Im Ergebnis der Beratung nahm der Ausschuss den Gesetzentwurf mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungen mit 7 : 0 : 4 Stimmen an. Der Ausschuss für Umwelt stimmte damit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 7 : 0 : 4 Stimmen zu.
Im Interesse unserer Wasserverbände und der Ruhe vor Ort in den Kommunen bitte ich das Hohe Haus darum, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kley, für die Berichterstattung. - Wir kommen dann zur Debatte. Als erstem Debattenredner erteile ich dem Abgeordneten Herrn Czeke von der LINKEN das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mit sehr viel Verwunderung zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung bei dieser Thematik auf einen Debattenbeitrag verzichtet. Ich glaube, das ist erstmals der Fall.
Wenn wir heute in einem doch recht respektablen kurzen Zeitraum den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes abschließend beraten können, so ist das der Tatsache geschuldet, dass es zwischen der Regierungskoalition und der Regierung einerseits und den Oppositionsparteien andererseits selten eine solche Übereinstimmung über das zu lösende Problem gab wie in diesem Fall.
Es besteht also eine einheitliche Auffassung darüber, dass die Einführung des modifizierten Flächenmaßsta
bes zur Berechnung der Beitragserhebung bei den Unterhaltungsverbänden am 1. Januar 2008 unmöglich ist. Die Gründe dafür sind bereits in der ersten Lesung von allen Seiten benannt worden.
Auch in der Ausschussberatung sind die diesbezüglichen Probleme noch einmal diskutiert und bewertet worden. Ein Problem ist, dass das ALK, das Liegenschaftskataster, und das ALB, das Liegenschaftsbuch, einfach noch nicht aufeinander abgestimmt sind. Das heißt, dass sie in erheblicher, nicht rechtssicherer Weise voneinander abweichen und somit die Ausreichung von rechtssicheren Bescheiden durch die Kommunen nicht garantiert werden kann.
Frau Wernicke wurde, zumindest im Agrarausschuss, in der Vergangenheit nicht müde zu erwähnen, dass man nur „auf den Knopf drücken“ müsste und dann alle Daten zur Verfügung hätte.
Herr Innenminister, ich frage Sie: Reicht es in Ihrem Ressort etwa nicht an der Anzahl der Mitarbeiter, um diesen Knopf zu finden? - Ich bin froh darüber - das muss ich zugeben -, dass er nicht gefunden worden ist; ansonsten hätten wir den solidarisch einheitlichen Maßstab verlassen. Wir verschieben es jetzt.
Ich nehme vorweg, dass wir hier und heute dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zustimmen werden. Wir haben ihm auch im Ausschuss zugestimmt, weil er unserer Intention entspricht. Wir wollten sogar so weit gehen, den modifizierten Maßstab gar nicht einzuführen; aber das wäre garantiert nicht mehrheitsfähig gewesen.
Das Agrarministerium hat die Schuld und die Verantwortung auf das Innenministerium und die Liegenschaftsverwaltung geschoben. Ich vernahm aber keinen Aufschrei der Empörung durch Sie, Herr Hövelmann. Wie gesagt, wenn es an Personal fehlt...
Herr Daldrup hat in der Ausschusssitzung kritisiert, dass Herr Kummer vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation mehrfach die Daten zugesagt hat. Wir diskutieren seit zwei Jahren darüber. - Dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses dazu nicht in der Lage sein sollen, das mag ich nicht glauben und ich möchte es auch nicht unterstellen. Woran liegt es dann? - Ich habe gehofft, dass wir heute eine Antwort vonseiten des Innenministeriums im Namen der Landesregierung erhalten. Aber der Präsident hat schon darauf hingewiesen: Wir erhalten sie nicht.
Bei der Überlegung, dass die Einführung all dessen natürlich extra Arbeitszeit und Geld kostet und gerade bei den Unterhaltungsverbänden Geld kostet, stößt die Einmütigkeit zwischen den Fraktionen im Landtag bereits an ihre Grenzen.
An dieser Stelle muss ich gleich noch das Problem der Mittelkürzung im Einzelplan 15 für das Jahr 2008 anführen. Ich sprach es schon einmal an. CDU und SPD sind sich darüber einig, dass die Mittelzuweisungen für die Unterhaltungsverbände schrittweise heruntergefahren werden müssen. Aus ihrer Sicht geht das in Ordnung.
Was aber in diesem Haushaltsplanentwurf passiert, hat nichts mit schrittweise zu tun. CDU und SPD hatten sich auf eine Halbierung der bisherigen Mittel verständigt und darum auch eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2008 in Höhe von 778 000 € eingestellt. Wir finden aber nur 200 000 € vor. Ich glaubte bisher immer, dass auch die eingestellten Verpflichtungsermächtigungen ein Bestandteil des beschlossenen Haushaltsgesetzes und
also gesetzlich geschützt seien. Nachdem ich mich aber durch unsere Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker belehren lassen musste, dass das nicht ganz so ist, bleibt immer noch der Vorwurf an die Regierung, dass ausgerechnet jetzt mit dieser Gewalt eine Mittelkürzung vorgenommen wird, wo es ganz augenscheinlich ist, dass die Unterhaltungsverbände aus den oben genannten Gründen Mehraufwendungen haben werden, für die nicht sie, sondern einzig und allein die Politik verantwortlich ist und damit auch Sie, meine Damen und Herren von SPD und CDU.
