Ich will wiederholen, auch wenn es vielleicht aus Ihrer Sicht nicht ausreichend ist, dass wir zu dem Zeitpunkt mit dahin gehenden Überlegungen, ob entsprechende Ausweichdemonstrationen in Sachsen-Anhalt zu erwarten sind, begonnen haben, als klar war, dass die Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern auch rechtlich zulässig untersagt worden sind. Das war erst nach der letzten Entscheidung am 2. Juni 2007 der Fall bzw. in den späten Nachmittagstunden des 1. Juni 2007, von der wir am 2. Juni 2007 in der Nacht erfahren haben.
Die Frage 2 wird von der Abgeordneten Frau Dr. Angelika Klein von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Es geht um eine Ausbildungsinitiative. Bitte schön. - Herr Thiel?
Herr Präsident, Frau Dr. Klein musste den Plenarsaal verlassen. Wir bitten um Abgabe einer schriftlichen Antwort.
Wir kommen zu Frage 3. Sie wird von der Abgeordneten Frau Dr. Helga Paschke von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Es geht um die Ausweisung des Elberadweges. Bitte schön.
Im Rahmen eines Treffens des Ministerpräsidenten in der Stadt Werben am 16. August 2007 mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen und des Tourismus wurde erneut auf ein Problem der Ausweisung des Elberadweges in der Altmark hingewiesen. Den regionalen Akteuren ist es nicht begreiflich, warum der Abschnitt Losenrade - Werben nur als alternativer Elberadweg ausgewiesen wird. Es wurden wiederholt Anstrengungen unternommen, damit dieser Abschnitt als Hauptroute des Elberadweges anerkannt wird, bisher jedoch ohne Erfolg.
1. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, dem Drängen der regionalen Akteure nachzukommen und den Radwanderweg künftig nicht mehr nur als Alternativroute auszuweisen?
2. Wenn ja, wann und unter welchen Voraussetzungen kann das erfolgen? Wenn nein, welche Gründe hat die Landesregierung, diesem Anliegen nicht zu folgen?
Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Wirtschaft und Arbeit Herrn Dr. Haseloff gegeben.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für alle überregionalen Radwege im Land Sachsen-Anhalt gilt, dass immer nur eine Streckenvariante als Hauptroute geführt wird. Dies ist im Regelfall die Streckenführung mit der Mehrzahl an gastgewerblichen Einrichtungen und/oder herausragenden touristischen Angeboten. Diese Festlegung gewährleistet die Planungssicherheit sowohl für touristische Aktivitäten und gewerbliche Investitionen als auch für öffentliche Investitionen der Träger der Wege.
Im Fall des Elberadweges kommt hinzu, dass diese Route als D 10 Bestandteil des deutschen Radwegenetzwerkes ist. Als D 10 ist ausschließlich die Hauptroute definiert.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Träger der Wege bei der Herstellung der definierten Hauptrouten, wenn diese Bestandteil des überregionalen Radwegenetzes des Landes sind. Angesichts eines Bestandes von ca. 2 100 km Radfernwegen im Land und eines festgestelltes Bedarfes zur Verbesserung des Netzwerks auf ca. 700 km Länge ist es in Anbetracht der knappen Investitionsmittel und des festgestellten erheblichen Investitionsbedarfes geboten, die zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich auf die Hauptrouten zu konzentrieren, um die Durchgängigkeit des Gesamtnetzwerkes herzustellen bzw. zu erhalten.
Es sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe geförderte Investitionsvorhaben zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur nach den gültigen Rahmenbedingungen 15 Jahre lang vorzuhalten sind. Das heißt - das sei eingeschoben -, es ist Nachsorge zu tragen und letztlich in dem Zuständigkeitsbereich haushaltsmäßig eine Folge
investition vorzusehen. Auch aus diesem Grund ist eine Entwidmung der Hauptrouten nach der Förderung auszuschließen.
Auf die Frage 1: „Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, dem Drängen der regionalen Akteure nachzukommen und den Radwanderweg künftig nicht mehr nur als Alternativroute auszuweisen?“, kann ich deshalb nur antworten: Der Elbradweg führt von Werben über Havelberg auf brandenburgischer Seite nach Quitzöbel über Rühstädt nach Wittenberge, danach bei Losenrade wieder nach Sachsen-Anhalt.
