Protocol of the Session on September 13, 2007

Nun stellen wir uns einmal unsere Haushaltssituation vor, wenn wir das unterstellen, aber in zwei Jahren die Steuereinnahmen wegbrechen würden. Ich habe das heute früh noch zugerufen, weil ich Ihre Antwort darauf hören wollte. Sie haben keine Antwort gegeben. Was wäre die Konsequenz? Was wäre die praktische Konsequenz, abgesehen davon, dass es meine neuen Schulden werden würden, die Sie natürlich kritisieren würden, was Ihr gutes Recht ist? - Weil Sie mir in diesem Punkt nicht helfen würden, lehne ich es jetzt ab,

(Herr Kley, FDP: Oh!)

- nicht oh, Herr Kosmehl! -

(Herr Kley, FDP, lacht)

weil die Welt eben nicht eindimensional ist.

Übrigens habe ich nicht für die Partei geredet. Ich wäre ja verrückt. Ich würde mich um Kopf und Kragen reden im „Spiegel“, weil es in der SPD, wie auch in der FDP - außer dort, wo sie in der Opposition ist -, unterschiedliche Meinungen gibt. Jedes Land hat andere Auffassungen. Stadtstaaten wollen den Länderfinanzausgleich aufmachen, Hebesätze haben und das Stadt-Umland-Verhältnis geklärt haben.

Die Geberländer - - Ich habe vorhin gehört, Frau Dr. Hüskens, nachdem ich die Nulllinie erreicht habe, wollen Sie mich sozusagen verdonnern, dass ich mich jetzt auf den Weg mache, auch noch gleich zum Geberland zu werden. Das wird in dieser Wahlperiode nicht mehr möglich sein, bei allen Anstrengungen.

(Unruhe bei der FDP - Herr Kley, FDP: Das hat Frau Fischer gesagt, nicht wir!)

- Ja, ja, Sie haben es vorhin gesagt. Es ist vorhin in der Rede gesagt worden.

Was ich hier möchte, ist, Frau Dr. Hüskens - deshalb habe ich mich zum Schluss gemeldet -: Lassen Sie uns im Ausschuss im Herbst darüber reden, wie eine solche Regelung aussehen kann. Heute und morgen tagt die Kommission. Sie wissen das. Es wird keinerlei Verschuldungsverbot geben. Dafür gibt es keine parlamentarische Mehrheit.

(Zuruf von Herrn Prof. Dr. Paqué, FDP)

- Auch morgen und übermorgen nicht, Herr Professor Paqué.

Ich glaube, dass man bei diesem Thema immer über die Wahlperiode hinaus denken sollte. Es könnte einem irgendwann im Halse stecken bleiben, was man vorher beschlossen hat, wenn man es praktisch von dieser Bank aus wieder auslöffeln muss. Ich sage Ihnen eines: Es wäre mir - wenn es nicht gerade die Bank wäre, wohin ich wandern müsste - fast ein Genuss zu sehen, wie Sie ins Straucheln kommen. Aber ich arbeite lieber an der anderen Stelle weiter.

Lassen Sie uns darüber reden, wie wir einen an den Wirtschaftszyklus angelehnten Mechanismus finden, um die Verschuldung so weit wie möglich auszuschließen. Sie wissen selbst, dass das Schweizer Modell einen großen Haken hat, auch wenn es von Ihnen so propagiert wurde. Denn die Eidgenossen haben nach einem Jahr, als es wirklich schlimm wurde, die Bemessungsgrundlage angehoben, sodass sie mit ihrer gesetzlichen

Regelung unter diesen Angaben durchschippern konnten - und die Welt war wieder in Ordnung.

Es gibt im Moment aufgrund der Verfassung der öffentlichen Haushalte keine vernünftige Regelung, das mit einem Verschuldungsverbot konsequent hinzukriegen. Ich würde mir wünschen - auch auf der Grundlage eines Vorschlages der FDP -, dass die öffentlichen Haushalte in zehn Jahren so weit wären, dass wir ein solches Verschuldungsverbot wirklich aussprechen könnten. Andere Länder kommen damit aus. Nur, Sie wissen, das ist in den nächsten drei, vier Jahren nicht möglich. Übrigens würden das auch die Kommunen nicht überstehen, denn der Druck würde automatisch im Verhältnis 1 : 1 auf die kommunale Ebene hinuntergegeben werden.