Die Mehraufwendungen, die durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw. durch Ihre Vorstellung der Beitragsbemessung entstehen, dürfen nicht verschwiegen werden, weder im Finanziellen, im Personellen noch im Zeitlichen. Sie haben schließlich das neue Verfahren bestellt, und ich muss einfach sagen: völlig unnötigerweise.
Da ich jetzt gerade dabei bin, „mein Herz auszuschütten“, gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zu den so genannten guten parlamentarischen Gepflogenheiten in diesem Hohen Haus. Dass mehrere Fraktionen ziemlich zeitnah ein gleiches Ansinnen verfolgen und entsprechend im Parlament initiativ werden, ist im Prinzip eher gut als schlecht. Dennoch möchte ich, was ich unter normalen Umständen nicht getan hätte, an dieser Stelle noch ausdrücklich hervorheben, dass erstens die Fraktion DIE LINKE die Initiative zu dieser notwendigen Gesetzesänderung ergriffen hat, was ja auch die Drucksachennummer eindeutig belegt, und dass zweitens unser Gesetzentwurf weder aus inhaltlichen noch aus formalen Gründen beanstandet werden konnte.
Damit komme ich zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Dieser wurde, wie gesagt, später eingereicht als der unsrige. Von diesem Gesetzentwurf konnte nicht gesagt werden, dass er ohne Fehler und Makel ist. Ich sagte schon: Unter normalen Umständen hätte ich der Sache wegen über diese Peinlichkeit hinweggesehen, es machen schließlich alle mal Fehler. Diese sollte man dann aber auch selbstkritisch einsehen. Was aber bereits in der ersten Lesung anfing,
- ja, Herr Präsident, ich komme dann zum Ende - fand seine peinliche Fortsetzung im Umweltausschuss. Wir mussten erleben, dass der Entwurf der Regierungskoalition, obwohl fachlich zu beanstanden, so weit repariert, zusammen- und heruntergestutzt wurde, bis er beschlussreif war. Anstatt sich mit dem verkorksten Gesetzentwurf eiligst zurückzuziehen, erhoben Sie im Ausschuss sogar noch Anspruch auf Priorität bei der Bearbeitung. Besser kann man parlamentarische Arbeit nicht der Lächerlichkeit preisgeben und Politikverdrossenheit kultivieren.
Gemessen an meinen bisherigen Erfahrungen ist das ein einmaliger Vorgang, der nichts mit guter parlamentarischer Praxis zu tun hat, sondern bestenfalls den schlechtesten Traditionen in diesem Hohen Hause alle Ehre macht. - Vielen Dank.
Danke für Ihren Beitrag. - Für die SPD erteile ich jetzt dem Abgeordneten Herrn Bergmann das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Czeke, lassen Sie mich jetzt nicht auf den Schluss Ihrer Ausführungen eingehen. Wir sind uns weitgehend darüber einig, dass das Inkrafttreten des Gesetzes wegen des Inhalts auf jeden Fall verschoben werden muss, auch um den Kommunen einen entsprechenden zeitlichen Spielraum zu gewähren.
Lassen Sie mich aber das, was Sie bezüglich der Liegenschaftsverwaltung angesprochen haben, noch einmal erläutern. Die Damen und Herren der FDP wird es vielleicht auch interessieren: Nach Rücksprache mit dem Innenstaatssekretär habe ich noch einmal vernehmen können, dass die Voraussetzungen für die Einsetzung des modifizierten Flächenmaßstabes durch das Landesamt für Geowissenschaften rechtzeitig vorliegen, und zwar seit Ende 2006. Insofern dürften, was die Umsetzung des Flächenmaßstabes angeht, eigentlich keine Probleme existieren.
Die Einführung des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems, des so genannten ALKIS, ist nicht die Voraussetzung dafür, den Flächenmaßstab einzuführen. Lassen Sie mich das vorweg sagen, damit diesbezüglich einmal Klarheit gegeben ist. - Knöpfchen zum Drücken gibt es übrigens im Landesamt genug. Darauf darf auch kräftig gedrückt werden.
Lassen Sie mich weiterhin zur Verschiebung der Einführung des modifizierten Flächenmaßstabes sagen, dass wir das Ganze mit gemischten Gefühlen tragen. Es steht aber außer Frage, dass der modifizierte Flächenmaßstab zum 1. Januar 2008 nicht in Kraft treten darf. Das sagte ich bereits. Viel mehr bewegt uns der Umstand - diese Kritik möchte ich heute anbringen -, dass wir an der Sinnhaftigkeit der Einführung an sich zweifeln. Unsere Bedenken werden - das hat die Anhörung in der letzten Legislaturperiode gezeigt - von fast allen Interessenvertretern geteilt, selbstverständlich nicht von den Waldbesitzern.