In Sachsen-Anhalt gab es zu diesem Zeitpunkt keine befahrbare Strecke. Die Wegeführung des Elberadweges in dem genannten Bereich wurde bereits ab 1995 mit dem Land Brandenburg abgestimmt und festgestellt und in der Radwanderwegekonzeption für das Land Sachsen-Anhalt, die im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales durch die Projektgruppe des Tourismusverbandes Sachsen-Anhalt erstellt wurde, in den Jahren 1989 und 1999 auch entsprechend dokumentiert.
Die Wegeverbindung Losenrade - Werben wurde erst im Jahr 2004 als Deichverteidigungsweg im Zuge der Deichsanierung nach dem Hochwasser im Jahr 2002 ausgebaut. Die Ausweisung als Alternativroute des Elberadweges erfolgte nach Fertigstellung des Deichweges durch den Landkreis. Der Weg ist mit Wegweisung und Info-Tafeln zum Biosphärenreservat gut ausgeschildert und wird im gemeinsamen Radweg-Flyer zum Elbradweg der drei Koordinierungsstellen Süd, Mitte und Nord dargestellt und beworben.
Bisher sind weder im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit noch im Landesverwaltungsamt so genannte wiederholte Anstrengungen bekannt, die Trassenführung in diesem Bereich zu verändern. Auch würde die angesprochene Trassenänderung zu einer Abkoppelung der Stadt Havelberg - touristische Priorität sind hier das Blaue Band und die Straße der Romanik sowie der Städtetourismus und die Einstufung als Erholungsort - führen, die unter touristischen Gesichtspunkten und im Hinblick auf die Attraktivität des in Rede stehenden Trassenabschnittes nicht zu befürworten wäre. - So weit die formale Antwort.
Ich kann aber noch Folgendes zu dieser Problematik sagen: Wir werden, nachdem die Straße der Romanik evaluiert wurde, das gesamte Konzept Blaues Band noch einmal unter die Lupe nehmen. Im Rahmen des Konzeptes Blaues Band geht es nicht so sehr um die formalen Dinge, ob eine Strecke etwa Hauptroute oder nicht Hauptroute ist, sondern es geht darum: In welcher Form finden wir eine hohe Attraktivität vor? Wie können wir sicherstellen, dass der wichtigste Radwanderweg und Radweg, den es inzwischen in Deutschland gibt, auch wirklich in einer guten Qualität vorgehalten werden kann? Zudem geht es darum, letztlich an dieser Stelle auch entsprechende Lückenschlüsse ins Kalkül zu ziehen.
Ich kann nichts versprechen. Aber ich kann mir vorstellen, dass an dieser strategischen Ecke vielleicht mittelfristig eine Lösung denkbar ist. Ich würde Sie darüber gesondert informieren. Heute, im Rahmen dieser Fragestunde, ist mir aber nichts anderes möglich, als diese formale Antwort zu geben. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Haseloff. - Zunächst haben wir die Freude, auf der Südtribüne Damen und Herren der Selbsthilfegruppe Miteinander Mobil begrüßen zu können.
Nun kommt die Frage 4. Sie wird von dem Abgeordneten André Lüderitz von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Es geht um anfallende Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit der Fusion der Kreissparkassen im Landkreis Harz. Bitte, Herr Lüderitz, fragen Sie.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorgesehene Vereinigung der Kreissparkassen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode zur Harzsparkasse im Wege der Aufnahme von zwei Sparkassen durch die dritte Sparkasse hat die Entrichtung von Grunderwerbsteuer zur Folge.
Entsprechend dem Grunderwerbsteuergesetz wird diese Steuer vom Land Sachsen-Anhalt erhoben. Auch das Aufkommen steht dem Land zu.
Laut Bundesministerium der Finanzen können die Länder das Steueraufkommen ganz oder teilweise den Gemeinden und Gemeindeverbänden überlassen (siehe auch Steuerlexikon auf der Internetseite des Finanz- ministeriums von Sachsen-Anhalt).
Da den Landkreisen durch die Fusion entsprechend dem Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung nicht unerhebliche Kosten entstehen, sollte die zu entrichtende Grunderwerbsteuer nicht in den Haushalt des Landes fließen, sondern dem Landkreis Harz überlassen werden.
Je nachdem, welche die aufnehmende Sparkasse sein wird, beträgt die Höhe der Steuer 328 900 € im Falle von Quedlinburg, 391 700 € im Falle von Wernigerode oder 431 200 € im Falle von Halberstadt.