Deswegen bitte bei dem Thema keine Krokodilstränen, sondern pragmatisch diskutieren und dann schauen, wie wir uns - damit hat Herr Paqué Recht - im Frühjahr zu einer wie auch immer gearteten Lösung selbst positionieren. Das müsste dann über alle vier Fraktionen hinweg gelingen, denn das soll ja ein paar Jahre halten. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Finanzminister. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Doch, bitte schön, Frau Dr. Hüskens.

Ein Widerspruch. Das lasse ich nicht stehen.

Sicher. Sie müssen sich nur melden, dann kommen Sie auch dran.

Kein Problem, aber die Aussagen des Finanzministers möchte ich so natürlich nicht stehen lassen, wie etwa „Krokodilstränen“ und „polemischer Antrag“. Ich glaube, ich habe mich sowohl bei der Einbringung als auch heute bemüht, das Ganze sehr sachlich zu machen. Man hätte das - da brauche ich nur in Ihre Reden aus der letzten Legislaturperiode zu gucken - ganz anders abfeiern können.

Uns ist es gegangen und geht es um eine Diskussion im Parlament darüber, wie wir diesen Bereich organisieren. Finanzen und Haushalt bilden die ureigenste Zuständigkeit eines Parlaments. Das, was ich in Berlin an Diskussionen höre, sorgt dafür, dass in diesen Bereich sehr deutlich eingegriffen wird. Dazu bin ich der Auffassung, dass ein Parlament diese Diskussion frühzeitig und auch inhaltlich intensiv begleiten muss.

(Beifall bei der FDP)

Dafür haben wir den Antrag gestellt. Ich habe auch gesagt, dass wir mit sieben Leuten jetzt nicht hingehen und eine Verfassungsänderung beantragen. Die hätten Sie mir meiner Meinung nach um die Ohren gehauen. Wir haben vorgeschlagen, das Gesetz, die Landeshaushaltsordnung, zu novellieren, um einfach eine Diskussionsgrundlage zu haben. Offensichtlich sehen auch Sie, Herr Minister, eine Diskussionsgrundlage als durchaus erforderlich an. Die hätten wir hiermit gehabt.

Wir hätten im Ausschuss für Finanzen und durchaus auch in den anderen Ausschüssen darüber reden können und hätten Gleiches geschafft, bevor die Ministerpräsidenten in der Föderalismusreform II zu irgendwelchen Ergebnissen kommen, die uns hier im Parlament dann wieder übergeholfen werden, uns eine Meinung als Land zu bilden. Sie wollen das nicht. Das akzeptieren wir so und ich sage: Ich bin sehr gespannt, wann der nächste Antrag kommt.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/734. Ich würde die Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen, die zwei Paragrafen, über die Gesetzesüberschrift und das Gesetz in seiner Gesamtheit zusammenfassen wollen. Wenn Sie damit einverstanden sind, machen wir das so.

Dann lasse ich abstimmen über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift - sie lautet: „Zweites Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ - und gleichzeitig über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der FDP. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen bei der Koalition und bei der LINKEN. Damit ist das Gesetz abgelehnt worden und wir können den Tagesordnungspunkt 21 verlassen. - Herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Fragestunde - Drs. 5/855

Es gibt insgesamt fünf Kleine Anfragen.

Ich rufe den ersten Fragesteller auf. Es ist der Abgeordnete Lutz Franke von der FDP-Fraktion. Es geht um einen Neonazi-Aufmarsch in Osterburg. Bitte, Herr Franke.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Demonstration von Neonazis am Sachsen-Anhalt-Tag in Osterburg“, KA 5/6325, hat die Landesregierung dem Abgeordneten Nico Schulz geantwortet, dass das Lagezentrum des Ministeriums des Innern erst in den frühen Morgenstunden des 3. Juni 2007 über das Verbot der Demonstrationen in Schwerin informiert wurde. Die unangemeldete Demonstration der Neonazis in Osterburg zum Sachsen-Anhalt-Tag fand bereits am 2. Juni statt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hatte die Landesregierung Kenntnis von der Untersagungsverfügung der angemeldeten Demonstrationen durch die Stadt Schwerin vom 30. Mai 2007, vom Beschluss des Verwaltungsgerichtes Schwerin vom 31. Mai 2007 und der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juni 2007, das das Versammlungsverbot für die NPD bestätigte?