Wir wollen an dieser Stelle die Leistungen der Waldbesitzer für den Klimaschutz und die Erhaltung unserer Kulturlandschaft keineswegs kleinreden. Nur sollten diese Leistungen entsprechend der Wohlfahrtsökonomie durch eine sinnvolle Verteilungspolitik zielgerichtet honoriert werden. Ich könnte mir das auch im Rahmen des Emissionshandels vorstellen.
Wir wissen weiterhin, dass die pauschale Behauptung, dass Waldflächen einen geringeren Unterhaltungsauf
wand auslösen als landwirtschaftlich genutzte Flächen, nicht haltbar ist. Das ist bereits in mehreren Gerichtsverfahren so festgestellt worden. Auch wurde dargelegt, dass der Begriff „Wald“ nicht ohne Weiteres abgegrenzt werden kann und die Definition nach dem Landeswaldgesetz im Hinblick auf die Gewässerunterhaltung kaum tauglich ist.
Es besteht weiterhin die Gefahr, dass weitere Differenzierungen nach der Flächennutzung gerichtlich erzwungen werden. Ein Gutachten zum Verfahren der Refinanzierung der Gewässerunterhaltungskosten in Brandenburg aus dem vergangenen Jahr kam zu dem Ergebnis, dass die Kosten von den Kommunen im Rahmen der Grundsteuererhebung berücksichtigt werden sollten. Auch das halten wir für einen eigentlich sinnvollen Vorschlag.
Ich möchte an dieser Stelle durchaus ein bisschen abkürzen, aber doch darauf verweisen, dass auch Professor Ahrens, Lehrstuhlinhaber an der MLU, einmal deutlich gesagt hat, der modifizierte Flächenmaßstab sei ein ungeeignetes Instrument für ein richtiges Ziel. Das wollen wir aber, glaube ich, erreichen.
In diesem Zusammenhang und in Bezug auf die Ausführungen, die ich bereits gemacht habe, bitte ich natürlich um die Unterstützung unseres Gesetzentwurfes. Ich bitte dringend darum, den Änderungsantrag der FDP abzulehnen, da die Notwendigkeit nicht gegeben ist. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Bergmann. Es gibt zwischenzeitlich zwei Nachfragen, einmal von der Abgeordneten Frau Dr. Hüskens und dann von Herrn Czeke.
Herr Bergmann, Sie haben jetzt gesagt, dass sämtliche technischen Voraussetzungen gegeben seien. Bei der Einbringung ist aber genau das als einer der Hauptgründe für die Verschiebung des Inkrafttretens genannt worden. Wie erklären Sie den Unterschied zwischen der Begründung bei der Einbringung und dem, was Sie jetzt sagen, und worin sehen Sie den Hauptgrund dafür, dass Sie überhaupt eine Verschiebung vornehmen müssen?
Die Begründung, die gebracht worden ist, kam nicht von mir. Danach müssen Sie denjenigen fragen, der diese damals so vorgebracht hat.
Ich will noch einmal ganz klar machen: Wir unterscheiden zwischen ALB, ALK und ALKIS, also dem Informationssystem, das erst ab dem Jahr 2010 laufen kann. Das ist aber nicht notwendig, denn die 28 Nutzungsarten liegen vor. Somit ist meine Aussage hinreichend geklärt. - Wie war der zweite Teil Ihrer Fragen?
Ich habe noch eine kurze Nachfrage dazu. Das heißt, Sie sagen, es seien alle technischen Voraussetzungen in der Landesverwaltung und in den Behörden, die das umsetzen müssen, vorhanden und es könnte eigentlich auf Knopfdruck sofort umgesetzt werden?
Ja. Aber das kann mit Sicherheit in den Kommunen noch nicht umgesetzt werden. Das wissen Sie auch. Weil die Voraussetzungen in den Unterhaltungsverbänden zum Teil noch nicht gegeben sind und die Satzungen schon gar nicht so weit sind. Das kann auch nicht der Fall sein. Wir sind bei einigen Unterhaltungsverbänden sicherlich recht weit, aber nicht bei allen.
Herr Kollege Bergmann, Sie müssen mir jetzt als Mitglied einer regierungstragenden Fraktion erklären, warum die Landesregierung zu diesen Gesetzentwürfen nicht Stellung nimmt. Ich habe aufgrund der abgelaufenen Redezeit weglassen müssen, dass Sie als Koalition einen Gesetzentwurf vorgelegt haben zu einem Vierten Gesetz, das längst beschlossen wurde. Ich denke, es ist in der Ausschusssitzung hinlänglich erklärt worden, dass es eine Änderung ist. Ich meine, Sie haben das alles zurückgenommen, haben aber nicht den Mut besessen, unseren Gesetzentwurf, den man nicht kritisieren konnte, zu nehmen.