1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die zu erwartende Grunderwerbsteuer an den Landkreis Harz weiterzuleiten?
Vielen Dank, Herr Lüderitz. - Für die Landesregierung antwortet der Finanzminister Herr Bullerjahn. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lüderitz, Sie wiesen darauf hin, dass durch die Fusion der Kreissparkassen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode Grunderwerbsteuereinnahmen entstehen werden. Das daraus resultierende Aufkommen bezifferten Sie mit 329 000 € bis 431 000 €, abhängig davon, welche Sparkasse letztlich die aufnehmende Sparkasse sein wird. Ausgehend davon und mit dem Hinweis auf die in den Kreisen durch die Kreisgebietsneuregelung entstehenden Kosten, fragten Sie danach, welche Möglichkeit die Landesregierung sieht, die zu erwartende Grunderwerbsteuer dem Landkreis Harz zuzuleiten.
Es ist richtig, dass die Grunderwerbsteuer eine Steuer ist, deren Aufkommen als Verkehrsteuer nach Artikel 106 Abs. 2 des Grundgesetzes den Ländern zusteht. Das Land Sachsen-Anhalt hat durch das Finanzausgleichsgesetz geregelt, inwieweit die Kommunen an den Steuer- und sonstigen Einnahmen partizipieren.
Das Grunderwerbsteueraufkommen fällt in die Finanzausgleichsmasse gemäß § 3 Abs. 2 FAG, die gemäß den Regelungen des FAG allen Kommunen zugute kommt. Die Weiterleitung eines Teils des Gewerbsteueraufkommens an einen Landkreis, nämlich des Aufkommens, das auf einem ganz bestimmten steuerpflichtigen Vorgang beruht, ist nach den Regelungen des FAG daher nicht möglich. Wie gesagt, es geht in die gesamte Masse ein.
Abgesehen davon würde eine solche Weiterleitung eine Begünstigung im Einzelfall darstellen und möglicherweise und auch konsequenterweise an anderer Stelle ein ähnliches Verhalten nach sich ziehen. Damit würden Begehrlichkeiten geweckt. Damit würde das ausgewogene System des landesinternen Finanzausgleichs infrage gestellt. Insofern bestehen gegen eine solche Weiterleitung auch von der Sache her grundsätzliche Bedenken. Insofern sieht die Landesregierung auch nicht die Möglichkeit einer Weiterleitung.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass von einem Mehraufkommen bei der Grunderwerbsteuer durch den Länderfinanzausgleich unter dem Strich nur wenig übrig bleibt, weil das letztlich auch auf der Ebene zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu bestimmten Verhaltensmustern führt und es somit bei einem höheren Aufkommen auch abgezogen wird. Insofern erhöht sich die Verteilungsmasse aus dem Landeshaushalt kaum.
Die Beantwortung der Frage, wann die entsprechende Summe dem Landkreis zur Verfügung steht, erübrigt sich damit. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Gibt es dazu Nachfragen? - Herr Lüderitz hat eine Zusatzfrage. Bitte schön.
Dass die Grunderwerbsteuer mit in das FAG einfließt, ist mir durchaus klar. Aber Sie könnten - darin geben Sie mir sicherlich Recht, Herr Minister - natürlich auch darauf verzichten, damit diese Mehraufwendungen nicht entstehen.
Wenn ich eines in den anderthalb Jahren in Bezug auf Steuerfragen gelernt habe, dann das, dass es schon wirklich gute Gründe geben muss, um beim Steueraufkommen im Einzelfall auf etwas zu verzichten. Sonst stehen Sie irgendwann einmal da und haben überhaupt keine Einnahmen mehr, weil sich jeder auf jeden beruft und es Tausende Ausnahmetatbestände gibt.
Bei der nächsten Frage ist - das habe ich gerade festgestellt - die Drucksache nicht ganz in Ordnung. Darin ist die Frage 5 mit der Frage 4 identisch. Ich rufe den
noch den Abgeordneten Uwe Heft von der Fraktion DIE LINKE auf. Es geht ebenfalls um die anfallende Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit der Fusion der Kreissparkassen im Landkreis Harz. Stellen Sie Ihre Frage bitte selbst. Auf die Drucksache können wir uns an dieser Stelle nicht verlassen.
Bezug nehmend auf die einleitenden Worte meines Kollegen Herrn Lüderitz frage ich die Landesregierung: