Protocol of the Session on October 11, 2007

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Dr. Thiel namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Bildung einer Verbandsgemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft „An der Finne“ und in der Verwaltungsgemeinschaft „Unstruttal“ ist zulässig; eine Abweichung vom Leitbild ist nicht ersichtlich. Bei der Verwaltungsgemeinschaft „Wethautal“ bleibt der Ausgang des anhängigen Klageverfahrens im Hinblick auf die Stadt Bad Kösen und weitere Kommunen abzuwarten. Zudem weist die Gemeinde Schönburg starke Verflechtungen zum Mittelzentrum Naumburg (Saale) auf. Laut Leitbild müssen Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden mindestens 1 000 Einwohner und Einwohnerinnen aufweisen. Die Zahl der Mitgliedsgemeinden einer Verbandsgemeinde soll nicht weniger als drei und nicht mehr als acht betragen. Die weiteren Voraussetzungen regelt das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform, das wir in dieser Sitzung des Landtages beraten.

Zu 2: Die Verbandsgemeindebildung ist nur in der freiwilligen Phase möglich. Insoweit ist bis zum Abschluss der freiwilligen Phase eine genehmigungsfähige Verbandsgemeindevereinbarung zu beschließen und vorzulegen.

Vielen Dank für die Beantwortung.

Die Frage 2 stellt die Abgeordnete Frau Dolores Rente zur Bestandsfähigkeit des Landkreises Wittenberg. Die Antwort der Landesregierung gibt ebenfalls der Herr Innenminister. Frau Rente, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Für den Fall einer Ausnahmegenehmigung für die Bildung einer Einheitsgemeinde Oranienbaum sowie des entsprechenden Vollzugs einer Eingemeindung der Gemeinden Wörlitz und Vockerode in die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau würde der Landkreis Wittenberg in seinem Einwohnerbestand - derzeit 145 000 Einwohner - weiter geschwächt und bezogen auf das Jahr 2015 auch unter Nutzung des Ausnahmetatbestandes des Kreisneugliederungs-Grundsätzegesetzes nicht mehr leitbildgerecht sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Stellenwert wird dem Grundsatz der Einhaltung der derzeitigen Landkreisgrenzen des Leitbildes zur Gemeindegebietsreform besonders unter Bezug auf eine mögliche Zersplitterung der Verwaltungsgemeinschaft „Wörlitzer Winkel“ beigemessen?

2. Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Unterschreitung der Einwohnermindestzahl des Landkreises Wittenberg über das Jahr 2015 hinaus statthaft und gäbe es eventuelle Ausgleichsleistungen als Ersatz für den Verlust der Leitbildkonformität?

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Rente namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Der Einhaltung der Landkreisgrenzen wird ein großer Stellenwert beigemessen. Insofern wird mit dem Ausschluss kreisübergreifender Gebietsänderungen laut Begleitgesetz, welches heute in den Landtag eingebracht wird, dem rechtsstaatlich gebotenen Bestandsschutz der zum 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Kreisgebietsreform neu gegliederten Landkreise Rechnung getragen. Es wird davon ausgegangen, dass die Gemeindeneugliederung unbeschadet der Entwicklung im Raum um die Oberzentren innerhalb der derzeitigen Kreisgrenzen abgeschlossen werden wird. Höchst vorsorglich bleibt es jedoch dem Gesetzgeber, also Ihnen vorbehalten, in der gesetzlichen Phase ganz ausnahmsweise auch Kreisgrenzen überschreitende Regelungen zu treffen.

Zu 2: Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Grundsätze für die Regelung der Stadt-Umland-Verhältnisse und die Neugliederung der Landkreise, des so genannten Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes, soll die Einwohnerzahl der Landkreise im Jahr 2015 mindestens 150 000 betragen. Dies gilt nicht, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte im Gebiet des neu zu bildenden Landkreises im Jahr 2015 weniger als 70 Einwohner je Quadratkilometer betragen wird. Eine Ausgleichsleistung bei Abweichung sieht das Gesetz nicht vor.

Die Einwohnerzahl des neu gebildeten Landkreises Wittenberg wird unter Zugrundelegung der Einwohnerprognose für das Jahr 2015 128 368 betragen und lag damit bereits bei Inkrafttreten unterhalb der Regelgröße von 150 000 Einwohnern. Die Abweichung von der Regelgröße war und ist zulässig, da bezogen auf die Einwohnerprognose für das Jahr 2015 die durchschnittliche Einwohnerdichte im Gebiet des neuen Landkreises Wittenberg bei 66,6 Einwohnern je Quadratkilometer liegt und mithin in dem neuen Landkreis die Einwohnerdichte weniger als 70 Einwohner je Quadratkilometer beträgt.

Vielen Dank.

Wir kommen damit zur Frage 3. Sie betrifft das Thema Wörlitzer Winkel und wird vom Abgeordneten Herrn Grünert gestellt. Für die Landesregierung antwortet abermals der Innenminister. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Entsprechend dem am 9. August 2007 vorgestellten Leitbild der Landesregierung zur Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt ist eine Veränderung der Gemeindegebietsstrukturen nur in den Grenzen der derzeitigen Landkreise durchzuführen. Ferner sind danach im Umfeld von Oberzentren nur Einheitsgemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern zulässig.

Im Leitbild selbst gibt es derzeit keine Eingemeindungsoptionen bezogen auf das Oberzentrum Dessau-Roßlau, sodass die im Vorfeld der Kreisgebietsreform geäußerten Wechselabsichten der Gemeinden Wörlitz und Vockerode nach wie vor ungeklärt sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wäre die Bildung einer zukünftigen Einheitsgemeinde aus den Gemeinden Möhlau, Oranienbaum, Kakau, Brandhorst, Griesen, Horstdorf, Rehsen, Riesigk und Gohrau abweichend vom oben genannten Leitbild zur Gemeindegebietsreform genehmigungsfähig und, wenn ja, unter welchen Bedingungen?

2. Plant die Landesregierung bei eventueller Genehmigung der Einheitsgemeinde Oranienbaum eine einzelgesetzliche Regelung für die Eingemeindung von Wörlitz und Vockerode in die Stadt Dessau-Roßlau und, wenn ja, wann soll diese gesetzliche Regelung in den Landtag eingebracht werden?

Vielen Dank. - Herr Minister, bitte beantworten Sie die Frage.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt ist groß. Ich hoffe, wir werden künftig nicht jede Einzelfrage auf diese Art und Weise miteinander regeln.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Das ist eine ganz be- sonders spannende Frage!)

- Nur die besonders spannenden, das ist klar.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Grünert namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Ja, gemäß §§ 10 und 17 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 11 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeitigen Fassung. Nach dem Inkrafttreten des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform würde zu prüfen sein, ob eine Ausnahme von der Mindestgröße zugelassen wird. Dazu gibt es Regelungsvorschläge in dem Gesetzentwurf.

Zu 2: Auch für diese Region gilt, dass freiwillige Lösungen vor Ort Vorrang haben. Wenn eine Verständigung über die Bildung einer leitbildgerechten Einheitsgemeinde rechtzeitig zustande kommt, dann wird das Ministerium des Innern einen Entwurf für eine einzelgesetzliche Regelung einbringen.

Herzlichen Dank. - Weitere Fragen liegen nicht vor. Wir sind damit am Ende der Fragestunde angekommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/861

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/862

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt - Drs. 5/879

Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/915

Die erste Beratung fand in der 25. Sitzung des Landtages am 13. September 2007 statt. Die Berichterstattung erfolgt durch den Abgeordneten Herrn Gerry Kley. Anschließend gehen wir gleich zu den Debattenbeiträgen über, da die Landesregierung auf einen Beitrag verzichtet. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gesetzentwürfe sind in der 25. Sitzung des Landtages am 13. September 2007 in den Ausschuss für Umwelt überwiesen worden. Die Überweisung allein in diesen Ausschuss ist so gewählt worden, um dem Landtag möglichst schnell eine Beschlussempfehlung vorlegen zu können. Diese Arbeit hat der Umweltausschuss hervorragend erledigt, weshalb ich den Mitgliedern an dieser Stelle danken möchte.

(Zustimmung bei der FDP)

Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD verfolgen ein gemeinsames Ziel: Mit der Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt soll erreicht werden, dass die Einführung des modifizierten Flächenmaßstabes zur Beitragserhebung nicht am 1. Januar 2008, also in Kürze, sondern erst am 1. Januar 2010 in Kraft tritt.

Die Beratung zu den Gesetzentwürfen fand im Ausschuss in der 17. Sitzung am 19. September 2007 statt. Bereits vor Einbringung der Gesetzentwürfe - mit Sicherheit auch auslösend für die Gesetzentwürfe - war das Thema mehrfach Gegenstand der Beratungen im Ausschuss. So fand am 19. Juli 2007 eine Anhörung zum Stand des Pilotprojektes „Nutzungsbezogener Flächenmaßstab zur Beitragsbemessung der Unterhaltungsverbände“ statt. In dieser Anhörung wurden der Wasserverbandstag, der Städte- und Gemeindebund und das Landesamt für Vermessung und Geoinformation angehört. In den Ausführungen der Anzuhörenden wurde deutlich, dass die Voraussetzungen für die Einführung des modifizierten Flächenmaßstabes am 1. Januar 2008 noch nicht gegeben sind.

In der Sitzung am 19. September 2007 beschloss der Ausschuss mit 7 : 3 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD der Ausschussberatung zugrunde zu legen.

Dem Ausschuss lag weiterhin eine Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese Empfehlung beinhaltete Formulierungsvorschläge und sah keine inhaltlichen Änderungen vor. Die Formulierungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurden von den Koalitionsfraktionen übernommen.

Während der Beratung wurde seitens der Opposition die Frage aufgeworfen, ob die Verschiebung des Inkrafttretens zielführend sei oder ob man über die Sinnhaftigkeit des neuen Maßstabes nachdenken sollte.

Die Koalitionsfraktionen machten daraufhin deutlich, dass an der Einführung des modifizierten Flächenmaßstabes am 1. Januar 2010 festgehalten wird. Die Fraktion der CDU beantragte in diesem Zusammenhang, sich halbjährlich über den Stand der Umsetzung berichten zu lassen. - Seien Sie gewiss, der Umweltausschuss wird dieses auch intensiv einfordern.

Die Landesregierung sagte dem Ausschuss eine Berichterstattung zu. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt äußerte, man gehe davon aus, dass ein komplikationsloser Übergang auf das neue Beitragssystem im Jahr 2010 möglich sein werde.

Nach einem Einwurf des Innenministeriums, der Zweifel an der Umsetzung bis zum Jahr 2010 zuließ, beantragte die Fraktion der FDP, das Datum des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2011 zu ändern. Der Ausschuss lehnte diesen Antrag bei 4 : 7 : 0 Stimmen ab.

Im Ergebnis der Beratung nahm der Ausschuss den Gesetzentwurf mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungen mit 7 : 0 : 4 Stimmen an. Der Ausschuss für Umwelt stimmte damit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 7 : 0 : 4 Stimmen zu.