger. Ich habe mir erlaubt, ihm zu dieser Problematik einen Brief zu schreiben. Ich kann Ihnen das auch alles vorlesen. Genau an der Stelle sind wir wieder angelangt.

Wissen Sie, was das Hauptproblem ist - das sage ich Ihnen jetzt -, an dem wir vorbei diskutieren? - Gewässerveränderungen, die zu DDR-Zeiten geschehen sind, sind bis heute nicht im ALK und im ALB erfasst und aufgearbeitet. Das ist Fakt. Wenn ich hier etwas Falsches erzähle, dann ziehen Sie mich zur Rechenschaft. Wir brauchen, wenn wir exakt sein wollen, eine neue Gewässervermessung, nicht mehr und nicht weniger. Frau Ministerin, Sie können über mich lachen; das ist mir egal. Aber so sind die Fakten. Ich bin ein Mann der Praxis und der bleibe ich auch.

(Herr Doege, SPD: Und warum haben Sie das Gesetz beschlossen? - Zuruf von Frau Brake- busch, CDU)

- Einen kleinen Moment. Entschuldigung, man kann auch über die eigene Blödheit lachen; das kann man auch

(Zuruf von Frau Brakebusch, CDU)

Es ist unerlässlich, die genaueste Abgrenzung der Gewässer erster und zweiter Ordnung zu gewährleisten. Das ist auch ein Problem dieses gesamten Paketes.

Übrigens wurde ein Punkt überhaupt nicht diskutiert. Wir haben, so ist es mir plausibel dargelegt worden, eine obligatorische Bagatellgrenze von 300 m² im Kataster Sachsen-Anhalts. Das ist im Übrigen in den meisten Bundesländern so. Wir wollen eine Exaktheit einführen. Die 28 Nutzungsarten liegen vor; das stimmt. Aber die Zuteilung und die genaue Definierung ist das Problem.

Wir wissen alle, dass im Juli höchstrichterlich festgestellt wurde, dass eine Bevorzugung der Waldbesitzer nicht

geboten ist. Das ist auch nachzulesen. Das wissen wir jetzt. Das wussten wir damals nicht. Aufgrund dessen hat sich die FDP unter dem Zwang gefühlt, diesen Änderungsantrag zu stellen, nicht mehr und nicht weniger.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich lege Wert darauf, dass man ehrlich diskutiert und die Fakten auf den Tisch legt. Nur so kommen wir weiter. Alles andere ist peinlich und dafür muss ich mich schämen. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Herr Hauser, es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Bergmann. Wollen Sie diese beantworten?

Selbstverständlich.

Bitte schön.

Herr Kollege Hauser, ich akzeptiere, dass Ihnen zum damaligen Zeitpunkt, als Sie das Gesetz beschlossen haben, bestimmte Fakten nicht bekannt waren. Nur, dann frage ich mich, warum Sie den Antrag auf eine Verschiebung um ein Jahr stellen. Warum stellen Sie nicht den Antrag, auf das, was damals beschlossen wurde, zu verzichten und das Ganze wieder rückgängig zu machen?

Wenn wir jetzt wieder alles umschmeißen und die vorgeleisteten Arbeiten wieder infrage stellen, dann wird das Tohuwabohu immer größer. Das ist das Problem.

(Zustimmung bei der FDP)

Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann erteile ich dem Abgeordneten Herrn Stadelmann das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kollegen! Über einige Beiträge, die ich heute zu dem Thema gehört habe, muss ich mich schon wundern. Aber ich glaube, die Zweifel, die unser Koalitionspartner in diesem Zusammenhang noch hat, und auch die Gedächtnislücken, die in den anderen Fraktionen zu bemerken waren, werden wir sicherlich noch ausräumen können.

Diejenigen, die in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Wassergesetz befasst waren, wissen sehr wohl, wie schwer wir uns mit der Einführung des modifizierten Flächenmaßstabes getan haben. Auch wir als CDUFraktion haben von Anfang an - besonders diejenigen, die in den Arbeitsgruppen mitgearbeitet haben - unsere Zweifel daran gehabt, dass man diesen modifizierten Flächenmaßstab in dem vorgesehenen Zeitraum einführen kann. Wir haben auch inhaltlich Probleme damit gehabt. Zu beiden Problemstellungen möchte ich an dieser Stelle etwas sagen.

Die Problematik des Termins der Einführung haben wir damals aus dem Weg geräumt, indem wir eine Übergangsfrist eingeführt haben, wohl wissend, dass sowohl die Datenerfassung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation als auch in den Gemeinden vor Ort mit Schwierigkeiten verbunden ist und dass dort nicht alle auf dem gleichen Stand sind. Ich finde es nicht ungewöhnlich, dass ein Übergangszeitraum, der einmal beschlossen wurde, nun verlängert wird, weil sich herausgestellt hat, dass dieser wohl wissend gewählt wurde, weil man wusste, dass es nicht so einfach wird, wie es sich der eine oder andere vorgestellt hat.

Ich will nicht alles wiederholen, was an Schwierigkeiten bisher genannt wurde. Ich möchte aber vielleicht noch einmal die Perspektiven ansprechen, die uns die Einführung des modifizierten Flächenmaßstabes bietet.

Vorweg möchte ich aber noch zwei Anmerkungen machen. Wir diskutieren an dieser Stelle über das Wassergesetz und über die Unterhaltungsverbände, die Daten zu erfassen und digital zu verarbeiten haben. Ich will dazu sagen, dass die Erfassung und digitale Aufbereitung der Flächenutzungsdaten der Gemeinden eine Grundlage für die Sachdatenerfassung und die Bewertung bei der Einführung der Doppik ist. Für die doppische Haushaltsführung sind diese Sachdaten in den Gemeinden vorzuhalten. Deswegen ist die Datenerfassung nicht für das Wassergesetz oder für die Unterhaltungsverbände gemacht, sondern es ist für die Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit in den Gemeinden wichtig.

(Beifall bei der CDU)

Ich weiß nicht, ob der eine oder andere vergessen hat, dass wir eine Dienstleistungsrichtlinie der EU umzusetzen haben und ab 2011 alle Daten der Gemeinden und Kommunen in digitaler Form im Internet vorzuliegen haben. Diese Daten müssen für Dritte, die Dienstleistungen zu erbringen haben, vorgelegt werden, beispielsweise für Ingenieursbüros, für Vermessungsbüros und für alle die, die für die Gemeinden Aufgaben erfüllen.

Auch hierbei ist es so, dass die Datenerfassung und -bearbeitung nicht für das Wassergesetz und für die Unterhaltungsverbände geleistet wird, sondern aus ganz verschiedenen Gründen.

Ich möchte darauf zurückkommen, welche Intentionen wir mit der Einführung des modifizierten Flächemaßstabes verbunden hatten. Hierbei ist es so, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung völlig neue Möglichkeiten für die Gemeinden und auch für die Unterhaltungsverbände zur Verfügung stellt. Wir können von der bisherigen Gewässerunterhaltung, die im Nachhinein dafür gesorgt hat, dass der Abfluss aus den Gebieten gewährleistet ist und die Gewässer in Ordnung gehalten werden, zu einem Abflussmanagement kommen, weil wir wissen, welche Flächen in welcher Art genutzt werden. Aus diesem Abflussmanagement kann man später auch eine Steuerung für den Abfluss und für den Wasserhaushalt in dem Einzugsgebiet der Unterhaltungsverbände generieren, so wie es zum Teil bereits heute von Trink- und Abwasserverbänden für den Bereich Regenwasser in Orten gemacht wird.

Ich muss, auch in Richtung von Herrn Czeke, der immer für einen ökologischen Hochwasserschutz plädiert, sagen: Wir machen mit dieser Umlegung der Nutzungsarten für die Unterhaltungsverbände vorbeugenden Hochwasserschutz in der Fläche. Das ist auf jeden Fall

billiger und besser, als ständig an Deichen zu bauen bzw. Deiche zu erhöhen und sie in ihrer Lage zu verändern.

Meine Redezeit ist zu Ende. Ich möchte noch einmal dafür werben, dass wir die Frist bis zum 1. Januar 2010 verlängern. Wenn das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Probleme damit hat, diese Veränderung in der Fläche und diese Neuerung in den Unterhaltungsverbänden umzusetzen, können sicherlich private Dienstleister, amtlich bestätigte Vermesser, als eine Art Taskforce bei den Unterhaltungsverbänden und Gemeinden bei der Einführung vor Ort behilflich sein. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Stadelmann. Es gibt eine Frage des Abgeordneten Herrn Czeke. Möchten Sie diese beantworten?

Herr Czeke, Sie haben das Wort.

Herr Kollege, ich verlängere Ihre Redezeit liebend gern. Meine Frage: Trauen Sie eigentlich dem Frieden bei der Landesregierung? Ihr Antrag kam ja, obwohl das alles in absehbarer Zeit so prima funktionieren soll und obwohl es eine halbjährliche Berichterstattung geben wird. Oder muss mein Misstrauen noch mehr wachsen? Wenn sich die Gemeinden jetzt die Hard- und die Software bestellen, dann könnten wir das doch machen; denn die Daten liegen vor.

Erstens hat die Koalition ein gesundes Misstrauen gegenüber der Regierung, weil sie die Qualität der Regierungsarbeit ständig verbessern möchte.

(Heiterkeit - Zurufe von der CDU)

Zweitens ist ständige Kontrolle nichts Ungewöhnliches. Man lässt sich eben über den Fortgang berichten.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir sind damit am Ende der Debatte. Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/879. Ich lasse zunächst über die selbständigen Bestimmungen abstimmen.