2. Hat das Lagezentrum des Ministeriums des Innern die Möglichkeit eines Ausweichens des Neonaziaufmarsches nach Sachsen-Anhalt bei den Beurteilungen der Lagen im Zeitraum vom 30. Mai bis 2. Juni 2007 in Betracht gezogen und mögliche Szenarien zur Verhinderung von unangemeldeten Demonstrationen zum Sachsen-Anhalt-Tag in Osterburg entwickelt?

Vielen Dank, Herr Franke. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister des Innern Herrn Hövelmann gegeben. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage des Abgeordneten Lutz Franke beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Ja. Am 2. Juni 2007 um 3.18 Uhr ist das Lagezentrum des Ministeriums des Innern durch das Lagezentrum des Landes Mecklenburg-Vorpommern fernschriftlich darüber informiert worden, dass die angemeldeten Demonstrationen der NPD für den 2. Juni 2007 in Schwerin und Ludwigslust durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald bzw. durch das Verwaltungsgericht Schwerin per Beschluss verboten worden sind. Insofern ist die Frage, die von Herrn Schulz gestellt worden ist, von uns schriftlich nicht korrekt beantwortet worden. Es war nicht der 3. Juni, sondern der 2. Juni. Das ist auch logisch, weil am 2. Juni die Veranstaltung stattfand. Ich bitte, das nachzusehen.

Zu 2: Dem Ministerium des Innern lagen im Vorfeld der angemeldeten NPD-Demonstrationen in MecklenburgVorpommern keine Informationen über Ersatzveranstaltungen in Sachsen-Anhalt vor. Entsprechende Szenarien waren somit nicht erforderlich. Erst nach der Mitteilung der Verbote der angemeldeten NPD-Demonstrationen in Mecklenburg-Vorpommern konnten Ersatzveranstaltungen in Sachsen-Anhalt nicht ausgeschlossen werden und sind durch das Lagezentrum des Ministeriums des Innern in Betracht gezogen worden.

Daraufhin hat das Lagezentrum die Polizeidirektionen im Lande Sachsen-Anhalt aufgefordert, potenzielle Reisebewegungen verstärkt aufzuklären. Bis zum Zeitpunkt des Eintreffens der Teilnehmer der rechten Demonstration in Osterburg sind dem Lagezentrum keine anlassbezogenen Erkenntnisse von den Polizeidirektionen oder den Lagezentren anderer Innenministerien mitgeteilt worden.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich habe noch eine Frage.

Bitte, Herr Franke.

Herr Minister, die erste Frage haben Sie dahin gehend nicht beantwortet, inwieweit die Landesregierung Kenntnis davon hatte, dass es Untersagungsverfügungen des

Oberlandesgerichts Mecklenburg-Vorpommern für die Stadt Schwerin zwischen dem 30. Mai und dem 1. Juni gegeben hat. Die Berichtigung der Antwort auf die Anfrage von Nico Schulz haben Sie vorgenommen, aber auf die Frage, die ich gestellt habe, sind Sie gar nicht eingegangen.

Meines Wissens - aber das können wir auch noch mal recherchieren - baut die endgültige Versagungsverfügung für die Veranstaltung in Schwerin, die dann nicht stattgefunden hat, auf den vorherigen Entscheidungen der anderen Gerichte auf. Insofern war es natürlich bekannt, dass die Vorgerichte so entschieden hatten, aber Sie wissen, dass eine Versammlung erst dann verboten bleibt, wenn das letzte Gericht dies auch bestätigt.

Trotzdem noch einmal eine Nachfrage. Wenn es im Vorfeld schon klar war, dass es vielleicht zu einer Versagung der Versammlung kommt - zumindest war es seit dem 30. Mai in der Diskussion -, dann haben Sie die zweite Frage auch nicht in der Hinsicht beantwortet, inwieweit im Vorfeld im Lagezentrum des Ministeriums des Innern ein mögliches Szenario hätte vorbereitet werden können, sodass man im Endeffekt schon einmal im Vorfeld geprüft hat: Was passiert denn, wenn die Demonstration versagt wird?

Wie verhält sich die Polizei Sachsen-Anhalts dazu? Ist das geschehen?